Einparkkünstler- wie geht man damit um?

Hallo,

ich bin neu hier und komme gleich mal mit einer blöden Frage daher.

mir ist heute morgen auf einem Supermarktparkplatz etwas passiert wo ich jetzt gerne mal wüsste wie man sich in solchen Fällen richtig verhält.

Folgendes war passiert:
Ich wollte heute morgen die letzten Einkäufe tätigen und fuhr mit dem Auto meines Mannes zum nächsten Supermarkt. Mit im Gepäck meine beiden kleinen Kinder (2 Jahre und 7 Monate).
Ich fand auch sofort eine (für meine weiblichen Ansprüche passende Parklücke). Ich muss dazu sagen, da mein kleiner Sohn noch in der Babyschale transportiert wird, achte ich auch genügend Abstand um die Tür weit genug auf zubekommen.

So weit so gut,
ich bin fertig mit einkaufen, komme zurück zum Auto und was ist da natürlich?! Ein Einparkkünstler an meiner Beifahrerseite. Dieser Held des Straßenverkehrs hat so gekonnt eingeparkt das ich auf der Beifahrerseite nicht mal mehr die Tür einen Spalt öffnen konnte. Die Babyschale ins Auto zubekommen daran war nicht mal zu denken. Von der anderen Seite konnte ich sie auch nicht ins Auto tun, weil da der Kindersitz meiner Tochter festgemacht ist.

Ich also gewartet, und gewartet und gewartet (es waren ja heute morgen nur Null Grad)

Nach einer halben Stunde in der ich die Babyschale nicht ins Auto bekommen habe bin ich dann nochmal in den Supermarkt und habe die Filialleiterin dort um Hilfe gefragt, diese antwortete mir dann das ich mir einen Zeugen suchen sollte, Fünf Minuten warten und dann die Polizei rufen sollte.
Gut, gemacht getan und als ich gerade die Polizei rufen wollte kam der nette Herr Einparkkünstler.

Er war sich natürlich keiner Schuld bewusst, hat mich dann noch blöde angemacht von wegen was ich eigentlich wolle. Als ich dann in seinem Ton antwortet und ihn darauf hinwies das ich mein Baby nicht ins Auto tun könne wegen ihm hat er dann irgendwelche undefinierbaren Dinge von sich gelassen.
Ich habe ihn dann darauf hingewiesen das wenn er mir was zu sagen hätte er das in einem deutlichen Ton zu tun hätte und ich jetzt die Polizei rufen würde. Darauf hin ist der gute Herr ganz klein laut geworden und war sehr bedacht darauf das die Herren von der Polizei nicht gerufen werden.

Das ironische an der ganzen Sache ist,
er hatte selber ein Kind dabei. Und da er so dämlich geparkt hatte, musste er seine Tochter über die Fahrerseite zur Beifahrerseite hinüber wuchten bis sie in Ihrem Kindersitz saß.

Nun zu meiner Frage,
wie verhält man sich nun richtig in solchen Fällen?
Wirklich die Polizei rufen?
Und wenn ja, was machen die dann?

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 3fachmama30


Nun zu meiner Frage, wie verhält man sich nun richtig in solchen Fällen?

Was soll die Polizei machen? Das Auto wegzaubern?

Ich hab mir insgeheim gedacht: Mädel, stell dich nicht so an. Pack die Babyschale auf den Beifahrersitz, die Tochter in den Kindersitz und fahr aus der Lücke. Dann kannst du in Ruhe alle verstauen und anschnallen. So musste ich das mit meinem Kind in der Babyschale auch schon zigmal machen. So what?

Wegen so einer Lappalie eine halbe Stunde mit 2 Kindern in der Kälte rumstehen und die Filialleiterin um Hilfe (hm, welche Hilfe denn?) bitte, wäre mir jedenfalls nie in den Sinn gekommen. Aber vielleicht wohne ich zu nah an der Großstadt und daher ist solch hirnloses Zuparken völlig normal für mich.

161 weitere Antworten
161 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958



Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Welcher Fakt? Wo steht das? Zum einen läge eine Behinderung nur vor, wenn die Fahrertür absichtlich zugeparkt würde, wobei man dann immer noch über die Beifahrerür einsteigen könnte. Zum anderen fand das immer noch auf Privatgelände statt, welchen Ärger sollte es da geben?

§ 1 StVO
Abs.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Selbst in dem Fall, wo "nur" eine Behinderung der Nutzung der Beifahrertür vorliegt, ist es ein Verstoß gegen § 1 (2) StVO. Selbst dieses kann vom Verkehrsrichter sanktioniert werden, denn es liegt zudem eine vorsätzliche Tat zu Grunde. Wer sich schon mal damit befasst hat, der weis, wovon ich rede.

Ich kenne aber jemanden, der in diesem Fall nie die Polizei holt, denn der ist ein Fan der "Selbsthilfe". Da wird dann, vornehmlich wenn es dunkel ist, oder wenn keiner in der Nähe ist, der Engparker damit "bestraft", in dem der Fahrer, der sich über die Mittelkonsole quälen mußte, bei der Ausfahrt die Seite des Engparkers mit einem Nagel bis aufs Blech "liebkost". Das ist dann garantiert teurer, als das, was ein Verkehrsrichter verhängen würde.

Ist zwar nicht die "feine englische Art", aber so hat eben jeder seine Methode, sich für rüpelhaftes Verhalten anderer zu "bedanken".

das ist doch Käse. Man muß nicht immer gleich sanktionieren oder mit Strafe daher kommen.

Jeder baut mal einen Bockmist im Straßenverkehr.... mit oder ohne Vorsatz.

Wenn alle ein Auge zudrücken würden, wärs einfacher! 🙂

Gruß Berti

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Moin!

Jetzt haben einige mal wieder ein paar wunderschöne EInzelfälle kreiert.
Hilft nur alles nichts, denn als später Einparkender kann man nicht wissen, ob der Fahrer des Z4 ein steifes Bein hat, Rückenweh oder was auch immer.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts



Zitat:

Ist er es doch, weil er z. B. behindert ist, so muß er den Behindertenparkplatz in Anspruch nehmen. Schließlich kann niemand erahnen, daß er andere in Schwierigkeiten bringt, wenn nichts darauf hin deutet.
Btw. Ich wurde ebenfalls einmal so zugeparkt, daß ich von der Beifahrerseite in das Auto meiner Frau einsteigen mußte. Wer den Z4 kennt, weiß, daß eine gewisse Gelenkigkeit Voraussetzung ist um über die sehr hohe Mittelkonsole zu kommen.

Wer nicht gelenkig ist, sollte somit keinen Z4 fahren oder diesen nicht so parken, dass er Gefahr läuft, gelenkig sein zu müssen...

den Sinn meines Hinweises hast Du nicht verstanden. Entsprechend überflüssig waren Deine Bemerkungen.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer


Ist er es doch, weil er z. B. behindert ist, so muß er den Behindertenparkplatz in Anspruch nehmen. Schließlich kann niemand erahnen, daß er andere in Schwierigkeiten bringt, wenn nichts darauf hin deutet.
Btw. Ich wurde ebenfalls einmal so zugeparkt, daß ich von der Beifahrerseite in das Auto meiner Frau einsteigen mußte. Wer den Z4 kennt, weiß, daß eine gewisse Gelenkigkeit Voraussetzung ist um über die sehr hohe Mittelkonsole zu kommen.
Entschuldige
Nicht jeder der Bewegungseingeschränkt ist bekommt eine Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz zu parken.
Eine Bewegungseinschränkung genügt und schon kannst auf der Beifahrerseite dich hineinsetzen und warten.
Ein Problem mit einer zugeparkten Beifahrerseite sehe ich nicht.

Ich halte es für kein grundsätzliches Problem, wenn nur eine Fahrzeugseite nicht mehr zugänglich ist und kann deswegen auch nicht erwarten, daß nachfolgend einparkende VT OHNE WEITERE ERKENNBARE Gründe davon Abstand nehmen, sich in eine Lücke zu zwängen.

Es gibt, wie ich angedeutet habe, mehrere Möglichkeiten, dem Problem mit einer zugeparkten Fahrerseite aus dem Weg zu gehen, z.B. sein Fahrzeug so aufzustellen, daß dies unmöglich gemacht wird oder einen Hinweis anzubringen, daß man auf die Bewegungseinschränkung des Fahrers bitte Rücksicht nehmen möge. Ich habe mir sagen lassen, daß es durchaus Mitmenschen geben soll, die dies beherzigen.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958



Ich kenne aber jemanden, der in diesem Fall nie die Polizei holt, denn der ist ein Fan der "Selbsthilfe". Da wird dann, vornehmlich wenn es dunkel ist, oder wenn keiner in der Nähe ist, der Engparker damit "bestraft", in dem der Fahrer, der sich über die Mittelkonsole quälen mußte, bei der Ausfahrt die Seite des Engparkers mit einem Nagel bis aufs Blech "liebkost". Das ist dann garantiert teurer, als das, was ein Verkehrsrichter verhängen würde.

Ist zwar nicht die "feine englische Art", aber so hat eben jeder seine Methode, sich für rüpelhaftes Verhalten anderer zu "bedanken".

Ohja,so lösen das echte Männer. Denn nur Helden haben es drauf. 🙄

Wie krank im Kopf muss man sein? Da kann derjenige nur beten, dass er nicht erwischt wird aber solche kranken Horne machen es nur nur in der Dunkelheit. Einfach nur feige, dumm und asozial.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958



Ich kenne aber jemanden, der in diesem Fall nie die Polizei holt, denn der ist ein Fan der "Selbsthilfe". Da wird dann, vornehmlich wenn es dunkel ist, oder wenn keiner in der Nähe ist, der Engparker damit "bestraft", in dem der Fahrer, der sich über die Mittelkonsole quälen mußte, bei der Ausfahrt die Seite des Engparkers mit einem Nagel bis aufs Blech "liebkost". Das ist dann garantiert teurer, als das, was ein Verkehrsrichter verhängen würde.

Ist zwar nicht die "feine englische Art", aber so hat eben jeder seine Methode, sich für rüpelhaftes Verhalten anderer zu "bedanken".

Genau, ich schlage auch immer die Typen krankenhausreif, die mich im Gedränge anrempeln.

So bleibt wenigstens die Verhältnismäßigkeit gewahrt.

@harra mit den vielen Zahlen...es soll der Sinn zählen nicht der Buchstabe...😉

Mittlerweile wird die Moderation mit beiden Augen zu sehen....😉 Befürworter/Anstifter zu Gewalt, Selbstjustiz und Vandalismus gehören denke ich nicht hierher!

Moin!

Als ich früher noch sehr häufig in der City parkte, hatte ich mir bei eingen Situationen stets die Kennzeichen der / des Nachbarfahrzeuge / s notiert.

Selbst wenn eine Anzeige zu nichts führen sollte, wären dann zumindest Name und Adresse des Halters bekannt...

Man sollte bei solchen "Bestrafungen" immer sicher sein, das größte und kräftigste Ar..loch unter den Beteiligten zu sein. Sonst könnte eine solche Nagelaktion böse zurückfeuern.

Daher meine ich, sollte man sich nicht ständig bedroht und genötigt fühlen, sondern sich einfach vernünftig verhalten. Dann passiert auch nichts und kein großer Held muss das Eigentum anderer beschädigen, weil er zu dämlich ist, sein eigenes zu bedienen...

M. D.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Ich kenne aber jemanden, der in diesem Fall nie die Polizei holt, denn der ist ein Fan der "Selbsthilfe". Da wird dann, vornehmlich wenn es dunkel ist, oder wenn keiner in der Nähe ist, der Engparker damit "bestraft", in dem der Fahrer, der sich über die Mittelkonsole quälen mußte, bei der Ausfahrt die Seite des Engparkers mit einem Nagel bis aufs Blech "liebkost". Das ist dann garantiert teurer, als das, was ein Verkehrsrichter verhängen würde.

Ist zwar nicht die "feine englische Art", aber so hat eben jeder seine Methode, sich für rüpelhaftes Verhalten anderer zu "bedanken".

Es ist unglaublich was für asoziale A....löcher auf den Straßen unterwegs sind. Es gab in diesem Thread ja schon am Anfang mehrere User die so ein Verhalten als das Mittel der Wahl bei engeren Parkplatzsituationen aufgezeigt oder propagiert hatten.

Das ist auch der Grund, warum ich bei engeren Parksituationen mittlerweile grundsätzlich die Fahrzeuge neben meinem Fotografiere um notfalls den potentiellen Verursacher nennen zu können.

Leider sind die zu erwartenden Strafen für solche Typen viel zu gering. Die meisten werden eh nicht ermittelt und was ist für Sachbeschädigung zu erwarten. Maximal, dass der Schaden behoben wird und dann hat der Verursacher vermutlich ohnehin keine Kohle.... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958



Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Welcher Fakt? Wo steht das? Zum einen läge eine Behinderung nur vor, wenn die Fahrertür absichtlich zugeparkt würde, wobei man dann immer noch über die Beifahrerür einsteigen könnte. Zum anderen fand das immer noch auf Privatgelände statt, welchen Ärger sollte es da geben?

§ 1 StVO
Abs.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Selbst in dem Fall, wo "nur" eine Behinderung der Nutzung der Beifahrertür vorliegt, ist es ein Verstoß gegen § 1 (2) StVO. Selbst dieses kann vom Verkehrsrichter sanktioniert werden, denn es liegt zudem eine vorsätzliche Tat zu Grunde. Wer sich schon mal damit befasst hat, der weis, wovon ich rede.

§1 Spricht den Parkkünstler doch frei.

Da ich hier nichts gegenteiliges gelesen habe, gehe ich von "eingezeichneten Parkplätzen" aus und jeder stand in seiner Box.

Damit ist die zugeparkte Beifahrertür eine nach den Umständen unvermeidbare Behinderung.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Ich kenne aber jemanden, der in diesem Fall nie die Polizei holt, denn der ist ein Fan der "Selbsthilfe". Da wird dann, vornehmlich wenn es dunkel ist, oder wenn keiner in der Nähe ist, der Engparker damit "bestraft", in dem der Fahrer, der sich über die Mittelkonsole quälen mußte, bei der Ausfahrt die Seite des Engparkers mit einem Nagel bis aufs Blech "liebkost". Das ist dann garantiert teurer, als das, was ein Verkehrsrichter verhängen würde.

Ist zwar nicht die "feine englische Art", aber so hat eben jeder seine Methode, sich für rüpelhaftes Verhalten anderer zu "bedanken".

Damit mag er ja 2 - 12 mal davon kommen. Nur wenn er erwischt wird,......

Ich kenne da jemanden der bricht solchen Leuten vom Finger bis zur Schulter alle Knochen.

Zitat:

Original geschrieben von torre01


Es ist unglaublich was für asoziale A....löcher auf den Straßen unterwegs sind. Es gab in diesem Thread ja schon am Anfang mehrere User die so ein Verhalten als das Mittel der Wahl bei engeren Parkplatzsituationen aufgezeigt oder propagiert hatten.

Niemand wird gezwungen die Tür des anderen zu blockieren. Der Deutsche muss sich langsam dran gewöhnen, dass ein Auto ein Gebrauchsgegenstand ist, der halt auch mal Gebrauchsspuren aufweisen kann.

Man wird sich dran gewöhnen müssen, dass wir uns auch beim Einparken den europäischen Standards angleichen.

Einen Nagel durch den Lack ziehen ist allerdings nicht Mittel der Wahl sondern Sachbeschädigung. Aber das beim Einsteigen die Tür das Nachbarauto trifft oder beim reinzwängen die Nieten der Jeans am Auto langschleifen, ist halt ein zu akzeptierender Kollateralschaden im täglichen Straßenkampf.

Da kannst du ne ganze Fotogallerie aufnehmen bis die Speicherkarte voll ist. Oder das nächste mal einfach ordentlich parken.

Ich spreche hier wohlgemerkt von der Fahrerseite.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Niemand wird gezwungen die Tür des anderen zu blockieren. Der Deutsche muss sich langsam dran gewöhnen, dass ein Auto ein Gebrauchsgegenstand ist, der halt auch mal Gebrauchsspuren aufweisen kann.

Man wird sich dran gewöhnen müssen, dass wir uns auch beim Einparken den europäischen Standards angleichen.

Einen Nagel durch den Lack ziehen ist allerdings nicht Mittel der Wahl sondern Sachbeschädigung. Aber das beim Einsteigen die Tür das Nachbarauto trifft oder beim reinzwängen die Nieten der Jeans am Auto langschleifen, ist halt ein zu akzeptierender Kollateralschaden im täglichen Straßenkampf.

Da kannst du ne ganze Fotogallerie aufnehmen bis die Speicherkarte voll ist. Oder das nächste mal einfach ordentlich parken.

Ich spreche hier wohlgemerkt von der Fahrerseite.

Du scheinst ja auch zu dieser Gattung netter Autofahrer zu gehören. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Deswegen kauft man Kindern am besten Jacken mit möglichst vielen Knöpfen, Reisverschlüssen und anderen Metallgebamsel dran 😉

Auch das Einschlagen einer Tür oder das "zufällige" Entlangscheuern der Nieten an der Jeans sind nicht zu tolerieren. Man hat das Eigentum der anderen zu respektieren, basta.

Auch ich spreche davon, das eigene Auto vernünftig in den eigenen Parkplatz zu stellen. Nach dem Einparken muss ich ja selber auch aussteigen können und ich muss das schaffen, ohne das Fahrzeug des Nachbarn zu beschädigen. Also kann ich diesen Respekt auch von meinem Nachbarn verlangen.

Die Ursache des Problems sind, zumindest wenn ich parke, fast immer die Nachbarn die es nicht schaffen, ihr Auto vernünftig und gerade zwischen zwei gezogenen Linien abzustellen. Es kann aber nicht angehen, dass ich deswegen z.B. ein Parkhaus wieder verlasse, nur weil irgendwelche Dödel zu blöd zum Parken sind. Dann muss man eben etwas enger parken.
Ich selbst stelle ich dann eben so hin, dass ich zur Not mit meiner Beifahrerseite die Beifahrerseite eines Nachbarn etwas enger zuparke, damit ich besser aus dem Auto kann und mein Nebenmann, dessen Fahrerseite zu meinem Fahrzeug steht, leichter in sein Auto kommt.
Meine Beifahrer lasse ich dann eben vor dem Einparken bereits aussteigen bzw. erst dann einsteigen wenn ich aus der Parkfläche wieder heraus gefahren bin.

Wenn alle ein wenig Rücksicht aufeinander nehmen, dann geht so etwas auch ohne Stress und ohne Schäden an fremdem Eigentum.

Zitat:

Original geschrieben von torre01


Auch ich spreche davon, das eigene Auto vernünftig in den eigenen Parkplatz zu stellen. Nach dem Einparken muss ich ja selber auch aussteigen können und ich muss das schaffen, ohne das Fahrzeug des Nachbarn zu beschädigen. Also kann ich diesen Respekt auch von meinem Nachbarn verlangen.

Ich selbst stelle ich dann eben so hin, dass ich zur Not mit meiner Beifahrerseite die Beifahrerseite eines Nachbarn etwas enger zuparke, damit ich besser aus dem Auto kann und mein Nebenmann, dessen Fahrerseite zu meinem Fahrzeug steht, leichter in sein Auto kommt.
Meine Beifahrer lasse ich dann eben vor dem Einparken bereits aussteigen bzw. erst dann einsteigen wenn ich aus der Parkfläche wieder heraus gefahren bin.

Wenn alle ein wenig Rücksicht aufeinander nehmen, dann geht so etwas auch ohne Stress und ohne Schäden an fremdem Eigentum.

da widersprichst Du Dir aber selber gewaltig.... 😉

Das was Du selbst nicht haben willst, mutest Du dem Beifahrer eines anderen PKW zu. 😰

Gruß Berti

Warum wiederspreche ich mir?

Zwei Autos stehen vorwärts in ihren Parkflächen und ich stelle mich rückwärts in die Fläche dazwischen.
Wenn ich nun mit meiner Beifahrerseite etwas näher an meinem rechten (von mir aus gesehen) Nachbarn stehe, dann bleibt für mich und meinen linken Nachbarn mehr Platz zum Aus- und Einsteigen.

Wo ist denn das eine Zumutung für den Beifahrer, wenn er erst dann in das Auto einsteigt, wenn es zwei Meter zurück gesetzt wurde?
Ich mute meinem Beifahrer ja auch zu vorher auszusteigen, damit das Nachbarfahrzeug nicht beschädigt wird.

Ich bleib dabei:
Jeder wird mal zugeparkt (und regt sich zu recht auf)....
... hat aber andere auch schon zugeparkt (so daß sich ein anderer aufregt) ... ist doch völlig normal. 🙂

Gruß Berti

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.


Ich bleib dabei:
Jeder wird mal zugeparkt (und regt sich zu recht auf)....
... hat aber andere auch schon zugeparkt (so daß sich ein anderer aufregt) ... ist doch völlig normal. 🙂

Gruß Berti

So ist es. Das ist aber kein Grund, das Fahrzeug des Nachbarn zu beschädigen oder die Beschädigung gut zu heißen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen