Einspruch beim Bußgeldbescheid
Guten Tag liebes Forum,
mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Jetzt wird mir vorgeworfen:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
"§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;"
"§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"
Für mich in meiner Probezeit würde es bedeuten Verlängerung der Probezeit + 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.
Der Polizist hat vor Ort direkt nach dem Unfall als ich noch voller Schock war so einen Bußgeldbescheid gemacht und ich habe ihn direkt unterschrieben weil ich wollte dass ich erstmal nach Hause komme und alles vorbei sein sollte.
Jetzt geht es darum Einspruch einzulegen und wollte mal fragen ob es überhaupt ein versuch Wert ist und wie ich das ganze Formulieren sollte damit ich nicht mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:
mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Bordstein hört sich nach Ortschaft an.
Scharfe Linkskurve in Ortschaft hört sich danach an, dass man deutlich unter 50 km/h fahren sollte.
Wenn das Fahrzeug sich durch Berührung der Hinterreifen mit dem Bordstein überschlägt hört sich das nicht nach maximal 25 km/h an, die man in einer scharfen Linkskurve innerorts fahren sollte.
Angepasste Geschwindigkeit heißt übrigens nicht nur angepasst an die örtlichen Verhältnisse, sondern auch angepasst an die eigenen Fähigkeiten. Schön langsam durch die Kurve und nicht in der Kurve kuppeln oder schalten. Für mich klingt das Bußgeld schlüssig.
184 Antworten
1. Wie schnell warst Du denn?
3. Was war das für ein Auto? Hatte es ESP?
2. Wie scharf war die Kurve
Zitat:
@400.000km schrieb am 7. August 2020 um 14:22:57 Uhr:
1. Wie schnell warst Du denn?3. Was war das für ein Auto? Hatte es ESP?
2. Wie scharf war die Kurve
Und mit diesen Informationen kannst Du eine Einschätzung zum Verhalten des TE abgeben? Respekt.
Selbst ein seriöser Gutachter benötigt dazu Informationen wie
- Aussentemperatur
- Fülldruck der Reifen
- Alter der Reifen
- Zustand der Stoßdämpfer
- Beladungszustand
- etc.
Die Geschwindigkeit ist bestenfalls ein Indikator dafür, wie oft sich ein Fahrzeug überschlägt, aber nicht ob überhaupt.
Ist eh komplett OT.
Bin selbst schon vor über 30 Jahren mit etwa 50Km/h im Kreisel bei Aquaplaning abgeschmiert und angeschlagen,aber überschlagen habe ich mich da auch nicht.
Für mich steht außer Frage das die nicht angepaste Geschwindigkeit ausschlaggebend war,der Rest ist für mich drum rum gewurschtelt.
Mit der wirklichen Geschwindigkeit hat der TE bisher ja,trotz mehrfacher Nachfrage,nicht rausgerückt.
Aber tolle Diskussion über Physik und hätte wenn und aber.
Das sind alles Urteile, die ich nur von Fahrern akzeptiere, die sich mindestens 1x selbst mit dem Fahrzeug überschlagen haben.
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Zitat:
@Moewenmann schrieb am 7. August 2020 um 19:00:47 Uhr:
Das sind alles Urteile, die ich nur von Fahrern akzeptiere, die sich mindestens 1x selbst mit dem Fahrzeug überschlagen haben.
Und fast 100% von denen werden sagen das sie einfach zu schnell waren und nicht angepasst gefahren sind.
Tolle Logik.
Denn eigentlich ist jeder der sich überschlägt,falls dem kein plötzlicher technischer Defekt Zugrunde liegt,unangepasst gefahren.
Und genau das ist der Vorwurf.
Zitat:
@nogel schrieb am 7. August 2020 um 19:02:49 Uhr:
Ob bzw wann sich ein Fahrzeug überschlägt habe ich (viel) weiter oben bereits ausgeführt
Meinst Du diese hier:
Hier haben wir die Ursache für den Überschlag.
Und nochmal: ein Auto überschlägt sich nicht, außer unter den genannten Umständen. Und das ist unabhängig (!!!) von der Geschwindigkeit.
Deshalb ist auch ein Überschlag KEIN Indiz für überhöhte Geschwindigkeit!
Dann lies mal etwas zur Kippgrenze,die eindeutig von der Grösse der Querbeschleunigung,also der Geschwindigkeit abhängig ist.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 7. August 2020 um 19:11:23 Uhr:
Und fast 100% von denen werden sagen das sie einfach zu schnell waren und nicht angepasst gefahren sind.
Tolle Logik.
Aha, wie viele Fahrer kennst Du, um diese Aussage zu treffen?
Weil Du es so schön verlinkt hast: Die Kippgrenze ist von der Geschwindigkeit unabhängig.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 7. August 2020 um 21:27:18 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 7. August 2020 um 19:11:23 Uhr:
Und fast 100% von denen werden sagen das sie einfach zu schnell waren und nicht angepasst gefahren sind.
Tolle Logik.
Aha, wie viele Fahrer kennst Du, um diese Aussage zu treffen?Weil Du es so schön verlinkt hast: Die Kippgrenze ist von der Geschwindigkeit unabhängig.
Deshalb kann man mit der Formel auch gut die Querbeschleunigung errechnen die zum Kippen führt.
Und die hat ja nun mal gar nichts mit Geschwindigkeit zu tun,is klar.
Ist hier recht gut erklärt:
http://regelwerke.vbg.de/vbg_dguvi/di205-024/di205-024_4_.html
Daraus geht klar hervor das die Geschwindigkeit(Fliehkraft in der Kurve) und das Verhältnis in Höhe Hindernis zur Schwerpunkthöhe des Fahrzeuges und der Winkel der Fahrbahn ausschlaggebend für das kippen sind.
Der TE schrieb selber das er außerorts unterwegs war,also wird er nicht mit 50 KM/h unterwegs gewesen sein.
Da laß ich mir keine Story mehr erzählen es wäre nicht die überhöhte Geschwindigkeit gewesen die zum Überschlag geführt hat.
Und da er von seinem Auto schrieb gehe ich zwangsläufig von einem PKW und nicht von einem Fahrzeug mit sehr weit oben liegenden Schwerpunkt aus.
Mit der Geschwindigkeit hat er immer noch nicht heraus gerückt,und ich bezweifle das da noch was korrektes kommen wird.
Und ich kenne schon Leute die sich überschlagen haben,und keiner von denen war dabei zu langsam unterwegs.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 07. Aug. 2020 um 19:44:30 Uhr:
Dann lies mal etwas zur Kippgrenze,
Du brauchst mir keine Formeln zu nennen, die du bei Wikipedia gefunden hast. Deren Auswirkungen in der Praxis auf handelsübliche PKW habe ich oben schon zusammengefaßt.
Zitat:
Und mit diesen Informationen kannst Du eine Einschätzung zum Verhalten des TE abgeben? Respekt.
Selbst ein seriöser Gutachter benötigt dazu Informationen wie
Quatsch, Ich habe nie behauptet, dass ich das brauche, um irgendwie irgendwas zu urteilen?
Was hast Du davon jeden Klärungsversuch kaputtzureden?
Zitat:
@400.000km schrieb am 7. August 2020 um 23:28:12 Uhr:
Quatsch, Ich habe nie behauptet, dass ich das brauche, um irgendwie irgendwas zu urteilen?
Was hast Du davon jeden Klärungsversuch kaputtzureden?
Was kaputt ist, kann man nicht kaputtreden.
Unter der Annahme, das der Schwerpunkt eines Kfz um 2 m angehoben werden müsste um es umzukippen, liegt das Potential ab 16 km/h vor.
Deshalb habe ich ja gefragt, welches Auto es war.
Es wäre schon hilfreich, wenn man die Kurve, die Geschwindigkeit und das Auto kennt.
Das mit den 2m Schwerpunkt und den 16km/h ist natürlich auch Quatsch und hat mit dem hier beschriebenen Fall oder einer Lösungsfindung nichts zu tun.
Zitat:
@400.000km schrieb am 8. August 2020 um 11:33:48 Uhr:
Deshalb habe ich ja gefragt, welches Auto es war.Es wäre schon hilfreich, wenn man die Kurve, die Geschwindigkeit und das Auto kennt.
Das mit den 2m Schwerpunkt und den 16km/h ist natürlich auch Quatsch und hat mit dem hier beschriebenen Fall oder einer Lösungsfindung nichts zu tun.
Quatsch bitte belegen, nicht nur behaupten.
Es ist eine vereinfachte Verknüpfung von potentieller und kinetischer Energie. In der Vereinfachung sogar unabhängig von der Masse des Fzg.
Wenn Dir die 2 m noch nicht instabil genug sind, können wir auch auf 4 m gehen (oder wahlweise das ganze Fzg. 2 m hochheben), der Proportionalitätsfaktor ist 1,41 und damit sind wir dabei immer noch bei < 20 km/h.
Deine gesuchte „Lösung“ ist ein „Beweis“ dafür, dass der TE deutlich unangepasst unterwegs war. Mit den von Dir geforderten Informationen wird das nicht gelingen.
Genauso wie es ein Gericht schwer haben würde, wenn dieser Beweis angetreten werden müsste. Wegen so einer Lappalie wird niemand einen 4-stelligen Betrag für einen Gutachter in die Hand nehmen, der sich letztlich auch nicht sicher sein kann.
Das Problem ist, dass Du die Formeln überhaupt nicht verstanden hast. Das haben Dir auch schon 3 User versucht zu erklären. Es nicht unabhängig von der Geschwindigkeit und auch nicht von der Masse. Ich denke da fehlen einfach die Grundlagen, um mitzudiskutieren.
Schau mal ins Physikbuch 8. Klasse. Wenn Du die Zusammenhänge zwischen Beschleunigung und Masse verstanden hast, können wir vielleicht versuchen, Dir den Rest zu erklären. Vorher bitte nicht weiter über Physik diskutieren.
Auch ein Schwerpunkt hängt sehr vom Fahrzeug ab und das Kippen natürlich auch
Deshalb sind die Fragen
1. Was war das für ein Fahrzeug
2. Wie schnell war der TE,
3. Wie scharf war die Kurve
schon sehr hilfreich für die Bewertung des Problems. Deine Beiträge sind nicht hilfreich.