Einparksystem von L U I S

Audi A6 C6/4F

NEUIGKEITEN VON DER FA. L U I S Einparksysteme!

Hier der Hintergrund stark vereinfacht:

Ich habe als Firmenkunde das beschriebene Funkeinparksystem für einen A6 4F bestellt. Ich habe ausdrücklich gefragt, ob dieses System für den A6 4F mit CAN-BUS geeignet ist: -> Ergebnis war kein negatives Echo! Also hab ich bestellt.

Das System kam an, war L U I S - QC positiv und es lag ein Merkzettel bei: Eventuelle Funkstörungen durch CAN-BUS oder Bluetooth-Freisprechsystem, Test angeraten vor Einbau, Nach Einbau kein Umtausch mehr möglich.

Das System wurde mit einem zusätzlichem Werkstattmeister testaufgebaut, es funktionierte in der Werkstatt sehr gut. Das System wurde im Auto aufgebaut und getestet ohne Einbau: Funkstörungen. Folge: unbrauchbar durch starke Bildzeilenstörungen.
Also stimmte der Hinweis des Merkzettels von LUIS.

Also habe ich alles wieder abgebaut, ohne Gebrauchsspuren zu hinterlassen, in die originale Verpackung gesteckt und zum Umtausch zurückgesandt: Meine Wahl war entweder ein kabelgebundenes System oder Geld zurück, wegen verschwiegenen Mangels.
Auf erstere Wahl wurde nicht eingegangen, die zweite wurde abgelehnt. Umtausch als Firmenkunde nicht möglich.

Ich habe erklärt, dass man mich nicht hingewiesen hat auf die o.g. Problematiken (Funkstörung), das kann sogar als Arglistigkeit angesehen werden.

Nun liegt das ganze beim Rechtsanwalt und wird wohl noch weitere rechtliche Wege gehen.

Die Sachlage ist aber eindeutig:
Bsp: Ich bestelle einen Firmenwagen und der Wagen wird ohne Motor ausgeliefert... logischerweise muss ich den Wagen nicht abnehmen, da zugesicherte und wesentliche Eigenschaft fehlt.

ICH KANN DEMNACH NUR VOR DEM KAUF VON ARTIKELN UND TEILEN BEI L U I S WARNEN...!!!!!!!

17 Antworten

Aus meiner Sicht bist Du im Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider zwei Paar Schuhe. 

Wünsche Dir viel Erfolg!

Bitte wie wo was? Als Kunde im Fernabsatzrecht hast Du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Punkt aus! Das kann man sogar bei gewerblichen Handelspartnern nicht ausschlagen - nur die Gewährleistung kann man ablehnen.

Lagst Du innerhalb dieser 14 Tage? Dann mach auf dein Widerrufsrecht aufmerksam und verlange auf dieser Grundlage umgehend Dein Geld zurück - inkl. aller Versandkosten (hin & rück).

Abgesehen davon hast Du das Recht auf Wandlung, da eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden war, das siehst Du absolut richtig.

Was ist das denn bitte für ein Sauladen? Geschieht Ihnen recht, dass Sie hier von Dir als schwarzes Schaf geoutet werden. Bitte trage die Informationen noch in so vielen anderen Foren weiter wie möglich, vielleicht merken die ja mal was!

Grüße, wumbo

Ja, ich hab auf die Fernabsatzrichtlinie hingewiesen und alle Fristen / Formen eingehalten.
In den Sonderverträgen füer Firmenkunden, die mir n a c h Kauf zugestellt wurden (so so...??!!), steht im übrigen auch nicht drin, dass Firmenkunden im Recht eingeschränkt werden.

Ich habe auch in Google Earth gesehen, die Firma selbst produziert meiner Meinung nach nichts, sondern ist ein Warendurchgangslager. Das steht im Gegensatz zu dem, was dem Kunden suggeriert wird. Produkte werden auch von anderen Herstellern angeboten unter deren Namen und einen Namen kann man heute auf alles mögliche drucken.

Auch weiß ich, dass w w w . L U I S . d e erst umgezogen ist. Ich gehe davon aus, dass bei denen das Geld "knapp" ist und die (momentan?) nicht zurückzahlen können.

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Mal gucken, ob meine kolumbianischen Freunde Zeit haben.... 😉

Um wie viel Geld geht es eigentlich? Wäre für mich immer eine Überlegung wert, wie viel Streß man sich antut oder auch nicht.

Ich glaube nicht, dass die die 300 EUR nicht zurück zahlen können, sondern einfach nur probiert haben, einen vom Pferd zu erzählen und nun relativ schnell einlenken werden.

Allerdings ist dieses Verhalten ja absolut das letzte. Als Firma hat man seine Kunden jederzeit über die korrekte Rechtslage zu informieren und nicht in die Irre zu leiten. Eigentlich solltest Du die anzeigen.

Wenn Du es aber schnell und unbürokratisch erledigt haben willst, ruf bei denen an, sprich direkt mit dem Chef, bleibe ganz ruhig und sachlich, und bitte ihn darum, dass in beiderseitigem Interesse durch eine Erstattung des Kaufpreises aus der Welt zu schaffen. Das wirkt wunder - ist immer effektiver als aggressive Mails und Anwaltsschreiben.

Grüße, wumbo

Zitat:

Original geschrieben von dwiceman3574


Einparksystem ...

Wozu braucht mann denn sowas?

300€ schreibt man nicht mal ebenso ab, da lohnt sich kämpfen 😎

Viel Erfolg wünscht DVE

Das Fernabsatzgesetz und damit das entsprechende Widerrufsrecht gilt aber nur bei einem B2C-Handel (Business to Customer), also nur, wenn der Käufer ein Verbraucher und kein Unternehmer ist. Da TE beim Kauf aber als Firma aufgetreten ist, gilt das Fernabsatzgesetz hier nicht.

http://www.fernabsatz-gesetz.de/

Grüße,
Torsten

Zitat:

Original geschrieben von EffDee



Zitat:

Original geschrieben von dwiceman3574


Einparksystem ...
Wozu braucht mann denn sowas?

Hier wäre z.B. eine Erklärung:

Klick mich!
(Beitrag vom 03.09.10 19:31)

Zitat:

Original geschrieben von PappaBaer2002


Das Fernabsatzgesetz und damit das entsprechende Widerrufsrecht gilt aber nur bei einem B2C-Handel (Business to Customer), also nur, wenn der Käufer ein Verbraucher und kein Unternehmer ist. Da TE beim Kauf aber als Firma aufgetreten ist, gilt das Fernabsatzgesetz hier nicht.

http://www.fernabsatz-gesetz.de/

Grüße,
Torsten

Danke für die Klarstellung - und sorry für meine Fehlinformation!

Grüße, wumbo

Zitat:

Original geschrieben von wumbo23


Bitte wie wo was? Als Kunde im Fernabsatzrecht hast Du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Punkt aus! Das kann man sogar bei gewerblichen Handelspartnern nicht ausschlagen - nur die Gewährleistung kann man ablehnen.

Falsch, das Rücktrittsrecht kann man bei gewerblichen Kunden ausschließen.

Zitat:

Original geschrieben von PappaBaer2002


Das Fernabsatzgesetz und damit das entsprechende Widerrufsrecht gilt aber nur bei einem B2C-Handel (Business to Customer), also nur, wenn der Käufer ein Verbraucher und kein Unternehmer ist. Da TE beim Kauf aber als Firma aufgetreten ist, gilt das Fernabsatzgesetz hier nicht.

Falsch, wird es nicht ausgeschlossen, dann gilt es auch bei gewerblichen Kunden. Ein Ausschluss ist nur bei diesen möglich aber nicht implizit.

Sorry, aber das stimmt so nicht.

Lies Dir mal §312b ff. des BGB durch, dort sind die Fernabsatzverträge beschrieben. Zitat:
"(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt."

Also in meinem Falle ist das Fernabsatzgeschäft zunächst einmal nicht berührt. Ich will die Artikel nicht umtauschen wegen Nichtgefallen, sondern wegen (arglistigem) Verschweigen einer wesentlichen Eigenschaft (hier: Funktstörung).

Das Produkt hätte ich nicht gekauft, wenn mir bekannt gemacht worden wäre, dass dieser Artikel bei CAN-BUS und Bluetooth-Freisprech nicht funktionsgerecht arbeitet.

Chef und Vertrieb wissen darüber, ich habe höflich um Tausch gegen ein kabelgebundenes system gefragt. Aber man hat mich abblitzen lassen: "Sie können das Kabelgebundene zusätzlich kaufen, aber das alte Funk nehmen wir nicht zurück. CAN BUS Bluetooth oder nicht, spielt keine Rolle für den Tausch."

1. Philosphisch: Worin liegt die sinngebung einen solchen Artikel anzubieten, wo heute fast alle neuen Wagen B/T-Freisprech haben oder CAN BUS Systeme?

2. Warum nicht einfach tauschen, wenn man falsch beraten hat? Das ist Arglist!

3. Marketing und Resellerfeundlichkeit sieht anders aus. Wenn ich Kunden halten möchte, darf ich diese nicht vera**chen mit dummen Aussagen, denn ich werde dort nie wieder was ordern. Lieber verzichte ich auf ein "Geschäft".

4. Es stellt sich die Frage, was man einem Privatkunden sagen würde? Sie haben die falsche Einbauwerkstatt aufgesucht oder ihr Auto ist kaputt, aber nicht die Funkanlage???

Ich bleibe dabei: Anwalt nehmen und nebenbei:
Es gibt noch einen Haufen Zusatzkosten neben über 40€ Porto, weil die Firma immer irgendwo hin schickt, aber nicht an die Lieferadresse (Ganz Groß Geschrieben!!! LIEFERADRESSE).
Außerdem hätte ich nie ein Multimediainterface gekauft, wenn ich von beginn an gewusst hätte, das es nicht funktioniert und natürlich die arbeitsstunden fürs kabelverlegen der Interfaces etc. Da hängen über 10AH, 400€ Multimedia, 300€ LUIS, ca. 50€ Kabel und Kleinteile dran.

Eigentlich wollte ich nur das System tauschen, aber bei diesem Umgan stelle ich nun alles in Rechnung, was nach BGB sogar zulässig ist, auch wenn in der Realität wohl wieder nur ein Vergleich rumkommt.

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