Einparkkünstler- wie geht man damit um?
Hallo,
ich bin neu hier und komme gleich mal mit einer blöden Frage daher.
mir ist heute morgen auf einem Supermarktparkplatz etwas passiert wo ich jetzt gerne mal wüsste wie man sich in solchen Fällen richtig verhält.
Folgendes war passiert:
Ich wollte heute morgen die letzten Einkäufe tätigen und fuhr mit dem Auto meines Mannes zum nächsten Supermarkt. Mit im Gepäck meine beiden kleinen Kinder (2 Jahre und 7 Monate).
Ich fand auch sofort eine (für meine weiblichen Ansprüche passende Parklücke). Ich muss dazu sagen, da mein kleiner Sohn noch in der Babyschale transportiert wird, achte ich auch genügend Abstand um die Tür weit genug auf zubekommen.
So weit so gut,
ich bin fertig mit einkaufen, komme zurück zum Auto und was ist da natürlich?! Ein Einparkkünstler an meiner Beifahrerseite. Dieser Held des Straßenverkehrs hat so gekonnt eingeparkt das ich auf der Beifahrerseite nicht mal mehr die Tür einen Spalt öffnen konnte. Die Babyschale ins Auto zubekommen daran war nicht mal zu denken. Von der anderen Seite konnte ich sie auch nicht ins Auto tun, weil da der Kindersitz meiner Tochter festgemacht ist.
Ich also gewartet, und gewartet und gewartet (es waren ja heute morgen nur Null Grad)
Nach einer halben Stunde in der ich die Babyschale nicht ins Auto bekommen habe bin ich dann nochmal in den Supermarkt und habe die Filialleiterin dort um Hilfe gefragt, diese antwortete mir dann das ich mir einen Zeugen suchen sollte, Fünf Minuten warten und dann die Polizei rufen sollte.
Gut, gemacht getan und als ich gerade die Polizei rufen wollte kam der nette Herr Einparkkünstler.
Er war sich natürlich keiner Schuld bewusst, hat mich dann noch blöde angemacht von wegen was ich eigentlich wolle. Als ich dann in seinem Ton antwortet und ihn darauf hinwies das ich mein Baby nicht ins Auto tun könne wegen ihm hat er dann irgendwelche undefinierbaren Dinge von sich gelassen.
Ich habe ihn dann darauf hingewiesen das wenn er mir was zu sagen hätte er das in einem deutlichen Ton zu tun hätte und ich jetzt die Polizei rufen würde. Darauf hin ist der gute Herr ganz klein laut geworden und war sehr bedacht darauf das die Herren von der Polizei nicht gerufen werden.
Das ironische an der ganzen Sache ist,
er hatte selber ein Kind dabei. Und da er so dämlich geparkt hatte, musste er seine Tochter über die Fahrerseite zur Beifahrerseite hinüber wuchten bis sie in Ihrem Kindersitz saß.
Nun zu meiner Frage,
wie verhält man sich nun richtig in solchen Fällen?
Wirklich die Polizei rufen?
Und wenn ja, was machen die dann?
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 3fachmama30
Nun zu meiner Frage, wie verhält man sich nun richtig in solchen Fällen?
Was soll die Polizei machen? Das Auto wegzaubern?
Ich hab mir insgeheim gedacht: Mädel, stell dich nicht so an. Pack die Babyschale auf den Beifahrersitz, die Tochter in den Kindersitz und fahr aus der Lücke. Dann kannst du in Ruhe alle verstauen und anschnallen. So musste ich das mit meinem Kind in der Babyschale auch schon zigmal machen. So what?
Wegen so einer Lappalie eine halbe Stunde mit 2 Kindern in der Kälte rumstehen und die Filialleiterin um Hilfe (hm, welche Hilfe denn?) bitte, wäre mir jedenfalls nie in den Sinn gekommen. Aber vielleicht wohne ich zu nah an der Großstadt und daher ist solch hirnloses Zuparken völlig normal für mich.
161 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Warum wiederspreche ich mir?Zwei Autos stehen vorwärts in ihren Parkflächen und ich stelle mich rückwärts in die Fläche dazwischen.
Wenn ich nun mit meiner Beifahrerseite etwas näher an meinem rechten (von mir aus gesehen) Nachbarn stehe, dann bleibt für mich und meinen linken Nachbarn mehr Platz zum Aus- und Einsteigen.
Im ersten satz schriebst Du, daß Du immer vernünftig einparkst. Am Ende schreibst Du, daß Du zur Not auch mal eine Beifahrertür eines anderen Wagens etwas zu parkst.
Wenn das kein Widerspruch ist, weiß ich auch nicht. 😉
gruß berti
Zitat:
Original geschrieben von torre01
So ist es. Das ist aber kein Grund, das Fahrzeug des Nachbarn zu beschädigen oder die Beschädigung gut zu heißen.Zitat:
Original geschrieben von Berti V.
Ich bleib dabei:
Jeder wird mal zugeparkt (und regt sich zu recht auf)....
... hat aber andere auch schon zugeparkt (so daß sich ein anderer aufregt) ... ist doch völlig normal. 🙂Gruß Berti
Sehe ich auch so. Das darf man nicht. 😉
Gruß Berti
Das kennst Du doch aber selber auch. Links und rechts von Dir stehen sie nicht mittig. Das Parkhaus ist ziemlich voll und Du musst Dein Auto irgendwo abstellen.
Dann nimmst Du eben so eine von anderen verschmälerte Lücke und machst das Beste daraus.
Angenommen mein rechter Nebenmann steht mit der linken Fahrzeugseite auf der Linie und ich parke mich mittig in meinen Parkplatz, dann kommt der Dödelparker nicht in sein Auto. Das wäre zwar die richtige Bestrafung für den Verursacher, hilft aber niemandem weiter.
Das Ergebnis ist dann, das ich Kratzer, Kerben, Dellen und Bissspuren in meiner Beifahrertür habe, oder dass es einen neuen Thread "Einparkkünstler" gibt, erstellt von dem Dummparker der sein Fahrzeug mit der Fahrertür auf die Linie gestellt hat.
Stelle ich mich aber rückwärts rein und gehe etwas weiter nach rechts. Dann können wir beide den Parkplatz nutzen. Wenn der andere Nebenmann aber ebenfalls rückwärts steht und ich seine Fahrertür blockieren würde, dann fluche ich wie ein Rohrspatz und suche mir einen anderen Parkplatz. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Berti V.
das ist doch Käse. Man muß nicht immer gleich sanktionieren oder mit Strafe daher kommen.
Jeder baut mal einen Bockmist im Straßenverkehr.... mit oder ohne Vorsatz.
Wenn alle ein Auge zudrücken würden, wärs einfacher! 🙂Gruß Berti
Wir sind Menschen und Menschen machen Fehler; auch ich, obwohl ich mich bemühe, keine zu machen ...
Doch bei Vorsatz hört bei mir das Verständnis auf. Wer MICH vorsätzlich "ärgert", der hat die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen zu ertragen. Da bin ich grundsätzlich hart.
Bei Verkehrsvergehen, die vorsätzlich begangen werden, würde ich als Mindeststrafe generell 1 Jahr Fahrverbot als Erziehungsmaßnahme, ohne zulassen einer Bewährung, ins Gesetz schreiben; egal ob die Pappe beruflich benötigt wird, oder ob der nächste ÖPNV 20 km über dunkle Feldwege entfernt ist. Generell ohne Bewährung deshalb, damit das potentielle Täter abschreckt. Es gibt schließlich Leute, denen tun 5.000 € nicht weh, aber der Verlust der Pappe schon, denn die ist teilweise ein Statussymbol. Natürlich würde ich ihm/ihr auch per Uerteil untersagen, daß er/sie keinen Chauffeur nutzen darf, wenn er/sie die Möglichkeit eines Dienstwagens hätte. Der/die soll brav Schuhsohlen verschleißen ...
Wer vorsätzlich handelt, der weis ab Beginn, daß er etwas verbotenes begeht und dem/der ist das vollkommen egal. Warum also soll es dann nicht auch egal sein, welche Nachteile er/sie dann erleiden muß?
Im hier von der TE geschilderten Fall kommt nur Vorsatz in Frage, denn wer keinen Abstand hält, handelt vorsätzlich.
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Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
§ 1 StVO
Abs.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.Selbst in dem Fall, wo "nur" eine Behinderung der Nutzung der Beifahrertür vorliegt, ist es ein Verstoß gegen § 1 (2) StVO. ...
So pauschal ist das Blödsinn!
Hängt z.B. auch davon ab, ob der zugeparkte "ordenlich" steht, also ob er nicht vielleicht versetzt auf der Parkfläche steht.
Ich habe da oben mal was fett markiert. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
@harra mit den vielen Zahlen...es soll der Sinn zählen nicht der Buchstabe...😉Mittlerweile wird die Moderation mit beiden Augen zu sehen....😉 Befürworter/Anstifter zu Gewalt, Selbstjustiz und Vandalismus gehören denke ich nicht hierher!
Hallo, man sollte nicht etwas hineindichten!
Ich habe diese Selbstjustiz weder befürwortet, noch zu selbiger aufgerufen. Die Tatsache, daß ich so jemanden kenne, erlaubt diese Interpretation niemals.
Dieser Hinweis sollte nur diejenigen hier zum Nachdenken anregen, wie ggfls. jemand reagieren könnte, wenn sie diesen vorsätzlich "ärgern". Schließlich gibt es hier einige BV, die vermuten lassen, daß sie zu diesen "Zuparkern" gehören.
junge junge, dieser Paragraph heißt nicht umsonst im Volksmund "Gummiparagraph"
was "den Umständen nach" vermeidbar ist und was nicht, liegt im Auge des Betrachters. Im Zweifelsfall spricht dann ein Richter das "letzte Wort".
ich möchte wetten, daß jetzt gleich wieder einer unter seinem Stein hervor gekrochen kommt und behauptet, daß auch ein Richter nicht die "letzte Instanz" sei.
Zitat:
Original geschrieben von Berti V.
da widersprichst Du Dir aber selber gewaltig.... 😉Zitat:
Original geschrieben von torre01
...Ich selbst stelle ich dann eben so hin, dass ich zur Not mit meiner Beifahrerseite die Beifahrerseite eines Nachbarn etwas enger zuparke, damit ich besser aus dem Auto kann und mein Nebenmann, dessen Fahrerseite zu meinem Fahrzeug steht, leichter in sein Auto kommt.
...
Das was Du selbst nicht haben willst, mutest Du dem Beifahrer eines anderen PKW zu. 😰
Gruß Berti
Ausparken und
dannden BEIFAHRER einsteigen lassen ist wohl ein Ding der Unmöglichkeit. 😕
Man muß sich langsam wundern, daß hier nicht täglich Freds a la "vor mir parkt einer, muß ich jetzt wirklich rückwärts aus der Lücke?" aufgemacht werden.
Die Hilflosigkeit einiger Autofahrer ist doch erstaunlich.
Möchte nichts beschwören, aber mir scheint, die Kompetenz der Autofahrer mit Schwierigkeiten fertig zu werden, nimmt sukzessive immer mehr ab. (kein Wunder, daß sich da viele Assistenz wünschen 😉 )
Hätte ich in der Fahrschule den Fahrlehrer gefragt, was ich machen soll, wenn ein etwaiger Beifahrer wegen zu wenig (Park-) Platz nicht in meinen Wagen kann, ich hätte wohl die Empfehlung zu hören bekommen, das mit dem Führerschein zu vergessen.
Sorry Berti, wenn ich Dir jetzt Unrecht tue, aber allein, daß dieser Fred es bald auf 10 Seiten gebracht hat, spricht Bände.
Zitat:
Original geschrieben von Berti V.
Ich bleib dabei:
Jeder wird mal zugeparkt (und regt sich zu recht auf)....
... hat aber andere auch schon zugeparkt (so daß sich ein anderer aufregt) ... ist doch völlig normal. 🙂Gruß Berti
Bitte nicht verallgemeinern. Nicht JEDER hat andere auch schon zugeparkt ...
Ich erlaube mir mich rühmen zu dürfen, dazu zu gehören, denn wer seit Jahrzehnten dafür ist, daß die entsprechenden Straßenverkehrsgesetze extrem verschärft werden, der darf es sich nunmal nicht erlauben, VORSÄTZLICH diesbezügliche Verstöße zu begehen.
Wie schon gesagt, eng zuparken geschieht IMMER vorsätzlich, egal welchen Grund man dafür hat.
"Die Hilflosigkeit einiger Autofahrer ist doch erstaunlich."
mir scheint das weniger Hilflosigkeit als mehr Langeweile oder der Versuch irgendwann einmal die deutsche Sprache durch wiederholte Satz-Puzzle mit den Beiträgen anderer wenigstens so weit zu beherrschen, daß auch andere verstehen, was man meint.
Da die TE wohl ob der (z.T. respektlosen) Antworten inzwischen vor Scham im Boden versunken zu sein scheint, ist wohl der Zeitpunkt für die Schließung dieses Freds nicht mehr weit.
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
Da die TE wohl ob der (z.T. respektlosen) Antworten inzwischen vor Scham im Boden versunken zu sein scheint, ist wohl der Zeitpunkt für die Schließung dieses Freds nicht mehr weit.
Macht auch keinen Sinn, aus einem Nichtproblem über zig Seiten eines zu konstruieren.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
So pauschal ist das Blödsinn!Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
§ 1 StVO
Abs.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.Selbst in dem Fall, wo "nur" eine Behinderung der Nutzung der Beifahrertür vorliegt, ist es ein Verstoß gegen § 1 (2) StVO. ...
Hängt z.B. auch davon ab, ob der zugeparkte "ordenlich" steht, also ob er nicht vielleicht versetzt auf der Parkfläche steht.
Ich habe da oben mal was fett markiert. 😉
Danke für die fette Markierung.
mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, erlaubt eben nicht, sich vorsätzlich dicht an ein anderes Fahrzeug ran zu stellen. Wenn jemand so parkt, daß die ordnungsgemäße Nutzung des anderen markierten Parkplatzes nicht möglich ist, der handelt sich bei mir ein Knöllchen ein, bzw. bei schwereren Fahrzeugen auf dem PKW-Seitenstreifen freuen sich die Ordnungshüter regelmäßig, daß sie der Staatskasse die entsprechenden Gebühren, für das Veranlassen einer Umsetzung, zuführen können. *gfg*
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Danke für die fette Markierung.Zitat:
Original geschrieben von Swallow
So pauschal ist das Blödsinn!
Hängt z.B. auch davon ab, ob der zugeparkte "ordenlich" steht, also ob er nicht vielleicht versetzt auf der Parkfläche steht.
Ich habe da oben mal was fett markiert. 😉
mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, erlaubt eben nicht, sich vorsätzlich dicht an ein anderes Fahrzeug ran zu stellen. Wenn jemand so parkt, daß die ordnungsgemäße Nutzung des anderen markierten Parkplatzes nicht möglich ist, der handelt sich bei mir ein Knöllchen ein, bzw. bei schwereren Fahrzeugen auf dem PKW-Seitenstreifen freuen sich die Ordnungshüter regelmäßig, daß sie der Staatskasse die entsprechenden Gebühren, für das Veranlassen einer Umsetzung, zuführen können. *gfg*
interessant, Du verteilst Knöllchen ?
Wem willst Du das Knöllchen anhängen, wenn jemand eine durch benachbarte Fahrzeuge bereits stark verkleinerte Parklücke (sicher eine häufige Situation) nutzt und dabei naturgemäß einem der "Nachbarn" die Türen zuparkt. Dem zuletzt einparkenden ? dem oder den "Nachbarn", die zu nahe an der Markierung stehen ?
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
junge junge, dieser Paragraph heißt nicht umsonst im Volksmund "Gummiparagraph"was "den Umständen nach" vermeidbar ist und was nicht, liegt im Auge des Betrachters. Im Zweifelsfall spricht dann ein Richter das "letzte Wort".
ich möchte wetten, daß jetzt gleich wieder einer unter seinem Stein hervor gekrochen kommt und behauptet, daß auch ein Richter nicht die "letzte Instanz" sei.
In D ist/sind der/die Richter die letzte Instanz im Verfahren.
Grübel; wenn man sonst keine Probleme hat..😉..beschäftigt man ein Gericht mit solchen Witz.... erlaubt doch den Cannabisgenuss und jeder hat eine gute Ausrede....könnte darauf ich wetten....😁