Einfacher Rotlichtverstoß - Beruht nur auf Meinung des Polizisten (keine Messgeräte)

Guten Tag,
mir wird ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen.
Ich bin mir definitiv sicher über gelb gefahren zu sein.
Jetzt weiß ich nicht wie ich mich weiter wehren soll und hoffe jemand kann mir helfen.
Der Polizist "meint" gesehen zu haben, dass ich nicht bei gelb sondern bei rot gefahren bin.
Es gibt weder Aufzeichnung noch Messgeräte die den Verstoß aufgezeichnet hätten.
Widerspruch habe ich bereits eingelegt. Heute bekam ich Post, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde.

Der Vorwurf ist ja schon recht subjektiv. Der Polizist kann ja alles behaupten. Keine objektiven Beweise.
Und jetzt soll ich für so etwas zahlen.
Was meint ihr? Lohnt sich da ein Weg zum Anwalt mit den Extrakosten oder soll ich die Sache einfach abhaken und 90 Euro zahlen.
Wobei ich sagen muss, dass es mir jetzt nicht so sehr um die 90 Euro geht. Es geht mir eher ums Prinzip.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Winnie 24 schrieb am 2. August 2019 um 07:28:36 Uhr:


Muss hier zu dem Thema abschließend noch einmal meinen ganz persönlichen Senf dazugeben weil es ja so schön passt in diesem Land.
[Edit GaryK: Vollzitat "die Welt ist ungerecht" entfernt]

Dir ist vor diesem allgemeinen OT-Gejammer der Hinweis des Mods wohl nicht aufgefallen? Oder hast Du ihn ignoriert, um mal wieder Deine Opferhaltung ausleben zu können? Lass es bleiben.

Grüße vom Ostelch

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Und der Beschuldigte darf Lügen, dass sich die Balken biegen und die Beamten sollten sich doch ehr an der Wahrheit orientieren. Wem würdest du da im Zweifelsfall ehr glauben?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]

Zitat:

@Winnie 24 schrieb am 28. Juli 2019 um 21:15:00 Uhr:


Wer kennt es nicht.... man ist nahe dran und die Ampel geht auf gelb. Wenn das Auto keine 500 PS hat dann schafft man es nicht. Und hinter dir ist jemand dicht dran und du gibst Gas anstatt zu bremsen.

Scheiss Argument... (Pardon my French)

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]

Zitat:

@Winnie 24 schrieb am 28. Juli 2019 um 21:15:00 Uhr:


Ist Quatsch. Kann eben schon schnell passieren das die Ampel schaltet und man huscht noch schnell bei Dunkelorange drüber. Wer kennt es nicht.... man ist nahe dran und die Ampel geht auf gelb.

50 km/h sind ungefähr 13,88 m/s. 3 Sekunden vor Rot wäre man also ca. 41,64 m von der Ampel entfernt. Wie lang ist der Anhalteweg aus Tempo 50?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]

Zitat:

@8848 schrieb am 28. Juli 2019 um 21:29:09 Uhr:



Zitat:

@Winnie 24 schrieb am 28. Juli 2019 um 21:15:00 Uhr:


Ist Quatsch. Kann eben schon schnell passieren das die Ampel schaltet und man huscht noch schnell bei Dunkelorange drüber. Wer kennt es nicht.... man ist nahe dran und die Ampel geht auf gelb.

50 km/h sind ungefähr 13,88 m/s. 3 Sekunden vor Rot wäre man also ca. 41,64 m von der Ampel entfernt. Wie lang ist der Anhalteweg aus Tempo 50?

Wenn es denn bei der Geschwindigkeit von 50 km/h bleiben würde.... ;-)

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]

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Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 28. Juli 2019 um 21:33:46 Uhr:



Zitat:

@8848 schrieb am 28. Juli 2019 um 21:29:09 Uhr:


50 km/h sind ungefähr 13,88 m/s. 3 Sekunden vor Rot wäre man also ca. 41,64 m von der Ampel entfernt. Wie lang ist der Anhalteweg aus Tempo 50?

Wenn es denn bei der Geschwindigkeit von 50 km/h bleiben würde.... ;-)

Nun ja, das ist eines der Probleme. Wenn Tempolimit laut Handy-GPS+Messtoleranz+Differenz, bei der es keine Punkte gibt gefahren wird und dann noch eine sehr wichtige Whatsapp reinkommt, kann es passieren, dass rübergefahren wird, kurz bevor es wieder Grün wird.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]

Zitat:

@8848 schrieb am 28. Juli 2019 um 21:38:18 Uhr:


und dann noch eine sehr wichtige Whatsapp reinkommt

Und das ist für moderne Menschen überlebenswichtig! Wenn du da nicht sofort antwortest, bist du im Freundeskreis praktisch tot. Schwör!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]

In Owi-Verfahren richten sich die Gerichtskosten nicht nach dem "Streitwert" sondern nach der im Urteil festgesetzten Buße. Hier kannst Du von 50,- € zzgl. Zustellkosten ausgehen.

Die Gebühren des Anwalts richten sich ebenfalls nach dem Strafrahmen. Bei 90,- € + Punkt sind das für das gerichtliche Verfahren, wenn die Sache an einem Verhandlungstag erledigt wird, ungefähr 640,- €.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]

@audijazzer
Die Gerichtskosten sind ja fix, d.h. die richten sich nach dem Streitwert.
Sind keine 40 Euro, sondern wären in meinem Fall 50 Euro. Hatte das falsch in Erinnerung. Habe gerade nochmal geschaut.
Quelle: https://www.refrago.de/...s-_und_Anwaltskosten_entstehen.frage452.html

@qaqaqe
ob die jetzt so viel Erfahrung hat, zweifle ich mal an. Die war vielleicht genauso alt wie ich und der Kollege auch.
Die hat mir noch gesagt, vllt. hörst du nichts dann ist das in 3 Monaten verjährt ansonsten einfach Einspruch einlegen.
Sie würde noch reinschreiben, dass ich behaupte über gelb gefahren zu sein.

Müsste mal selbst eine Akteneinsicht beantragen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]

Akteneinsicht bekommst du nicht.

Eine gewisse Chance sehe ich, wenn man so ein Verfahren vor Gericht bringt. Polizisten sind in der Regel ziemlich schlechte Zeugen in dem Sinne, dass sie sich nach langer Zeit nicht mehr an alle Details erinnern können und sich deshalb häufig widersprechen. Ständig kommen ja neue Ereignisse hinzu, die eventuell - aber eher selten - später bezeugt werden müssen. Details zu (derart unwichtigen) Einzelfällen sind praktisch nicht zu speichern. Zum Beispiel Details zu deinem Fahrzeug, das sie ja beim Überfahren der Ampel gesehen haben müssen. Welche Farbe hat es? Wo genau befanden sie sich, als sie den Verstoß bemerkten? Wie waren die Sichtverhältnisse (Sonnenstand, Witterung, Blickwinkel zur Ampel) usw.

Im Ergebnis muss die Richterin oder der Richter von deiner Schuld überzeugt sein, ehe sie oder er verurteilen darf.

Man kann das kaum vorher abschätzen, aber es ist nicht chancenlos, dieser Überzeugung entgegen zu wirken.
Ein absolut wesentliches Werkzeug ist, in jeder Äußerung völlig nüchtern und nach Möglichkeit wahrhaftig zu bleiben und niemals aggressiv oder herablassend oder sonst unsachlich zu werden.

Die Gerichtskosten sind auch im Falle einer Verurteilung nicht schlimm. Nur die Anwaltskosten sind vergleichsweise sehr hoch.

Man kann auch in der Verhandlung einen Widerspruch noch zurücknehmen (mit Folgen für die Kosten), falls einem die Sache dann doch aussichtslos erscheint. Viele Richterinnen oder Richter würden diese Möglichkeit erwähnen, wenn sie einen Wink geben wollen. Gegenüber nicht anwaltlich Vertretenen haben sie eine höhere Aufklärungspflicht.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]

Zitat:

@8848 schrieb am 28. Juli 2019 um 21:29:09 Uhr:


50 km/h sind ungefähr 13,88 m/s. 3 Sekunden vor Rot wäre man also ca. 41,64 m von der Ampel entfernt. Wie lang ist der Anhalteweg aus Tempo 50?

Das Argument kommt immer wieder und ich schrieb schon Mal, dass ich zwischen Neu Wulmstorf und Harburg, bei erlaubten 50km/h, des Öfteren eine 2 Sekunden Gelbphase gezählt habe. Vielleicht hilft es ja mal die Länge der Gelbphase zu messen, zu filmen und zu beanstanden.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]

Ich hab das Doppel einfach mal hier angehängt.
Moorteufelchen
MT-Moderation

Alle Tiere (Menschen) sind gleich. Nur einige sind gleicher.( Farm der Tiere)

Zitat:

@Winnie 24 schrieb am 28. Juli 2019 um 21:15:00 Uhr:


Wenn das Auto keine 500 PS hat dann schafft man es nicht.

Sind 50 km/ h mit 500 PS schneller als bei anderen Leistungen?

Wenn man beschleunigen muss, um es zu schaffen, dann hätte man auch bremsen können.

Psst. Du verrätst hier Geheimwissen!

Zitat:

@FWebe schrieb am 29. Juli 2019 um 10:52:28 Uhr:


Sind 50 km/ h mit 500 PS schneller als bei anderen Leistungen?
Wenn man beschleunigen muss, um es zu schaffen, dann hätte man auch bremsen können.

Das scheint jedoch schwer zu verstehen zu sein. Jedes Auto kann die Beschleunigungswerte eines 500PS Wagens erreichen, nur halt als negative Beschleunigung sprich Bremsen.

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