Einfahrt freihalten! Wie frei?

Wir haben seit Kurzem ein Haus und eine Garage direkt hinter dem Gehweg.
Innenstadt.
Am Garagentor ist ein eigenes privates Schild, Symbol Parkverbot und dem Zusatz „Einfahrt bitte freihalten“, der Gehwegrandstein ist im Einfahrtsbereich und darüber hinaus abgesenkt.
Also ganz offiziell Parkverbot.
Wird i.d.R. auch eingehalten.
Problem ist, dass es wegen der zentralen Lage und der Parkplatznot sehr oft dazu kommt, dass Fahrzeuge die Einfahrt nur sehr knapp freihalten, d.h. die Autos stehen teilweise so weit in den Einfahrtsbereich, dass man nur umständlich in die Garage rein, und auch wieder raus kommt.
Die Straße ist recht schmal. Gleich gegenüber Park und Schule.
Ich bin keiner, der wegen so was die Polizei ruft, aber ich hätte es gerne angenehmer.
Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.
Dieses Problem kennen bestimmt viele andere Garagennutzer auch.
Was habt Ihr gemacht?
Irgendwelche kreativen Ideen?
Markierungen an der Hauswand? Damit leben und ggf. ausparken in drei Zügen? Zum Denunziantentum konvertieren, das möchte ich eigentlich nicht.
Was macht man da?

176 Antworten

OmG . Es wird immer bekloppte hier , nun müssen schon Feuerwehren durch die Zufahrt passen .

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 11. Dez. 2023 um 22:12:34 Uhr:


benötigen auch Aufstellfläche

Tatsächlich ist die bei größeren Neubauten / Umbauten auch vorgesehen. Führt zB in Mehrfamilienhaus-Anlagen zu nicht als Garten nutzbaren Freiflächen, hübsch beschildert, für ddn Fall, dass da irgendwann einmal ein TLF oder eine Drehleiter stehen muss.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 11. Dezember 2023 um 09:04:11 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 11. Dez. 2023 um 08:40:43 Uhr:


Das ist absolut schnuppe. Die Gerichte haben schon entschieden, dass man auf Fahrzeug mit Übergröße nicht Rücksicht nehmen muss

Wann hat ein Fahrzeug denn Übergröße?

Wenn es die Standardmaße überschreitet. Als Anhaltspunkt könnten z.B. die Abmaße eines Stellplatzes genommen werden. Ein Dodge RAM hat 5,91m und ist somit weit über das normale europäische Maß hinaus.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 11. Dezember 2023 um 22:12:34 Uhr:


Der Praxis halber könnte das auf die Dimensionen der Fahrzeuge des Rettungsdienstes bezogen werden, incl. Feuerwehr; immerhin sollten/müssen diese an einen Einsatzort nicht nur herankommen können, sondern benötigen auch Aufstellfläche.

In der Praxis bleiben die einfach mitten auf der Straße stehen. Bei Wohnanlagen sie die Antwort von Blubber-AWD

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Dezember 2023 um 08:04:50 Uhr:


Das in den §12 keine Breite eingeflossen ist ist logisch. Das eine keine Rechtslage bzw. entsprechende Rechtsprechung gibt stimmt jedoch nicht.

Divergierende Rechtssprechung im Einzelfall ist aber kein Ordnungsrecht.

Die fehlende Konkretisierung der Breite führt schonmal dazu, dass § 12 als verfassungswidrig eingestuft wird.

https://verkehrsrecht.gfu.com/2017/04/vgh-mannheim-

§-12-abs-3-nr-3-stvo-verfassungswidrig-schmale-fahrbahn-ist-zu-unbestimmt/

Edit: Der Link sieht komisch aus, funzt aber.

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Nö. Ein Verwaltungsgerichtshof kann eine Meinung haben. Das war es aber auch. Diesbezüglich hat das Bundesveraltungsgericht wie folgt geurteilt.

Zitat:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach auf „schmalen Fahrbahnen" das Parken auch gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten verboten ist, den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots genügt.

Die Richter des BVerwG gingen sogar soweit, dass sie den Richtern des VGH Mannheim auf die Finger klopfte.

Sie sagten weiter in ihren Ausführungen:

Zitat:

Das Berufungsurteil verstößt zwar gegen Bundesrecht, soweit das Berufungsgericht § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO wegen eines Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz für nichtig hält.

Quelle:

BVerwG 3 C 7.17 - Urteil vom 24. Januar 2019

Hier ging es ja um die Anordnung einer Maßnahme. Da konnte sich das Gericht um eine konkrete Angabe herumlavieren.
Wenn jetzt € 35 zu zahlen sind wegen gemessener Restbreite von 3.00 - 3.04 m geht die ganze Sache mit der fehlenden Bestimmtheit von vorne los.

Ich fasse mal ganz kurz den Thread hier zusammen.

Wer zu dicht an Einfahrten parkt - egal ob rechts oder links - ist ganz einfach ein Ar…loch…😮
So was macht man einfach nicht - Gerichtsurteil hin oder her.🙄

Das Problem ist halt : Die Ar…löcher sterben nicht aus.
Aber wehe dem ein anderer parkt so beschissen vor deren Ausfahrt - da wird dann gleich das SEK angerufen…😁

Sorry für meine Ausdrucksweise - aber das musste jetzt raus…😠
Nur noch Ich - AG´s unterwegs auf den Straßen.

P.S.
Früher bin ich immer gerne Auto gefahren - heute bin ich froh wenn ich zuhause bin und die Kiste wieder in der Garage steht…!!!

Zitat:

@migoela schrieb am 14. Dez. 2023 um 20:13:27 Uhr:


Wer zu dicht an Einfahrten parkt - egal ob rechts oder links - ist ganz einfach ein Ar…loch…??
So was macht man einfach nicht - Gerichtsurteil hin oder her.??

So siehts aus.

Einfach nach Abfahrt anwenden …
https://lustige-geschenkideen.com/anti-arschloch-spray

Was "man" macht, ist durchaus diskutabel.
Wenn ich in einer vollgeparkten Innenstadt einen Parkplatz finde, auf dem dann meine Stoßstange mit dem Pfosten der Einfahrt neben der ich parke, abschließt, dann juckt mich das nicht.
Gegenüber von Einfahrten auf schmalen Straßen parke ich allerdings nicht.

Wenn mich das nun in den Augen des einen oder anderen zu einem AH macht, ist das eben so.
Mir wurscht.

Die Regeln sind ja einigermaßen klar und ich meine, dass man als einigermaßen erfahrener Fahrzeuglenker auch erkennt, was noch einigermaßen sinnvoll "geht" und was nicht.

Interessant finde ich die verlinkten Urteile. Das zeigt ja v.a., dass hier eine klare gesetzliche Regelung fehlt.

Was die europtypischen Fahrzeugmaße betrifft: Eine nicht ganz unvernünftige Meinung dazu könnte sein, dass wenn ich schon eine enge Einfahrt in einer engen Straße habe, ich halt keinen Fullsize-Pickup mit 6m Länge anschaffe. Das wäre ein No-Brainer und ich sehe nicht, weshalb man die Probleme geltungssüchtiger Innenstädter zu eigenen machen sollte, wenn man mit einem 4,5m Kompaktwagen einen Parkplatz suchen würde.

Man könnte auch so argumentieren, dass eine 3m breite Einfahrt schon genug öffentlichen Parkraum zerstört und man dann halt wenigstens akzeptieren muss, dass 2-3 mal zu rangieren ist, wenn einem die Allgemeinheit schon diese Einfahrt zugesteht.

Hier ist ein für die Mehrheit gangbarer Mittelweg zu finden.
"Ich will meine 6m breite Einfahrt und gegenüber ein Parkverbot in München-Lehel, damit ich meinen Rennanhänger am F350 bequem in einem Zug rausrangieren kann" geht halt nicht.

Zitat:

@Kugar schrieb am 17. Dezember 2023 um 04:07:27 Uhr:


...

Was die europtypischen Fahrzeugmaße betrifft: Eine nicht ganz unvernünftige Meinung dazu könnte sein, dass wenn ich schon eine enge Einfahrt in einer engen Straße habe, ich halt keinen Fullsize-Pickup mit 6m Länge anschaffe.

Das sehe ich genauso. Ich muss nicht meine Probleme zu denen anderer machen.

Zitat:

... die Probleme geltungssüchtiger Innenstädter ...

Das wiederum halte ich für Waschküchenpsychologie... 🙄

Zitat:

Man könnte auch so argumentieren, dass eine 3m breite Einfahrt schon genug öffentlichen Parkraum zerstört (...)

So wird man jedenfalls in Innenstädten eher nicht argumentieren können. Denn im Zweifel waren die Einfahrten vor dem da, was du (wohl unzutreffend) öffentlichen Parkraum nennst. Ursprünglich gab es halt Straßen und Einfahrten.

Zitat:

(...) und man dann halt wenigstens akzeptieren muss, dass 2-3 mal zu rangieren ist, wenn einem die Allgemeinheit schon diese Einfahrt zugesteht.

Dass die (eigene) Einfahrt ein "Zugeständnis der Allgemeinheit" sein soll, halte ich für völlig abwegig.

Zitat:

Hier ist ein für die Mehrheit gangbarer Mittelweg zu finden.

Garantiert nicht - denn bereits vorhandenes Eigentum genießt Schutz. Deine Auffassung käme einem zeitgeistabhängigen, wandelbaren, schleichenden Enteignungsprinzip gleich.

Zitat:

"Ich will meine 6m breite Einfahrt und gegenüber ein Parkverbot in München-Lehel, damit ich meinen Rennanhänger am F350 bequem in einem Zug rausrangieren kann" geht halt nicht.

Das ist halt wieder so eine grob überspitzte Formulierung, die zwar klare Ansichten ermöglicht, aber halt in 99% aller Konstellationen einfach nur falsch ist.

Ohne Überspritzungen wäüre das Leben langweilig.
Wenn du genau liest fällt dir auf, dass ich diese Punkte als Diskussiongrundlage eingestellt habe.
Mir ist das ja egal, denn wo ich wohne, muss man nicht auf der Straße parken. Wir haben Platz für eigene und die Fahrzeuge unserer Gäste auf dem eigenen Grundstück. Und wenn ich mal in die City fahre, parke ich legal. Zur Not eben auch mal mit dem berühmten Einfahrtspfosten abschließen, wie oben gesagt.

Was vorher da war, ist sicherlich sehr oft stark abweichend von dem was du da sagst. Aktuell wird gewaltig nachverdichtet und wenn die 3m Einfahrt vorher für den Astra vom EFH-EIgner gelangt hat, wird es halt nun für die 4 X5 der Bewohner des WOhnblocks, der nun auf dieses Grundstück gepflastert worden ist, eng. Gerade wenn gegenüber dasselbe gemacht worden ist.

Was soll das dann z.B. mich jucken, der seinen Spezi in dieser Straße besucht? Ich parke mein Fahrzeug möglichst nah zu seiner Tür so hin, dass es legal ist. Manchmal ist das eben knapp.
Muss man halt großzügiger bauen, kleinere Autos fahren oder damit leben, dass es eng ist. Oder halt irgendwo hinziehen, wo Platz für riesige Autos ist.

Kleines Geheimnis: ich habe Platz für einen F350 und fahre einen Kuga. Kann man auch machen.

Zitat:

@Kugar schrieb am 17. Dez. 2023 um 12:41:55 Uhr:


Muss man halt großzügiger bauen, kleinere Autos fahren oder damit leben, dass es eng ist. Oder halt irgendwo hinziehen, wo Platz für riesige Autos ist.

Ja, das gilt dann doch auch für deinen Spezi, soll er doch wo hinziehen, wo du auf seinem Grundstück parken kannst. Warum ist das das Problem von demjenigen mit eigenem Stellplatz.

Die Lösung für mich wäre tatsächlich dann lieber auf der Straße zu parken, dann bleibt meine Ausfahrt zumindest frei.

Das „Problem“ ist halt auch,dass viele zu faul sind um ein paar Meter zu laufen (in ein Geschäft oder wohin sie gerade wollen) und sich einen weiter entfernten Parkplatz suchen…🙄
Am besten direkt vor die Eingangstür - oder,noch besser,wenn’s geht gleich ins Geschäft reinfahren.😉

Mein Spezi hat aus seinem EFH ein 9-Parteien MFH gemacht. Die Einfahrt ist gleich breit und geht nun in eine TG.
Er hat das genauso falsch gemacht, sieht es aber wenigstens ein.
Aber natürlich greift dein Argument hier, 9891. Aber dafür kann ich als Besucher ja nichts.

Migoela, natürlich parke ich so nahe wie legal möglich an meinem Ziel.
Warum denn nicht?
Ich lehne Sport kataegorsich ab, mit Ausnahme des BiertranSPORT.

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