Einfahrt freihalten! Wie frei?
Wir haben seit Kurzem ein Haus und eine Garage direkt hinter dem Gehweg.
Innenstadt.
Am Garagentor ist ein eigenes privates Schild, Symbol Parkverbot und dem Zusatz „Einfahrt bitte freihalten“, der Gehwegrandstein ist im Einfahrtsbereich und darüber hinaus abgesenkt.
Also ganz offiziell Parkverbot.
Wird i.d.R. auch eingehalten.
Problem ist, dass es wegen der zentralen Lage und der Parkplatznot sehr oft dazu kommt, dass Fahrzeuge die Einfahrt nur sehr knapp freihalten, d.h. die Autos stehen teilweise so weit in den Einfahrtsbereich, dass man nur umständlich in die Garage rein, und auch wieder raus kommt.
Die Straße ist recht schmal. Gleich gegenüber Park und Schule.
Ich bin keiner, der wegen so was die Polizei ruft, aber ich hätte es gerne angenehmer.
Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.
Dieses Problem kennen bestimmt viele andere Garagennutzer auch.
Was habt Ihr gemacht?
Irgendwelche kreativen Ideen?
Markierungen an der Hauswand? Damit leben und ggf. ausparken in drei Zügen? Zum Denunziantentum konvertieren, das möchte ich eigentlich nicht.
Was macht man da?
176 Antworten
@AS60
@JimmyMcNulty
So habe ich es von Anfang an verstanden, 3m Durchfahrt.
Das andere wären dann ja 9m,
da muss man erst mal drauf kommen als Autofahrer?
Eine Zeichnung ist manchmal besser.
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. November 2023 um 10:04:23 Uhr:
Das ist schön. Es geht hier aber nicht um das Parken gegenüber einer Einfahrt.
Doch. Wenn gegenüber frei wäre, käme der TE auch problemlos rein und raus.
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 16. November 2023 um 12:01:22 Uhr:
Zitat:
@manvo schrieb am 15. November 2023 um 23:15:41 Uhr:
"...Wie weit muss man von einer Hofeinfahrt Parken?
Als Faustregel gilt, dass ein Mindestabstand von drei Metern zwischen parkendem Fahrzeug und Ausfahrt eingehalten werden muss. Der Richtwert von drei Metern ergibt sich folgendermaßen: Die zulässige Höchstbreite eines Pkw beträgt 2,55 Meter....."
Der Text ist doch missverständlich, weil er sagt wie viel Abstand zwischen parkendem Fahrzeug und Ausfahrt freigehalten werden muss.
Richtiger und auch vermutlich das, was hier gemeint ist. Der Abstand zwischen den parkenden Fahrzeugen vor der Ausfahrt sollte mindestens 3m betragen.
Mißverständlich stimmt.
Wenn der TE noch mitliest, könnte er das ja mal klarstellen, was er meint. Ich gehe davon aus, dass neben der Einfahrt gemeint ist. Dafür spricht auch seine vorgeschlagene Zickzacklinie. Und die wird in der Regel neben Einfahrten "aufgemalt".
Die 3 Meter bzw. 3,05 Meter ist, wie hier richtig geschrieben wurde, die vorgeschriebene zu verbleibende Fahrbahnbreite. Gemessen von der Außenkante des parkenden Fahrzeugs zum gegenüberliegenden Bordstein
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. November 2023 um 12:36:28 Uhr:
Die 3 Meter bzw. 3,05 Meter ist, wie hier richtig geschrieben wurde, die vorgeschriebene zu verbleibende Fahrzeugbreite. Gemessen von der Außenkante des parkenden Fahrzeugs zum gegenüberliegenden Bordstein
... Fahrzeugbreite? Sicher Fahrbahnbreite 😉.
Die 3,00 oder 3,05 m kommen aus diversen richterlichen Einzelfallbewertungen beim Versuch der Definition der "schmalen Fahrbahn" in § 12 StVO. Ordnungsrechtliche und damit verbindliche Vorschriften existieren dazu nicht.
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Zitat:
@Moewenmann schrieb am 16. November 2023 um 12:41:43 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. November 2023 um 12:36:28 Uhr:
Die 3 Meter bzw. 3,05 Meter ist, wie hier richtig geschrieben wurde, die vorgeschriebene zu verbleibende Fahrzeugbreite. Gemessen von der Außenkante des parkenden Fahrzeugs zum gegenüberliegenden Bordstein
... Fahrzeugbreite? Sicher Fahrbahnbreite 😉.
Die 3,00 oder 3,05 m kommen aus diversen richterlichen Einzelfallbewertungen beim Versuch der Definition der "schmalen Fahrbahn" in § 12 StVO. Ordnungsrechtliche und damit verbindliche Vorschriften existieren dazu nicht.
Wieso? steht doch Fahrbahnbreite.😁😉
Hab´s geändert.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 16. November 2023 um 11:14:39 Uhr:
Wie wirksam das Haltverbot durch den Bordstein angeordnet wird, lässt sich hier nicht sagen.
Wieso?
Der §12 Abs. 3 StVOist hier doch eigentlich eindeutig.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 16. November 2023 um 11:14:39 Uhr:
IMHO wird dabei erstmal auf Rollstühle und Rollatoren abgestellt. Deshalb kann er sich auch nicht darauf verlassen, dass mutmaßliche Falschparker sanktioniert werden.
Wo in der StVO wird differenziert zwischen Bordsteinabsenkungen an Grundstückseinfahrten und Überquerungshilfen für körperlich eingeschränkten Personen.
Mir war nicht bewusst, dass hier unterschiedlich sanktioniert wird.
Kannst du da Beispiele aufzeigen?
@AS60
Nein, nicht die Fahrbahnbreite ist in meinem zitierten Text gemeint, sondern die Faustregel für die DURCHFAHRTBREITE !!! für die Einfahrt.
Wie es rundherum, gegenüber usw. sein sollte, wird jetzt hier rein interprediert.
Zitat:
@manvo schrieb am 16. November 2023 um 13:16:56 Uhr:
@AS60
Nein, nicht die Fahrbahnbreite ist in meinem zitierten Text gemeint, sondern die Faustregel für die DURCHFAHRTBREITE !!! für die Einfahrt.
Wie es rundherum, gegenüber usw. sein sollte, wird jetzt hier rein interprediert.
Ich sprach von der vorgeschriebenen verbleibenden Fahrbahnbreite zum gegenüberliegenden Bordstein. OK. Dann nennen wir es Durchfahrtbreite oder DURCHFAHRTBREITE !!! wenn du es mir zurufen willst und damit besser leben kannst.
Aber was heißt Durchfahrtbreite für die Einfahrt???😕
Meinst du tatsächlich die Breite die vor der Einfahrt frei bleiben muss? Nicht gegenüber sondern auf der Seite der Einfahrt. Die ergibt sich aus dem abgesenkten Bordstein.
Vielleicht reden wir auch komplett aneinander vorbei.
Und ich warte immer noch auf den TE um zu erfahren, was er denn jetzt meint.
Man merkt schon, wer hier alles Behördenmitarbeiter oder Polizeibeamter ist 😁 Und ja, ihr habt schon recht mit euren Argumenationen, dass sich aus der verbleibenden Fahrbahnbreite Parkverbote von allein ergeben, usw. usw.
Nur: Wer von den in Frage kommenden VT kann das auch nur halbwegs richtig einschätzen? Und wer von den in Frage kommenden VT weiß das (noch)? Und die vielen, die ihre Führerscheine in völlig anderen Rechtsordnungen gemacht haben und hier halt trotzdem fahren dürfen - wissen die das?
Und selbst wenn die alle es wissen: Dann kommt immer "Ach ist doch nicht so schlimm, und ich bin auch nur kurz da / nur über Nacht da, da fahren Sie doch sowieso nicht weg / stellen Sie sich doch nicht so an / lernen Sie halt erst mal fahren / machen Sie den Führerschein nochmal, wenn Sie da nicht rauskommen " usw. usw. Die Sprüche kennt man ja.
Ich habe das selbst oft genug mit meiner Garagenzufahrt: Hier wurde eine Straße stillgelegt und ab meiner Garage zum Fußweg verschmälert; die Straßenbreite wurde in diesem Zuge auf etwa 4,5 m reduziert. Und trotzdem wird diese Garagenzufahrt laufend von Vollpfosten zugestellt. Manche parken sogar frech mitten in der Straße, sie bemühen sich nicht mal, noch eine Zu- / Abfahrt zu ermöglichen. Einige parkten schon direkt vor dem Garagentor ("ach, ist da ein Auto drin?"😉.
Die Behörden machen sich das zu einfach. Sie wollen halt keine Schilder aufstellen, keine Kennzeichnungen anbringen. Zumal das ja Geld kostet. Und überhaupt: Da könnte dann ja jeder kommen. 😉
Bußgeldkatalog Abgesenkter Bordstein
Verstoß Bußgeld
Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung. 10 €
.... und behinderten dadurch Andere. 15 €
Sie parkten länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung. 20 €
... und behinderten dadurch Andere. 30 €
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn, ohne den Blinker zu setzen. 10 €
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere. 30 €
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und es kam zu einem Unfall. 35 €
Zitat:
@manvo schrieb am 16. November 2023 um 14:08:09 Uhr:
Bußgeldkatalog Abgesenkter Bordstein
Verstoß Bußgeld
Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung. 10 €
.... und behinderten dadurch Andere. 15 €
Sie parkten länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung. 20 €
... und behinderten dadurch Andere. 30 €
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn, ohne den Blinker zu setzen. 10 €
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere. 30 €
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und es kam zu einem Unfall. 35 €
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. November 2023 um 14:31:57 Uhr:
OK. Aber was willst du uns mit dieser Aufzählung von verschiedenen Verstößen sagen?
Ausdrucken , Kasse des Vertrauens an der Einfahrt aufstellen ...
Wenn Ihr dem TE jetzt noch mit auf den Weg gebt, wie er die Ordnungsbehörde dazu zwingen kann, dieses objektiv schon bestehende Parkverbot auf dem Wege der Bußgelder durchzusetzen, ist er seine Sorgen los und der Thread könnte zu.
@AS60
Spricht du im Namen des gesamten Forums?