Eintragen von Rädern und Reifen in "neue" Papiere
Hallo!
Ich bin der totale Auto-Noob, kann mit Müh und Not fahren, hab also kaum Ahnung.
Das vorweg, damit das Folgende verständlicher wird.
Meinen Beetle habe ich mir vor über 2 Jahren gekauft und vom Händler durch den TÜV bringen lassen vorm Bezahlen, was ja so üblich zu sein scheint.
Neulich war ich selbst damit beim TÜV und staunte nicht schlecht, dass ich wegen der Räder (Felgen?) die Plakette nicht bekam. Die seien nicht eingetragen meinte der Herr dort. Die Dinger sind BBS RX 226 (7J hasse nich gesehen, eingetragen im alten Brief sind nur 6J und 6 1/2 J), wozu ich bei BBS ein Teilegutachten downloaden kann. Damit könnte dann aber nur eine "Einzelabnahme" oder so gemacht werden. Keine Ahnung, ob ich den Begriff richtig verstanden habe, es klang aber nach viel Geld.
Der Hammer ist, dass mir bei der Prüfung zuerst auch noch die Reifen (205er) als illegal genannt wurden, weil im Fahrzeugschein nur 195er eingetragen sind. Zum Glück hatte ich den alten Fahrzeugbrief mit, wo auch 205er drin stehen. Das Tüpfelchen auf dem I war dann der dezente Hinweis des Prüfers, das der letzte TÜV die Plakette gar nicht hätte erteilen dürfen und dass ich jetzt schon über 2 Jahre, wenn man es genau nimmt, ohne Versicherungsschutz rumfahre.
Ich war echt geschockt und wollte jetzt mal gerne fragen, wo ich mehr zu dem Eintragen von Reifen und Rädern in die Papiere lesen kann. Ich habe wohl als einer der ersten die "neuen" Papiere bekommen, wo im Falle dessen, was früher "Brief" hiess, eigentlich rein gar nichts drin steht. Mir ist jetzt überhaupt nicht klar, wie das alles so funktioniert, weil ich ja nicht davon ausgegangen bin, dass mir eine Autoverkaufs GmbH einen Wagen mit illegalen Anbauteilen verscherbelt. Kann es wirklich sein, dass ich jetzt immer das Sammelsurium aus alten und neuen Papieren mit mir rumtragen muss, damit mir keiner doof kommen kann? Die Polizei hat bei Kontrollen übrigens bisher noch nie etwas gesagt zu den Rädern oder nach einer Genehmigung gefragt. Entweder sind die hier doof oder der Beetle gilt einfach nicht als Tuner-Karre?
Übrigens habe ich wirklich seit dem Kauf nie die Räder gewechselt, die milden Winter erfordern hier einfach keine Winterreifen. Kann man das irgendwie beweisen? Ich würde nämlich alle Kosten, die mit den Rädern zusammenhängen (also mit deren Eintragen in die Papiere) gerne erstattet bekommen. Kann mir aber vorstellen, dass es schwierig sein könnte, zu beweisen, dass beim Kauf genau diese Räder drauf waren. Oder kann das möglicherweise ein Gutachter?
Danke fürs Lesen und evtl. Antworten!
18 Antworten
Ach menno...
😛
Interessant ist doch einzig und allein, wie das "unverzüglich" interpretiert wird. Was einzelne Gerichte davon halten, ist irrelevant.
Man kan mit so 'nem TG wochenlang rumfahren. Bei 'ner Kontrolle sagt man dann, man hat die Teile erst seit 'ner Woche drauf,... und was passiert? Nichts!
Höchstens ein Mängelschein.
Ich wurde mit meinem Ascona häufig angehalten. Nie ist es einem Bullizisten aufgefallen, dass ich zu dem Remus Endschalldämpfer nur ein TG hatte und keine ABE. Erst bei 'ner HU fiel es dem Prüfer auf (hatte aber den Ascona schon OHNE Eintragung des ESD, nur mit TG, durch zwei HU gebracht). Letztlich bekam mein Auto trotzdem die Plakette (geringe Mängel)...
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Ach menno...
😛Interessant ist doch einzig und allein, wie das "unverzüglich" interpretiert wird. Was einzelne Gerichte davon halten, ist irrelevant.
Tut mir ja echt leid, aber ich muss Dir schon wieder wiedersprechen:
Nein, definitiv nicht!Die Rechtssprechung "definiert" den vom Gesetzgeber nicht näher bestimmten Begriff
Unverzüglichbzw.
ohne schuldhaftes Zögernmit einem Zeitraum von max. 14 Tagen. Diese Konkretisierung wird als allg. verbindlich angenommen. Eine Versicherung wird natürlich bei einer Leistungspflicht diesen Zeitraum tendenziell eher kürzer auslegen🙁.
Zitat:
Man kan mit so 'nem TG wochenlang rumfahren. Bei 'ner Kontrolle sagt man dann, man hat die Teile erst seit 'ner Woche drauf,... und was passiert? Nichts!
Höchstens ein Mängelschein.
Nun ja, theoretisch könnte ein Nachweis des Kaufdatums verlangt werden😁, wird aber wohl wegen des verbundenen Verwaltungsaufwands etc. im Normalfall eher nicht passieren, sofern kein Extrem-Tuning vorliegt.
Zitat:
Ich wurde mit meinem Ascona häufig angehalten. Nie ist es einem Bullizisten aufgefallen, dass ich zu dem Remus Endschalldämpfer nur ein TG hatte und keine ABE. Erst bei 'ner HU fiel es dem Prüfer auf (hatte aber den Ascona schon OHNE Eintragung des ESD, nur mit TG, durch zwei HU gebracht). Letztlich bekam mein Auto trotzdem die Plakette (geringe Mängel).
Nun, wurde zwar selbst noch nie wegen Tuningmaßnahmen angehalten (obwohl bisher nur zwei meiner vierrädrigen Freunde im Originalzustand waren😁) - wage aber mal zu bezweifeln, dass alle Mitarbeiter der Rennleitung die Unterschiede zwischen einem TGA und einer ABE kennen. Meistens sind sie doch schon froh, wenn man überhaupt einen "Wisch" dabei hat, wo irgendwas von Genehmigung draufsteht😁
Brenzlich wird die Sache - wie gesagt - wenn irgendeine Leistungspflicht der Versicherung in's Spiel kommt, denn deren Rechtsabteilungen kennen sich auf dem Gebiet sehr genau aus und die prüfen die ganze Sache sicher detailiert (nein, spreche nicht aus eigenen Erfahrungen😉).
Danke für die angenehme Diskussion und noch einen schönen Abend.
Fox
So, war neulich beim TÜV und hab die Felgen eintragen lassen. Natürlich auf meine Kosten, denn der Händler wusste von nix... 🙁 Nie wieder kauf ich ein gebrauchtes Auto bei so einem Straßenhändler, selbst wenn's ne GmbH ist, nie wieder.
Jetzt hab ich einen Zettel, den ich im Original (!) immer im Auto haben soll, meinte der TÜV-Prüfer. Ist das so? Könnte ja sein, dass mal Wasser ins Auto kommt und der Zettel zerstört wird. Da wäre mir eine Kopie schon lieber. Und warum eigentlich immer dabei haben? Wie ich im Thread schon mal schrieb, hat die Polizei bei Kontrollen noch nie nach Papieren für die Felgen gefragt, sonst wäre mir das Thema ja nicht erst beim TÜV-Besuch untergekommen. Ist auch nicht gerade selten, dass ich rausgefischt werde. Meine unsichere Fahrweise ist wohl dafür verantwortlich...
Was mich auch wundert ist, dass auf dem Zettel die genaue Bezeichnung der Felgen eingetragen ist. Also nicht nur ganz allgemein die Größe wie 7J... ET... sondern "BBS RX 226 7J... darf auch gefahren werden". Reicht natürlich jetzt im Moment, aber beim nächsten Felgenkauf von Felgen dieser Größe muss ich dann wieder zum TÜV, richtig? Da frage ich mich, wie die Eintragungen zu 6J und 6,5J und zwei verschiedenen Reifentypen in die alten Fahrzeugpapiere gekommen sind. Waren die womöglich ab Werk schon alle eingetragen?
Grüße!
Du mußt den Zettel nicht im Auto mitführen,du kannst die Rad-/Reifenkombination auch bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen was auch wieder kostet.Nur als Kopie darfst du sie aber nicht mitführen.
Zitat:
Da frage ich mich, wie die Eintragungen zu 6J und 6,5J und zwei verschiedenen Reifentypen in die alten Fahrzeugpapiere gekommen sind. Waren die womöglich ab Werk schon alle eingetragen?
Das ist sehr wahrscheinlich.
Besorg dir über einen Vertragshändler die EU-Konformitätsbescheinigung für dein Auto,darin sind alle Rad-/Reifenkombinationen die ab Werk zugelassen sind aufgeführt.Diese dürfen dann montiert werden ohne das sie im Kfz-Schein erwähnt sind.Wäre natürlich ärgerlich wenn die Kombination die du jetzt hast abnehmen lassen dann schon drinstehen würde.
Zitat:
hat die Polizei bei Kontrollen noch nie nach Papieren für die Felgen gefragt
Irgendwann ist immer das erste mal und dann kommt noch ein Bußgeld zu den Abnahmekosten.Dazu kommt das im Falle eines Unfalls die Versicherung Ärger machen könnte,die Gutachter schauen nicht umsonst zuerst auf die Reifen.Bei mir wollte der Gutachter die Abnahmebescheinigung sogar nach einem Wildschaden sehen,war ausser den Herren beim Tüv aber bisher der Einzige.