Einspruch beim Bußgeldbescheid

Guten Tag liebes Forum,

mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Jetzt wird mir vorgeworfen:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
"§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;"
"§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"

Für mich in meiner Probezeit würde es bedeuten Verlängerung der Probezeit + 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.
Der Polizist hat vor Ort direkt nach dem Unfall als ich noch voller Schock war so einen Bußgeldbescheid gemacht und ich habe ihn direkt unterschrieben weil ich wollte dass ich erstmal nach Hause komme und alles vorbei sein sollte.
Jetzt geht es darum Einspruch einzulegen und wollte mal fragen ob es überhaupt ein versuch Wert ist und wie ich das ganze Formulieren sollte damit ich nicht mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:



mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.

Bordstein hört sich nach Ortschaft an.

Scharfe Linkskurve in Ortschaft hört sich danach an, dass man deutlich unter 50 km/h fahren sollte.

Wenn das Fahrzeug sich durch Berührung der Hinterreifen mit dem Bordstein überschlägt hört sich das nicht nach maximal 25 km/h an, die man in einer scharfen Linkskurve innerorts fahren sollte.

Angepasste Geschwindigkeit heißt übrigens nicht nur angepasst an die örtlichen Verhältnisse, sondern auch angepasst an die eigenen Fähigkeiten. Schön langsam durch die Kurve und nicht in der Kurve kuppeln oder schalten. Für mich klingt das Bußgeld schlüssig.

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16 km/h mögen reichen. Aber sicher nur, wenn das Auto an der Kippkante hart gestoppt wird. Also beide Reifen zeitgleich am Bordstein stoppen und die 16 km/h die Querbeschleunigung sind. In einer Rechtskurve halte ich das für nicht möglich, außer man fährt auf der Gegenseite.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 8. August 2020 um 15:58:59 Uhr:


16 km/h mögen reichen. Aber sicher nur, wenn das Auto an der Kippkante hart gestoppt wird. Also beide Reifen zeitgleich am Bordstein stoppen und die 16 km/h die Querbeschleunigung sind. In einer Rechtskurve halte ich das für nicht möglich, außer man fährt auf der Gegenseite.

Deshalb hab‘ ich dazugeschrieben, dass man dieses Modell gerne skalieren kann. Selbst bei unter 20 km/h kann es so sein, als würde man das sich überschlagende Fzg. von einem Gabelstapler schubsen.

Die schonmal genannten 40 km/h sind hochplausibel und im vereinfachten Model wie ein Stoß vom Hochhaus.

Edit: Der Unfall des TE wird sich wohl nicht ausgerechnet in einer 30-er Zone ereignet haben.

Keine Ahnung was du skalieren willst, aber wenn er auf der falschen Seite ist, dann sicher nicht weil er sich an die Geschwindigkeit gehalten hat.

Was aber sehr wohl passt ist, dass er am Kurvenausgang auf glatter Straße Gas gegeben hat und das Heck gekommen ist und er dann den Bordstein getroffen hat und die Energie in den Überschlag ging.

Woher kommt jetzt das „Gas gegeben“? Bisher ging es IMHO um Haftungsverlust durch suboptimale Betätigung von Kupplung und Lenkung.

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Aha, das schnelle Einkuppeln bei unter 20km/h führt also dazu, dass der Wagen in die Gegenfahrbahn, bis zum Kurvenende driftet und sich dann überschlägt.

Klingt für mich nicht logisch. Für Dich scheinbar schon.

Der Skalierung sei dank. Sind Dir Deine Argumentationen nicht selber peinlich?

Zitat:

@400.000km schrieb am 8. August 2020 um 21:42:18 Uhr:


Aha, das schnelle Einkuppeln bei unter 20km/h führt also dazu, dass der Wagen in die Gegenfahrbahn, bis zum Kurvenende driftet und sich dann überschlägt.

Der Skalierung sei dank. Sind Dir Deine Argumentationen nicht selber peinlich?

Du musst die verschiedenen vorgetragenen Punkte für Dich nur getrennt bewerten. Die 16 km/h sind eine theoretische Untergrenze. Die auch von anderen Foristen genannten 40 km/h sind bereits deutlich jenseits des praktisch erwartbaren Bereiches in dem ein Überschlag auftreten kann.

Jedes (zu) schnelle Einkuppeln kann bei den Rädern der angetriebenen Achse zum Verlust der Haftreibung führen. Insbesondere ohne das teilweise genannte Blockieren.

Klingt immer noch nicht logisch.

Ich fasse mal die Aussagen des TE zusammen

Die Fahrbahn war Nass und ich bin einen Hecktriebler gefahren. In der Kurve hab ich dann vom 4 Gang in den dritten geschalten und die Kupplung ruckartig losgelassen.

Folgendes... es war eine Rechtskurve (Mein Fehler...) und es gibt auch außerhalb geschlossener Ortschaften Bordsteine damit das Wasser abläuft. Es ging bergab. Ja es war außerhalb.. Wäre es innerhalb passiert hätte ich meinen Führerschein direkt abgegeben...

EDIT: Sollte ich dazuschreiben dass ich am ende der Kurve die Kontrolle über das Auto verlur und deswegen der vorwurf unangepasste Geschwindigkeit nicht rechtens sei? Wäre ich zu schnell gefahren hätte ich die Kontrolle des Autos schon etwa in der Mitte der U-Kurve verloren und wäre dann gegen die Leitplanke gefahren/gerutscht. Aber ich verlor die Kontrolle des Autos etwa am Ende der Kurve.

Ich bin von der Kupplung gerutscht da meine Schuhe noch Nass waren.. Es hatte vorher geregnet und die Fahrbahn war auch nass. Der Bordstein war auf der entgegenkommenden Fahrbahn.

Er war also laut seinen eigenen Aussagen dann klar schneller als 50Km/h,auch wenn er die Geschwindigkeit selbst nicht angibt.
Er hat am Ende der Kurve herunter geschaltet,also entweder um die Geschwindigkeit durch Motorbremse anzupassen,
oder am Kurvenende zu beschleunigen
Dann müsste er vorher schon im 4ten Gang am Limit gewesen sein und der kurze Schlag war nur das i Tüpfelchen.

Oder weil die Drehzahl im 4ten Gang zu niedrig wurde.
Dann hätte es wohl kaum einen solchen Schlag beim ruckartigen herunterschalten gegeben.

Dann schlittert er über die ganze Gegenspur an einen Bordstein und überschlägt sich.
Natürlich begünstigt die Nässe der Fahrbahn den Verlust der Haftung,aber bei angepasster Geschwindigkeit hätte der kurze Schlag wohl keine Auswirkung gehabt wenn man davon ausgeht das er nicht doch aus Versehen den 1ten Gang mit Gewalt reingeprügelt hat.
Auch das leichte Gefälle tut einen kleinen Teil dabei,aber letzendlich gehe ich klar von überhöhter Geschwindigkeit jenseits von 50Hm/h aus.

Die Aussagekräftigste Bemekung zur nicht angepasten Geschwindigkeit des TE ist für mich klar diese:

Wäre es innerhalb passiert hätte ich meinen Führerschein direkt abgegeben...

Und hier wird über theoretische 16Hm/h diskutiert,unfassbar.

Aber diskutiert ruhig weiter die Theorie,mir reichen die Aussagen des TE vollkommen.

Natürlich hätte er sich auch theoretisch bei niedrigeren Geschwindigkeiten überschlagen können,aber ausschlaggebend ist ganz klar die nicht angepaste Fahrweise.
Eine angepasste Fahrweise hätte auch bei dem kurzen Schlag nicht dazu geführt die Bodenhaftung zu verlieren.

"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."

"§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;"

"§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"

Und das absolut zu Recht.

Zitat:

Eine angepasste Fahrweise hätte auch bei dem kurzen Schlag nicht dazu geführt die Bodenhaftung zu verlieren.

Ich verlor die Bodenhaftung durch das verziehen des Lenkrades...

Wieso überreisst man das bereits weit eingeschlagene Lenkrad, wenn das Auto davor noch die Bodenhaftung hatte? Was passiert während der Schrecksekunde? Wie sieht das Ergebnis aus, wenn man den Karren beim versuchten Driften wegschmeisst? ... Da musst Du noch intensiv an der story rumfeilen.

die Story dürfte schon abgeschickt sein, lt. TE Zustellung der Anhörung am 24.07.2020

- jetzt warten wir gespannt auf das Ergebnis.......

Zitat:

@User723585 schrieb am 10. August 2020 um 11:13:47 Uhr:



Zitat:

Eine angepasste Fahrweise hätte auch bei dem kurzen Schlag nicht dazu geführt die Bodenhaftung zu verlieren.

Ich verlor die Bodenhaftung durch das verziehen des Lenkrades...

Bestimmt nicht,sondern weil Du klar zu schnell warst.
Denn bei angepasster Geschwindigkeit fliegt man bei solcchen Manövern auch bei Nässe nicht von der Strasse.
Da wärst Du beim verreißen des Lenkrades etwas rumgeschlittert und vielleicht an den Bordstein gestoßen,aber überschlagen hättest Du Dich sicher nicht.
Du hast immer noch nicht angegeben wie schnell Du nun wirjklich warst,ich denke aber auch das wirst Du dir schön reden.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 10. August 2020 um 22:13:03 Uhr:



Du hast immer noch nicht angegeben wie schnell Du nun wirjklich warst,ich denke aber auch das wirst Du dir schön reden.

Eigentlich ist es ziemlich egal, wie schnell er wirklich war. Er muss sich nur fragen, ob der Unfall bei geringerer Geschwindigkeit auch passiert wäre ?

Wenn diese Frage mit Nein beantwortet würde, trifft also der Vorwurf zu, ein Widerspruch somit keine Grundlage mehr hätte.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 11. August 2020 um 06:16:18 Uhr:


Eigentlich ist es ziemlich egal, wie schnell er wirklich war. Er muss sich nur fragen, ob der Unfall bei geringerer Geschwindigkeit auch passiert wäre ?
Wenn diese Frage mit Nein beantwortet würde, trifft also der Vorwurf zu, ein Widerspruch somit keine Grundlage mehr hätte.

Dennoch kann ein Widerspruch erfolgreich sein.

Beispiel:
Landstraße, eine glatte Stelle, Auto fliegt ab. Fahrer bekommt einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf unangepasste Geschwindigkeit. Bei etwas Glück kann (muss aber nicht) der sinngemäße Einspruch...

„nö, war nicht zu schnell sondern nur unaufmerksam“

...erfolgereich sein, so dass das Ganze in einen 35,- € Bußgeldbescheid umgewandelt wird. 🙂

Daher lohnt sich in solchen Fällen der Einspruch oft, denn nicht selten geht er durch.

Warten wir also mal ab, was hier im aktuellen Fall rauskommt, denn inzwischen hat der TE ja wohl seinen Einspruch eingereicht und vielleicht hat er ja Glück. Bis er uns das Ergebnis mitteilt, bringen weitere Diskussionen also nix mehr.

Gruß

Uwe

Der TE hat allerdings vor Ort etwas unterschrieben was er als "Bußgeldbescheid" aufgefasst hat und er kann sich nicht an den Inhalt erinnern. Da ist die Luft schon von vornherein dünn. 😉

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