Einspurig abbiegen - Freie Spurwahl?

Hallo.
Ich bin heute an dieser Kreuzung (siehe Anhang) rechts abgebogen. Nun ist dort nur eine Abbiegespur, weshalb ich davon ausging (und gehe), dass ich die Spur wählen kann, die ich will. Ich biege also rechts ab, und lasse Fußgänger rüber. Ich stehe ungefähr so, wie auf dem Bild das rote Rechteck und wollte auf Spur 1. Nun fahr ich gerade wieder an, als ich links von mir ein Motorrad sehe (roter Strich), welches steht, oder auch gerade anfährt. Der muss mich also irgendwie über eine Geradeausspur überholt und sich neben mich gestellt haben. Irgendwie hab ich schon gemerkt, dass er nicht begeistert war und hab, als ich gerade ausgerichtet war und auf Spur 2 gefahren bin, ihn im rechten Außenspiegel nur die Hand vor dem Kopf "schütteln" sehen. Ich halt dann an der roten Linksabbiegerampel (Spur 1) an, er fährt auf Spur 2, und mache mein rechtes Fenster runter. Er hat dann nur so was gerufen wie "Fahr mal auf der richtigen Fahrbahnseite" oder irgendwas ähnliches. Und dass ich "mal richtig Autofahren lernen soll". Er hat sich halt beschwert, dass ich ihn sozusagen geschnitten habe, weil ich mich nicht direkt vor Spur 2 gestellt hab, sondern vielleicht vor Spur 3. Ich bin aber nie auf Spur 3 gefahren, sondern bin direkt schon während dem Anfahren schräg rüber Richtung Spur 1. Eigentlich muss ich doch nicht gucken ob jemand neben mir steht (jaa, man sollte immer gucken!), wenn's nur eine Abbiegespur gibt, oder hab ich irgendwas falsch gemacht?

PS: Ja, ist sehr genau, aber besser so als zu wenig Infos 😁

PPS: Auch ich fahr manchmal an dem ersten Rechtsabbieger vorbei wenn ich der zweite bin und stelle mich links neben ihn, wenn die Kreuzung groß genug ist. Einfach damit mehr Leute abbiegen können. Aber ich warte dann und lass den, der eigentlich vor mir war erst mal seine Spur wählen, bevor ich anfahre und käme niemals auf die Idee ihn anzumachen, weil er mich schneidet; ich hab ihn ja schließlich überholt.

Abbiegen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 11. September 2015 um 20:08:33 Uhr:



Zitat:

@Golfinator schrieb am 11. September 2015 um 19:41:35 Uhr:



Werde Mopedfahrer nie verstehen mit ihrem Risikohaften gefahre, ihr habt keine Knautschzone wie PKWs.
Must du auch nicht !

So wie ich das Bild interpretiere ist diese Kreuzung Ampel geregelt. Also hatte auch der Gegenverkehr grün. Also muß das Motorrad nicht zwangsläufig überholt haben, sonder kann auch ein Linksabbieger gewesen sein, das in diesem Fall schon auf dieser Spur war.

§ 9 Abs. 4 StVO

Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.

Wer nach rechts in eine zweispurige Straße abbiegt, hat unmittelbar beim Abbiegen die freie Auswahl ob er den rechten oder den linken Fahrstreifen dieser Straße nimmt. So wie der TE. Das ist dann unmittelbar im Kreuzungsbereich auch kein Fahrstreifenwechsel, sondern gehört noch zum Abbiegevorgang.
Der Linksabbieger hat zu warten. Oft klappt es, dass beide gleichzeitig abbiegen, der eine bleibt rechts, der andere links. Wenn´s dann jedoch knallt, hat der Linksabbieger ein Problem-.
Soll ja auch Situationen geben, wo der Rechtsabbieger sofort wieder links abbiegen will, also sofort den linken Fahrstreifen wählt.

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Zitat:

Ganz schön dünnhäutig die Kollegen heute.

Ist ja auch kein Wunder - von unten kommen die Flüchtlinge, von rechts deren Gegner, von links und durch´s Grüne deren Jubilanten, von oben eine naive Frontfrau, die eine eher dumme Zusage gemacht hat...

Das ist ja alles nicht leicht zu verstehen - und dann passiert´s - ein Moppedfahrer, der sich vorbei drängeln will. Auch wenn es anderen passiert - bei der Situation ist das mit dem dünnhäutig kein Wunder. 😁

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. September 2015 um 00:08:32 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 12. September 2015 um 00:07:08 Uhr:


STVO.
Wo Bitte genau ???

Es steht nicht explizit dort sondern ergibt sich aus § 9. Deswegen hatte ich das Beispiel mit dem Linksabbieger gebracht.

Und ich bin seit über 30 Jahren unterwegs und nehme die durch solche Aktionen entstandenen Unfälle auf. Du kannst mir glauben. Ich weiß wovon ich spreche.

Zitat:

@birscherl schrieb am 11. September 2015 um 23:20:22 Uhr:


Nachdem es nur 1 Abbiegespur nach rechts gibt, hast du freie Wahl zwischen den Fahrspuren 2, 3 und 4. (Die 1 fängt ja erst später an). Der Motorradfahrer hätte also hinter dir bleiben müssen (wenn er aus deiner Richtung abgebogen ist) oder dir Vorrang gewähren müssen (wenn er aus der entgegengesetzten Richtung kam). Du hast also überhaupt nichts falsch gemacht. Dass die Moppedfahrer das leider nie begreifen und gern ihre eigenen Regeln hätten, ist eine andere Geschichte.

Vollkommen richtig, in diesem Fall besteht für den Rechtsabbieger freie Fahrspurwahl.

Einfach weil aus der einen Rechtsabbiegerspur die Spuren 2, 3 und 4 werden. Man bleibt also so oder so in seiner Spur.

Ansonsten ist mehrspurig abbiegen nur erlaubt, wenn entsprechend gekennzeichnet. Dann muss man natürlich auch während des Abbiegevorgangs in seiner Spur bleiben und da wird ggf. von rechts gezählt.

Sprich biegt man in dem Beispiel statt nach rechts nach links ab, hat sich der rechte Linksabbieger rechts einzufinden und der Linke in der Mitte.

Nun aber diese Problematik nur Moppedfahrern anzulasten, das ist leider etwas kurz gedacht 😉.

Zitat:

@tomold schrieb am 12. September 2015 um 00:11:56 Uhr:



Zitat:

Ganz schön dünnhäutig die Kollegen heute.

Ist ja auch kein Wunder - von unten kommen die Flüchtlinge, von rechts deren Gegner, von links und durch´s Grüne deren Jubilanten, von oben eine naive Frontfrau, die eine eher dumme Zusage gemacht hat...

Das ist ja alles nicht leicht zu verstehen - und dann passiert´s - ein Moppedfahrer, der sich vorbei drängeln will. Auch wenn es anderen passiert - bei der Situation ist das mit dem dünnhäutig kein Wunder. 😁

Eigentlich habe ich ein dickes Fell, nur wenn solche Kommentare abgegeben werden, dann möge er es belegen und nicht so daher schreiben. " stimmt " , " falsch " , " oder " daneben ".

Behauptungen sollten mit Fakten untermauert sein. Keiner ist unfehlbar, jeder kann dazu lernen ;-)

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 12. September 2015 um 00:15:30 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 11. September 2015 um 23:20:22 Uhr:


Nachdem es nur 1 Abbiegespur nach rechts gibt, hast du freie Wahl zwischen den Fahrspuren 2, 3 und 4. (Die 1 fängt ja erst später an). Der Motorradfahrer hätte also hinter dir bleiben müssen (wenn er aus deiner Richtung abgebogen ist) oder dir Vorrang gewähren müssen (wenn er aus der entgegengesetzten Richtung kam). Du hast also überhaupt nichts falsch gemacht. Dass die Moppedfahrer das leider nie begreifen und gern ihre eigenen Regeln hätten, ist eine andere Geschichte.
Vollkommen richtig, in diesem Fall besteht für den Rechtsabbieger freie Fahrspurwahl.
Einfach weil aus der einen Rechtsabbiegerspur die Spuren 2, 3 und 4 werden. Man bleibt also so oder so in seiner Spur.
Ansonsten ist mehrspurig abbiegen nur erlaubt, wenn entsprechend gekennzeichnet. Dann muss man natürlich auch während des Abbiegevorgangs in seiner Spur bleiben und da wird ggf. von rechts gezählt.
Sprich biegt man in dem Beispiel statt nach rechts nach links ab, hat sich der rechte Linksabbieger rechts einzufinden und der Linke in der Mitte.

Nun aber diese Problematik nur Moppedfahrern anzulasten, das ist leider etwas kurz gedacht 😉.

Gut erklärt.

Zitat:

@AS60 schrieb am 12. September 2015 um 00:14:09 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. September 2015 um 00:08:32 Uhr:


Wo Bitte genau ???

Es steht nicht explizit dort sondern ergibt sich aus § 9. Deswegen hatte ich das Beispiel mit dem Linksabbieger gebracht.
Und ich bin seit über 30 Jahren unterwegs und nehme die durch solche Aktionen entstandenen Unfälle auf. Du kannst mir glauben. Ich weiß wovon ich spreche.

Da im § 9 StVO nichts darüber steht, bleibe ich dabei, dass ein Rechtsabbieger zunächst in seiner Spur zu bleiben hat ( ungeachtet eines möglichen Linksabbiegers ). Anschließend ist ein Spurwechsel durchaus möglich, hierzu § 9 (5) StVO.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. September 2015 um 00:17:27 Uhr:



Zitat:

@tomold schrieb am 12. September 2015 um 00:11:56 Uhr:


Ist ja auch kein Wunder - von unten kommen die Flüchtlinge, von rechts deren Gegner, von links und durch´s Grüne deren Jubilanten, von oben eine naive Frontfrau, die eine eher dumme Zusage gemacht hat...

Das ist ja alles nicht leicht zu verstehen - und dann passiert´s - ein Moppedfahrer, der sich vorbei drängeln will. Auch wenn es anderen passiert - bei der Situation ist das mit dem dünnhäutig kein Wunder. 😁

Eigentlich habe ich ein dickes Fell, nur wenn solche Kommentare abgegeben werden, dann möge er es belegen und nicht so daher schreiben. " stimmt " , " falsch " , " oder " daneben ".

Behauptungen sollten mit Fakten untermauert sein. Keiner ist unfehlbar, jeder kann dazu lernen ;-)

Das Problem ist, dass nicht jede Verkehrssituation in der StVO einzeln erwähnt ist. Es gibt Sachen die werden abgeleitet. Und dass ist so eine. Zumindest weiß ich nicht wo es explizit steht. Vielleicht in irgend einem Kommentar?

Wollte hier keinen auf Klugscheisser machen.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. September 2015 um 00:22:23 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 12. September 2015 um 00:14:09 Uhr:


Es steht nicht explizit dort sondern ergibt sich aus § 9. Deswegen hatte ich das Beispiel mit dem Linksabbieger gebracht.
Und ich bin seit über 30 Jahren unterwegs und nehme die durch solche Aktionen entstandenen Unfälle auf. Du kannst mir glauben. Ich weiß wovon ich spreche.

Da im § 9 StVO nicht darüber steht, bleibe ich dabei, dass ein Rechtsabbieger zunächst in seiner Spur zu bleiben hat ( ungeachtet eines möglichen Linksabbiegers ). Anschließend ist ein Spurwechsel durchaus möglich, hierzu § 9 (5) StVO.

Ok. Dann mach das. Und sieh dir den Absatz vier an.

@der beste 44
Der Fahrstreifenwechsel wird im Übrigen im § 7 STVO geregelt und nicht im 9.
das nur nebenbei weil du in dem Zusammenhang den 9 Abs 5 erwähnst.
Das zeigt übrigens dass du nicht wirklich weißt wovon du sprichst.
Aber Nichts für ungut.

Zitat:

@AS60 schrieb am 12. September 2015 um 00:24:26 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. September 2015 um 00:22:23 Uhr:


Da im § 9 StVO nicht darüber steht, bleibe ich dabei, dass ein Rechtsabbieger zunächst in seiner Spur zu bleiben hat ( ungeachtet eines möglichen Linksabbiegers ). Anschließend ist ein Spurwechsel durchaus möglich, hierzu § 9 (5) StVO.

Ok. Dann mach das. Und sieh dir den Absatz vier an.

Tja, zu keiner Zeit habe ich das (Klugscheisser) behauptet, was Du da geschrieben hast. Das würde ich auch nicht tun. Nur achte vielleicht mal selbst auf Deine Antworten, besonders das wie Du es machst. " Falsch " oder " Richtig ". Das käme sicherlich Deiner eigenen Behauptung, ein Klugscheisser zu sein, nahe. Aber wie schon gesagt, dass würde ich nie schreiben.

Denk mal darüber nach 😉

Auch böse war ich nicht auf Deine Antwort, nur war sie ungenügend.

Nur wenn jemand etwas schreibt, dann muss man es auch belegen können. Wenn Du bereits, wie behauptet, seit 25 Jahren in einem Arbeitsverhältnis stehst, die mit solchen Situationen arbeitet, solltest Du das eigentlich wissen. Selbst der Bußgeldkatalog gibt zu Deiner Behauptung nichts her. Also könnten sich Deiner Äußerungen eigentlich nur auf Urteile stützen. Vielleicht hast Du mal eins griffbereit ?

Nichts desto trotz, hat ja jeder seine Meinung und Auffassung. Aus diesem Grund sind die Gerichte ja auch überlastet 😛

Zitat:

@AS60 schrieb am 12. September 2015 um 00:38:53 Uhr:


@der beste 44
Der Fahrstreifenwechsel wird im Übrigen im § 7 STVO geregelt und nicht im 9.
das nur nebenbei weil du in dem Zusammenhang den 9 Abs 5 erwähnst.
Das zeigt übrigens dass du nicht wirklich weißt wovon du sprichst.
Aber Nichts für ungut.

Sorry, mein Fehler, ich meine § 7 (5) StVO. Tja, so passiert das mal. Im § 9 steht nichts drin. Dennoch ein " + " von mir, obwohl der weitere Kommentar mal wieder total überflüssig war.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. September 2015 um 00:52:17 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 12. September 2015 um 00:38:53 Uhr:


@der beste 44
Der Fahrstreifenwechsel wird im Übrigen im § 7 STVO geregelt und nicht im 9.
das nur nebenbei weil du in dem Zusammenhang den 9 Abs 5 erwähnst.
Das zeigt übrigens dass du nicht wirklich weißt wovon du sprichst.
Aber Nichts für ungut.
Sorry, mein Fehler, ich meine § 7 (5) StVO. Tja, so passiert das mal. Im § 9 steht nichts drin. Dennoch ein " + " von mir, obwohl der weitere Kommentar mal wieder total überflüssig war.

Stimmt. Sorry

Zitat:

@AS60 schrieb am 12. September 2015 um 00:59:52 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. September 2015 um 00:52:17 Uhr:


Sorry, mein Fehler, ich meine § 7 (5) StVO. Tja, so passiert das mal. Im § 9 steht nichts drin. Dennoch ein " + " von mir, obwohl der weitere Kommentar mal wieder total überflüssig war.

Stimmt. Sorry

Ok, vergessen ! 😉

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. September 2015 um 00:22:23 Uhr:


… bleibe ich dabei, dass ein Rechtsabbieger zunächst in seiner Spur zu bleiben hat ( ungeachtet eines möglichen Linksabbiegers ). Anschließend ist ein Spurwechsel durchaus möglich, hierzu § 9 (5) StVO.

Damit hast du ja auch Recht. Du übersiehst nur, dass die Abbiegespur nicht im Fahrstreifen 4 weitergeht, sondern es gar nicht festgelegt ist, in welchem Fahrstreifen die Abbiegespur weitergeht. Wenn man also von der Abbiegespur im Fahrstreifen 2 oder 3 weiterfährt, ist man ebenso in seiner Spur geblieben.

Immer vorausgesetzt, dass wie im Bild des TE keine Fahrspur markiert ist. Wäre eine markiert, würde man eventuell die Fahrspur wechseln, mit allen sich ergebenden Pflichten. Ohne Markierung ist das eben nicht der Fall.

Es herrscht beim Abbiegen freie Spurwahl, wenn keine Fahrspur markiert ist. Siehe beispielsweise Frage 9 im ADAC-Blog.

Auch von mir noch mal (habe diesen Thread jetzt erst gesehen): TE, du hast alles richtig gemacht.

Und ja, Unsicherheiten in dieser Frage sind nicht nur bei Einspurigen verbreitet.

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