Einspruch beim Bußgeldbescheid

Guten Tag liebes Forum,

mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Jetzt wird mir vorgeworfen:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
"§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;"
"§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"

Für mich in meiner Probezeit würde es bedeuten Verlängerung der Probezeit + 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.
Der Polizist hat vor Ort direkt nach dem Unfall als ich noch voller Schock war so einen Bußgeldbescheid gemacht und ich habe ihn direkt unterschrieben weil ich wollte dass ich erstmal nach Hause komme und alles vorbei sein sollte.
Jetzt geht es darum Einspruch einzulegen und wollte mal fragen ob es überhaupt ein versuch Wert ist und wie ich das ganze Formulieren sollte damit ich nicht mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:



mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.

Bordstein hört sich nach Ortschaft an.

Scharfe Linkskurve in Ortschaft hört sich danach an, dass man deutlich unter 50 km/h fahren sollte.

Wenn das Fahrzeug sich durch Berührung der Hinterreifen mit dem Bordstein überschlägt hört sich das nicht nach maximal 25 km/h an, die man in einer scharfen Linkskurve innerorts fahren sollte.

Angepasste Geschwindigkeit heißt übrigens nicht nur angepasst an die örtlichen Verhältnisse, sondern auch angepasst an die eigenen Fähigkeiten. Schön langsam durch die Kurve und nicht in der Kurve kuppeln oder schalten. Für mich klingt das Bußgeld schlüssig.

184 weitere Antworten
184 Antworten

Und wer da an angepasste Geschwindigkeit glaubt sollte noch mal überlegen.

Lieber TE, keine Ahnung was an einer verlängerten Probezeit das Problem ist, der Einspruch wird dich viel Geld kosten und am Ende wird auch ein Gericht unangepasste Geschwindigkeit als Unfallursache sehen.

Zitat:

@User723585 schrieb am 5. August 2020 um 02:42:15 Uhr:



Zitat:

Ich habe am ende einer scharfen Rechtskurve in den 3. Gang geschalten und bin aufgrund der Nässe meiner Schuhe von der Kupplung gerutscht. Die hinteren Räder blockierten und ich habe als falsche Reaktion sofort stark gegengelenkt. Da allerdings die Räder sofort wieder griffen, folgte das Fahrzeug schlagartig dem starken Lenkeinschlag und geriet außer Kontrolle. Aufgrund der plötzlichen Rotation über die Vorderachse bekam das Heck eine hohe Rotationsgeschwindigkeit und mein Fahrzeug überschlug sich nachdem es mit den Reifen gegen den Bordstein knallte.

Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Noch irgendwelche Tipps oder Veränderungen die ich machen könnte (Ich bin mit dem Part "hinteren Räder blockierten " nicht ganz zufrieden)?

EDIT: Sollte ich dazuschreiben dass ich am ende der Kurve die Kontrolle über das Auto verlur und deswegen der vorwurf unangepasste Geschwindigkeit nicht rechtens sei? Wäre ich zu schnell gefahren hätte ich die Kontrolle des Autos schon etwa in der Mitte der U-Kurve verloren und wäre dann gegen die Leitplanke gefahren/gerutscht. Aber ich verlor die Kontrolle des Autos etwa am Ende der Kurve.

Das mit den blockierten Reifen dürfte auch Quatsch sein. Warum sollten die blockiert haben. Dafür gibt es keinen technischen Grund.

Dass der Unfall am Ende der Kurve passiert ist, spricht eher für überhöhte Geschwindigkeit. Schau Dir mal Youtube Videos von Unfälen auf dem Nürburgring an. Alle die zu schnell waren verunfallen am Ende oder nach der Kurve.

@User723585

Es ist nicht deine Aufgabe zu belegen, dass die Ursache nicht eine unangepasste Geschwindigkeit war, denn dir muss die unangepasste Geschwindigkeit nachgewiesen werden.

Aus dem Grund reicht es aus, wenn du eine andere Ursache als die unangepasste Geschwindigkeit präsentierst. Nachweisen, dass diese nicht möglich ist, brauchst du nicht, es muss nur möglich klingen.

Daher musst du den Spagat finden, dass es möglich erscheint, aber dass du auch nicht zu viel Informationen lieferst. Jede Information, die du jetzt gibst, kann später nur noch schlecht geändert werden und zu deinem Nachteil ausgelegt werden.

Den Text von WeissNicht halte ich aber für zu knapp:

Zitat:

Ich würde einfach schreiben, "die hinteren Räder verloren die Haftung und ich war nicht in der Lage den Wagen wieder unter Kontrolle zu bringen".

…denn er liefert keine alternative Begründung, da auch durch eine unangepasste Geschwindigkeit können die Räder die Haftung verlieren.

Dein Text ist schon ganz gut, doch ich würde ihn noch etwas ändern:
-------------

Ich habe in einer scharfen Rechtskurve in runtergeschalten und bin aufgrund der Nässe meiner Schuhe von der Kupplung gerutscht. Die hinteren Räder blockierten und das Heck rutschte zur Seite. Ich habe als falsche Reaktion sofort stark gegengelenkt. Da allerdings die Räder sofort wieder griffen, folgte das Fahrzeug schlagartig dem starken Lenkeinschlag und geriet außer Kontrolle.

Die Geschwindigkeit war nicht unangepasst, sondern der Unfall ist auf einen Fahrfehler zurückzuführen und ich bitte darum den Bußgeldbescheid in folgenden Tatbestand abzuändern:

Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

-------------

„Am Ende der Kurve“ und „in den 3 Gang geschaltet“ sind unnötige Informationen, die aber, wenn es vor Gericht gehen sollte, deinen Spielraum einschränken. Daher habe ich den Text geändert.

Wieso sich das Fahrzeug überschlagen hat, brauchst du auch nicht erläutern, denn du bist kein Gutachter. Es reicht, wenn du begründest, warum das Fahrzeug außer Kontrolle geraten ist. Daher habe ich auch diesen Text entfernt.

Ob WeissNicht mit seinem Hinweis recht hat, das mit den nassen Schuhen wegzulassen, kann ich nicht einschätzen. Das musst du entscheiden. Ich sehe dadurch keine Probleme, aber es macht plausibel, warum du von der Kupplung abgerutscht bist.

Hinzugefügt habe ich noch die Information, dass durch die blockierenden Räder das Heck zur Seite wegging.

Natürlich ist es dein Risiko meinen Hinweisen zu folgen. Sie spiegeln nur meine Meinung wieder.

Durch den Einspruch entstehen keine weiteren Kosten. Die entstehen erst, wenn der Einspruch abgelehnt wird und es weiter vor Gericht geht. Daher ist der Einspruch auf jeden Fall einen Versuch wert.

Wie schon geschrieben, bitte berichte wie es dann ausgegangen ist, denn natürlich möchte ich dann schon wissen, ob der Tipp mit dem 35- € Bußgeld von Kai und mir erfolgreich war.

Bisher habe in solchen Fällen in Foren nur positive Rückmeldungen gelesen, also aus der unangepassten Geschwindigkeit ist ein 35,- € Bußgeld geworden. 🙂

Gruß

Uwe

Stimmig ist das so nicht. Wenn man im Übersteuern gegenlenkt und das Auto dann wieder unerwartet grippt, dann kommt es zum Gegenpendler, das Heck bricht also zum Kurveninneren hin aus. Falls man nicht noch einen zweiten Gegenpendler hinlegt (was wohl wirklich nur bei sportlicher Geschwindigkeit mit Überschlagsfolge machbar ist), knallt man dann eher frontal gegen den kurvenäußeren Bordstein. Dadurch überschlägt sich aber kein Auto.

Ich würde einen Text schreiben wie: "Das ruckartige Ausbrechen meines Autos trotz angepasster Geschwindigkeit kann ich mir nur durch ein Verschalten in den falschen Gang und unsanftes Einkuppeln erklären. Trotz Gegenlenkens konnte ich mein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle bekommen, sodass es in sehr ungünstigem Winkel auf den Bordstein aufraf und sich überschlug."

Ähnliche Themen

Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 5. August 2020 um 10:26:09 Uhr:


Wenn man im Übersteuern gegenlenkt und das Auto dann wieder unerwartet grippt, dann kommt es zum Gegenpendler, das Heck bricht also zum Kurveninneren hin aus.

Das, was du schreibst, gilt, wenn die Seitenführung verloren bleibt. Genau dies war hier aber nicht der Fall, denn die war nur für den kurzen Zeitpunkt der blockierenden Räder nicht vorhanden. Danach war die Haftung der Reifen und somit der Seitenführung wieder gegeben und somit brach das Heck nicht in die entgegengesetzte Richtung aus, weil die Reifen seitlich nicht rutschen konnten. Vielmehr folgte das Fahrzeug der zu starken Lenkbewegung.

Dies ist vergleichbar mit Aquaplaning, wenn man nur noch geradeaus rutscht und versucht zu lenken. Das hilft nichts, sobald aber die Reifen wieder greifen, folgt der Wagen der zu starken Lenkbewegung. Daher wird ja auch immer empfohlen, wenn das Auto aufschwimmt, nicht zu lenken.

@User723585
Ich möchte mich erstmal hier aus dem Thread zurückziehen. Jetzt werden erstmal Diskussionen von für und wider, möglich oder nicht möglich kommen. Die Zeit, um mich an diese Diskussionen zu beteiligen, möchte ich nicht aufbringen und du musst dann aus der Summe des Gesagten entscheiden, wie du den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründest.

Gruß

Uwe

Einen doppelten unbeabsichtigten Drift habe ich einmal hinbekommen und das Fahrzeug dann eingefangen... War mehr deutlich mehr Glück als Können.

Wir wissen nicht, was sich genau zugetragen hat und welchen Weg das Fahrzeug eingeschlagen hat. Jegliche Schilderung, wie genau das Fahrzeug von der Strasse verabschiedet hat muss im Fall des Falles auch vor Gericht genauso wieder gegeben werden können. Wenn es da dann Ungereimtheiten gibt ist das ungünstig. Und ich vermute, auch der TE wird nicht wirklich wissen, ob die Räder blockierte, durchdrehten oder in welche Richtung sich das Fahrzeug gedreht hat.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. August 2020 um 09:49:31 Uhr:


Ob WeissNicht mit seinem Hinweis recht hat, das mit den nassen Schuhen wegzulassen, kann ich nicht einschätzen. Das musst du entscheiden. Ich sehe dadurch keine Probleme, aber es macht plausibel, warum du von der Kupplung abgerutscht bist.

Einerseits ist die Information mit den nassen Schuhen hier nicht sonderlich wichtig... abgerutscht von der Kupplung...fertig.
Andererseits könnte es auf grobe Fahrlässigkeit hinauslaufen, wenn er von seinen nassen Schuhen wusste, oder ihm dies unterstellt wird. Wäre allerdings eher für die Versicherung interessant. Daher würde ich das persönlich weglassen.

Die genaue Beschaffenheit von Schuhwerk und Pedal eröffnet nur einen unnötigen Nebenschauplatz. Genauso wie eine laientechnisch lückenlos erscheinende Erklärung technischer Vorgänge eine Argumentation eher unglaubwürdig macht. Kurz und knapp auf Fahrfehler und Schreckreaktion eingehen.

Zur Physik: Vor 15 Jahren hat ein MT-Forianer von einem Überschlag bei 40 km/h berichtet.
Selbst hab ich einen F10 bei 30 mit Tempomat mal quer durch eine Kurve bugsieren dürfen, weil noch Steigung und Nässe dazukamen. Die Grenzen der Haftreibung können fragiler sein, als man denkt.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. August 2020 um 11:37:15 Uhr:



Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 5. August 2020 um 10:26:09 Uhr:


Wenn man im Übersteuern gegenlenkt und das Auto dann wieder unerwartet grippt, dann kommt es zum Gegenpendler, das Heck bricht also zum Kurveninneren hin aus.

Das, was du schreibst, gilt, wenn die Seitenführung verloren bleibt. Genau dies war hier aber nicht der Fall, denn die war nur für den kurzen Zeitpunkt der blockierenden Räder nicht vorhanden. Danach war die Haftung der Reifen und somit der Seitenführung wieder gegeben und somit brach das Heck nicht in die entgegengesetzte Richtung aus, weil die Reifen seitlich nicht rutschen konnten. Vielmehr folgte das Fahrzeug der zu starken Lenkbewegung.

Du sagst es, das Auto folgt, wenn die Reifen wieder grippen, der zu starken Lenkbewegung, und die geht beim Gegenlenken ja entgegen der Kurvenrichtung. Also Gegenpendler. Also plankt die Front an der Kurvenaußenseite ein, wenn nicht noch ein zweiter Gegenpendler kommt (wozu man m.E. definitiv zu schnell sein müsste). Wenn die Seitenführung ganz verloren bleibt, dreht das Auto eher weiter ein, mangels Haftung kann es gar nicht die Richtung wechseln und gegenpendeln.

Wie vom TE geschildert mit dem Heck an der Kurvenaußenseite einschlagen ist also nur möglich, wenn nicht gegengelenkt wurde; es so glatt war, dass das gegenlenken erfolglos blieb; oder zu spät gegengelenkt wurde. Dein Textenwurf von vorhin ist deshalb für mich nicht schlüssig, und ich vermute, wir reden aneinander vorbei.

Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 5. August 2020 um 14:22:00 Uhr:


Du sagst es, das Auto folgt, wenn die Reifen wieder grippen, der zu starken Lenkbewegung, und die geht beim Gegenlenken ja entgegen der Kurvenrichtung. Also Gegenpendler. Also plankt die Front an der Kurvenaußenseite ein, wenn nicht noch ein zweiter Gegenpendler kommt (wozu man m.E. definitiv zu schnell sein müsste).

Ein doppeltes Gegenpendeln habe ich bei 50km/h innerorts geschafft... Feuchte Fahrbahn, nach langer Trockenzeit (wenn dann sehr viel Gummiabrieb auf den Straßen liegt... da wird eine feuchte Straße zur Eisbahn).

Er schreibt auch nur, dass er Gegengelenkt hat.... dabei ist einerseits unklar, was er unter Gegenlenken versteht (instinktiv machen die Meisten genau das falsche) und zum anderen ist unklar, ob der Wagen nicht ggf. vollständig den Grip verloren und daher absolut unkontrollierbar wurde.

Das mit den blockierenden Reifen auf jeden Fall weglassen, das macht das ganze unglaubwürdig. Die Reifen können nicht blockiert haben, warum sollten Sie das tun? Dafür gibt es keine physikalische Erklärung.

So wird der Einspruch sicher schiefgehen. Nur aufschreiben was wirklich passiert ist. Das mit den Nassen Schuhen würde ich auch nicht schreiben, gibt nur zusätzlich Angriffsfläche.

Angepasste Geschwindigkeit, Fahrfehler, von der Kupplung gerutscht, dadurch kam das Fahrzeug ins Rutschen. Lenkrad vor Schreck verrissen. Mehr muss da nicht vorkommen.

Zitat:

Ich rutschte von der Kupplung worauf eine starke Motorbremswirkung folgte. Aufgrund dessen verzog ich mein Lenkrad als Schreckreaktion und das Fahrzeug geriet außer Kontrolle.

Die Geschwindigkeit war nicht unangepasst, sondern der Unfall ist auf einen Fahrfehler zurückzuführen und ich bitte darum den Bußgeldbescheid in folgenden Tatbestand abzuändern:

Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Also ich habe mich nochmal rangesetzt und einen Text geschrieben.

Hier mal ein Bild von der Kurve:
https://i.ebayimg.com/00/s/NTA3WDQ3Mw==/z/-5kAAOSw49pfKz0N/$_10.JPG

Ich müsste ja wenn ich eine unangepasste Geschwindigkeit gehabt hätte schon bei Pfeil 4-5 die Kontrolle verloren haben.

diese Skizze würde ich aber lieber nicht mitschicken....

die Kurve wird im Verlauf enger und es wäre durchaus möglich, dass ein Fahrer dann gerade bei Pfeil 5 ins Schleudern gekommen ist und am Kurvenausgang die Kontrolle verloren hat;

so sehen das halt Polizisten und Behörden, den Vorwurf nicht angepasster Geschwindigkeit entkräftet diese Darstellung eher nicht .....

Gruß rmx

Aber der Text ist so ok oder?

Du hast immer noch nicht geschrieben, was dort erlaubt ist und wie schnell du gefahren bist. Ein link Google Maps würde helfen.

Zitat:

@User723585 schrieb am 6. August 2020 um 10:35:26 Uhr:


Aber der Text ist so ok oder?

Ich finde den Text gut so

Gruß rmx

Deine Antwort
Ähnliche Themen