Einspruch beim Bußgeldbescheid
Guten Tag liebes Forum,
mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Jetzt wird mir vorgeworfen:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
"§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;"
"§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"
Für mich in meiner Probezeit würde es bedeuten Verlängerung der Probezeit + 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.
Der Polizist hat vor Ort direkt nach dem Unfall als ich noch voller Schock war so einen Bußgeldbescheid gemacht und ich habe ihn direkt unterschrieben weil ich wollte dass ich erstmal nach Hause komme und alles vorbei sein sollte.
Jetzt geht es darum Einspruch einzulegen und wollte mal fragen ob es überhaupt ein versuch Wert ist und wie ich das ganze Formulieren sollte damit ich nicht mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:
mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Bordstein hört sich nach Ortschaft an.
Scharfe Linkskurve in Ortschaft hört sich danach an, dass man deutlich unter 50 km/h fahren sollte.
Wenn das Fahrzeug sich durch Berührung der Hinterreifen mit dem Bordstein überschlägt hört sich das nicht nach maximal 25 km/h an, die man in einer scharfen Linkskurve innerorts fahren sollte.
Angepasste Geschwindigkeit heißt übrigens nicht nur angepasst an die örtlichen Verhältnisse, sondern auch angepasst an die eigenen Fähigkeiten. Schön langsam durch die Kurve und nicht in der Kurve kuppeln oder schalten. Für mich klingt das Bußgeld schlüssig.
184 Antworten
Ihr wisst schon, dass ihr hier eine Rechtsberatung macht, die nicht erwünscht und nicht erlaubt ist?
BTW: Glaubt ihr ernsthaft, dass die Bussgeldstelle solche Märchen abnimmt? Erst war es trocken, dann ist plötzlich Nässe im Spiel. Erst war es eine Linkskurve und jetzt ist es eine Rechtskurve? Und dann ein Fahrfehler? WTF? Und wie viel km/h hatte der TE nun drauf gehabt? Warum erzählt er das uns nicht?
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 6. August 2020 um 10:57:20 Uhr:
Du hast immer noch nicht geschrieben, was dort erlaubt ist und wie schnell du gefahren bist. Ein link Google Maps würde helfen.
vollkommen uninteressant. Keine Ahnung, warum Du da so drauf beharrst. Die Frage, ob die Geschwindigkeit unangepasst war, können wir von hier aus sowieso nicht beantworten, darum geht es aber auch gar nicht.
Das wird der Richter aber anhand von genau den Informationen machen. Und in einer rechts Kurve sich zu überschlagen durch berühren des Bordsteins ... das ist mit einem Fahrfehler und angepasster Geschwindigkeit einfach nicht möglich. Da ist man nämlich vom Bordstein viel zu weit weg.
Oder er irrt, dass das Thema Geschwindigkeit angeht und meint, er dürfte in jedem Fall 70 fahren, wenn dort 70 steht.
Als Sachbearbeiter würde ich ihn mit dem bisher hier geschriebenen auslachen und fertig.
Dann kann er einen Gutachter beauftragen, der den Unfallherhang für das Gericht bestätigt.
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Wer schaltet bei 70 in einer scharfen Linkskurve in den dritten Gang?
Und warum bricht einem dabei das Heck aus?
Für mich gibt es da nur eine Antwort.
Mal sehen wer da noch drauf kommt.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 6. August 2020 um 12:43:26 Uhr:
hört sich eh nach trollerei an, sorry
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 6. August 2020 um 22:24:10 Uhr:
Wer schaltet bei 70 in einer scharfen Linkskurve in den dritten Gang?
Und warum bricht einem dabei das Heck aus?
Für mich gibt es da nur eine Antwort.
Mal sehen wer da noch drauf kommt.
Wer hat davon geredet dass ich 70kmh gefahren bin?
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 6. August 2020 um 14:02:41 Uhr:
Das wird der Richter aber anhand von genau den Informationen machen. Und in einer rechts Kurve sich zu überschlagen durch berühren des Bordsteins ... das ist mit einem Fahrfehler und angepasster Geschwindigkeit einfach nicht möglich. Da ist man nämlich vom Bordstein viel zu weit weg.Oder er irrt, dass das Thema Geschwindigkeit angeht und meint, er dürfte in jedem Fall 70 fahren, wenn dort 70 steht.
Als Sachbearbeiter würde ich ihn mit dem bisher hier geschriebenen auslachen und fertig.
Dann kann er einen Gutachter beauftragen, der den Unfallherhang für das Gericht bestätigt.
Du bist nun mal kein Sacharbeiter und hast anscheinend auch kein Köpfchen oder das know how dafür. @WeissNicht hatte schon geschrieben wie es ganz einfach möglich sei. Und anscheinend war es auch bei mir möglich und ich war nicht schnell. Es macht ein unterschied ob du den Bordstein nur berührst oder direkt gegen knallst!
Zitat:
@400.000km schrieb am 7. August 2020 um 00:35:59 Uhr:
Wie schnell warst Du denn?
Er kommt nicht damit raus. Warum auch immer?
Zitat:
@AS60 schrieb am 7. August 2020 um 00:47:02 Uhr:
Zitat:
@400.000km schrieb am 7. August 2020 um 00:35:59 Uhr:
Wie schnell warst Du denn?Er kommt nicht damit raus. Warum auch immer?
Warum auch? Die Hobby-Gutachter hier werden unangepasste Geschwindigkeit unterstellen, egal welche Zahl hier genannt würde.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. August 2020 um 09:24:41 Uhr:
ich sage 42.
und hat dann vom 4. in den 2. geschaltet 😁
aber da hier noch immer nicht auf die erlaubte und gefahrene geschwindigkeit, sowie mal nen maps bild oder link eingegangen wird, denke ich auch mal, die beamten vor ort lagen richtig mit ihrer einschätzung
er kann ja versuchen sich da raus zu winden, chnce sehe ich allerdings bei gegen 0
Zitat:
@User723585 schrieb am 7. August 2020 um 00:19:18 Uhr:
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 6. August 2020 um 14:02:41 Uhr:
Das wird der Richter aber anhand von genau den Informationen machen. Und in einer rechts Kurve sich zu überschlagen durch berühren des Bordsteins ... das ist mit einem Fahrfehler und angepasster Geschwindigkeit einfach nicht möglich. Da ist man nämlich vom Bordstein viel zu weit weg.Oder er irrt, dass das Thema Geschwindigkeit angeht und meint, er dürfte in jedem Fall 70 fahren, wenn dort 70 steht.
Als Sachbearbeiter würde ich ihn mit dem bisher hier geschriebenen auslachen und fertig.
Dann kann er einen Gutachter beauftragen, der den Unfallherhang für das Gericht bestätigt.
Du bist nun mal kein Sacharbeiter und hast anscheinend auch kein Köpfchen oder das know how dafür. @WeissNicht hatte schon geschrieben wie es ganz einfach möglich sei. Und anscheinend war es auch bei mir möglich und ich war nicht schnell. Es macht ein unterschied ob du den Bordstein nur berührst oder direkt gegen knallst!
Nein, ich habe kein Köpfchen. Und damit verdiene ich mir mein Geld. Als Sachbearbeiter wäre ich wohl leicht überqualifiziert.
Und nach 600.000 Kilometern kann ich grob einschätzen was aufgrund von Fahrfehlern passiert. Und ich kann einschätzen was bei überhöhter Geschwindigkeit in einer sich verengenden Rechtskurve bei Feuchtgikeit passiert.