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Einige Fragen zur TÜV Abnahme

Hi,

ich hab jetzt bei meinem Auto Fahrwerk einbauen lassen und 18 Zoller drauf gepackt, wurde auch beides beim TÜV eingetragen. Jetzt hab ich mich überlegt noch Distanzscheiben zu besorgen und da meinte der freundliche zu mir das ich erstmal die Eingetragenen Sachen (Rad/Reifen Kombination und Fahrwerk) im Fahrzeugschein eintragen soll dann kommen soll und somit ist die TÜV abnahme wenn ich Distanzscheiben drauf mache billiger, stimmt das ?

Er meinte das bei 3 Sachen eine ordnungsgemäße Abnahme nach 21. wäre und so wäre es wieder nach 19.

Obwohl Fahrwerk und Felgen ja schon eingetragen sind, macht das sinn ? Normal müssten dann ja nurnoch die Distanzscheiben abgenommen werden und das sollte ja nicht all zu teuer sein oder ist das dann wieder eine Einzelabnahme da ja alle 3 Sachen nicht Serie sind.

 

Wäre echt super wenn mir einer weiterhelfen könnte, da ich Distanzscheiben auch selber verbauen kann und dann eigentlich nur zum TÜV wollte, keine ahnung was sich der freundliche da noch einsteckt. ^^

MfG

Rainz :)

Beste Antwort im Thema

Warum fragst du nicht beim TÜV?

Du warst doch da, dann kannst du doch dort auch fragen.

Dafür sind die doch da.....

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Warum fragst du nicht beim TÜV?

Du warst doch da, dann kannst du doch dort auch fragen.

Dafür sind die doch da.....

Zitat:

@rainz schrieb am 15. Nov. 2018 um 03:24:12 Uhr:

Hi,

 

ich hab jetzt bei meinem Auto Fahrwerk einbauen lassen und 18 Zoller drauf gepackt, wurde auch beides beim TÜV eingetragen.

Du hast es beim TÜV abnehmen lassen. Die Eintragung in die Papiere macht die Zulassungsbehörde.

 

Vielleicht meint dein Freundlicher, dass du die vom TÜV abgenommen Änderungen erst einmal in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen sollst, bevor du mit der nächsten Änderung zur TÜV-Annahme erscheinst.

 

Grüße vom Ostelch

Sortieren wir mal:

Räder + Fahrwerk: War die Abnahme schon eine nach §21 oder nach 19(3)? Die 21er muss unverzüglich in die Papiere übernommen werden, sonst fährst du ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend. Bei einer 19(3) wäre das nicht erforderlich, da reicht das mitführen der Abnahmebescheinigung.

Die Kombination mit Distanzscheiben wird jetzt sicher eine 21er, egal ob die vorherige Änderung schon in den Papieren steht oder nicht. Da ist die Kombination aller Änderungen gesamt zu beurteilen.

Ansonsten: Fragen kostet nichts, verbindlicher und einfacher als auf MT kann man einfach den ansprechen der hinterher auch die Eintragung vornehmen soll. Dafür Papiere nicht nur für die Distanzscheiben sondern auch für Fahrwerk und Felgen mitnehmen, bei einer Kombinationsänderung zählen auch Einschränkungen die in diesen Gutachten stehen.

Das sind Kombinationseintragungen . Die Gutachten beziehen sich daher immer darauf, das der Rest Serie ist .

Sobald man die Sachen kombiniert , wird es eh eine Einzelabnahme.

Also alles ran und in einem Rutsch abnehmen lassen . Anders ist das eh nicht legal.

Gruss

Hi,

der TÜV Prüfer war nicht mehr vor Ort das ich fragen konnte. Also Fahrwerk und Felgen sind nach 19(3) eingetragen. D.h wenn ich jetzt Distanzscheiben drauf mache wird es so oder so eine 21er ? Egal ob im Fahrzeugschein was steht oder nicht ?

Was kostet eine 21er?

hängt bissel vom Aufwand ab. Ist in Deinem Fall aber nur minimal teurer als die Änderungsabnahme nach §19, da ja im Prinzip die gleiche Arbeit noch einmal anfällt.

Kannst du hier nachlesen, einfach nur Bundeland auswählen und draufklicken....

https://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchung/4-gebuehren

https://www.tuev-nord.de/.../

@Lagebernd Oh ein Lipper :)

Edit, Fehler gefunden.

Finde aber dort nicht die 21er.

Dann suchst du mal mit G***gle

https://www.google.de/search?...

Lipper sein ist aber gut!

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 15. November 2018 um 10:02:39 Uhr:

Das sind Kombinationseintragungen . Die Gutachten beziehen sich daher immer darauf, das der Rest Serie ist .

Sobald man die Sachen kombiniert , wird es eh eine Einzelabnahme.

Worauf sich die Gutachten beziehen steht in den Gutachten drin, besonders zu beachten der Punkt "Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen".

@TE: Klare Mehrfachänderung, muss nach §21 StVZO begutachtet werden und anschließend unverzüglich in die Fahrzeugpapiere übernommen werden (Zulassungsstelle). Kostet je nach Aufwand, vorgelegten Unterlagen etc. ca. 100,-€.

Auch wenn es im vorliegenden Fall naheliegend ist:

Eine Mehrfachänderung verlangt nicht automatisch eine §21-Abnahme. Das ist in der verbindlichen Arbeitsanweisung zu §19(3) auch eindeutig so erläutert...

Warum muss es keine 21er werden ? Was ist der unterschied ?

Bei einer 19(3)-Abnahme wurde im Vorfeld die Zulässigkeit der Änderung technisch und rechtlich überprüft, dafür gibt es dann die Teilegenehmigung (ABE oder Teilegutachten). Dann muss im Rahmen der Änderungsabnahme (beim Teilegutachten immer, bei der ABE nur wenn eine entsprechende Auflage vermerkt ist) "nur noch" geprüft werden, ob der Verwendungsbereich und alle Auflagen der Teilegenehmigung eingehalten werden.

Bei der 21er Abnahme muss für den konkreten Einzelfall die Änderung technisch und rechtlich überprüft werden.

Das Problem bei Mehrfachänderungen ist, dass bei der Genehmigung der einzelnen Teile ja nur schwer alle denkbaren Kombinationen mit anderen Änderungen geprüft werden können. Deswegen gibt es da in der Teilegenehmigung in der Regel Einschränkungen oder auch Freigaben für die Kombination mit anderen Änderungen. So ist bei den meisten Tieferlegungen die nur aus geänderten Federn bestehen die Verwendung von (genehmigten) Sonderrädern freigegeben, bei Gewindefahrwerken wird dagegen bei der Verwendung von Sonderrädern pauschal eine 21er gefordert. Deswegen muss man bei einer Mehrfachänderung zunächst mal die Teilegenehmigungen aller einzelnen Änderungen nebeneinander legen und vergleichen, was da zum Thema Kombinierbarkeit drin steht, dann nochmal sachverständig drüber nachdenken ob ggf. weitere Prüfungen zu machen sind und ob das dann noch als Änderungsabnahme zu betrachten ist (z.B. im Fahrwerksbereich: wenn mehr als Freigängigkeit, Radabdeckung und Bodenfreiheit zu prüfen ist, geht es über den Umfang einer 19(3) hinaus und muss als 21er geprüft werden).

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