Forum1er F20 & F21
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 1er
  6. 1er F20 & F21
  7. Einpresstiefe

Einpresstiefe

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 20. Oktober 2013 um 10:25

Hallo,

ich fahre einen F20 1K4 und brauche noch Winterreifen.

lt. EU Übereinstimmungserklärung sind die vorgeschriebenen Felgen 7Jx16/ET40 und Reifen 205/55 R16.

Kann ich mir jetzt auch Felgen mit einer geringeren bzw. eine größere Einpresstiefe fahren die in der nähe von 40 liegt bzw. kann ich mir auch Felgen kaufen die eine breit von 6,5J haben?

Ähnliche Themen
29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von GodnessHimself

Hallo,

ich fahre einen F20 1K4 und brauche noch Winterreifen.

lt. EU Übereinstimmungserklärung sind die vorgeschriebenen Felgen 7Jx16/ET40 und Reifen 205/55 R16.

Kann ich mir jetzt auch Felgen mit einer geringeren bzw. eine größere Einpresstiefe fahren die in der nähe von 40 liegt bzw. kann ich mir auch Felgen kaufen die eine breit von 6,5J haben?

Deine beschriebenen Varianten sind möglich,

> sofern für die Sonder-Räder aus dem Zubehör ein passendes Gutachten

für Deinen Fahrzeugtyp vorliegt, und Du die dort notierten Auflagen einhälst ;)

Themenstarteram 20. Oktober 2013 um 10:57

aber in der Zulassung steht doch nur die vorgeschriebene Reifengröße und wenn ich auf die 6,5J Felgen 205 Reifen drauf hab, sieht das doch keiner oder?!

Themenstarteram 20. Oktober 2013 um 11:09

und noch eine andere Frage: Was sagt bei der Felgenbezeichnung der EH-Wert aus: 7J 16 EH2

Zitat:

Original geschrieben von GodnessHimself

und noch eine andere Frage: Was sagt bei der Felgenbezeichnung der EH-Wert aus: 7J 16 EH2

EH2 kenne ich nicht. Bist Du dir sicher, dass es so heisst?

ich kenne einzig H2.

Das ist ein doppelseitiger Hump auf der Felge. Dieser Hump ist wie ein kleiner umlaufender Höcker, eine Erhebung auf beiden Seiten in der Felge, damit der Reifen stabil in seiner Position nach innen bleibt. Nach aussen wird er durch das Felgenhorn gehalten. J ist die Höhe des Felgenhorns: 17,3mm. Es gibt mehrere Ausführungen(H,P,K usw.)

Zitat:

Original geschrieben von GodnessHimself

und noch eine andere Frage: Was sagt bei der Felgenbezeichnung der EH-Wert aus: 7J 16 EH2

EH2 = speziell für Runflat-Reifen, aber auch für "normale" Bereifung verwendbar ;)

http://www.gusdorf.de/Extended-Hump-Felge-EH2.40.0.html

Themenstarteram 20. Oktober 2013 um 14:08

Schon wieder eine Frage: Ist der IS Wert das gleiche wieder der ET Wert? (Bsp: 7J 16 EH2 IS34)

Zitat:

Original geschrieben von GodnessHimself

Schon wieder eine Frage: Ist der IS Wert das gleiche wieder der ET Wert? (Bsp: 7J 16 EH2 IS34)

> Ja

http://de.wikipedia.org/wiki/Einpresstiefe

Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

Zitat:

Original geschrieben von GodnessHimself

Hallo,

ich fahre einen F20 1K4 und brauche noch Winterreifen.

lt. EU Übereinstimmungserklärung sind die vorgeschriebenen Felgen 7Jx16/ET40 und Reifen 205/55 R16.

Kann ich mir jetzt auch Felgen mit einer geringeren bzw. eine größere Einpresstiefe fahren die in der nähe von 40 liegt bzw. kann ich mir auch Felgen kaufen die eine breit von 6,5J haben?

Deine beschriebenen Varianten sind möglich,

> sofern für die Sonder-Räder aus dem Zubehör ein passendes Gutachten

für Deinen Fahrzeugtyp vorliegt, und Du die dort notierten Auflagen einhälst ;)

noch was anderes: wenn ich bei einer 7Jx16 Felge bleibe aber die Einpresstiefe abweicht, wie lasse ich das dann eintragen? ab wann muss ich es eintragen lassen?

habe noch aktuell aluflegen auf meinem bmw (sommerreifen), wollte mir für den winter, ganz normale stahlfelgen kaufen...

(sorry für das dumme gefrage, aber ich steig irgendwie nicht richtig durch. danke im voraus und danke für die schnellen antworten!)

Jegliche Abweichung der erlaubten Dimensionen wie zum Beispiel der ET hat ein erlöschen der Fahrzeug-ABE zur Folge und kann durch eine TÜV-Begutachtung und Eintragung wieder hergestellt werden. Das Problem ist, dass eine ET die Spurweite des Fahrzeuges verändert, diese also nicht mehr mit den Daten in den Papieren übereinstimmt. Mögliche technische Probleme mal außer Acht gelassen.

Nun das Problem:

Für Herstellereigene Felgen braucht man mindestens eine Freigabe für das Fahrzeug und der Felge. Diese bekommt man bei BMW. Wenn es diese nicht gibt, dann braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Von BMW. Diese muss dann aber auch der TÜV eintragen.

Für Fremdhersteller benötigt es ein Gutachten, oder eine ABE ( Eigentlich Bescheinigung zur Wiederherstellung oder Einhaltung der Fahrzeug-ABE, denn die ABE gilt für das Fahrzeug, nicht für ein Teil)

Merke:

Solange Daten mit den serienmäßigen Spezifikationen haargenau übereinstimmen, braucht es keine Eintragung

Zitat:

Original geschrieben von GodnessHimself

 

noch was anderes: wenn ich bei einer 7Jx16 Felge bleibe aber die Einpresstiefe abweicht...

habe noch aktuell aluflegen auf meinem bmw (sommerreifen), wollte mir für den winter, ganz normale stahlfelgen kaufen...

Die Stahlfelgen können durchaus eine andere ET als Alufelgen haben. Das liegt an der gewünschten Bereifung:

195/55 R 16 brauchen Stahlfelgen mit ET 33mm. (F20 oder F21)

205/55 R 16 brauchen Stahlfelgen mit ET 40mm. (F20 oder F21, ET wie die Alus, diese haben auch die 205/55 er Bereifung)

Also kann das durchaus sein, je nachdem was für Reifengrößen du willst.

Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 20:50

Zitat:

Original geschrieben von Tarause

Jegliche Abweichung der erlaubten Dimensionen wie zum Beispiel der ET hat ein erlöschen der Fahrzeug-ABE zur Folge und kann durch eine TÜV-Begutachtung und Eintragung wieder hergestellt werden. Das Problem ist, dass eine ET die Spurweite des Fahrzeuges verändert, diese also nicht mehr mit den Daten in den Papieren übereinstimmt. Mögliche technische Probleme mal außer Acht gelassen.

Nun das Problem:

Für Herstellereigene Felgen braucht man mindestens eine Freigabe für das Fahrzeug und der Felge. Diese bekommt man bei BMW. Wenn es diese nicht gibt, dann braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Von BMW. Diese muss dann aber auch der TÜV eintragen.

Für Fremdhersteller benötigt es ein Gutachten, oder eine ABE ( Eigentlich Bescheinigung zur Wiederherstellung oder Einhaltung der Fahrzeug-ABE, denn die ABE gilt für das Fahrzeug, nicht für ein Teil)

Merke:

Solange Daten mit den serienmäßigen Spezifikationen haargenau übereinstimmen, braucht es keine Eintragung

also am besten 7Jx16/ET 40 Felgen in Verbindung mit 205/55 16 Reifen kaufen. das macht am wenigsten probleme ;)

ach das doch mist ;) neue stahlfelgen wollte ich mir nicht unbedingt kaufen...

Themenstarteram 3. November 2013 um 14:52

hey,

mir ist noch was anderes aufgefallen. auf meiner eu-übereinstimmungserklärung stehen auf der rückseite noch andere reifengrößen... passen diese dann bei mir auch? (bild anbei)

Zitat:

Original geschrieben von GodnessHimself

hey,

mir ist noch was anderes aufgefallen. auf meiner eu-übereinstimmungserklärung stehen auf der rückseite noch andere reifengrößen... passen diese dann bei mir auch? (bild anbei)

> Ja :)

am 3. November 2013 um 18:32

Zitat:

Original geschrieben von Tarause

Jegliche Abweichung der erlaubten Dimensionen wie zum Beispiel der ET hat ein erlöschen der Fahrzeug-ABE zur Folge und kann durch eine TÜV-Begutachtung und Eintragung wieder hergestellt werden. Das Problem ist, dass eine ET die Spurweite des Fahrzeuges verändert, diese also nicht mehr mit den Daten in den Papieren übereinstimmt. Mögliche technische Probleme mal außer Acht gelassen.

Nun das Problem:

Für Herstellereigene Felgen braucht man mindestens eine Freigabe für das Fahrzeug und der Felge. Diese bekommt man bei BMW. Wenn es diese nicht gibt, dann braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Von BMW. Diese muss dann aber auch der TÜV eintragen.

Für Fremdhersteller benötigt es ein Gutachten, oder eine ABE ( Eigentlich Bescheinigung zur Wiederherstellung oder Einhaltung der Fahrzeug-ABE, denn die ABE gilt für das Fahrzeug, nicht für ein Teil)

Merke:

Solange Daten mit den serienmäßigen Spezifikationen haargenau übereinstimmen, braucht es keine Eintragung

In diesem Zusammenhang auch noch wichtig: Die Tragfähigkeit der Felgen. Die Tragfähigkeit der Felgen muss vom Hersteller bescheinigt werden. Bei BMW-Felgen von BMW selbst (falls beispw. Räder von einem anderen BMW-Modell gewünscht sind) oder aber vom Felgenhersteller (dies ist i. d. R. Bestandteil der ABE oder des TÜV-Gutachtens).

Gruß

Der Chaosmanager

Deine Antwort
Ähnliche Themen