Einspurig abbiegen - Freie Spurwahl?

Hallo.
Ich bin heute an dieser Kreuzung (siehe Anhang) rechts abgebogen. Nun ist dort nur eine Abbiegespur, weshalb ich davon ausging (und gehe), dass ich die Spur wählen kann, die ich will. Ich biege also rechts ab, und lasse Fußgänger rüber. Ich stehe ungefähr so, wie auf dem Bild das rote Rechteck und wollte auf Spur 1. Nun fahr ich gerade wieder an, als ich links von mir ein Motorrad sehe (roter Strich), welches steht, oder auch gerade anfährt. Der muss mich also irgendwie über eine Geradeausspur überholt und sich neben mich gestellt haben. Irgendwie hab ich schon gemerkt, dass er nicht begeistert war und hab, als ich gerade ausgerichtet war und auf Spur 2 gefahren bin, ihn im rechten Außenspiegel nur die Hand vor dem Kopf "schütteln" sehen. Ich halt dann an der roten Linksabbiegerampel (Spur 1) an, er fährt auf Spur 2, und mache mein rechtes Fenster runter. Er hat dann nur so was gerufen wie "Fahr mal auf der richtigen Fahrbahnseite" oder irgendwas ähnliches. Und dass ich "mal richtig Autofahren lernen soll". Er hat sich halt beschwert, dass ich ihn sozusagen geschnitten habe, weil ich mich nicht direkt vor Spur 2 gestellt hab, sondern vielleicht vor Spur 3. Ich bin aber nie auf Spur 3 gefahren, sondern bin direkt schon während dem Anfahren schräg rüber Richtung Spur 1. Eigentlich muss ich doch nicht gucken ob jemand neben mir steht (jaa, man sollte immer gucken!), wenn's nur eine Abbiegespur gibt, oder hab ich irgendwas falsch gemacht?

PS: Ja, ist sehr genau, aber besser so als zu wenig Infos 😁

PPS: Auch ich fahr manchmal an dem ersten Rechtsabbieger vorbei wenn ich der zweite bin und stelle mich links neben ihn, wenn die Kreuzung groß genug ist. Einfach damit mehr Leute abbiegen können. Aber ich warte dann und lass den, der eigentlich vor mir war erst mal seine Spur wählen, bevor ich anfahre und käme niemals auf die Idee ihn anzumachen, weil er mich schneidet; ich hab ihn ja schließlich überholt.

Abbiegen
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Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 11. September 2015 um 20:08:33 Uhr:



Zitat:

@Golfinator schrieb am 11. September 2015 um 19:41:35 Uhr:



Werde Mopedfahrer nie verstehen mit ihrem Risikohaften gefahre, ihr habt keine Knautschzone wie PKWs.
Must du auch nicht !

So wie ich das Bild interpretiere ist diese Kreuzung Ampel geregelt. Also hatte auch der Gegenverkehr grün. Also muß das Motorrad nicht zwangsläufig überholt haben, sonder kann auch ein Linksabbieger gewesen sein, das in diesem Fall schon auf dieser Spur war.

§ 9 Abs. 4 StVO

Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.

Wer nach rechts in eine zweispurige Straße abbiegt, hat unmittelbar beim Abbiegen die freie Auswahl ob er den rechten oder den linken Fahrstreifen dieser Straße nimmt. So wie der TE. Das ist dann unmittelbar im Kreuzungsbereich auch kein Fahrstreifenwechsel, sondern gehört noch zum Abbiegevorgang.
Der Linksabbieger hat zu warten. Oft klappt es, dass beide gleichzeitig abbiegen, der eine bleibt rechts, der andere links. Wenn´s dann jedoch knallt, hat der Linksabbieger ein Problem-.
Soll ja auch Situationen geben, wo der Rechtsabbieger sofort wieder links abbiegen will, also sofort den linken Fahrstreifen wählt.

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Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 14. September 2015 um 09:04:06 Uhr:


Schon beim halben Abbiegevorgang sich so zu positionieren, um möglichst schnell überholen zu können,

... beruht an der Stelle letzten Endes auf demselben Irrtum wie bei einem entgegenkommenden Linksabbieger, der meint, für sich die zweite Spur beanspruchen zu können.

Es lässt sich so zusammenfassen: Wenn nur einspurig rechts abgebogen werden kann und überdies auch nicht durch Fahrbahnmarkierungen eine bestimmte Zielspur festgelegt ist, hat der Rechtsabbieger die freie Zielspurwahl. Alle anderen, egal ob sie ihm entgegenkommen oder dahinter sind, müssen (wie du schon geschrieben hast) abwarten, bis der Abbiegevorgang des Rechtsabbiegers beendet ist, bevor sie sich ihrerseits für die Benutzung einer Fahrspur, fürs Vorbeifahren oder Überholen entscheiden können. Und wenn, um auf den Ursprungsbeitrag zurückzukommen, der Rechtsabbieger schräg steht, um Fußgänger passieren zu lassen, sei es wegen Ampel oder wegen § 9 (3) StVO, ist dessen Abbiegevorgang eben noch nicht abgeschlossen. Der Motorradfahrer hat wie jeder andere auch dahinter zu bleiben, maximal schräg dahinter, um evtl. Platz zu sparen.

Warum sollte auch der Motorradfahrer andere Rechte haben, als der PKW Fahrer?
Wenn der moppedfahrer freie Spurwahl hat, gilt das auch für den PKW, hätte er es nicht, würde es auch für beide gelten!

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 13. September 2015 um 17:30:17 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 13. September 2015 um 13:39:02 Uhr:


https://verkehrsquiz.wordpress.com/.../
Das ist ... verblüffend!

Wieder was gelernt.

Aber bitte nicht weitersagen.😎 Sonst gibt's bald nur noch Chaos.

Sagen wir so: An solchen Stellen werden sich die Leute instinktiv ungefährlich verhalten, also die rechte Spur wird abbiegen, die linke geradeaus fahren. Damit ist hier die Wissenslücke nicht kritisch.

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