Einfahrt freihalten! Wie frei?
Wir haben seit Kurzem ein Haus und eine Garage direkt hinter dem Gehweg.
Innenstadt.
Am Garagentor ist ein eigenes privates Schild, Symbol Parkverbot und dem Zusatz „Einfahrt bitte freihalten“, der Gehwegrandstein ist im Einfahrtsbereich und darüber hinaus abgesenkt.
Also ganz offiziell Parkverbot.
Wird i.d.R. auch eingehalten.
Problem ist, dass es wegen der zentralen Lage und der Parkplatznot sehr oft dazu kommt, dass Fahrzeuge die Einfahrt nur sehr knapp freihalten, d.h. die Autos stehen teilweise so weit in den Einfahrtsbereich, dass man nur umständlich in die Garage rein, und auch wieder raus kommt.
Die Straße ist recht schmal. Gleich gegenüber Park und Schule.
Ich bin keiner, der wegen so was die Polizei ruft, aber ich hätte es gerne angenehmer.
Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.
Dieses Problem kennen bestimmt viele andere Garagennutzer auch.
Was habt Ihr gemacht?
Irgendwelche kreativen Ideen?
Markierungen an der Hauswand? Damit leben und ggf. ausparken in drei Zügen? Zum Denunziantentum konvertieren, das möchte ich eigentlich nicht.
Was macht man da?
176 Antworten
Wo ist da eine Sperrfläche? Man sollte sich mal bewusst machen, was der Unterschied zwischen VZ 298 und VZ 299 ist.
öhmm, jetzt wo du es sagst, seh ich den unterschied auch...
Nachtrag
Da lag ich wohl falsch, aber so gesehn, ist da ja jetzt immer ein freier Parkplatz für mich, da ja keine Verbotsschilder vorhanden sind....
Vielleicht einfach mal den Paragraph 41 der StVO lesen, darin wird VZ299 beschrieben.
Eine Grenzmarkierung benötigt vor einem abgesenkt Bordstein kein Verbotsschild.
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 16. November 2023 um 08:52:01 Uhr:
Zitat:
@manvo schrieb am 15. November 2023 um 23:15:41 Uhr:
"...Wie weit muss man von einer Hofeinfahrt Parken?
Als Faustregel gilt, dass ein Mindestabstand von drei Metern zwischen parkendem Fahrzeug und Ausfahrt eingehalten werden muss. Der Richtwert von drei Metern ergibt sich folgendermaßen: Die zulässige Höchstbreite eines Pkw beträgt 2,55 Meter....."
Wie genau wird das gemessen. Also man soll von der Ecke der Einfahrt nochmal 3m Platz lassen bis zu seinem Auto? Das macht in Großstädten doch niemand, denn da verschenkt man ja quasi einen Parkplatz komplett.
Das ist auch nicht richtig.
Der abgesenkte Bordstein ist freizuhalten.
Sollte eine Ausfahrt ohne abgesenkten Bordstein existieren, so ist diese "von Pfosten zu Pfosten" freizuhalten. Gibt es allerdings nur sehr selten in deutschen Großstädten.
Ob das unbequem ist für den Grundstückseigner, ist dabei egal.
3m links und rechts, come on! Wo steht das?
Allerdings kann es durchaus illegal sein, gegenüber einer Einfahrt in einer engen Straße zu parken. Ich meine(!) hier gilt, dass das bei <3m Straßenbreite verboten ist, aber hierzu brauchen wir noch eine Verifizierung vom Fachmann.
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Es war einfach ein Missverständnis, weil nicht klar war, dass die gegenüberliegende Straßenseite gemeint war.
Man darf in "engen" & unübersichtlichen Straßen nicht parken. Was "eng" ist, wurde ordnungsrechtlich bisher nicht geregelt. Auch wenn das im Netz schon mal anders behauptet wird.
Ich habe vor Jahren mal einen Bekannten angesprochen warum er sein schönes Auto (alte MB - S Klasse) immer auf der Straße parkt.
Die Antwort lautete : Würde ich gerne aber die parken rechts und links direkt bis an die Pfosten von der Einfahrt und zusätzlich noch gegenüber - ich habe überhaupt keine Chance in meine Garage zu fahren…🙄
Und Du kannst nichts dagegen tun…
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Wir hatten auch mal einen Nachbarn, der immer sehr knapp an unserer Einfahrt bzw. sogar mit den Heck des Autos davor geparkt hat. Ein Hinweis auf die Rückwärtsfahrkünste meiner Liebsten mit Präsentation der frisch verschönerten Seite unseres Familienvans und der hat sich ganz schnell einen neuen Parkplatz gesucht :-) Man kann also schon was tun, muss halt mal auch unkonventionell denken.