Eintragung in den Fahrzeugschein
Hi,
ich hab mir 19 Zoll Alufelgen gekauft, Felgengröße und auch die neuen Reifen sind nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Hab aber ein Gutachten und ABE zu meinem Fahrzeug.
Möchte sie aber eintragen lassen, hab sowas noch nie gemacht, kann mir einer/e
sagen wie das abläuft ? Wo mache ich das, was kostet das ?
Vielen Dank im voraus
90 Antworten
Ich hatte auf meiner Limo 8,5 Et 32 mit 30 mm Tieferlegung ohne Probleme eingetragen. Die "Maxxis" scheinen auch nicht übermäßig breit auszufallen. Ich würde einfach zum Eintragen fahren und es ohne Verbreiterung versuchen. Beim Verschränken "kippen" die Räder oben ja noch nach innen.
Du nimmst ihn vorne hoch mit einem Wagenheber und legst vorne links eine Felge etc unter den Reifen.
Dann hinten hoch und rechts ne Felge etc drunter.
Wenns dann frei ist passt alles.
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Okay danke.
Aber überstehen dürfen die Reifen nicht oder? Da muss doch auf jeden Fall eine Verbreiterung dran ?
Weil Rhenania geschrieben hat ich soll es so versuchen :0/
Nein überstehen dürfen die Räder nicht. Dafür haben die Prüfer extra eine Schablone die an die Radmitte angelegt wird um den Überstand zu ermitteln. Das wird allerdings im nicht verschränkten Zustand geprüft also den Vorteil mit dem nach innen kippen hast du da nicht.
Danke Hans96...
Kannst Du für mich mal auf ebay in der Suche die Art. Nr. eingeben 203315702006
Und mir sagen ob das reicht ? Dank Dir
Das sind doch mal gute Nachrichten :0) Danke...
Ich werde mir die Dinger mal bestellen und dann beim TÜV vorfahren.
Ich berichte dann wenn alles erledigt ist.
Schönen Abend noch
Die Räder dürfen schon überstehen.
Die Fläche die der Reifen auf der Strasse drückt muß abgedeckt sein.
Bringt aber nix wenn der Reifen beim verschränken im Radhaus aneckt.
Die Ebay Scheiße würd ich mir nicht ans Auto nageln.
Das ist Müll.
Zitat:
@rentner wagen schrieb am 3. Juni 2023 um 19:26:02 Uhr:
Die Räder dürfen schon überstehen.
Die Fläche die der Reifen auf der Strasse drückt muß abgedeckt sein.
Bringt aber nix wenn der Reifen beim verschränken im Radhaus aneckt.Die Ebay Scheiße würd ich mir nicht ans Auto nageln.
Das ist Müll.
Das ist so nicht ganz korrekt. Mit extremen Sturz kann der untere Teil des Reifens auch aus dem Radhaus rausstehen.
https://www.keba-verlag.de/tuning-wiki-radabdeckung-eg-zulassung/
Da ist das sehr gut erklärt was abgedeckt werden muss und bis wohin.
Die ebay-Dinger sind natürlich Geschmackssache aber für das Eintragen werden sie ihren Zweck erfüllen und ob man sie danach weiter dran lässt kann man sich überlegen. So weit stehen die Räder ja nicht über.
Zitat:
@Hans96 schrieb am 3. Juni 2023 um 18:22:51 Uhr:
Nein überstehen dürfen die Räder nicht.
Das sind deine Worte.
Zitat:
@rentner wagen schrieb am 3. Juni 2023 um 19:41:24 Uhr:
Zitat:
@Hans96 schrieb am 3. Juni 2023 um 18:22:51 Uhr:
Nein überstehen dürfen die Räder nicht.Das sind deine Worte.
Hatte ich vorher schon geschrieben dass die nur bis zur Radmitte abgedeckt sein müssen.
Da die meisten keine Wissenschaft daraus machen wollen und nicht mit extremen Sturz fahren wollen reicht die Aussage in 99% der Fälle.
Ich wollte das nur richtig stellen, falls irgendwann nochmal einer über den Beitrag stolpert.
Schönes Wochenende.
Also soweit ich weiß müssen die Felgen, wenn dein Fahrzeug in der ABE aufgeführt ist, nicht unbedingt eingetragen werden. Ich habe bei mir 18 Zoll und hinten sogar 245/35 drauf und sind in der ABE dabei. Der Vorbesitzer hat die Felgen trotzdem eintragen lassen obwohl das nicht ganz notwendig war. Die schauen bei mir auch bisschen über den Kotflügel und war bis jetzt gar kein Problem und würde auch nie angehalten.
An deiner Stelle würde ich vielleicht einfach so fahren solange du die ABE dabei habst. Wenn du in einer Gegend wohnst, wo sowas nicht krass auffällig ist und die Polizei nicht jeden zweiten anhält, sollte es kein Problem sein. Im Falle einer polizeilichen Kontrolle sollte der Wagen trotz der nicht eingetragenen Felgen nicht still gelegt werden, sondern bekommst einfach eine Verwarnung dass du den Wagen zum TÜV vorführen sollts und ca. 20€-30€ Verwarngeld.
Mit Dinstanzscheiben ist eine andere Nummer, da würde ich dann lieber zum TÜV fahren aber keine Einzelabnahme machen da diese zu teuer ist, sondern Versuchen durch die ABE einfach so eintragen lassen, aber jede TÜV-Stelle tickt anders. Hoffe das hilft.