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Eintragung durch TÜV - mit Option möglich?

Mein Smartie geht kommende Woche in die Werkstatt.
Er hat aktuell 17"-Felgen montiert (ABE liegt vor, geht also aktuell OHNE Eintragung).

Geplant ist, den Wagen mit H&R-Federn tiefer zu legen. Die Papiere dazu habe ich alle - das wird auch kein Problem darstellen.

Jetzt die spannende Frage.
Die Räder haben im Radkasten vermutlich auch dann noch etwas Platz und ich würde diese gerne noch so weit ausstellen, dass die Räder schön mit der Karosserie außen abschließen. Also Spurplatten (vermutlich H&R)!
Nun weiß ich natürlich JETZT nicht, welche Stärke da geht - ideal wäre, wenn mir der TÜV (der kommt in meine Werkstatt, die auch den Einbau und Vorführung übernehmen) für die VA und HA sagen könnte, wie viel Platz da noch ist und die jeweilige H&R-Nummer als Option (damit ich mit und ohne fahren darf) in die Papiere einträgt. (Die H&R-Papiere zu Spurplatten gibt es ja zum Download und würde ich natürlich bei der Werkstatt einreichen.)

Heißt: Ich dürfte mit dem Wagen OHNE Spurplatten fahren (bis ich die richtige Stärke bestellt habe) und anschließend mit den Platten ... oder ich könnte die Spurplatten auch ganz weglassen. (Bei Winterrädern lasst ich das ja auch weg)

Macht der TÜV sowas?
Oder muss ich dann nochmal zur Werkstatt?

Die Spurplatten in allen Varianten (incl. Schrauben) bestellen und dann teilweise wieder zurückschicken sind keine wirkliche Option. Finde ich ggü. dem Händler eher unfair - ich kaufe auch keine Schuhe zur Ansicht.

Hat damit zufällig jemand Erfahrung?

Danke!

25 Antworten

Achte darauf, dass die Felgen gefolgt von "ww. mit Spurverbreiterung Typ ..." eingetragen werden. Somit kannst du wahlweise (ww.) mit und ohne Spurplatten fahren, ansonsten nur mit. Das sollte eigentlich gehen, wenn du eine ABE vorlegst und das Fahrzeug mit montieren Spurplatten vorführst, jedoch kann der Prüfer theoretisch auch den Zustand ohne Spurplatten sehen wollen, was ich für unwahrscheinlich halte.

Ich würde mir ebenfalls bei H&R einfach die Gutachten durchsehen und gucken, was da freigegeben ist, bei mehr musst Du dich eh auf die Suche nach einem Vergleichsgutachten machen, bzw. darf die kleinste ET im Gutachten von z.B. H&R nicht größer sein als deine errechnete effektive Einpresstiefe (Felgen mit Spurplatten), um die Achsfestigkeit nachzuweisen.

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass je nach Fahrzeug die Spurplatten meist vorne nicht breiter als hinten sein dürfen. Dazu steht aber meist auch etwas in den Gutachten.

Danke für die vielen Antworten.
Das ist nicht der erste Umbau an meinen Fahrzeugen, tiefer und breiter habe ich schon mehrfach gemacht. Die aktuellen KFZ sind in meinem Profil.

Der einzige Unterschied ist, dass ich für den Smartie noch keine Spurplatten da habe (ich will keine Testkäufe machen und Sachen umtauschen).
Der TÜV-Mensch der Werkstatt hat für die Räder und die Tieferlegung mit den Federn bereits grünes Licht gegeben, da das keine "außergewöhnliche" Maßnahme ist - Abnahme wird kein Problem sein.

Ich wollte nur wissen, ob eine Chance besteht, dass der TÜV-Mensch der Werkstatt bei der Begutachtung/Abnahme auf den Freigang der Räder achtet und mir Spurplatten als Option in die Abnahme reinschreibt, so dass ich die später noch montieren kann.

Das wurde oben bereits verneint - vermutlich wird es also so kommen und ich muss somit zweimal hin.

Ich werde den Wagen am Montag umbauen lassen und dem Werkstattmeister einen Zettel ins Auto legen. Der TÜV-Mensch kann nicht mehr als "Nein" zu meiner Idee sagen.

Die H&R-Papiere (Spurplatten) habe ich schon gelesen und ausgedruckt, ebenso von SCC, die haben noch andere Stärken. Verbreiterung der VA muss <= HA sein. ich kenne die Auflagen und das Kleingedruckte. Ich werde hier natürlich berichten. Am Montag Abend - wenn alles klappt.

Drückt mir die Daumen! :-)

Eingetragen wird nur das was montiert und Begutachtet werden kann.

Das hatte ich noch nie anders

Oder wenn das Fahrzeug auf dem Leistungsprüfstand verzurrt ist und der zweite Satz Felgen im Kofferraum liegt. Das war aber sicherlich eine Ausnahme. Die Software war zur Eintragung ja auch noch nicht fertig.

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Kleines Update!

Der TÜV hat den falschen Mitarbeiter in die Werkstatt entsendet - der durfte keine Abnahmen/Eintragungen machen.
Der Wagen hat jedenfalls neue Federn bekommen (und ist leider nicht so tief gekommen, wie ich das erwartet/gehofft habe). Ob sich da noch was setzt!?

Es ist, laut diesem TÜV-Menschen jedoch problemlos möglich, weitere 5mm Spurplatten zu verwenden (so der O-Ton der Werkstatt). Da ich jedoch gerade auf der HA mit 10 oder 15mm gerechnet hatte, habe ich 5mm erstmal abgelehnt.
Der TÜV hat wohl geäußert, dass mehr als 5mm nicht gehen würden, wegen der 2%-Regel bei Verbreiterungen und größerem Hebel. Sehe ich jedoch nicht so, da bspw. auf der HA trotz breiterer Reifen/Felgen die Spur schmaler wurde. Alleine da sind mehr als 10mm drin. Und die 2% kämen da noch dazu.

Wobei man natürlich schauen muss, wie weit Reifen/Felge nach außen kämen, ob die Abdeckung der Lauffläche gegeben ist und ob das Radhaus/Radlauf mitspielen (Kotflügel ziehen wollte ich definitiv nicht!)

Das schauen wir uns gemeinsam nochmals genauer an.

Fazit:
Der richtige TÜV-Mensch ist erst morgen (Mittwoch) wieder vor Ort.
Der macht zunächst mal die Abnahme des Umbaus (Räder + Federn). Alles weitere bespricht die Werkstatt mit dem richtigen Mann vom TÜV.
Mal sehen was geht.
Profilupdate und finale Info gibt es frühestens morgen Abend.

Zitat:

@Hyperbel schrieb am 26. Sept. 2023 um 08:52:47 Uhr:


wegen der 2%-Regel bei Verbreiterungen und größerem Hebel. Sehe ich jedoch nicht so, da bspw. auf der HA trotz breiterer Reifen/Felgen die Spur schmaler wurde. Alleine da sind mehr als 10mm drin. Und die 2% kämen da noch dazu.

Ausschlaggebend ist hier die effektive Spurweite, sprich die effektive Einpresstiefe und nicht die Innenkante des Reifens zum Fahrzeug.

Wenn in dem Gutachten von H&R die Kombination aufgeführt ist, dann ist damit die Achsfestigkeit nachgewiesen.

Darum schrieb ich ja, dass sich durch die Felgen die reale Spurbreite (= Mitte des Reifens oder Mitte zwischen den Felgenhörnern) sogar verschmälert hat - irgendwas um 10-12mm - habe es gestern im reifenrechner.at mal eingegeben, mir aber nicht gemerkt.
Die Federn sind die richtigen für das Auto.

War halt der falsche Mann vom TÜV.

Kurze Info:
- Abnahme der Federn und Räder als Kombination erfolgreich.
- Der TÜV-Mensch hatte keine Bedenken das mit und ohne 5mm Spurplatten einzutragen. (So Aussage der Werkstatt).
Mehr wollte der TÜV vor Ort nicht machen - angeblich wegen Festigkeit und 2%-Regel (die hier aber keine Rolle
spielt).
- Habe dem Meister der Werkstatt gesagt, dass ich dann erstmal verzichte - ich sehe vom Bauraum an der VA 1cm und an der HA 1,5cm Spurplatten. Da aber eine Diskussion mit dem Meister zu nichts führt, wenn der TÜVler das nicht will, habe ich das abgebrochen. Werde das in der nächsten Saison oder bei meiner Reifenbude separat klären. Der hat auch einen reisenden TÜV an der Hand der quasi nur Umbauten abnimmt.

Das Autochen steht nun aber optisch besser da und fährt sich fast ohne Komforteinbußen. Hätte gerne noch etwas tiefer gedurft ... aber es muss auch einfach im Rahmen bleiben. Eventuell mache ich da auch gar nichts mehr und er bleibt so. Bilderupdate erfolgt in den nächsten Tagen in meinem Profil.

Nur zur Info, um diesen Thread zum Abschluss zu bringen.

- TÜV hat alles abgenommen, wollte aber ohne weiteres nur 5mm Spurplatten eintragen. Das habe ich erstmal abgelehnt - mal sehen, was das nächste Jahr bringt.
- Eintragung in die Papiere ist noch offen ... muss bei Gelegenheit mal zum Amt.
- Bilder im Profil sind aktualisiert

Ich habe mit die Bilder des Smart mal angesehen und erkenne keinen nenneswerten Unterschied bei der Tieferlegung.

Gruß
Alex

Der ist hinten ordentlich runter gekommen (geschätzt 25mm); vorne nicht so viel, da ist eh kaum Federweg im Radkasten vorgesehen.
Die Federn machen laut Papieren bis zu VA 15mm und HA 35mm - abhängig von der Ausführung/Gewicht des Fahrzeugs.
Ich kann Dir versichern, dass das beim Fahren gut spürbar ist.

Viele Grüße
Hyperbel

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