Einpresstiefe

BMW 1er F20 (Fünftürer)

Hallo,
ich fahre einen F20 1K4 und brauche noch Winterreifen.
lt. EU Übereinstimmungserklärung sind die vorgeschriebenen Felgen 7Jx16/ET40 und Reifen 205/55 R16.
Kann ich mir jetzt auch Felgen mit einer geringeren bzw. eine größere Einpresstiefe fahren die in der nähe von 40 liegt bzw. kann ich mir auch Felgen kaufen die eine breit von 6,5J haben?

29 Antworten

nerives zeugs 😁 aber sicherlich total einfach, aber mit reifen / felgen hatte ich mich noch nie beschäftigt 😉

Nur der Vollständigkeit halber:

Wenn die ET geringer ist als die Standard-ET, wirkt diese spurverbreiternd. Ist sie größer, dann ist das Rad weiter innen und die ET muss ggf. mit Spurplatten ausgeglichen werden, da sonst die Freigängigkeit u. U. nicht gegeben ist.

Gruß
Der Chaosmanager

aber wenn ich mir die felgen kaufe, die auch in der eu übereinstimmungserklärung stehen, sollte diese doch passen...
für mich würden eh nur:

7Jx 16 / ET40 mit 205/55 R16

oder

6,5Jx 16 / ET 33 mit 195/55 R16

in frage kommen...
die erstgenannten haben ich z.z. noch als sommerreifen auf dem fahrzeug... die unteren hätte ich mir als winterreifen geholt...

Zitat:

Original geschrieben von GodnessHimself


aber wenn ich mir die felgen kaufe, die auch in der eu übereinstimmungserklärung stehen, sollte diese doch passen...
für mich würden eh nur:

7Jx 16 / ET40 mit 205/55 R16

oder

6,5Jx 16 / ET 33 mit 195/55 R16

in frage kommen...
die erstgenannten haben ich z.z. noch als sommerreifen auf dem fahrzeug... die unteren hätte ich mir als winterreifen geholt...

Ja natürlich. Die 6,5" Felgen haben eine geringere ET, weil sie 0,5" = 12,7 mm schmäler sind. Eine 6,5" Felge mit ET 33 hat in etwa die selbe Spur wie die 7" Felge mit ET 40.

Gruß
Der Chaosmanager

dieses ganze zeug verwirrt micht total...
hab jetzt etwas geschaut und habe ein bsp gefunden....

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

diese angebot beinhaltet die gewünschte Felgengröße... lt. Aussage des Verkäufers hat die Felge eine ET von 42 und er hat die Felgen auf einem F20 116d gehabt...
passen diese dann auch bei mir?! hab einen F20 116i

Zitat:

Original geschrieben von GodnessHimself


dieses ganze zeug verwirrt micht total...
hab jetzt etwas geschaut und habe ein bsp gefunden....

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

diese angebot beinhaltet die gewünschte Felgengröße... lt. Aussage des Verkäufers hat die Felge eine ET von 42 und er hat die Felgen auf einem F20 116d gehabt...
passen diese dann auch bei mir?! hab einen F20 116i

Die würden vermutlich passen, würden aber ziemlich seltsam aussehen. Immerhin stehen die Räder damit fast 1 cm weiter im Kotflügel ...

Aber ich hatte Dein voriges Posting so verstanden, dass Du 6,5 x 16 ET 33 kaufen möchtest ...

Gruß
Der Chaosmanager

aktuell such ich die günstigste und beste variante für diese jahr 😉
aber wenn du sagst das es "scheiße" aussieht bzw. nicht passen könnte, dann glaub ich dir das...

Lt. COC sind folgende Größen freigegeben:

vo/hi 195/55 R16 87H - 6 1/2Jx16 ET33

vo/hi 205/55 R16 91V - 7Jx16 ET40

vo/hi 205/50 R17 91V - 7Jx17 ET40

vo 225/35 R19 88Y - 7 1/2Jx19 ET45
hi 245/30 R19 89Y - 8Jx19 ET52

vo 225/40 R18 88Y - 7 1/2Jx18 ET45
hi 245/35 R18 88Y - 8Jx19 ET52

vo/hi 225/45 R17 91W - 7 1/2Jx17 ET43

vo 225/45 R17 91W - 7 1/2Jx17 ET43
hi 245/40 R17 89Y - 8Jx17 ET53

Zusätzlich muss die Felge eine Freigabe für den F20/21 haben. Wenn nicht, kostet es trotz identischer technischer Daten 68,40 € beim TÜV für ein Gutachten. War bei mir nötig, damit ich meine alten E81 Felgen verwenden kann.

Trotz einer Abweichung von wenigen mm bei der ET bei manchen Zubehörfelgen von reifendirekt.de / reifen.com usw. können einige Felgen ohne Eintragung gefahren werden; andere müssen eingetragen werden. Ob eintragungspflichtig oder -frei steht meist in der Anzeige.

Zitat:

Original geschrieben von CUXZ4



Trotz einer Abweichung von wenigen mm bei der ET bei manchen Zubehörfelgen von reifendirekt.de / reifen.com usw. können einige Felgen ohne Eintragung gefahren werden; andere müssen eingetragen werden. Ob eintragungspflichtig oder -frei steht meist in der Anzeige.

Eine "Eintragung" und eine "Begutachtung" sind zwei chronologisch unterschiedliche Vorgänge:

1.)
Jede noch so kleine Abweichung von den erlaubten Daten der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führt zum Erlöschen dieser und benötigt zur Wiederherstellung IMMER eine Begutachtung und Freigabe durch den TÜV. Zur Erleichterung gibt es dafür das Gutachten der Felgen(fremd)hersteller.
2.)
Ob dann eine "Eintragung", also eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere aufgrund veränderter Daten notwendig wird, legt das Gutachten fest. Gerade die ET ist so ein Kandidat, der bei Abweichung vom Original eine Berichtigung der Daten benötigt. Oft kann aber dennoch von einer Eintragung in den Fahrzeugpapieren abgesehen werden, wenn der erfolgreiche Prüfbericht immer mitgeführt wird (so lange das Fahrzeug nicht umgemeldet wird). Das steht auch meist schon im Gutachten. Das gilt meistens bei kleineren Abweichungen.

Also, durch Montage nicht freigegebener Teile wird die ABE des Fahrzeugs nur durch die ständig mitgeführte erfolgreiche Prüfurkunde des Prüfers (oder durch die Berichtigung in den Fahrzeugpapieren, je nachdem was im Gutachten steht) wieder hergestellt!

Zitat:

Original geschrieben von CUXZ4


Trotz einer Abweichung von wenigen mm bei der ET ...

Realität: das merkt niemals im Leben einer. 😉

Die ET ist von außen weder sichtbar noch mit einfachen Mitteln messbar.

Persönlich würde ich hier bei einer minimalst abweichenden ET von einer Eintragung absehen.

(und nein, der Versicherungsschutz erlischt nicht...) 😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von CUXZ4


Trotz einer Abweichung von wenigen mm bei der ET ...
Realität: das merkt niemals im Leben einer. 😉
Die ET ist von außen weder sichtbar noch mit einfachen Mitteln messbar.
Persönlich würde ich hier bei einer minimalst abweichenden ET von einer Eintragung absehen.
(und nein, der Versicherungsschutz erlischt nicht...) 😉

Es kommt immer auf den Einzelfall an! Das kann man so pauschal gar nicht sagen, denn es gibt tagtäglich genügend solcher Vorgänge im Verkehrsrecht in Deutschland, da haben auch Unfallgutachter schon ein Auge drauf. Die sind doch auch nicht blöd.

Es ist so, dass die Betriebserlaubnis nach montieren von Rädern nicht genehmigter Dimensionen gem. § 19 Abs. 2 STVZO erlöschen wird. Erst durch ein Freigabedokument zur Wiederherstellung und ggf. erforderliche Abnahme durch den TÜV mithilfe eines Gutachtens wird sie wieder hergestellt.

Die Montage der falsch dimensionierten Räder und das Erlöschen der Betriebserlaubnis als Folge hieraus ist eine Gefahrerhöhung nach § 23 VVG. Wenn diese Gefahrerhöhung pflichtwidrig der Versicherung nicht angezeigt wird, um nicht die Kündigung des Versicherungsvertrages zu riskieren und es tritt ein Schadenfall ein, dann ist die Versicherung von ihrer Versicherungspflicht befreit. In der Haftpflichtversicherung ist die Versicherung gegenüber dem Geschädigten leistungspflichtig, sie kann den Versicherungsnehmer hier aber dennoch bis zu der Summe von EUR 5.000,- in Regress nehmen.
Dann hast Du noch die Möglichkeit, ggf. gem. § 26 Abs. 3 VVG erfolgreich einen Kausalitätsgegenbeweis zu führen. Damit legst Du dar, dass der Schadensumfang überhaupt nicht oder nur zu einem bestimmten Teil nicht auf den nicht zugelassenen neuen Rädern beruht, dann besteht insofern eine Leistungspflicht der Versicherung. Das sind aber dann schon sehr komplexe und anstrengende sowie teure Vorgänge.

Fazit:

es muss nicht zwingend immer etwas passieren. Wenn, kann es aber durchaus anstrengend werden. Ob man dies wirklich riskiert, um kurzfristig mal ein Paar Mäuse zu sparen, muss jeder mit sich selbst ausmachen.

Ich zB habe keinen Bock auf so was.

Zitat:

Original geschrieben von Tarause


...es tritt ein Schadenfall ein, dann ist die Versicherung von ihrer Versicherungspflicht befreit..

Hallo Tarause,

ich will hier natürlich keine Werbung für etwas "illegales" machen. 😉
Aber der Versicherungsschutz erlischt nur, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen Unfallursache und falscher ET bestehen sollte.
Dies wird aber bei nur einer abweichenden ET nicht der Fall sein (schraubt man sich anstelle der 16Zöller natürlich 22Zöller drauf, ist das was anderes).

Hallo,

ich möchte gerne das meine 205/55/16 original 5 Speiche weiter raus stehen. Sind 10mm je Seite OK? Reicht die ABE die bei Eibach dabei ist. Habt hr Fotos

Gruß

Also dieses Reifen Thema ist wirklich eine Wissenschaft für sich ;-(
Ich bekomme im Dezember auch einen F20 118i und bin auf der Suche nach Winterreifen.
Ich habe die Liste von BMW, auf der stehen aber ja nur die Größen von Reifen aus dem BMW Sortiment. Wo finde ich denn eine Liste aller passenden Felgen? Falls es sowas gibt.

Tendenziell würde ich ja behaupten das meine 3er Winterräder auch passen, jetzt mal unabhängig davon ob die vorgesehn sind oder nicht.. Das sind: 5/120 205/60 R16 ET 31

Lustiger Weise, wenn ich auf Tirendo oder sonst wo Kompletträder für das Auto suche, kommen auch ganz andere als die, die auf der BMW Liste stehen. Ich blick da echt nicht durch!

Deine Reifen haben sicher keine ET31. Wenn, dann haben die Felgen ET31. Die Felgen haben aber wiederum nicht 205/60 (das sind Reifenmaße) sondern die haben eine Breite (z.B. 7J) und einen Durchmesser (z.B. 16"😉.
Es gibt für jeden BMW ne Liste / Katalog mit Zubehör, da sind auch die Felgen drin.
Die 3er Felgen habe andere Maße, zumindest andere ET als für den 1er eingetragen.
Wenn es passen sollte muss es trotzdem per Einzelabnahme vom TÜV eingetragen werden. ET31 könnte mehr als knapp sein.

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