Einparksystem von L U I S
NEUIGKEITEN VON DER FA. L U I S Einparksysteme!
Hier der Hintergrund stark vereinfacht:
Ich habe als Firmenkunde das beschriebene Funkeinparksystem für einen A6 4F bestellt. Ich habe ausdrücklich gefragt, ob dieses System für den A6 4F mit CAN-BUS geeignet ist: -> Ergebnis war kein negatives Echo! Also hab ich bestellt.
Das System kam an, war L U I S - QC positiv und es lag ein Merkzettel bei: Eventuelle Funkstörungen durch CAN-BUS oder Bluetooth-Freisprechsystem, Test angeraten vor Einbau, Nach Einbau kein Umtausch mehr möglich.
Das System wurde mit einem zusätzlichem Werkstattmeister testaufgebaut, es funktionierte in der Werkstatt sehr gut. Das System wurde im Auto aufgebaut und getestet ohne Einbau: Funkstörungen. Folge: unbrauchbar durch starke Bildzeilenstörungen.
Also stimmte der Hinweis des Merkzettels von LUIS.
Also habe ich alles wieder abgebaut, ohne Gebrauchsspuren zu hinterlassen, in die originale Verpackung gesteckt und zum Umtausch zurückgesandt: Meine Wahl war entweder ein kabelgebundenes System oder Geld zurück, wegen verschwiegenen Mangels.
Auf erstere Wahl wurde nicht eingegangen, die zweite wurde abgelehnt. Umtausch als Firmenkunde nicht möglich.
Ich habe erklärt, dass man mich nicht hingewiesen hat auf die o.g. Problematiken (Funkstörung), das kann sogar als Arglistigkeit angesehen werden.
Nun liegt das ganze beim Rechtsanwalt und wird wohl noch weitere rechtliche Wege gehen.
Die Sachlage ist aber eindeutig:
Bsp: Ich bestelle einen Firmenwagen und der Wagen wird ohne Motor ausgeliefert... logischerweise muss ich den Wagen nicht abnehmen, da zugesicherte und wesentliche Eigenschaft fehlt.
ICH KANN DEMNACH NUR VOR DEM KAUF VON ARTIKELN UND TEILEN BEI L U I S WARNEN...!!!!!!!
17 Antworten
LUIS hat nachgegeben, da sie beim RA eingestehen mussten, arglistig die "Nichteinbaufähigkeit" des Materials verschiegen zu haben. Nun wollen Sie 40€ Rücknahmegebühr und natürlich hab ich um die 100€ Rechtsanwaltgebühr selbst zu begleichen.
Tolles Deutschland, immer wieder....Recht muss man teuer erkaufen, aber immerhin kann man es sich erkaufen.
Ich habe mit CONEXX gesporchen, die hatten mit LUIS ähnliche Probleme und führen diesen "Sch*****dreck" nicht mehr im Sortiment.
Also noch mehr mit gleicher Erfahrung; übrigens bietet LUIS ein E-Auto an, kann aber in China gar nicht produzieren... Einfach mal googlen...
😉
Zitat:
Original geschrieben von dwiceman3574
LUIS hat nachgegeben, da sie beim RA eingestehen mussten, arglistig die "Nichteinbaufähigkeit" des Materials verschiegen zu haben. Nun wollen Sie 40€ Rücknahmegebühr und natürlich hab ich um die 100€ Rechtsanwaltgebühr selbst zu begleichen.
Na dann mal herzlichen Glückwunsch.
Hast Du keine Rechtschutzversicherung?
Zitat:
Original geschrieben von dwiceman3574
LUIS hat nachgegeben, da sie beim RA eingestehen mussten, arglistig die "Nichteinbaufähigkeit" des Materials verschiegen zu haben. Nun wollen Sie 40€ Rücknahmegebühr und natürlich hab ich um die 100€ Rechtsanwaltgebühr selbst zu begleichen.Tolles Deutschland, immer wieder....Recht muss man teuer erkaufen, aber immerhin kann man es sich erkaufen.
😉
Sowas kommt meistens leider dabei raus wenn man sich auf einen Vergleich einlässt, man bleibt auf ein Teil der Kosten sitzen.
Andererseits hat mir mal ein Richter Wort wörtlich gesagt "Hier wird kein Recht gesprochen sondern Urteile gefällt".
Das Problem ist Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge, allerdings sehe ich das nicht nur als rein deutsches Problem.
Muss aber sagen trotz der Ungewissheit mein Recht zu bekommen hätte ich mich nur auf einem Vergleich eingelassen der ohne Kosten für mich ausgegangen wäre. Ansonsten hätte ich auf ein Urteil bestanden. 😉