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Einspruch beim Bußgeldbescheid

Guten Tag liebes Forum,

mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Jetzt wird mir vorgeworfen:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
"§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;"
"§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"

Für mich in meiner Probezeit würde es bedeuten Verlängerung der Probezeit + 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.
Der Polizist hat vor Ort direkt nach dem Unfall als ich noch voller Schock war so einen Bußgeldbescheid gemacht und ich habe ihn direkt unterschrieben weil ich wollte dass ich erstmal nach Hause komme und alles vorbei sein sollte.
Jetzt geht es darum Einspruch einzulegen und wollte mal fragen ob es überhaupt ein versuch Wert ist und wie ich das ganze Formulieren sollte damit ich nicht mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:



mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.

Bordstein hört sich nach Ortschaft an.

Scharfe Linkskurve in Ortschaft hört sich danach an, dass man deutlich unter 50 km/h fahren sollte.

Wenn das Fahrzeug sich durch Berührung der Hinterreifen mit dem Bordstein überschlägt hört sich das nicht nach maximal 25 km/h an, die man in einer scharfen Linkskurve innerorts fahren sollte.

Angepasste Geschwindigkeit heißt übrigens nicht nur angepasst an die örtlichen Verhältnisse, sondern auch angepasst an die eigenen Fähigkeiten. Schön langsam durch die Kurve und nicht in der Kurve kuppeln oder schalten. Für mich klingt das Bußgeld schlüssig.

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Ja und, auch wenn die Chancen dünn sind, ist doch ein Einspruch sinnvoll, denn warum soll man seine dünnen Chancen nicht nutzen?

Gruß

Uwe

Weil der Gewinn die Kosten übersteigt.

Die Kosten sind aber nur 80 cent.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. August 2020 um 09:26:25 Uhr:


Der TE hat allerdings vor Ort etwas unterschrieben was er als "Bußgeldbescheid" aufgefasst hat und er kann sich nicht an den Inhalt erinnern. Da ist die Luft schon von vornherein dünn. 😉

Das ist etwas, was ich bis jetzt nie verstanden habe.

Wenn ich in einer emotionalen Ausnahmesituation was privatrechtliches unterschreibe, wird jeder Richter (?) sagen, ich konnte nicht wissen, was ich da tue. Ein VT, der nach einem Überschlag mit nicht auszuschließendem „Schock“ seinen Ottokar unter einen Wisch setzt, den man ihm ultimativ unter die Nase hält, geht damit eine weit reichende Verpflichtung ein?

Zudem ist das doch eine Standard-Situation: VT nach crash = neben der Spur?!?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. August 2020 um 19:56:44 Uhr:


Gerichts- und SV-Kosten ...

Wo bitte steht geschrieben, dass wenn dem Einspruch nicht stattgeben wird, dass man dann gezwungen ist, dsss vor Gericht bis zum Ende durchzufechten?

Hier geht es nur um den Einspruch, bei dem die Möglichkeit besteht, dass dieser Einspurch durchgeht. Wenn nicht kann der TE immer noch bezahlen oder sehe ich da etwa falsch Paul?

Bitte, ich erwarte auf eine konkrete Antwort, damit das Ping-Pong-Spiel hier mal aufhört.

Also, kann bei einem abgelehnten Einspruch der TE dann einfach das Bußgeld bezahlen und kommen dann weitere Kosten auf ihn zu?

Wenn er dennoch vor Gericht gehen möchte (was ich nicht glaube), wie geht es weiter und welche Kosten bedeuten das?

Wenn ich das in der Vergangenheit richtig mitbekommen hast, kennst du dich in der Materie aus, insofern wären deine Antworten für den TE hilfreich.

Gruß

Uwe

Moewenmann, das wird eher so gewertet, dass die Äußerung direkt am Unfallort besonders glaubhaft ist, weil da keine Zeit zum Beratschlagen von unwahren Schutzbehauptungen war. Eine lebensnahe Sichtweise wie dieser thread aufzeigt.

Uwe, die Behörde neigt oft dazu, dem Einspruch nicht abzuhelfen und den Vorgang dem Amtsgericht vorzulegen. Egal wie es dann ausgeht, die Kosten werden jedenfalls nicht aus dem Behördenhaushalt getragen. Das später ggf. bestätigte Bußgeld fließt aber an diesen. Die Behörde trägt dabei kein eigenes Risiko. Auf die Entstehung der Gerichtskosten hat der Betroffene keinen Einfluss und er erfährt oft erst später davon.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2020 um 00:28:02 Uhr:


Auf die Entstehung der Gerichtskosten hat der Betroffene keinen Einfluss und er erfährt oft erst später davon.

für ein normales Bußgeld betragen die Gerichtskosten 57.- €, wo aber die 28,50€ aus dem Bußgeldbescheid gegengerechnet werden. Netto also 28,50€, das könnte man sich leisten. Hinzu kämen Zeugengelder, wobei diese für Polizisten im Dienst in der Regel nicht anfallen. Und natürlich Sachverständigenkosten, aber ein SV würde nicht einfach so bestellt, vorher würde ein Richter dem Betroffenen nahelegen, im Gericht den Einspruch zurückzuziehen. Selbst das Risiko ist also durchaus beherrschbar.

Ich habe aber auch schon genug Fälle gesehen, bei denen die Thematik unangepasste Geschwindigkeit vs. Fahrfehler sehr unkompliziert auf einen 35.- € Fahrfehler-Verstoß geändert wurde.

In Sachverhalten, in denen der Betroffene den Tatvorwurf vor Ort schriftlich eingeräumt hat???

Menschen mit einem frischen Schock von einem Unfall reden viel, und das weiss auch die Bußgeldstelle. Solche Aussagen wird niemand überbewerten, wenn es eine plausible andere Aussage gibt.

Warten wir es doch einfach ab. Alle Meinungen hat der TE inzwischen gehört, mehrfach.

Eine naive Sichtweise ...

Der Einzige, der hier den Durchblick hat, bist ja Du .......

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. August 2020 um 13:25:56 Uhr:


Der Einzige, der hier den Durchblick hat, bist ja Du .......

Wenn Du das schon selbst so siehst, solltest Du nicht so rumnörgeln. Ich habe nur zwei an mich gerichtete Nachfragen beantwortet. 😛

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. August 2020 um 12:56:42 Uhr:


...für ein normales Bußgeld betragen die Gerichtskosten 57.- €, wo aber die 28,50€ aus dem Bußgeldbescheid gegengerechnet werden. Netto also 28,50€, das könnte man sich leisten.

Also hier bin ich auf jeden Fall bei dir, diese zusätzlichen 28,50,- € würde ich setzen, wenn im Gegenzug die (geringe) Chance besteht, dass ich keine Punkte bekomme, mir ein Fahrverbot erspart bleibt und ich noch eine Summe von ca. 130,- € spare.

Gruß

Uwe

Ein Fahrverbot steht nicht im Raum, aber

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:


Verlängerung der Probezeit + 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.
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