Eintragung TÜV

Opel Astra H

Hallo Leute,

war vorher beim TÜV und hab meine Felgen und Federn eintragen bzw. abnehmen lassen, beides mit TÜV Gutachten. Hat alle gepasst und wunderbar nur der Prüfer meinte ich muss jetz noch zur Zulassung und das in die Papiere eintragen lassen. Ich dachte das das nicht unbedingt notwendig ist sondern wenn man das Auto verkauft es der nächste Halter beim zulassen machen muss oder irre ich mich da?! Hab ja vom Tüv die Bescheinigung das alles passt...

Gruß

MB

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ja.

Zitat:

Original geschrieben von MassaaMio


Felgen und Federn

Selbst wenn die Felgen entweder nicht abgenommen werden müssen oder von einer Eintragung zurückgestellt sind, in Kombination mit Federn muß man das immer sofort eintragen lassen.

Falls das Fahrzeug noch nie eine Änderung hatte gibts außerdem auch einen neuen neuen Brief da ein Buchstabe bei Merkmal der Betriebserlaubnis geändert werden muß.

Nochmal Extrakosten. 🙁

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Hi,

ok danke, das habe ich verstanden. Anders gefragt - wenn ich meine Serienbereifung belasse und Spurplatten innerhalb der 2%-Regel montiere, also 10-20 mm (max. 30mm), fällt das ja auch unter §19(3) - gilt das dann auch noch bei der o. g. Tieferlegung oder muß dann eine Einzelabnahme gem. §19(2) durchgeführt werden ?

Grüße Panther13

Zitat:

Original geschrieben von Panther13


wenn ich meine Serienbereifung belasse und Spurplatten innerhalb der 2%-Regel montiere, also 10-20 mm (max. 30mm), fällt das ja auch unter §19(3) - gilt das dann auch noch bei der o. g. Tieferlegung oder muß dann eine Einzelabnahme gem. §19(2) durchgeführt werden

Das hängt davon ab was in den Gutachten zu Spurplatten und zur Tieferlegung steht. Da gibt es unter Auflagen und Hinweise immer einen Passus bezüglich weiterer Änderungen. Das geht von "nur mit Serienfahrwerk" bis zu "nicht zulässig in Verbindung mit ..."

Meistens bleibt es eine 19.3-Änderung bei so schmalen Spurplatten. Dabei muss der Prüfer ja eigentlich nur die ausreichende Radabdeckung und Freigängigkeit prüfen. Aber wie gesagt meistens, entscheidend ist immer das was in den entsprechenden Gutachten steht (ABE, Teilegutachten, ...)

Gruß Meik

Ok nochmals danke...

Grüße Panther13

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