Einfahrt freihalten! Wie frei?

Wir haben seit Kurzem ein Haus und eine Garage direkt hinter dem Gehweg.
Innenstadt.
Am Garagentor ist ein eigenes privates Schild, Symbol Parkverbot und dem Zusatz „Einfahrt bitte freihalten“, der Gehwegrandstein ist im Einfahrtsbereich und darüber hinaus abgesenkt.
Also ganz offiziell Parkverbot.
Wird i.d.R. auch eingehalten.
Problem ist, dass es wegen der zentralen Lage und der Parkplatznot sehr oft dazu kommt, dass Fahrzeuge die Einfahrt nur sehr knapp freihalten, d.h. die Autos stehen teilweise so weit in den Einfahrtsbereich, dass man nur umständlich in die Garage rein, und auch wieder raus kommt.
Die Straße ist recht schmal. Gleich gegenüber Park und Schule.
Ich bin keiner, der wegen so was die Polizei ruft, aber ich hätte es gerne angenehmer.
Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.
Dieses Problem kennen bestimmt viele andere Garagennutzer auch.
Was habt Ihr gemacht?
Irgendwelche kreativen Ideen?
Markierungen an der Hauswand? Damit leben und ggf. ausparken in drei Zügen? Zum Denunziantentum konvertieren, das möchte ich eigentlich nicht.
Was macht man da?

176 Antworten

[Themenfremde Ausschweifungen von MOTOR-TALK entfernt.]

So, genug davon, jetzt noch ein kleiner Praxistip für das Thema Einfahrt freihalten: Wenn ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist, vor dem geparkt wird: Bild machen, ans Ordnungsamt senden, nachhaken. Immer wieder.

Ist „abgesenkter Bordstein“ belastbar definiert? Hier z. B. (Anhang) ist es ja offensichtlich.
Aber ohne die Kante?

Absenkung

Zitat:

@ME1200 schrieb am 8. Dezember 2023 um 14:46:15 Uhr:


Ja , "eng" ist ein dehnbarer Begriff .

Fängt ja schon damit an wenn man gegenüber einer Einfahrt parken will: Hat der Hauseigentümer einen Smart oder einen Dodge Ram?

Von einem übergroßen Fahrzeug muss man vielleicht nicht ausgehen. Aber ein Tiguan-Allspace, mittlerweile schon leider gängige Suff-Größe ist 2,1m mit Spiegel breit und 4,72 lang. Ein Passat Variant ist fast gleich breit und noch einige cm länger.

Neben dem verkehrsrechtlichen wäre hier auch mal das lokale Baurecht interessant. Da stehen ja auch Vorgaben drin welche Rangierflächen die Stadt vor Einfahrten gewährleisten muss. Wenn ich mein Grundstück gemäß Baugenehmigung bebaue erwarte ich ja auch dass ich in die genehmigte Einfahrt reinkomme.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 09. Dez. 2023 um 17:19:40 Uhr:


Wenn ich mein Grundstück gemäß Baugenehmigung bebaue erwarte ich ja auch dass ich in die genehmigte Einfahrt reinkomme.

Eben. Und nachträglich angestellte "Überlegungen" halte ich in so einer Situation für ziemlich irrelevant.

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Hab' mir mal fast alle Seiten durchgelesen, und, mal wieder, stelle ich fest, daß es zur Aussage im Titel eigentlich nur eine Antwort geben kann; die Einfahrt hat soweit frei zu sein, daß diese Einfahrt mit, bzw., von jedem berechtigten Fahrzeug incl. Rettungsdienst gefahrlos zu jeder Zeit bestimmungsgemäß benutzt werden kann.

Eben.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 8. Dezember 2023 um 13:34:20 Uhr:


Man darf in "engen" & unübersichtlichen Straßen nicht parken. Was "eng" ist, wurde ordnungsrechtlich bisher nicht geregelt. Auch wenn das im Netz schon mal anders behauptet wird.

VG Regensburg, Urteil vom 17.09.2015 – RO 5 K 14.855;

VG Halle, Urteil vom 30.08.2012 – 3 A 20/11;

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1999 – 2b Ss (OWi) 221/99 – (OWi) 81/99 I;

VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 18.11.1997 – VG 11 A 1542.96;

OLG Hamm, Urteil vom 27.10.1994 – 6 U 88/94;

VG München, Urteil vom 21.09.1989 – M 17 K 89.1267;

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.1982 – 5 Ss (OWi) 562/81 – 464/81 I;

BayObLG, Urteil vom 30.03.1960 – RevReg. 1 St 53/60

usw.

Das in den §12 keine Breite eingeflossen ist ist logisch. Das eine keine Rechtslage bzw. entsprechende Rechtsprechung gibt stimmt jedoch nicht.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 9. Dezember 2023 um 17:19:40 Uhr:


Fängt ja schon damit an wenn man gegenüber einer Einfahrt parken will: Hat der Hauseigentümer einen Smart oder einen Dodge Ram?

Das ist absolut schnuppe. Die Gerichte haben schon entschieden, dass man auf Fahrzeug mit Übergröße nicht Rücksicht nehmen muss

Zitat:

@Moers75 schrieb am 9. Dezember 2023 um 17:19:40 Uhr:


Neben dem verkehrsrechtlichen wäre hier auch mal das lokale Baurecht interessant. Da stehen ja auch Vorgaben drin welche Rangierflächen die Stadt vor Einfahrten gewährleisten muss. Wenn ich mein Grundstück gemäß Baugenehmigung bebaue erwarte ich ja auch dass ich in die genehmigte Einfahrt reinkomme.

Das ist interessant. Was ist das lokale Baurecht? Noch nie von gehört und ich arbeite jetzt schon seit 25 Jahren in der Branche.

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Dez. 2023 um 08:40:43 Uhr:


Das ist absolut schnuppe. Die Gerichte haben schon entschieden, dass man auf Fahrzeug mit Übergröße nicht Rücksicht nehmen muss

Wann hat ein Fahrzeug denn Übergröße?

wenn es nicht unterklein ist.

... dann könnte es aber auch nur normalkleingroß sein 🙄

ganz schön kompiliziert der Sachverhalt.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 11. Dezember 2023 um 09:36:57 Uhr:


wenn es nicht unterklein ist.

Normalerweise hängst du bei solchen Antworten ein Schloss dran... 😁

Dir ist schon klar, dass die Antwort auf diese Frage nach der "zulässigen Größe" relevant ist?

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2023 um 18:34:07 Uhr:


Dir ist schon klar, dass die Antwort auf diese Frage nach der "zulässigen Größe" relevant ist?

Der Praxis halber könnte das auf die Dimensionen der Fahrzeuge des Rettungsdienstes bezogen werden, incl. Feuerwehr; immerhin sollten/müssen diese an einen Einsatzort nicht nur herankommen können, sondern benötigen auch Aufstellfläche.

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