Einfahrt freihalten! Wie frei?

Wir haben seit Kurzem ein Haus und eine Garage direkt hinter dem Gehweg.
Innenstadt.
Am Garagentor ist ein eigenes privates Schild, Symbol Parkverbot und dem Zusatz „Einfahrt bitte freihalten“, der Gehwegrandstein ist im Einfahrtsbereich und darüber hinaus abgesenkt.
Also ganz offiziell Parkverbot.
Wird i.d.R. auch eingehalten.
Problem ist, dass es wegen der zentralen Lage und der Parkplatznot sehr oft dazu kommt, dass Fahrzeuge die Einfahrt nur sehr knapp freihalten, d.h. die Autos stehen teilweise so weit in den Einfahrtsbereich, dass man nur umständlich in die Garage rein, und auch wieder raus kommt.
Die Straße ist recht schmal. Gleich gegenüber Park und Schule.
Ich bin keiner, der wegen so was die Polizei ruft, aber ich hätte es gerne angenehmer.
Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.
Dieses Problem kennen bestimmt viele andere Garagennutzer auch.
Was habt Ihr gemacht?
Irgendwelche kreativen Ideen?
Markierungen an der Hauswand? Damit leben und ggf. ausparken in drei Zügen? Zum Denunziantentum konvertieren, das möchte ich eigentlich nicht.
Was macht man da?

176 Antworten

Vorher ging es um die Erweiterung der Bordsteinabsenkung, nicht ums Pinseln.

Wenn das Pinseln hier genehmigt wird (VZ 299, Grenzmarkieeung), muss das der Antragsteller von einer Fachfirma machen lassen und auch selber zahlen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 17. November 2023 um 09:52:33 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 17. November 2023 um 08:18:10 Uhr:


Inwiefern kann man darauf aufbauen?

Das ist in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich geregelt und hängt auch vom Leidensdruck ab und ob man Geld in die Hand nehmen möchte. Kommt ein ablehnender Bescheid, Widerspruch oder Klage (hängt vom Bundesland ab), kommt nix nach 3 Monaten Untätigkeitsklage. In der Gesamtsituation (TE/Verkehr/Kinder) ist die Chance gar nicht so schlecht, dass tatsächlich etwas passiert ohne die Keule auspacken zu müssen.

Wieso Untätigkeitsklage? Gemäß der StVO ist das grundsätzlich notwendige schon getan und für die von dir beschriebene Kriegsbemalung gibt es keinerlei Notwendigkeit. Der Einwand der Kinder läuft auch ins Leere da im Bereich der Einfahrt mit keinen Kindern zu rechnen ist. Diese befinden sich auf der anderen Straßenseite in der Schule oder im Park. So manche Gemeinden übernehmen Anzeigen mit Bilddokumenten und schicken entsprechende Knöllchen raus.

Zitat:

@ktown schrieb am 17. November 2023 um 12:49:42 Uhr:


Wieso Untätigkeitsklage?
...

Wenn die Behörde auf einen Antrag nicht reagiert kann man das machen. Ob es sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Es ist doch völlig klar, dass formal juristisch bereits ein entsprechendes Verbot bestehen sollte (wir kennen ja keine Bilder). Jetzt muss man nur jemand finden, der das durchsetzt. Schrieb ich schonmal.

Das Problem des TE ist aber, dass diese Situation nicht ausreicht. Hier wäre eine entsprechende Markierung sinnvoll und könnte dem TE weiterhelfen.
Selbstverständlich werden in unübersichtlichen Verkehrssituationen auch Kinder gefährdet, die z. B. queren müssen.

Wenn Du schreibst es ist alles gut so wie es ist, dann schreib dem TE ganz einfach, wie er die beklagte Problematik abstellen kann. Nicht nur, was er vielleicht machen könnte.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 17. November 2023 um 13:42:02 Uhr:


Das Problem des TE ist aber, dass diese Situation nicht ausreicht. Hier wäre eine entsprechende Markierung sinnvoll und könnte dem TE weiterhelfen.

Ich sehe du schreibst im Konjunktiv. Weiterhin würde die Untätigkeitsklage schon deswegen abgelehnt, weil die Behörde ja schon einen Bescheid erlassen hat.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 17. November 2023 um 13:42:02 Uhr:


Selbstverständlich werden in unübersichtlichen Verkehrssituationen auch Kinder gefährdet, die z. B. queren müssen.

Dann schaffen wir am besten den gesamten Parkraum am Straßenrand ab. 😉Jede Lücke zwischen zwei Fahrzeugen ist eine unübersichtliche Verkehrssituation. Ich denke, da ist eine Grundstücksausfahrt und auch wenn sie beidseitig von falsch parkenden Fahrzeugen eingeschränkt wird, weniger gefährlich. Übrigens ändert die Kriegsbemalung nichts am Gefährdungspotential.

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Zitat:

@Rigero schrieb am 16. November 2023 um 09:04:11 Uhr:


Statt Malerarbeiten organisierte ich mir lieber ein Haltestellenschild (VZ 224). Jeweils 15 Meter vor und nach VZ 224 besteht ein striktes Parkverbot (StVO Anlage 2 zu §41 Absatz 1) 😁

... und dann stehen da jeden morgen 150 Kids die auf den Schulbis warten ... oder die Oma die erfriert weil der Bus nicht kommt. Nene, dat nich'

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. November 2023 um 09:26:52 Uhr:


Ja dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder es kommt:
"Danke für den Hinweis, das ist mir gar nicht aufgefallen, entschuldigen sie bitte."
oder
"Kümmer dich um deinen eigenen Mist."

"Mache ich gerade. ... diesmal war es noch nett!"

Zitat:

@manvo schrieb am 16. November 2023 um 14:08:09 Uhr:


Bußgeldkatalog Abgesenkter Bordstein
Verstoß Bußgeld
Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung. 10 €
.... und behinderten dadurch Andere. 15 €
Sie parkten länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung. 20 €
... und behinderten dadurch Andere. 30 €
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn, ohne den Blinker zu setzen. 10 €
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere. 30 €
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und es kam zu einem Unfall. 35 €

"abgeschleppt, nicht unter 200€ und 2 Stunden Zeitverlust"

Zitat:

@ktown schrieb am 17. November 2023 um 15:21:30 Uhr:


Ich sehe du schreibst im Konjunktiv. Weiterhin würde die Untätigkeitsklage schon deswegen abgelehnt, weil die Behörde ja schon einen Bescheid erlassen hat.

Nö, hat sie nicht. Der TE hatte offenbar „Drohung mit Anzeige“ eine verunglückte verbale Kommunikation mit der Behörde.

Im Konjunktiv schreibe ich, weil es einen Stall voll anderer Maßnahmen gibt, die eine Behörde anordnen könnte. Von denen sind die Markierungen jene, welche am einfachsten und am kostengünstigsten umsetzbar wären.

Edit:

Zitat:

@ktown schrieb am 17. November 2023 um 15:21:30 Uhr:


Dann schaffen wir am besten den gesamten Parkraum am Straßenrand ab. 😉Jede Lücke zwischen zwei Fahrzeugen ist eine unübersichtliche Verkehrssituation.

Genau das passiert doch gerade in den Großstädten.😉

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 19. November 2023 um 12:35:30 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 17. November 2023 um 15:21:30 Uhr:


Ich sehe du schreibst im Konjunktiv. Weiterhin würde die Untätigkeitsklage schon deswegen abgelehnt, weil die Behörde ja schon einen Bescheid erlassen hat.

Nö, hat sie nicht.

Soso

Zitat:

@schlurchi schrieb am 15. November 2023 um 22:02:36 Uhr:


Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.

Einfach den ganzen Beitrag lesen. Von einem schriftlichen Bescheid, auf Grundlage eines schriftlichen Antrages war nie die Rede.

Sorry. In dem riesigen zweiten Post des TE habe ich diese Aussage nicht gesehen. Trotz alle dem bezweifel ich, dass eine entsprechende Untätigkeitsklage nichts bringt.

Es bringt auf jedenfalls etwas: Umsatz beim Anwalt und der Gerichtskasse 😉. Es bringt nochwas, es kommt Bewegung in die Sache und man hat sich bei der Behörde maximal unbeliebt gemacht. Aber die werden letztlich vom Bürger bezahlt und sollen 'was tun für Ihr Geld.
Es kann aber auch sein, dass auf einen präzise formulierten Antrag sich auch einfach alles in Wohlgefallen auflöst.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 17. November 2023 um 12:05:21 Uhr:


Vorher ging es um die Erweiterung der Bordsteinabsenkung, nicht ums Pinseln.

Wenn das Pinseln hier genehmigt wird (VZ 299, Grenzmarkieeung), muss das der Antragsteller von einer Fachfirma machen lassen und auch selber zahlen.

Kostet überfahren von Sperrflächen nicht auch nen Zehner ?

Hier geht es um eine Grenzmarkieung, nicht um eine Sperrfläche.

Hat er aber selbst in seinen Eingangspost erwähnt, das es abgelehnt worden ist. Mich würde aber mal die Begründung interessieren. Siehe Bild unten bei uns, weil die gute Dame nur vorwärts in ihre Einfahrt kommt, hat sie kurzer Hand es von der Stadt sperren lassen.... fährt aber auch munter über die Sperrfläche jedesmal...

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