Einsatzfahrt - nur 10Km/h Geschwindigkeitsübertretung erlaubt???
Hallo zusammen,
hier im Forum bin ich auf die Aussage gestoßen, daß ein Fahrzeug mit Sondersignal (Blaulicht+Horn) nur 10 Km/h schneller fahren darf als per Tempolimit vorgegeben (also in der 30er-Zone 40, in der 70er-Zone 80, in der 120er-Zone 130 usw.). Diese Aussage soll angeblich auf dem §1 der STVO basieren. Nur leider finde ich weder im §1, noch in sonst einem § diese Aussage.
Die einzige Passage bezüglich "Einsatzfahrt = 10Km/h mehr" finde ich in Bezug auf das Überfahren einer roten Ampel. Da gilt tatsächlich die Regel "Schrittgeschwindigkeit bzw. 10Km/h". Und diese Regel findet sich nichtmal in der STVO, sondern ist lediglich eine Empfehlung seitens der Rechtsprechung.
Ich habe weder während meiner RD-Aubildung, noch während der regelmäßigen Pflichtfortbildungen von dieser Regel gehört und kann sie auch im Internet nirgends finden. Selbst unser Rechtsanwalt beim DRK hat sowas noch nie gehört...
was stimmt denn nun 😕 Sollte diese Regel tatsächlich Geltung haben, so müsste man 99% der Einsatzfahrer einsperren 😉
ciao
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Astram T98
einsatzfahrzeuge der BOS sprich Feuerwehr und Rettungsdienste sind nur von der STVO befreit wenn Martinshorn und Blaulicht gleichzeitig an ist.
Sollte nur Blaulicht an sein sind sie ebend nicht befreit.
deine aussagen wirst du ja dann auch sicherlich anhand der stvo begründen können!
allerdings solltest du bedenken, das sonderrechte (also die übertretung der stvo) und sondersignal (martinshorn & blaulicht) zwei völlig voneinander UNabhängige § sind....
na dann bin ich mal auf deine erklärung gespannt.... 🙄
€dit: zu den bos zählt im übrigen auch die bundeswehr, polizei, thw usw.!
Moin,
Ich denke auch, das solche Dinge in den Dienstanweisungen stehen werden.
So weiß Ich von meinem Kollegen bei der Freiwilligen Feuerwehr, das die hier in Dortmund innerorts max. 80 km/h fahren dürfen. Was im Grunde auch reichen sollte.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,Ich denke auch, das solche Dinge in den Dienstanweisungen stehen werden.
So weiß Ich von meinem Kollegen bei der Freiwilligen Feuerwehr, das die hier in Dortmund innerorts max. 80 km/h fahren dürfen. Was im Grunde auch reichen sollte.
MFG Kester
Mit nem 18 oder mehr tonnen Fahrzeug sollte man das meinen, da in diesem Fall die Kluft zwischen Gefährdung und Nutzen eher exponentiell wächst....
Hier geht es aber nur um "normale" Einsatzfahrten und nicht um Verfolgungsfahrten, oder? Bei letzterem wäre ein Tempolimit ziemlich destruktiv. 🙄
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Zitat:
Original geschrieben von razor23
Hier geht es aber nur um "normale" Einsatzfahrten und nicht um Verfolgungsfahrten, oder? Bei letzterem wäre ein Tempolimit ziemlich destruktiv. 🙄
Das ist ein völlig anderes Thema.
Stichwort:
"Polizei jagt 19jährigen in den Tod!"
Kein Kommentar.
Letztendlich ist NUR und ich meine damit NUR der Fahrer derjenige, der entscheidet.
Man muss zwischen Nutzen und Schaden abwägen.
Ich muss nicht mit 150 in der Stadt zu nem ED fahren, der letzte Nacht war. Trotzdem ist es ne Einsatzfahrt.
Wenn Kollegen in Gefahr sind, fahr ich auch 220 in der Stadt. Entsprechende Straßen vorausgesetzt. Und das ist schon der nächste Punkt.
2 Spurig in der Stadt. Da kann ich voll durchziehen.
Im Wohngebiet fällt das eher aus.
Zitat:
Moinsen Einsatzfahrzeuge der BOS sprich Feuerwehr und Rettungsdienste sind nur von der STVO befreit wenn Martinshorn und Blaulicht gleichzeitig an ist. Sollte nur Blaulicht an sein sind sie ebend nicht befreit.
Das stimmt. lt. § 38 dürfen beide Sondersignale nur zusammen eingesetzt werden. Das zählt zumindest für den Rettungsdienst.
Wie es für die Polizei geregelt ist weiß ich nicht, aber es wird schon Unterschiede geben. Das genannnte Beispiel klingt ja logisch.
Desweiteren sollt beachtet werden das man nur ein "SonderwegeRECHT" hat. Das ist keine Pflicht und wenn einem ein anderer Verkehrsteilnnehmer dieses Recht nicht einräumt, aus was für Gründen auch immer, Pech gehabt. Dann muss man das Tempo drosseln und warten. Manchmal ist ja auch kein Platz da und in Luft auflösen kann sich keiner.
Zitat:
Original geschrieben von Santana98
Das stimmt. lt. § 38 dürfen beide Sondersignale nur zusammen eingesetzt werden.
*lol*
auch wieder falsch! 🙄
wenn du schon irgendwas postest, solltest du dich vorher richtig informieren, und quellen, die du zitierst auch richtig durchlesen!
in deiner eigens genannten quelle steht nur einen absatz weiter unten:
Zitat:
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen....bei Einsatzfahrten....verwendet werden.
als bestes beispiel hierfür, kannst z.b. den rettungswagen nutzen, der um den patieten zu schonen, kein martinshorn anhat....
Zitat:
Original geschrieben von Santana98
Das zählt zumindest für den Rettungsdienst.
nö...
auch der rettungsdienst, darf ohne martinshorn fahren, und ohne sondersignal sonderrechte in anspruch nehmen....
Und selbst wenn er mit Blaulicht keine Sonderrechte hätte würde ich trotzdem rechts ranfahrn und Platz machen etc.
Wenn ich sehe wenn hier durch die Stadt mal ein Krankenwagen fährt... 3-spurig, Kreuzung und er fährt über die mittlere Spur und muss einem Opa ausweichen der einfach nur bremst und nich mal nach links oder rechts ausweicht und Platz macht..... AAARGH sofort ausm Auto treten und Führerschein zerreissen.... bei Herzinfarkt oder so gehts um jede verdammte Sekunde die solche Arschlöcher zunichte machen...
Andere dagegen scheissen aufs Auto wenn ein RTW kommt. Stand schon anner Ampel, eng 2-spurig und RTW kam an. Der eine fährt vorsichtig auf die Kreuzung soweit es geht... war aber nich genug Platz. Der andere gibt auf einmal Vollgas und haut voll nach rechts über den hohen Bordstein auf den Fussgängerweg um Platz für den RTW zu machn, der dann ohne groß zu Bremsen auch durch konnte.
PS.: Zum Thema "Kein Martinshorn". Mal überlegt das RTWs und Feuerwehr besonders abends und nachts sich über die Vorschrift mit Martinshorn zu fahren (Die ja je nach Unfall von der Dienststelle ausgegeben wird und sich in dem Moment jederzeit dran zu halten haben muss) hinweg setzen und sie in Wohngegenden und engen Strassen etc. das Martinshorn trotzdem abschalten um nicht alle Leute aufzuwecken?!
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Die ja je nach Unfall von der Dienststelle ausgegeben wird und sich in dem Moment jederzeit dran zu halten haben muss
es gibt weder bei der feuerwehr noch bei der polizei oder dem rettungsdienst eine anweisung von der leitstelle sondersignal zu nutzen oder nicht....
WANN bzw. OB martinshorn und blaulicht angeschaltet wird, entscheidet NUR der fahrer, die leistelle äußert sich da in keinen ton zu....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wieder so ein ammen-märchen 🙄es gibt weder bei der feuerwehr noch bei der polizei oder dem rettungsdienst eine anweisung von der leitstelle sondersignal zu nutzen oder nicht....
WANN bzw. OB martinshorn und blaulicht angeschaltet wird, entscheidet NUR der fahrer, die leistelle äußert sich da in keinen ton zu....
Ich glaube das ist wieder Landessache !
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Ich glaube das ist wieder Landessache !
jein...
mittlerweile werden die rettungsleitstellen, also dort, wo die notrufnummern zusammenlaufen, landkreisübergreifend zusammengelegt, sodass nicht mehr jeder landkreis eine eigene hat.....
d.h. in einem einzigen raum, mit ner handvoll disponenten, laufen alle anrufe für feuerwehr, krankenwagen, thw etc. zusammen, und das sogar teilweise über bundeslandgrenzen hinweg....
im einzugsgebiet der für mein wohngebiet zuständigen leitstelle sind das mittlerweile 4 landkreise mit über 650tsd. einwohnern und irgendwas mit um die 3000qkm wo die leitungen in einem raum enden.....
und gerade im grenzgebiet der unterschiedlichen bundesländer werden notrufe je nach laune des telefonnetzwerkes an die bundeslandinterne oder an die leistelle aus dem nachbarbundesland durchgestellt...
letzendlich entscheidet aber trotzdem NUR der fahrer ob der sosi in anspruch nimmt oder nicht....
Hallo,
Mir kam vor einigen Jahren ein Rettungswagen entgegegn. Auf einer Landstraße wo 100 erlaubt ist. Problem: Wegen Rollsplit waren dort nur 40 Kmh erlaubt. Aber man konnte natürlich weitaus schneller fahren. Ich schätze der Krankenwagen hatte so zwischen 120 und 140 kmh drauf. Ist eben sehr breit und es geht nur gerade aus.
Ich hatte meine M Schürze neu gelackt, eine neue Scheibe und einen Koti neu lackiert. Alles hatte dannach Steinschläge. Das hat richtig geprasselt.
Ich habe ja verständniss dafür, dass die so schnell fahren. Aber als ich mich dann telefonisch an die Polizei gewendet habe, sagten die mir die Rettungswagen sind versichert, ebenso wenn die nen Spiegel abfahren, oder so, können die ja nicht anhalten usw. dann müsste ich mich an die wenden. Ich dachte mir, na gut, frage ich bei denen, wenn die versichert sind. Natürlich konnte ich ihnen Uhrzeit und genauen Ort nennen. Ich hatte auch einen Zeugen, sowie die Rechnung der neuen Scheibe und lackierten Teile.
Die waren sehr unfreundlich, als erstes sollte ich wenn, dann schriftlich... bla bal. Habe ich auch gemacht, ganz freundlich.
Antwort: Das ist eben ein normales Risiko was man eingeht und womit man im Straßenverkehr rechnen muss. Ich war damals sehr sauer, weil ch mir das ganze Geld für mein Auto mit 5€ Stundenlohn zusammengespaart hatte. Die sind versichert... für nen anwalt oder ähnliches hatte ich natürlich kein Geld.
Gruß
Christian
Muss nochmal unsern Sani fragen aber in Hannover oder so gibs ne Zentrale für sowas...
Wenn Du Erste Hilfe leistest und dadurch deine Kleidung beschmutzt oder kaputt geht zahlen die das auch.
Hallo Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Santana98
Moinsen Einsatzfahrzeuge der BOS sprich Feuerwehr und Rettungsdienste sind nur von der STVO befreit wenn Martinshorn und Blaulicht gleichzeitig an ist. Sollte nur Blaulicht an sein sind sie ebend nicht befreit.
Vielleicht mal zur Aufklärung ersteinmal die betreffenden Paragraphen mit den entsprechenden Absätzen:
§35 Absatz 1:
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, [...], die Feuerwehr, [...] befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Man beachte: Die Feuerwehr NICHT die Fahrzeuge der Feuerwehr. Daraus folgt: Sonderrechte hat der Feuerwehrmann bereits auf dem Weg zum Stützpunkt. Besonders in dieser Hinsicht sehr wichtig:
§35 Absatz 8:
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Auf gut deutsch: Wenns kracht wars zu schnell... Von Blaulicht und Martinshorn steht bisher noch nichts. Allerdings gibt es hier noch die Verwaltungsvorschrift zu §35 StVO:
Bei Fahrten, bei denen nicht ale Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. [...]
Man beachte: SOLLTE nicht MUSS. Daraus folgt: Die Feuerwehr hat immer dann Sonderrechte, wenn sie sie braucht, völig unabhängig von Blaulicht und Einsazhorn.
Zitat:
Das stimmt. lt. § 38 dürfen beide Sondersignale nur zusammen eingesetzt werden. Das zählt zumindest für den Rettungsdienst.
Wie es für die Polizei geregelt ist weiß ich nicht, aber es wird schon Unterschiede geben. Das genannnte Beispiel klingt ja logisch.
Desweiteren sollt beachtet werden das man nur ein "SonderwegeRECHT" hat. Das ist keine Pflicht und wenn einem ein anderer Verkehrsteilnnehmer dieses Recht nicht einräumt, aus was für Gründen auch immer, Pech gehabt. Dann muss man das Tempo drosseln und warten. Manchmal ist ja auch kein Platz da und in Luft auflösen kann sich keiner.
Auch hier hilft der Blick ins Gesetz:
§38 Absatz 1:
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, [...].
Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.
Was können wir daraus schlussfolgern:
1. Wenn dies dringend geboten ist, kann ich (in meiner Eigenschaft als Fahrer des LF 16/12 z.B.) so schnell fahren wie ich es verantworten kann, parken wo ich will und sogar über rote Ampeln fahren, ohne auch nur das Blaulicht anmachen zu müssen (was ich natürlich tun werde), bis dahin ist das alle Sonderrecht nach §35. Erst wenn an der Ampel ein Fahrzeug im Querverkehr grün hat, dem ich dann die Vorfahrt nehmen würde, wird das ganze zum Wegerecht, dann muß ich Blaulicht und Einsatzhorn anschalten.
Übrigens: Im letzten Fall hat der andere die Pflicht anzuhalten (muß NICHT kann !) und ich habe das Recht auf Durchfahrt. Das man in der Praxis gerne mal übersehen wird, viele Autofahrer (selten LKW - Fahrer, Taxis etc.) sich völlig dämlich anstellen und auch mal kein Platz ist, ist nunmal die Realität.
Wie das ganze gehandhabt wird, entscheide alleine ich als Fahrer.
Einsatzfahrt in der Stadt, tagsüber:
Einsatzhorn bleibt vom Passieren der Schranke des Stützpunkts bis kurz vor die Einsatzstelle permanent an.
Einsatzfahrt in der Stadt, nachts:
Aufgrund der sehr unübersichtlichen Ausfahrt aus dem Stützpunkt, Kreuzung mit Bundestraße, dazwischen viel rechts vor links und 1 Stopschild, wird das Einsatzhorn mindestens bis zum Passieren der Kreuzung angelassen (an die sich regelmäßig beschwerenden Anwohner: Pech gehabt. 1. Sollte ich "leise" rausfahren und es passiert was, bin ICH der dumme. 2. Ich musste auch aus dem Bett und kann mich nicht wieder umdrehen und weiter schlafen...). In der Stadt mache ich das Einsatzhorn immer dann an, wenn es unübersichtlich wird oder natürlich an nicht vorfahrtberechtigten Stellen.
Einsatzfahrten über Land handhabe ich im Prinzip immer so wie nachts in der Stadt. Für wen soll ich auf der leeren Bundesstraße das Horn laufen lassen ?
Zu den Geschwindigkeiten:
Mit den Einsatzfahrzeugen der FW wird es schwierig werden, in der Stadt Geschwindigkeiten über ca. 70 zu erreichen. So lange geht es in unserer Stadt nicht geradeaus. Auf der Bundesstraße und auf der A45 sind mit dem LF allerdings auch Geschwindigkeiten bis 130 km/h drin...
Gruß
Hannes
Zitat:
Original geschrieben von V70 T5
Hallo,Mir kam vor einigen Jahren ein Rettungswagen entgegegn. Auf einer Landstraße wo 100 erlaubt ist. Problem: Wegen Rollsplit waren dort nur 40 Kmh erlaubt. Aber man konnte natürlich weitaus schneller fahren. Ich schätze der Krankenwagen hatte so zwischen 120 und 140 kmh drauf. Ist eben sehr breit und es geht nur gerade aus.
Ich hatte meine M Schürze neu gelackt, eine neue Scheibe und einen Koti neu lackiert. Alles hatte dannach Steinschläge. Das hat richtig geprasselt.
(...)
Die waren sehr unfreundlich, als erstes sollte ich wenn, dann schriftlich... bla bal. Habe ich auch gemacht, ganz freundlich.Antwort: Das ist eben ein normales Risiko was man eingeht und womit man im Straßenverkehr rechnen muss. Ich war damals sehr sauer, weil ch mir das ganze Geld für mein Auto mit 5€ Stundenlohn zusammengespaart hatte. Die sind versichert... für nen anwalt oder ähnliches hatte ich natürlich kein Geld.
Gruß
Christian
Ja, so eine M-Schürze kann schon mal mit einem Menschenleben aufgewogen werden.....
Soll der langsamer fahren nur weil irgendetwas materielles kaputt gehen könnte?
Natürlich wollen die alles schriftlich! Die müssen irgendwie ja nachhalten wo derren Geld hingeht.