eintragung - grundgebühr?
hey, habe mal was gehört von so einer art eintragungsgrundgebühr beim tüv... bezieht sich das nur auf einzelabnahmen oder auch für 19.3er??
hätte da mehrere sachen, die der tüv abnehmen sollte/müsste 😉
nur ich habe keinen bock, dafür das der mir am aupuff schnüffelt und an den rädern wackelt 140eus zu blechen!!!
wie sieht das mt lenkrädern in verbindung mit nicht seriejnbereifung und tieferlegung aus?? läuft das über ne einzelabnahme?? was macht der da genau??
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
es muss auch nur die Lauffläche abgedeckt sein... ob die Felge da übersteht ist wurst
ja, aber vorne und hinten stehen die reifen ja bis zur hälfte raus. mir hat so ein polizist-mensch mal gesagt, das dies in dieser formation normalerweise nicht eintragbar ist...
also ich kenns so dass nur die Lauffläche... also das Profil abgedeckt sein muss... meine 215er auf ner 9x16-Felge (HA) stehen auch über... solange nix schleift ist das auch ok so...
Wenn das Fahrzeug eine EU Zulassung hatte, muss die ganze Felge mit abgedeckt sein, bei einer deutschen Zulassung reicht die Abdeckung der Lauffläche, die Flanken und das Felgenhorn dürfen rausstehen, es darf aber auch hier nichts schleifen.
Und wenn dir ein Polizist sagt, dass das was du da fährst nicht legal ist, gleichzeitig aber nichts unternimmt, hat er wohl n bissl seinen Job verfehlt.
Ich will dich nicht ärgern, aber n gewissen Sinn haben Institutionen wie der TÜV schon.