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Eintragung durch TÜV - mit Option möglich?

Mein Smartie geht kommende Woche in die Werkstatt.
Er hat aktuell 17"-Felgen montiert (ABE liegt vor, geht also aktuell OHNE Eintragung).

Geplant ist, den Wagen mit H&R-Federn tiefer zu legen. Die Papiere dazu habe ich alle - das wird auch kein Problem darstellen.

Jetzt die spannende Frage.
Die Räder haben im Radkasten vermutlich auch dann noch etwas Platz und ich würde diese gerne noch so weit ausstellen, dass die Räder schön mit der Karosserie außen abschließen. Also Spurplatten (vermutlich H&R)!
Nun weiß ich natürlich JETZT nicht, welche Stärke da geht - ideal wäre, wenn mir der TÜV (der kommt in meine Werkstatt, die auch den Einbau und Vorführung übernehmen) für die VA und HA sagen könnte, wie viel Platz da noch ist und die jeweilige H&R-Nummer als Option (damit ich mit und ohne fahren darf) in die Papiere einträgt. (Die H&R-Papiere zu Spurplatten gibt es ja zum Download und würde ich natürlich bei der Werkstatt einreichen.)

Heißt: Ich dürfte mit dem Wagen OHNE Spurplatten fahren (bis ich die richtige Stärke bestellt habe) und anschließend mit den Platten ... oder ich könnte die Spurplatten auch ganz weglassen. (Bei Winterrädern lasst ich das ja auch weg)

Macht der TÜV sowas?
Oder muss ich dann nochmal zur Werkstatt?

Die Spurplatten in allen Varianten (incl. Schrauben) bestellen und dann teilweise wieder zurückschicken sind keine wirkliche Option. Finde ich ggü. dem Händler eher unfair - ich kaufe auch keine Schuhe zur Ansicht.

Hat damit zufällig jemand Erfahrung?

Danke!

25 Antworten

Prüfer spekulieren nicht über Platzverhältnisse im Radhaus und bewerten alleine den Ist-Zustand.

Eine Anbauabnahme erfolgt also, mit und ohne montierter Spurverbreiterungen.

Wenn es besonders eng wird, was Dir ja wichtig erscheint, ist es sogar denkbar, dass Reifenfabrikat und -Ausführung mit dokumentiert werden.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 21. September 2023 um 11:34:58 Uhr:


Wenn es besonders eng wird, was Dir ja wichtig erscheint, ist es sogar denkbar, dass Reifenfabrikat und -Ausführung mit dokumentiert werden.

Wow! Ist das wirklich so? Ich zweifele deine Aussage nicht an, ist mir nur wirklich neu.

Wuerde aber auch absolut Sinn machen da Reifen ja schon ordentlich unterschiedlich aufbauen koennen.
Ich hatte schon das Vergnuegen, dass Felgen wo es mit der Freigaengigkeit sehr knapp war beim Wechsel auf andere Sommerreifen (andere Marke selbe Dimensionen) ploetzlich beim tiefen Eintauchen geschliffen haben und ich nacharbeiten musste.

Eingetragen waren die Felgen und die Reifengroesse aber nicht das Fabrikat.

Dann war es wirklich auf Kante genäht.

Ich habe bei den Felgen eine "kleine" Reifenbindung. VA und HA müssen eine Freigabe des Herstellers für das Auto haben und von Bauart und Profil identisch sein. Da blieb nur Hankook übrig!
Wenn's hilft dürfen die gerne eingetragen werden.

Ich würde die Räder halt gerne weit ausstellen.

Danke! Das ist ja verständlich ...
Darum stellte ich ja die Frage: Wenn bei der Prüfung der Freigängigkeit der Räder überall 2cm Platz sind, dann ist mit 1cm Spurplatte auch noch 1cm übrig.

Naja, dann muss ich wohl 2x da hin 🙁

Auch ein Prüfingenieur ist an Richtlinien und Vorschriften gebunden, weshalb eine Anbauabnahme nach dem Schema wenn...dann, gar nicht stattfinden darf.

Zitat:

@Hyperbel schrieb am 21. September 2023 um 13:59:45 Uhr:


Danke! Das ist ja verständlich ...
Darum stellte ich ja die Frage: Wenn bei der Prüfung der Freigängigkeit der Räder überall 2cm Platz sind, dann ist mit 1cm Spurplatte auch noch 1cm übrig.

Naja, dann muss ich wohl 2x da hin 🙁

Du hast in Deiner Betrachtung "Wenn bei der Prüfung der Freigängigkeit der Räder überall 2cm Platz sind, dann ist mit 1cm Spurplatte auch noch 1cm übrig." einen Denkfehler:
Du betrachtest ledigleich den Außenrand Deines Rads und für diesen stimmt Deine Betrachtung auch.
Aber am Innenrand kann nach der Demontage der Spurverbreiterung im Radhaus beim Einschlagen die Freigängigkeit nicht mehr gewährleistet sein oder gar die Felge an der Bremse schleifen.
Deshalb muss der Prüfer die Gelegenheit haben beide Zustände zu prüfen, wenn Du den wahlweisen Betrieb wünschst.

Zitat:

Du hast in Deiner Betrachtung "Wenn bei der Prüfung der Freigängigkeit der Räder überall 2cm Platz sind, dann ist mit 1cm Spurplatte auch noch 1cm übrig." einen Denkfehler:
Du betrachtest ledigleich den Außenrand Deines Rads und für diesen stimmt Deine Betrachtung auch.
Aber am Innenrand kann nach der Demontage der Spurverbreiterung im Radhaus beim Einschlagen die Freigängigkeit nicht mehr gewährleistet sein oder gar die Felge an der Bremse schleifen.
Deshalb muss der Prüfer die Gelegenheit haben beide Zustände zu prüfen, wenn Du den wahlweisen Betrieb wünschst.

Ich weiß was Du meinst. Aber meine Räder haben eine ABE und dürfen OHNE Eintragung gefahren werden. Der Abstand zur Bremse ist also OK - der Abstand ändert sich durch die Tieferlegung nicht.
Und mit Spurplatten wird der Platz innen nur größer.

Darum die Frage: Wenn außen OHNE Spurplatten genug Platz ist, könnte man die OHNE nochmalige Vorführung eintragen lassen?

Ich gehe dann mal davon aus, dass das so nicht klappen wird in der Werkstatt.
Aber ich probiere es einfach mal - mehr als Nein sagen kann der TÜV-Mensch ja auch nicht.
Ich werde dann nächste Woche berichten und mein Profil updaten.

Dennoch Danke an alle.

Gruß
Hyperbel

Sind die Raeder den berits auf dem Wagen montiert?
In der Werkstatt sollen naechste Woche die neuen Federn montiert und dann in Verbindungmit den Raedern eingetragen werden?

Wenn ja, dann wuerde ich wie folgt vorgehen:

Messen wieviel Platz fuer Spurplatten da ist. (Das wird sich durch die dezente Tieferlegung kaum veraendern)
Spurplatten bestellen und mit in die Werkstatt nehmen.
Dem Pruefer das ganze dann am selben Tag mit und ohne Spurplatten vorfuehren um beides eingetragen zu bekommen.

Muss halt nur die Werkstatt mitspielen. 🙂

Ja, Räder sind drauf und dürfen OHNE Eintragung/Abnahme gefahren werden. Papiere und Reifenfreigabe führe ich mit.

Tieferlegung laut H&R
VA 15mm
HA 35mm

Gerade an der HA ändert sich durch die kürzeren Federn die Radstellung etwas - daher kann ich nicht abschätzen, ob da 5, 10 oder 15mm Platten gehen.
An der VA sind es nur 15mm Tieferlegung, aber ohne die Möglichkeit selbst den Wagen zu verschränken, kann ich da auch nicht viel sagen wie dick die Platten da gehen.

Ich habe für den Umbau einen Termin in meiner MB-Stammwerkstatt und mein dortiger Absprechpartner hat logischerweise auch einen Draht zum TÜV - der ist da eh jeden Tag im Haus.
Ich bin da nicht persönlich dabei und will/kann aus zeitlichen Gründen auch nicht rumexperimentieren.

Räder und Tieferlegung sind kein Problem - das ist ja kein Extremumbau mit Bördeln etc. Und der Smartie geht auch nicht auf die Rennstrecke.
Schlimmstenfalls muss der Wagen halt zweimal hin - jetzt ohne Platten und dann ein zweites mal mit Platten. Soll der TÜV halt der Werkstatt mitteilen, was er da an Plattenstärke bedenkenlos eintragen kann.

Ich bin da mal gespannt.

Die ABE der Räder ist in der Regel nur im Zusammenhang mit dem "originalen" Fahrzeug ohne weitere Änderungen etwas wert. Lies deine ABE genau durch, was da drinnen steht. Oft steht da: "gilt nur in Verbindung ohne weitere Änderungen an...."

Wenn zusätzlich Änderungen am Fahrwerk (z.B. andere Federn, Tieferlegung und Spurplatten gemacht werden, muss das nach meinem Wissen in der Gesamtheit bewertet werden. Je nach Fahrzeug und den Unterlagen können weitere Anforderungen entstehen.

Hier ein Beispiel: https://www.motor-talk.de/.../...ng-und-groessere-felgen-t7322279.html

Die Tieferlegung nur durch einen Federnsatz sollte eigentlich komplett ohne Einfluss auf die Freigängigkeit der Räder sein, da sich dadurch ja i.d.R. nur die Ruheposition des Fahrzeugs innerhalb des auch vorher vorhandenen Federwegs ändert (auf z.B. "gegenüber Serie um 30mm eingefedert"😉. Das gilt, sofern die Endanschläge gleich bleiben. Da sich bei den meisten Achskonstruktionen beim Einfedern ein größerer negativer Sturz ergibt, kann durch eine Tieferlegung aber zumindest die Radabdeckung durch die Kotflügel hinsichtlich Spritzschutz geringfügig besser ausfallen.

Aber zurück zu Deinen Optionen: wenn Du die Felgen eh schon auf dem Fahrzeug hast, dann kannst Du doch auch jetzt schon grob abschätzen, wie die Optik sein bzw. wie viel Spurverbreiterung notwendig/machbar sein wird. Dazu entweder drei Elefanten ins Auto setzen, oder eben einzelne Räder auf eine Erhöhung (z.B. Rampe, Bordstein, etc.) fahren, um mittels Verschränkung das maximale Einfedern für dieses einzelne Rad zu simulieren. Vielleicht kannst Du dann vorher schon die Freigängigkeit auch bei maximalem Lenkeinschlag beurteilen und die vermutlich passenden Spurplatten ermitteln. Bedenke aber, dass sich bei dynamischer Belastung aufgrund der Gummilager im Fahrwerk immer noch ein wenig mehr bewegt als statisch im Stillstand.

Zwei theoretischere Wege gibt es auch noch: 1. die Gutachten anderer Zubehörräder mit gleicher Breite, aber entsprechend geringerer Einpresstiefe durchsehen, bis zu welcher Grenze diese eintragungsfrei bleiben. Wobei ich aus dem Bauch heraus behaupten würde, dass bei der Abnahme am Fahrzeug meist noch 5-10mm mehr Spurbreite durchgeht, als bei eintragungsfreien Felgen laut generischem Gutachten zulässig ist (da sind zur Sicherheit größere Fertigungstoleranzen berücksichtigt, die das eigene Fahrzeug aber nicht zwingend aufweisen muss).

2. Die Gutachten der verschiedenen Spurverbreiterungen durchsehen, und das dort Freigegebene auf Deine ggf. abweichenden Reifen- und Felgenmaße umrechnen. Ist natürlich auch nur eine Näherung, aber ein weiterer Anhaltspunkt, was ungefähr möglich sein sollte.

Dein ganzes Vorhaben (und die meisten Antworten in diesem Thread) kannst du in dieser Art vergessen.

Räder Reifen mit geänderten Federn und mit Distanzscheiben- das sind Änderungen die sich gegenseitig beeinflussen gemäß "Beinflussungs-Matrix".

Somit ist keinesfalls ein Fahren "mit den ABEs im Handschuhfach" möglich und auch keine einfache Änderungsabnahme nach §19(3) .

Sondern es ist eine Einzelabnahme erforderlich, die vermutlich der TÜV-Mann im Außendienst gar nicht durchführen darf.

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