Einspruch beim Bußgeldbescheid

Guten Tag liebes Forum,

mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Jetzt wird mir vorgeworfen:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
"§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;"
"§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"

Für mich in meiner Probezeit würde es bedeuten Verlängerung der Probezeit + 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.
Der Polizist hat vor Ort direkt nach dem Unfall als ich noch voller Schock war so einen Bußgeldbescheid gemacht und ich habe ihn direkt unterschrieben weil ich wollte dass ich erstmal nach Hause komme und alles vorbei sein sollte.
Jetzt geht es darum Einspruch einzulegen und wollte mal fragen ob es überhaupt ein versuch Wert ist und wie ich das ganze Formulieren sollte damit ich nicht mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:



mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.

Bordstein hört sich nach Ortschaft an.

Scharfe Linkskurve in Ortschaft hört sich danach an, dass man deutlich unter 50 km/h fahren sollte.

Wenn das Fahrzeug sich durch Berührung der Hinterreifen mit dem Bordstein überschlägt hört sich das nicht nach maximal 25 km/h an, die man in einer scharfen Linkskurve innerorts fahren sollte.

Angepasste Geschwindigkeit heißt übrigens nicht nur angepasst an die örtlichen Verhältnisse, sondern auch angepasst an die eigenen Fähigkeiten. Schön langsam durch die Kurve und nicht in der Kurve kuppeln oder schalten. Für mich klingt das Bußgeld schlüssig.

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... vorher möchte er nach seiner Schilderung nach außen über die Gegenspur an besagten Bordstein gerutscht sein. Es kann sich jeder selbst was dazu denken.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 4. August 2020 um 18:51:40 Uhr:


Er ist doch an den Bordstein gekommen. Und daran will er angehoben haben. Dazu ist aus meiner Sicht ein hohes Tempo notwendig.

Die hohe Geschwindigkeit bekommst du über die plötzliche Rotation über die Vorderachse. Das Heck bekommt dann eine Recht hohe Rotationsgeschwindigkeit.

Die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung geht da zwar mit rein, aber hauptsächlich ist es die abrupte Kreisbeschleunigung. Fahrdynamisch müsste ich mir dazu erst Gedanken machen, wie sich das berechnet, das erste Semester Physik ist 23 Jahre her. Insgesamt kann man sich das wie ein Katapult vorstellen, wenn man falsch reagiert. Da kommen Beschleunigungen und Kräfte zusammen, damit rechnet man nicht.

Gute Arbeit, Leute, der TE ist so gut wie überführt. Wie war nochmal die Frage?

Ob sich ein Einspruch lohnt - dazu muß man natürlich erst einmal die Fakten analysieren.

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Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 4. August 2020 um 20:15:33 Uhr:


Gute Arbeit, Leute, der TE ist so gut wie überführt.

Ja im MT-Gericht, während er in der Realität wahrscheinlich mit 35,- € davonkommen wird.

@User723585
Wenn es dann mal soweit ist, bitte berichte, wie es dann ausgegangen ist.

Gruß

Uwe

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:


Guten Tag liebes Forum,

mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert ....................................

Mit freundlichen Grüßen 🙂

Ich stelle mir gerade vor was passiert wäre wenn du statt dem kleines Missgeschick mit der Kupplung auf der Straße einen Fußgänger = kleines Missgeschick nicht rechtzeitig erkannt, zu spät auf die Bremse getreten - umgefahren hättest...................
Gebe doch einfach zu, das du mit etwas anderem als mit dem Fahren beschäftigt, nicht in der Lage warst das Kupplungspedal in Bruchteilen von Sekunden wieder zu drücken.
Die angekündigte Strafe ist, ohne wenn und aber, zu 100% berechtigt.

MfG kheinz

Wie hier - geradezu verbissen - versucht wird dem TE eins reinzuwürgen ist schon bemerkenswert. Lasst mal die ganzen böswilligen Vermutungen stecken und beschränkt Euch auf die rechtliche Situation. Wenn es was zu sagen gibt, das noch nicht gesagt wurde.

Naja, reinwürgen will ich nix und die Strafe ist nicht meine Sache. Aber bisher hört sich das halt nach zu schnell gefahren an. Fertig. Passiert und gerade in dem Alter schätzt man Situationen auch mal falsch ein. Fertig m

Zitat:

Ich habe am ende einer scharfen Rechtskurve in den 3. Gang geschalten und bin aufgrund der Nässe meiner Schuhe von der Kupplung gerutscht. Die hinteren Räder blockierten und ich habe als falsche Reaktion sofort stark gegengelenkt. Da allerdings die Räder sofort wieder griffen, folgte das Fahrzeug schlagartig dem starken Lenkeinschlag und geriet außer Kontrolle. Aufgrund der plötzlichen Rotation über die Vorderachse bekam das Heck eine hohe Rotationsgeschwindigkeit und mein Fahrzeug überschlug sich nachdem es mit den Reifen gegen den Bordstein knallte.

Die Geschwindigkeit war nicht unangepasst sondern der Unfall ist auf einen Fahrfehler zurückzuführen und ich bitte darum den Bußgeldbescheid in folgenden Tatbestand abzuändern:

Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Noch irgendwelche Tipps oder Veränderungen die ich machen könnte (Ich bin mit dem Part "hinteren Räder blockierten " nicht ganz zufrieden)?

Als Musterformular benutze ich ganz einfach dieses:
https://www.oerag.de/.../...dbescheid-Verkehr-Mustervorlagen-OERAG.pdf

Und ein dickes Danke an alle die mir hilfreiche Beiträge gepostet haben. 😁

EDIT: Sollte ich dazuschreiben dass ich am ende der Kurve die Kontrolle über das Auto verlur und deswegen der vorwurf unangepasste Geschwindigkeit nicht rechtens sei? Wäre ich zu schnell gefahren hätte ich die Kontrolle des Autos schon etwa in der Mitte der U-Kurve verloren und wäre dann gegen die Leitplanke gefahren/gerutscht. Aber ich verlor die Kontrolle des Autos etwa am Ende der Kurve.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 4. August 2020 um 21:05:28 Uhr:


Gebe doch einfach zu, das du mit etwas anderem als mit dem Fahren beschäftigt, nicht in der Lage warst das Kupplungspedal in Bruchteilen von Sekunden wieder zu drücken.
Die angekündigte Strafe ist, ohne wenn und aber, zu 100% berechtigt.

Wenn das Heck plötzlich und ohne Vorwarnung der Meinung ist, es möchte ein wenig rutschen, dann ist die Frage, ob man in genau diesem Moment so geistesgegenwärtig ist, die Kupplung schnell wieder zu treten. Am PC, mit genug Zeit zum Überlegen, was man hätte tun können schreibt es sich leicht "Kupplung wieder treten"... Binnen Zehntelsekunden zu realisieren, was da überhaupt gerade passiert und dann auch noch die Richtige Reaktion darauf veranlassen.... Alleine um die Lage zu begreifen braucht man mehr als eine Sekunde... da liegt man bereits im Grün.
Die Meisten werden in der Situation, wo das Heck fliegen lernt genau das Gegenteil von dem machen, was die richtige Reaktion wäre. Dies rein instinktiv, da keine Zeit zum Überlegen ist. Und wer bitte trainiert regelmäßig den Ausbruch des Hecks?

An den Vorwurf der unangepassten Geschwindigkeit mag ich nicht so recht glauben. Ja, es kann sein, dass er zu schnell war... aber das muss bewiesen werden. Unstrittig ist, dass er ins Schleudern kam und dadurch einen Unfall hatte. Das kostet allerdings "nur" 35€.

Gab es eigentlich einen Sachschaden (ausser am eigenen Fahrzeug)? Ohne Sachschaden ist die Sache erledigt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. August 2020 um 18:21:11 Uhr:


... wobei auch auffällt, dass der Hecktriebler bei gemäßigter Gangart mit ausbrechendem Hintern in den Innenradius eindreht ...

Warum sollte das Heck gegen die herrschenden Fliehkräfte wegrutschen? Dann wäre ja automatisch gegengelenkt!?

Gruß Metalhead

Zitat:

@User723585 schrieb am 5. August 2020 um 02:42:15 Uhr:


Noch irgendwelche Tipps oder Veränderungen die ich machen könnte (Ich bin mit dem Part "hinteren Räder blockierten " nicht ganz zufrieden)?

Streiche in dem Text: "Nässe der Schuhe", das könnte dir ganz böse ausgelegt werden.... "von der Kupplung gerutscht" reicht.

Ich würde einfach schreiben, "die hinteren Räder verloren die Haftung und ich war nicht in der Lage den Wagen wieder unter Kontrolle zu bringen".

Ein Satz, dass die primäre Ursache in einem Fahrfehler liegt und die Geschwindigkeit angepasst war, sollte rein.

Obiges gibt meine persönliche Meinung wieder und ein Übernehmen der Vorschläge geschieht auf das eigene Risiko Desjenigen, der diesen Vorschlag übernimmt. Ein Anwalt wird sicherlich bessere Ratschläge erteilen können. (Verkehrsrechtsschutz über den ADAC vorhanden?)

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. August 2020 um 07:03:58 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. August 2020 um 18:21:11 Uhr:


... wobei auch auffällt, dass der Hecktriebler bei gemäßigter Gangart mit ausbrechendem Hintern in den Innenradius eindreht ...

Warum sollte das Heck gegen die herrschenden Fliekräfte wegrutschen? Dann wäre ja automatisch gegengelenkt!?

Gruß Metalhead

Das Heck fliegt nach außen weg, die Front dreht dadurch nach innen.... das Fahrzeug dreht auf die Rotation bezogen IN die Kurve, fliegt jedoch gleichzeitig nach außen weg.

Bei Frontantrieb genau andersrum... beim Haftungsverlust der Antriebsachse dreht die Front von der Kurve weg und das Heck dreht nach Innen. Bei gleichzeitigem Abflug nach außen aus der Kurve.

->
Heckantrieb dreht in Richtung der Kurve und fliegt nach außen
Frontantrieb dreht aus der Kurve raus und fliegt nach außen.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 5. August 2020 um 07:08:59 Uhr:


Das Heck fliegt nach außen weg, die Front dreht dadurch nach innen....

Ach so ist das gemeint, das ist klar. Das passiert aber immer so (unabhängig von der Geschwindigkeit).

Gruß Metalhead

Naja nicht ganz. Bei eher geringer Geschwindigkeit kommt das Heck im Lastwechselmoment nach außen rum und wenn die Hinterräder gleich wieder greifen sticht man ohne Lenkkorrektur in den Innenradius rein (Rechtskurve demnach nach rechts = innen). Wenn es dabei nach links über die Gegenfahrbahn raus ging, haben alle 4 Räder keine Seitenführungskräfte mehr übertragen können. Um sich dann an einem Bordstein im Drift über beide Radachsen nach diesen wenigstens 3,0m Seitenabweichung in einem (seitlichen) Überschlag wiederzufinden, brauchts schon eine sehr große Impulskraft und das hängt neben der Fahrzeugmasse eben bedeutend an der Anprallgeschwindigkeit. Beim TE gings in einer Rechtskurve nach links außen und dann ab in die Botanik ...

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