Eintragung mit 22 Zoll passt das?
Hallo,hat wer schon Erfahrungen mit 22 Zoll Alus auf der Kuh oder Fotos?
Werde sie morgen bestellen!😉
Beste Antwort im Thema
Wollt ihr mit diesen Rädern auch fahren oder euren Q5 damit nur ins Schaufenster stellen. Ich denke, dass der Fahrkomfort katastrophal sein muss ?!
864 Antworten
Zitat:
@digitalheiko schrieb am 24. Dezember 2014 um 13:49:46 Uhr:
Sehr schön.
Bin jetzt auch etwas schlauer 10,5 x 22 passt auf den Q5 !
Aber egal wer Dir so was einträgt, es bleibt trotzdem illegal.
Zitat:
@varaderorolli schrieb am 24. Dezember 2014 um 16:00:11 Uhr:
Aber egal wer Dir so was einträgt, es bleibt trotzdem illegal.Zitat:
@digitalheiko schrieb am 24. Dezember 2014 um 13:49:46 Uhr:
Sehr schön.
Bin jetzt auch etwas schlauer 10,5 x 22 passt auf den Q5 !
Warum?
Wenn du es in den Papieren stehen hast, dann muss er das verantworten und nicht du. Warum ist das dann illegal?
So ein Quatsch.... wenn es eingetragen ist ist es nicht illegal. Die Reifen werden doch komplett abgedeckt.
Zitat:
@digitalheiko schrieb am 24. Dezember 2014 um 16:41:17 Uhr:
So ein Quatsch.... wenn es eingetragen ist ist es nicht illegal. Die Reifen werden doch komplett abgedeckt.
Das sieht aber auf den Fotos etwas anders aus.
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Zitat:
@varaderorolli schrieb am 24. Dezember 2014 um 16:53:04 Uhr:
Das sieht aber auf den Fotos etwas anders aus.Zitat:
@digitalheiko schrieb am 24. Dezember 2014 um 16:41:17 Uhr:
So ein Quatsch.... wenn es eingetragen ist ist es nicht illegal. Die Reifen werden doch komplett abgedeckt.
Währe jetzt aber interessant zu wissen, warum es illegal sei.
Ich hab schon mehrfach an verschiedenen Fahrzeugen solche extremen Kombination gefahren Die Felgen dürfen ruhig überstehen solange die Lauffläche der Reifen abgedeckt ist.
Zitat:
@digitalheiko schrieb am 24. Dezember 2014 um 19:44:05 Uhr:
Ich hab schon mehrfach an verschiedenen Fahrzeugen solche extremen Kombination gefahren Die Felgen dürfen ruhig überstehen solange die Lauffläche der Reifen abgedeckt ist.
Das ist aber leider ein Irrglaube.
Das ganze Rad muss abgedeckt sein.
Das Motto lautet hier nicht ''Erlaubt ist was gefällt''
Also erlaubt ist in DE, was der Tüv einträgt. Egal welcher! Dann ist man als Fahrzeughalter auf der sicheren Seite. Das ist amtlich. Und juristisch einwandfrei und abgesichert.
Frohe Weihnacht.
Zitat:
@Uwevp4 schrieb am 24. Dezember 2014 um 23:45:21 Uhr:
Also erlaubt ist in DE, was der Tüv einträgt. Egal welcher! Dann ist man als Fahrzeughalter auf der sicheren Seite. Das ist amtlich. Und juristisch einwandfrei und abgesichert.Frohe Weihnacht.
Träum weiter.
Naja Ich glaube das bringt hier nix varaderorolli ist nicht zu überzeugen und jegliche Diskussion wer jetzt recht hat bringt uns nicht weiter. Für alle die es ebenfalls interessiert werde ich weitere Bilder Posten und über die Eintragungen berichten. Dauert aber noch ne Weile. Bei uns gibt's jetzt erstmal Quattro Wetter und da sind Winterräder angesagt....Schöne Weihnachtszeit allen.
Zitat:
@Uwevp4 schrieb am 24. Dezember 2014 um 23:45:21 Uhr:
Also erlaubt ist in DE, was der Tüv einträgt. Egal welcher! Dann ist man als Fahrzeughalter auf der sicheren Seite. Das ist amtlich. Und juristisch einwandfrei und abgesichert.Frohe Weihnacht.
Moin,
da muss ich Roland beipflichten, nicht alles was über eine Einzelabnahme eingetragen wird ist automatisch problembefreit.
Wenn man z.B. eine spezielle Rad/Reifenkombination, welche
nurvom Händler/Verkäufer bei seinem Haus-TÜV eingetragen wird, kauft, kann dir bei einer Kontrolle ein blau gekleidetes Mitglied der staatlichen Exekutive ein "NO GO" bescheinigen und deine BA ist erst mal futsch.
Und ja, in arbeite von Berufs wegen (Drucktankbau, Über-Unterdruck-Si-Ventile) sehr eng mit dem TÜV zusammen und habe deshalb einen ganz guten Einblick.
Noch schöne Rest - Weihnachten und
Bei 36a StVZO wird in den Erläuterungen wird auf die RiLi 78/549/EWG verwiesen.
Dort wird beschrieben wie Radabdeckungen konstruiert sein müssen.
Wichtigster Punkt ist das verhindern von Gefahren für Verkehrs
Teilnehmer durch sich drehende Räder .
Wenn man von der Narbenmitte ein Lot nach oben fällt, muß nach vorne 30° und nach hinten 50° der Gesamtbreite des Reifens abgedeckt sein.
Von der Radmitte nach oben darf die hintere Abdeckung nicht 150mm über dieser enden...
Was schwarz auf weiß steht muß ein Prüfer einhalten. Darüberhinaus gibt es Ermessensspielraum. Ein Prüfer kann sagen das überstehende Felgen eine Gefahr darstellen ein anderer sieht das anders...
Hat ein Prüfer vorsätzlich Mist gebaut, ist es schon vorgekommen, dass alle in einem Zeitraum X durchgeführten Eintragungen nachträglich durch einen weiteren geprüft werden müssen. Alle von ihm durchgeführten können nicht mehr gültig sein...