Einfahrt freihalten! Wie frei?

Wir haben seit Kurzem ein Haus und eine Garage direkt hinter dem Gehweg.
Innenstadt.
Am Garagentor ist ein eigenes privates Schild, Symbol Parkverbot und dem Zusatz „Einfahrt bitte freihalten“, der Gehwegrandstein ist im Einfahrtsbereich und darüber hinaus abgesenkt.
Also ganz offiziell Parkverbot.
Wird i.d.R. auch eingehalten.
Problem ist, dass es wegen der zentralen Lage und der Parkplatznot sehr oft dazu kommt, dass Fahrzeuge die Einfahrt nur sehr knapp freihalten, d.h. die Autos stehen teilweise so weit in den Einfahrtsbereich, dass man nur umständlich in die Garage rein, und auch wieder raus kommt.
Die Straße ist recht schmal. Gleich gegenüber Park und Schule.
Ich bin keiner, der wegen so was die Polizei ruft, aber ich hätte es gerne angenehmer.
Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.
Dieses Problem kennen bestimmt viele andere Garagennutzer auch.
Was habt Ihr gemacht?
Irgendwelche kreativen Ideen?
Markierungen an der Hauswand? Damit leben und ggf. ausparken in drei Zügen? Zum Denunziantentum konvertieren, das möchte ich eigentlich nicht.
Was macht man da?

176 Antworten

Zitat:

@manvo schrieb am 16. November 2023 um 14:08:09 Uhr:


Bußgeldkatalog Abgesenkter Bordstein
Verstoß Bußgeld
Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung. 10 €
.... und behinderten dadurch Andere. 15 €
Sie parkten länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung. 20 €
... und behinderten dadurch Andere. 30 €
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn, ohne den Blinker zu setzen. 10 €
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere. 30 €
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und es kam zu einem Unfall. 35 €

Hallo,
die " Vorzugsppreise " ist gut zu wissen, insbesondere für Verkehrsteilnehmer,
die der Verstoß nicht im geringsten interessiert.
Gruss
summercap

Zitat:

@manvo schrieb am 16. November 2023 um 16:14:58 Uhr:


@AS60
Spricht du im Namen des gesamten Forums?

Ich weiß zwar nicht was du genau damit meinst, aber natürlich nicht.
Worauf willst du hinaus?

@AS60
Auf dein ".......Aber was willst du uns mit....", oder wie hat "er" es gemeint? 😉

Zitat:

@Rigero schrieb am 16. November 2023 um 09:04:11 Uhr:



Statt Malerarbeiten organisierte ich mir lieber ein Haltestellenschild (VZ 224). Jeweils 15 Meter vor und nach VZ 224 besteht ein striktes Parkverbot (StVO Anlage 2 zu §41 Absatz 1) 😁

Da riskierst du eine Anzeige wegen Amtsanmaßung.

Wir hatten in unserer Firma ganz rechts und ganz links unserer Einfahrt & Ausfahrt Halteverbotsschilder mit einem Pfeil jeweils zur Zufahrt auf unsere Pfosten an der Einfahrt montiert.

Kam ein Brief vom Amt dass wir die entfernen sollen, sonst wird man wegen Amtsanmaßung angeklagt.

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Lacht sich der TE grad tot und kann seinen Bauch nicht mehr halten oder interessiert er sich gar nicht für eure reichlichen Ergüsse die mehr verwirren als aufklären.

Bin gespannt ob der TE sich überhaupt noch mal dazu äußert. Zeit wird es jedenfalls.

Eine Menge Reaktion bisher, ich versuche mal zumindest auf einen Teil zu antworten:

summercap und Astradruide:
Nein es sind nicht immer die gleichen Falschparker.
Links und rechts von unserer Einfahrt befinden sich gastronomische, respektive kulturelle lokale Hotspots,
Hier parken Gott und die Welt.
Der Vorschlag zu reden ist gut gemeint, aber nicht praktikabel.
Und was zum Teufel sind AmO?

Turbotobi:
Ebenfalls gut gemeinter Vorschlag deinerseits, aber ein PKW mit noch weniger als unseren zwei Sitzplätzen würde meiner Frau nur schwer zu vermitteln sein.
Radl und Motorrad nutzen wir ebenfalls. Es geht in meinem Post um eine PKW-Ausfahrt. Die Größe unseres Autos ist definitiv nicht das Problem.

Über Go}][{esZorN:
Besonderen Dank für Deinen extrem bereichernden Diskussionsbeitrag:
Ja, ich habe Servolenkung. Und nun?

Moewenmann, nein, die Absage des Ordnungsamts eine Zickzacklinie zu malen, auch selber, war nicht schriftlich. Das spielt auch keine Rolle, die ebenfalls mündliche Androhung einer Anzeige wegen Amtsanmaßung war auch so unmissverständlich.

Gegenstände auf die Fahrbahn stellen und noch mehr Schilder anbringen möchte auch ich nicht.

Um die Seite gegenüber meiner Einfahrt geht es nicht, das stehen gar keine Autos, ganz einfach weil das verboten und auch gar nicht möglich ist. Da ist wie im Eingangspost beschrieben ein Park und eine Schule. Und wo Schulen sind ist in der Regel auch Schulbusverkehr. Da die Straße sehr eng ist (ebenfalls in meinem Eingangspost erwähnt) ist hier teilweise Verkehr eh nur einspurig möglich. Wenn ich also aus unserer Einfahrt wegen der zu knapp davorstehenden Autos nur umständlich rauskomme, dann ist das Hauptproblem nicht nur, dass ich mehrere Züge vor- und rückwärts brauche, sondern dass ich auch den gesamten Verkehr komplett lahmlege. Zusammen mit den rausströmenden Schulkindern in einer auch sehr unübersichtlichen Situation ist das heikel und leicht stressig.

Was ich u.a. aus den bisherigen Antworten mitnehme und testen werde, das ist der Vorschlag von ranitegar (auf Thread Seite1) mein Schild am Tor im Ton etwas weniger freundlich zu gestalten (auch wenn das meinem Wesen widerspricht), und - das finde ich sehr gut und sehr simpel- den Gehwegrand respektive den abgesenkten Bereich (der ja größer als meine Einfahrt ist) hell zu kärchern. Super Idee, die meisten Engparker machen das ja nicht böswillig, sonder denken einfach nicht darüber nach, was ich an Platz benötige. Mit dem Farbunterschied wird das optisch klar aufgezeichnet, ohne dass ich mich die Behörde wegen einer Amtsanmaßung belangen kann.

Ich werde berichten….

Ich hätte eiskalt Tonnen dahin gestellt und mal geschaut was passiert.

Wenn du mit Kärchern dein Ziel erreichst ist ja ok, nur glauben mag ich daran nicht, auch reißerische Schilder, also noch verbotenere als die du jetzt schon hast wird es auch nicht bringen.

Aber ich bleib gespannt.

Magst ein Foto, Zeichnung oder sonst was zur Veranschaulichung beitragen? Dann kann man vielleicht noch mehr Tipps geben.

Zitat:

@schlurchi schrieb am 16. November 2023 um 20:52:29 Uhr:



Moewenmann, nein, die Absage des Ordnungsamts eine Zickzacklinie zu malen, auch selber, war nicht schriftlich. Das spielt auch keine Rolle, die ebenfalls mündliche Androhung einer Anzeige wegen Amtsanmaßung war auch so unmissverständlich.

Wenn ich also aus unserer Einfahrt wegen der zu knapp davorstehenden Autos nur umständlich rauskomme, dann ist das Hauptproblem nicht nur, dass ich mehrere Züge vor- und rückwärts brauche, sondern dass ich auch den gesamten Verkehr komplett lahmlege. Zusammen mit den rausströmenden Schulkindern in einer auch sehr unübersichtlichen Situation ist das heikel und leicht stressig.

Da fühlte sich wohl jemand auf den Schlips getreten.

Du könntest die Anordnung einer Parkregelung schriftlich beantragen. Mit Hinweis auf die eigene Behinderung, die Beeinträchtigung des fliessenden Verkehrs und potentieller Gefährdung der Kinder durch die Gesamtsituation. Bilder beilegen.

Wenn Du eine schriftliche Reaktion hast, kannst Du darauf aufbauen. Wenn man versucht Deinen Antrag zu ignorieren auch.

Inwiefern kann man darauf aufbauen?

Hallo Lurchi
Wenn es sich um verschiedene Kunden handelt, der nahen Geschäfte, helfen nur Anzeigen, dann machen die Geschäftsinhaber ihre Kunden darauf aufmerksam und es ist bald Ruhe. Denn das spricht sich herum.
Gruss
summercap

Das was Moevenmann schreibt würde ich auch versuchen und immer wieder Druck machen wenn die immer negativ bescheinigen auch mit Rechtsmitteln vorgehen. Da gibt es doch bei uns in D doch sicherlich auch einen §en für.

Die Händler bzw. Geschäftsinhaber ansprechen wird wenig bringen, die werden wohl kaum ihre eigenen Kunden vergraulen wollen.

Wenn ich derjenige wäre würde ich auf solche Bitten zwar sagen das ich bemühe aber kaum eine Kunden direkt drauf ansprechen, zumal man ja nicht mal weiß wer denn da überhaupt so nicht ganz korrekt parkt. Soll er das bei jedem erfragen oder wie soll das laufen?

Zitat:

@ktown schrieb am 17. November 2023 um 08:18:10 Uhr:


Inwiefern kann man darauf aufbauen?

Das ist in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich geregelt und hängt auch vom Leidensdruck ab und ob man Geld in die Hand nehmen möchte. Kommt ein ablehnender Bescheid, Widerspruch oder Klage (hängt vom Bundesland ab), kommt nix nach 3 Monaten Untätigkeitsklage. In der Gesamtsituation (TE/Verkehr/Kinder) ist die Chance gar nicht so schlecht, dass tatsächlich etwas passiert ohne die Keule auspacken zu müssen.

Wenn die Bordsteinabsenkung erweitert würde, würde das dein Problem lösen?
Nur mal so ein Gedanke... 😉

Selbst wenn das genehmigt würde, stellt sich die Frage, wer das bezahlen soll.

Mein Nachbar hatte freundlich angefragt und die Gemeinde hat die 2 m für lau angepinselt.
o.k., jetzt ging die Grundsteuer hoch🙄

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