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Abbiegen vor Abbiegepfeil in Gegenfahrbahn

Themenstarteram 2. Dezember 2016 um 22:26

Hi,

mir ist heute etwas blödes passiert. Ist stand an einer Ampel und bin mach links abgebogen. Beim Abbiegen habe ich gemerkt, dass ich zu früh abgebogen bin und in die Gegenfahrbahn eingefahren bin (ich bin in eine Straße eingebogen, die jeweils zwei Spuren pro Richtung hat). Ich bin also vor dem abiegepfeil falsch eingebogen (hätte nach dem Pfeil und nah der Verkehrsinsel einbiegen sollen). Dabei hat der Rotlichtblitzer zweimal mich von hinten geblitzt.

Was ist das für ein Verstoß und was kommt auf mich zu?

Danke

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16 Antworten

Von hinten ist in d nicht verwertbar. Sie könnten dich befragen wer an diesem Tag das auto gefahren hat, dazu musst du dich aber nicht äußen.

am 3. Dezember 2016 um 6:57

Hatte deine Spur zum Abbiegen denn ROT?

Wenn ja, bist du über rot gefahren. Ich vermute aber du hast den Blitzer ausgelöst weil du in der falschen Fahrbahn gefahren bist. Somit dachte dieser jemand von dort würde über rot drüber fahren.

Da die Bilder vor dem Versand jeweils ausgewertet werden, dürfte da also kein Rotlichtverstoss auf dich zukommen.

Was aber sein könnte wäre ein Verstoss gegen allgemein gültige Regeln (fahren in falscher Fahrtrichtung, Kurvenschneiden)

Das ist auch bei uns in der Schweiz verboten und da wir viele Gesetze gleich oder ähnlich haben...........

Auf die Aussage von Provaider würde ich mich nicht verlassen. Habt ihr nicht auch kürzlich die Eigentümerpflicht (oder wie ihr diese nennt?) eingeführt. Das wenn nicht herausgefunden werden kann wer am Steuer sass, der Eigentümer des Wagens haftbar ist

Bei "Autobahnen" sollte das die 83 ff sein. Sonst geht´s wohl in Richtung 142a.

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkatv_2013/gesamt.pdf

Ist ein PDF, einfach mal nach "Fahrtrichtung" oder "Einfahren" suchen (Strg + F).

Weil ich das auch nur so gemacht habe und sonst keine Ahnung habe, Laienauskunft ohne Gewähr.

Edit:

138 könnte es auch sein, aber ich schätze aus der Beschreibung auf 142a. Wäre alles halb so wild, wundert mich gerade, dass das so lax gehandhabt wird (außer Autobahn natürlich).

Themenstarteram 3. Dezember 2016 um 7:31

Mir ist das auch nur passiert, da ich zum einen eben nicht aufgepasst habe, zum anderen aber auf den anderen Spuren keine autos unterwegs waren sonst hätte ich das ja gesehen.

Ja meine Abbiegespur hatte grün, ich fahr los und biege zu früh ab und merke kurz danach, als ich die Pfeile gesehen habe, dass ich in der falschen Spur bin und dann die zwei Blitzer.

am 3. Dezember 2016 um 9:09

ist generell für Fahranfänger ungewohnt welche auf dem Land Ihre "Pappe" machten, viele Spuren weit ausholen meist schon abgefahrene Leitlienien

Mir ist soetwas Ähnliches auch schon mal fast passiert. Da handelte es sich um eine Busspur auf den Straßenbahngleisen zw. den getrennten Fahrtrichtungen.

Ich wäre beinahe auf der Busspur weitergefahren.

Ansonsten habe ich mal erlebt, das mir ein "Geisterfahrer" (getrennte Fahrbahnen( Grünstreifen + Leitplanken); zwei Spuren pro Richtung) entgegenkam.

Das war hier.

Ich war in nordlicher Richtung unterwegs, drei etwas langsamere Fahrzeuge vor mir, an denen ich innerhalb des Linksbogens vorbeifahre. Auf Höhe des zweiten Fahrzeuges kommt mir ein PKW auf der linken Spur entgegen.

Ich hab es irgendwie zw. beiden Fahrzeugen geschafft, wärend wir gleichzeitig zu dritt anhielten. 60/70m hinter uns hat der PKW dann gewendet (war auch ein, für die Gegend, fremdes Kennzeichen).

Ich vermute mal, das er, 200/300m voraus an der Kreuzung als Linksabbieger kam und schlichtweg übersehen hat, das es für jede Richtung eine eigene, zweispurige Fahrbahn gibt.

 

Soetwas muss nicht zwangsläufig etwas mit Fahranfänger, oder stadtfremden VTs zu tun haben.

Das kann auch einen versiereten Fahrer an etwas unübersichtlichen, aber auch an Stellen passieren, nachdem sie Verkehrstechnisch umgebaut wurden, passieren.

Bei dem eingangs Beschriebenen war das so.

Ich fahre (seit gut 30 Jahren) zweimal im Jahr die Strecke lang. Kenne die Kreuzung also sehr gut. Der (zuvor nicht dahgewesene) asphaltierte, mit Fahrspuren gekennzeichnete, Bereich auf den Straßenbahngleisen hätte mich beinahe in die "Falle" gelockt.

Du hast den Blitzer aus der Gegenrichtung ausgelöst, dies dürfte nicht passieren.

MfG aus Bremen

Warum nicht?

Da gibt es 2 Kontaktschleifen und die müssen in Fahrtrichtung überfahren werden, nur so wird der Blitzer ausgelöst. Er hat die 2. Schleife zuerst überfahren.

 

MfG aus Bremen

Und wie weit sind die auseinander?

Das sind paar Zentimeter keinen halben Meter. In D gibt es halterhaftung nur bei Park Verstößen nicht bei Vorfahrt, Rotlicht, Geschwindigkeit etc.

Mein Einwand darauf geht ja in folgende Richtung.

Er fährt mit den vorderen Rädern auf die (für die richtige Fahrtrichtung) vordere Schleife und ne halbe Sekunde später mit den hinteren Rädern auf die entsprechende hintere Schleife.

Ergo, kommt es zu einer Berührungsequenz 1.Schleife - 2.Schleife, wodurch der Blitzer ausgelöst wird.

Und dann ist er rückwärts wieder weg gefahren - das löste den 2. Blitz aus.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 3. Dezember 2016 um 08:00:26 Uhr:

 

Edit:

138 könnte es auch sein, aber ich schätze aus der Beschreibung auf 142a. Wäre alles halb so wild, wundert mich gerade, dass das so lax gehandhabt wird (außer Autobahn natürlich).

Wenn der TE nach Erkennen des Irrtums nicht sofort angehalten und korrigiert hat, sehe ich hier am ehesten die Nummer 3.3 für immer noch günstige 25 Euro erfüllt. Wenn es keine getrennten Fahrbahnen waren sondern nur eine Insel, dann ist es die Nummer 138 für nur 10 Euro (an der Insel wird wohl ein Zeichen 222 angebracht gewesen sein?).

Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) ist doch an solchen Stellen nicht unbedingt üblich?

Beispielkreuzung

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