Einspruch beim Bußgeldbescheid
Guten Tag liebes Forum,
mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Jetzt wird mir vorgeworfen:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
"§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;"
"§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"
Für mich in meiner Probezeit würde es bedeuten Verlängerung der Probezeit + 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.
Der Polizist hat vor Ort direkt nach dem Unfall als ich noch voller Schock war so einen Bußgeldbescheid gemacht und ich habe ihn direkt unterschrieben weil ich wollte dass ich erstmal nach Hause komme und alles vorbei sein sollte.
Jetzt geht es darum Einspruch einzulegen und wollte mal fragen ob es überhaupt ein versuch Wert ist und wie ich das ganze Formulieren sollte damit ich nicht mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:
mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Bordstein hört sich nach Ortschaft an.
Scharfe Linkskurve in Ortschaft hört sich danach an, dass man deutlich unter 50 km/h fahren sollte.
Wenn das Fahrzeug sich durch Berührung der Hinterreifen mit dem Bordstein überschlägt hört sich das nicht nach maximal 25 km/h an, die man in einer scharfen Linkskurve innerorts fahren sollte.
Angepasste Geschwindigkeit heißt übrigens nicht nur angepasst an die örtlichen Verhältnisse, sondern auch angepasst an die eigenen Fähigkeiten. Schön langsam durch die Kurve und nicht in der Kurve kuppeln oder schalten. Für mich klingt das Bußgeld schlüssig.
184 Antworten
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 7. August 2020 um 10:07:33 Uhr:
Und nach 600.000 Kilometern kann ich grob einschätzen was aufgrund von Fahrfehlern passiert.
leider verstehst Du nicht, dass es darauf überhaupt nicht ankommt. Alles, was man braucht, um den Anscheinsbeweis der unangepassten Geschwindigkeit wegzunehmen, ist eine plausible Geschichte, wie der Unfall auch auf Grund eines Fahrfehlers hätte passieren können. Und da spielen viele Möglichkeiten mir rein.
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 7. August 2020 um 10:07:33 Uhr:
Und nach 600.000 Kilometern kann ich grob einschätzen was aufgrund von Fahrfehlern passiert. Und ich kann einschätzen was bei überhöhter Geschwindigkeit in einer sich verengenden Rechtskurve bei Feuchtgikeit passiert.
Die A-Klasse ist damals (Elchtest-Debakel) bei 50km/h gekippt....ganz ohne Bordstein.
Je nach Fahrzeug kann ein Überschlagen bereits ab 40km/h passieren, wenn es seitlich geen den Bordstein fliegt.
Das dürfte ich wohl mit mehr als 1,5Mio km einschätzen können, falls die Zahl der zurückgelegten km ein Kriterium wäre.
Andererseits sollte man ein grundlegendes Verständnis dafür haben, welche Kräfte bei einer plötzlich einsetzenden Rotation mit der Vorderachse als Mittelpunkt entstehen.
Wie schnell ist ein Fahrzeug, wenn es Donuts auf der Strasse macht? Nicht sonderlich schnell, aber wenn dort ein Hindernis im Weg wäre, würde es ebenfalls zu einem Überschlag führen.
@User723585 Magst du uns verraten, was für Ein Fahrzeug du hattest?
Die plausible Geschichte fehlt bisher völlig. Um Plausibilität positiv beantworten zu können wird übrigens jeder seine eigene Erfahrung nehmen oder einen Sachverständigen dazuziehen.
Was bitte ist nicht plausibel daran, dass die durch die plötzliche Rotation entstehenden Kräfte zu einer Rotation des Fahrzeugs um die Längsachse führten, als das Hinterrad auf die Fahrbahnbegrenzung prallte.
Das ist physikalisch absolut plausibel erklärbar. Wichtig dabei ist nicht die Geschwindigkeit tangential zur Kurve; diese ist fast irrelevant. Wichtig ist nur die Beschleunigung der Rotation um die Hochachse und diese hängt vom Verreißen des Lenkrads ab.
Ähnliche Themen
Außerdem gibt es bestimmt weitere Informationen, die die Polizisten zu Protokoll gegeben haben, wie Reifenspuren, Fotos vom Unfallort. Im Einspruch darf sowieso nur etwas stehen, was zweifelsfrei stimmt.
Die beiden Fragen wären eigentlich schon wichtig gewesen
1. Wie schnell bist Du gefahren
2. Wie scharf war die Kurve
3. Was war das für ein Auto? Hatte es ESP?
Klar kann man Angst haben, dass beim Posten dieser Daten alle unterstellen, dass der TE doch zu schnell war. Das macht aber die Bußgeldstelle und die Polizei doch sowieso schon. Dann hat man noch ein zusätzliches Meinungsbild.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. August 2020 um 09:24:41 Uhr:
ich sage 42.
würde ich auch schätzen - also don't panic
(frei nach hitchhikers guide to the galaxy....) 😁
Gruß rmx
Zitat:
@remix schrieb am 7. August 2020 um 12:57:20 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. August 2020 um 09:24:41 Uhr:
ich sage 42.
würde ich auch schätzen - also don't panic
Habt ihr auch in Handtuch dabei?
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 7. August 2020 um 13:04:57 Uhr:
Habt ihr auch ein Handtuch dabei?
immer ...
Zitat:
@400.000km schrieb am 7. August 2020 um 11:26:06 Uhr:
Außerdem gibt es bestimmt weitere Informationen, die die Polizisten zu Protokoll gegeben haben, wie Reifenspuren, Fotos vom Unfallort. Im Einspruch darf sowieso nur etwas stehen, was zweifelsfrei stimmt.Die beiden Fragen wären eigentlich schon wichtig gewesen
1. Wie schnell bist Du gefahren
2. Wie scharf war die Kurve
3. Was war das für ein Auto? Hatte es ESP?Klar kann man Angst haben, dass beim Posten dieser Daten alle unterstellen, dass der TE doch zu schnell war. Das macht aber die Bußgeldstelle und die Polizei doch sowieso schon. Dann hat man noch ein zusätzliches Meinungsbild.
Andersrum wird es klarer: Solange er die Daten nicht preisgibt bin ich mir sicher, dass er sich nicht sicher ist, dass er nicht zu schnell war. Und wenn die Polizei sagt, dass er zu schnell war, dann wird kein Sachbearbeiter das mal eben ändern.
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 7. August 2020 um 13:13:50 Uhr:
Und wenn die Polizei sagt, dass er zu schnell war, dann wird kein Sachbearbeiter das mal eben ändern.
Und die Polizei sass gerade auf der anderen Straßenseite und hat das Geschehen direkt und live miterlebt. Dazu ist ein Polizeibeamter ein staatlich anerkannter Sachverständiger für Unfälle und kann beim bloßen Anblick des Fahrzeugs ganz klar sagen, dass die Geschwindigkeit zu hoch war.
Die Polizei sieht das Endergebnis, wenn sie eintrifft, nicht, was passiert ist.
Die Polizei stellt gar nichts fest, dass kann sie gar nicht. Sie vermutet höchstens und diese Vermutung kann man glaubhaft entkräften, indem man eine andere plausible Erklärung anführt. Es ist dann am Ordnungsamt/Staatsanwalt zu beweisen, dass diese andere Erklärung nicht stimmt UND es muss bewiesen werden, dass die ursprüngliche Vermutung die Einzige ist, die stimmt.
Ausserdem gesteht der TE direkt, dass ein anderer § des BKat erfüllt ist und bietet an die Strafe dafür zu akzeptieren.... das macht es dem SAchbearbeiter sehr einfach.... und warum den komplizierten und damit zweifelhaften Weg gehen.
Plausibel ist das entscheidene Wort. Und das geschwurbel, dass hier geschrieben wird zum Vorgang ist komplett nicht verständlich und damit kaum für jemanden plausibel.
Und nein, der Staatsanwalt muss nix beweisen. Er muss den Richter davon überzeugen, dass dieser keine Zweifel mehr hat, dass etwas genau so passiert ist.
Es mag sein, dass es für einige nicht plausibel ist.... für mich ist es plausibel; aber ich habe auch lediglich ein Physikstudium hinter mir, wo man solche Dinge ein ganz klein wenig lernt... aber wirklich nur ganz wenig.... Andere hier im Forum sind Sachverständige, auch wenn sie sich nicht unbedingt outen; auch diese User haben ein ganz klein wenig Ahnung von der Materie.....
Allerdings gestehe ich ein, dass ich nicht ohne Weiteres in der Lage bin zu berechnen, welche Mindestrotationsgeschwindgikeit (Nicht die Tangentialgeschwindigkeit; für Laien: Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs laut Tacho) für das Kippen notwendig war... das ist nicht einfach zu berechnen. Ohne Simulationsrechnung ist das fast nicht berechnen.
Und wie oben bereits erwähnt...bei der A-Klasse reichte Ende der 90er eine Geschwindigkeit von 50km/h zum Überschlagen aus....auf trockener Strasse. Das Vereißen vom Lenkrad genügte.
Edit: Im Zweifel muss es nur für eine Person plausibel sein: Für den Sachverständigen in einem Gerichtsprozeß, wenn man es darauf ankommen lässt. Und der hat Ahnung von der Materie. Daher ist es vollkommen irrelevant, was wir hier im Forum für plausibel halten.
Zitat:
@User723585 schrieb am 7. August 2020 um 00:19:18 Uhr:
Du bist nun mal kein Sacharbeiter und hast anscheinend auch kein Köpfchen oder das know how dafür.
Na wenn du doch dafür so schlau bist, versteh ich nicht warum du hier überhaupt fragen musstest?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 7. August 2020 um 13:58:49 Uhr:
Zitat:
@User723585 schrieb am 7. August 2020 um 00:19:18 Uhr:
Du bist nun mal kein Sacharbeiter und hast anscheinend auch kein Köpfchen oder das know how dafür.
Na wenn du doch dafür so schlau bist, versteh ich nicht warum du hier überhaupt fragen musstest?
Ich kann mir doch wohl noch die Einschätzung und Erfahrung anderer User hier aus dem Forum holen. Ich habe nie behauptet ich hätte das Zeug für einen Sachbearbeiter 🙂. Ich bin zwar Schlau jedoch kenne ich mich mit der Materie nicht aus.
Du bist schlau genug, Dir Hilfe und Unterstützung zu suchen. Und vermutlich auch, zu unterscheiden, welche Hilfe sinnvoll ist.