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Reifen Abweichung von der Eintragung im Fahrzeugschein erlaubt?

Themenstarteram 16. Mai 2022 um 10:33

Moin zusammen. Vorab ich bin extremer Laie was Eintragungen angeht. Ich besitze nun seit ein paar Tagen einen TT 8n. Dieser steht noch auf Winterreifen 205/50 ZR17 91W auf Borbet Felgen 7x17 in Verbindung mit einem KW V1 (alles 3 so eingetragen im Fahrzeugschein).

Da ich die Felgen ganz schick finde und mich dieses Jahr nichtmehr um 18er kümmern möchte, wollte ich mir auf die 17er nun neue Sommerreifen aufziehen lassen. Wie sieht es da mit der Eintragung aus?

Ich hab wohl gelesen, dass der Lastindex auch größer sein darf. Auch hab ich gelesen, dass ein Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex W immer ein ZR Reifen ist, das ZR aber nicht immer unbedingt auf dem Reifen steht.

Könnte ich mir jetzt bspw. die Dunlop Sport Blueresponse in 205/50 R17 93W aufziehen ohne, dass ich irgendwie Probleme in einer Kontrolle bekomme?

Sorry für die wirre Frage aber hab mich bisher noch nie wirklich mit der Thematik befasst. Danke euch

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13 Antworten

Zu jedem Fahrzeug gibt es eine COC. Da sind alle erlaubten

Felgen und Reifengrößen beschrieben.

Da es sich hier um Zubehörräder handelt hilft das CoC nicht weiter. Ebenfalls kann man dort nicht nachlesen, welche Ladt- und Geschwindigkeitsindizes mindestens gebraucht werden.

Da meine Glaskugel mir aber auch nicht verrät welche Version/Variante des TT der TE hat und was genau eingetragen ist:

Bitte einmal ein anonymisiertes Bild des Fahrzeugscheins hochladen!

Themenstarteram 16. Mai 2022 um 12:52

So hier einmal die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Ist ein TT 8n Coupe Baujahr 99, 1.8T 180PS APP Frontantrieb.

 

Es geht um die 17 Zoll Felgen auf dem zweiten Bild. Die Reifen auf diesem würd ich gerne einfach durch von den Maßen identische Sommerreifen ersetzen. Geschwindigkeitsindex darf ja höher sein genauso wie der Lastindex.

 

Eig steht meinem Vorhaben so doch nichts im Weg oder?

Asset.HEIC.jpg
Asset.JPG

Finde ich eine interessante Fragestellung. Da in der Eintragung ja nichts von Winterreifen steht und auch erst recht kein spezieller Reifenhersteller oder Modell würde ich erstmal sagen, dass man auch Sommerreifen identischer Größe montieren kann. Last- bzw. Speedindex größer als vorgeschrieben geht ja sowieso.

In der Praxis frage ich mich allerdings wie es mit der Toleranz der verschiedenen Reifen aussieht. Trotz nominell gleicher Reifengröße/breite gibt es ja schon manchmal deutliche Abweichungen. Wenn der Winterreifen jetzt besonders schmal ausfällt und dein gewünschter Sommerreifen besonders breit könnte es ja theoretisch sein, dass es jetzt nicht mehr passt.

Du darfst deine Winterreifen jederzeit durch Sommerreifen der gleichen Abmessungen ersetzen, solange Last- und Geschwindigkeitsindex für dein Auto ausreichen - die von dir genannten 93W darfst du also bedenkenlos montieren.

@sebi707 das passt problemlos, es sind ja auch 8x18 mit der gleichen Einpresstiefe und 225er Reifen eingetragen.

In dem aktuellen Fall mag es passen, da die Reifen sowieso nicht besonders breit für das Fahrzeug sind. Aber gerade bei knappen Geschichten mit Fahrwerk/Spurplatten kann ein anderes Reifenmodell welches nominell die gleiche Größe hat doch schon mal einen Unterschied machen, oder nicht? Wie verhält es sich dort wenn ich nach der Abnahme die Reifen wechsel? Ich denke im Zweifel gibt es ja dann Bilder von der Abnahme und wenn die neuen Reifen zu breit sind dann ist es nicht zulässig.

Wenn keine Reifenbindung eingetragen ist, darfst Du jede Marke fahren.

Zitat:

@tettens1324 schrieb am 16. Mai 2022 um 14:52:49 Uhr:

 

Eig steht meinem Vorhaben so doch nichts im Weg oder?

Nein :)

siehe das Radgutachten zur ABE 48362:

https://www1.tyre24.com/public/technical_reports/24/00332784.PDF

Zitat:

@sebi707 schrieb am 16. Mai 2022 um 15:32:57 Uhr:

In dem aktuellen Fall mag es passen, da die Reifen sowieso nicht besonders breit für das Fahrzeug sind. Aber gerade bei knappen Geschichten mit Fahrwerk/Spurplatten kann ein anderes Reifenmodell welches nominell die gleiche Größe hat doch schon mal einen Unterschied machen, oder nicht? Wie verhält es sich dort wenn ich nach der Abnahme die Reifen wechsel? Ich denke im Zweifel gibt es ja dann Bilder von der Abnahme und wenn die neuen Reifen zu breit sind dann ist es nicht zulässig.

Nein.

Der Sachverständige bei der Eintragung sieht ja auch, ob/daß es sehr eng wird. Und in so einem Fall wird er Reifenhersteller und Profiltyp als Auflage in die Abnahme reinschreiben.

Zitat:

@tettens1324 schrieb am 16. Mai 2022 um 14:52:49 Uhr:

So hier einmal die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Ist ein TT 8n Coupe Baujahr 99, 1.8T 180PS APP Frontantrieb.

Es geht um die 17 Zoll Felgen auf dem zweiten Bild. Die Reifen auf diesem würd ich gerne einfach durch von den Maßen identische Sommerreifen ersetzen. Geschwindigkeitsindex darf ja höher sein genauso wie der Lastindex.

Eig steht meinem Vorhaben so doch nichts im Weg oder?

Du solltest im Gutachten schauen, ob 225/45 freigegeben sind. Sind i.d.R. günstiger und sehen nicht so mickrig aus.

Themenstarteram 16. Mai 2022 um 14:55

Zitat:

Du solltest im Gutachten schauen, ob 225/45 freigegeben sind. Sind i.d.R. günstiger und sehen nicht so mickrig aus.

So wie ich das sehe sind 225/45 freigegeben im Gutachten. Kann ich die dann benutzen auch wenn ich diese nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen hab in Kombination mit den Felgen und dem KW V1 ?

 

Zitat:

@nogel schrieb am 16. Mai 2022 um 16:47:09 Uhr:

Der Sachverständige bei der Eintragung sieht ja auch, ob/daß es sehr eng wird. Und in so einem Fall wird er Reifenhersteller und Profiltyp als Auflage in die Abnahme reinschreiben.

Interessant, das kannte ich noch nicht.

Zitat:

@tettens1324 schrieb am 16. Mai 2022 um 16:55:05 Uhr:

So wie ich das sehe sind 225/45 freigegeben im Gutachten. Kann ich die dann benutzen auch wenn ich diese nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen hab in Kombination mit den Felgen und dem KW V1 ?

Nein, da dein Fahrwerk nicht dem Serienstand entspricht geht nur das was im Fahrzeugschein eingetragen ist. Andere Größen aus dem Gutachten sind wahrscheinlich möglich, müssten aber neu abgenommen werden.

Themenstarteram 16. Mai 2022 um 15:23

Zitat:

Nein, da dein Fahrwerk nicht dem Serienstand entspricht geht nur das was im Fahrzeugschein eingetragen ist. Andere Größen aus dem Gutachten sind wahrscheinlich möglich, müssten aber neu abgenommen werden.

Okay gut. Dann hab ich das richtig verstanden. Werde mir für diese Saison dann 205/50 R17 holen und nächstes Jahr kommen dann 18er rauf + Eintragung. Vielen Dank

 

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