Einfacher Rotlichtverstoß - Beruht nur auf Meinung des Polizisten (keine Messgeräte)
Guten Tag,
mir wird ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen.
Ich bin mir definitiv sicher über gelb gefahren zu sein.
Jetzt weiß ich nicht wie ich mich weiter wehren soll und hoffe jemand kann mir helfen.
Der Polizist "meint" gesehen zu haben, dass ich nicht bei gelb sondern bei rot gefahren bin.
Es gibt weder Aufzeichnung noch Messgeräte die den Verstoß aufgezeichnet hätten.
Widerspruch habe ich bereits eingelegt. Heute bekam ich Post, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde.
Der Vorwurf ist ja schon recht subjektiv. Der Polizist kann ja alles behaupten. Keine objektiven Beweise.
Und jetzt soll ich für so etwas zahlen.
Was meint ihr? Lohnt sich da ein Weg zum Anwalt mit den Extrakosten oder soll ich die Sache einfach abhaken und 90 Euro zahlen.
Wobei ich sagen muss, dass es mir jetzt nicht so sehr um die 90 Euro geht. Es geht mir eher ums Prinzip.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Winnie 24 schrieb am 2. August 2019 um 07:28:36 Uhr:
Muss hier zu dem Thema abschließend noch einmal meinen ganz persönlichen Senf dazugeben weil es ja so schön passt in diesem Land.
[Edit GaryK: Vollzitat "die Welt ist ungerecht" entfernt]
Dir ist vor diesem allgemeinen OT-Gejammer der Hinweis des Mods wohl nicht aufgefallen? Oder hast Du ihn ignoriert, um mal wieder Deine Opferhaltung ausleben zu können? Lass es bleiben.
Grüße vom Ostelch
126 Antworten
Guten Tag,
mir wurde ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen.
Kurz und knapp: Bin über gelb gefahren. Polizist meint gesehen zu haben, dass es schon rot war.
Keine direkten Beweise. Polizeiwagen war nicht mal hinter mir. Polizeiwagen stand in entgegengesetzer Fahrtrichtung.
Meine Personalien wurden notiert. Bußgeldbescheid erhalten. Einspruch. Einspruch von der Behörde abgelehnt. Jetzt nochmal zwei Wochen Frist.
Es geht hier um ein Bußgeld von 90 Euro. Die 90 Euro sind nicht das Problem. Wenn es ein klares Verschulden meinerseits gewesen wäre. Kein Problem, zahlen und daraus lernen.
Aber für etwas zu zahlen, was ich nicht getan habe. Das würde mich echt ärgern.
Hat jemand Erfahrung wie das ganze abläuft.
Bei der Rechtsbelehrung steht:
"ich weise Sie darauf hin, dass Ihnen, falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, Nachteile bei der Kostensetzung entstehen können, selbst wenn das Bußgeldverfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet. Nimmt die Verwaltungsbehörde trotz Einspruchs den Bußgeldbescheid nicht zurück so leitet sie den Vorgang an das zuständige Amtsgericht weiter.
Wie sieht es mit den Kosten aus:
Soweit ich weiß sind die Gerichtskosten 10% des Streitwerts, aber mindestens 40 Euro.
Heißt es wenn ich mich jetzt selber verteidige und verlieren sollte dann einen maximalen Schaden von 130 Euro habe? Das kann ich verkraften.
Freue mich über jede Hilfe 🙂
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
Zu den Kosten kann ich nichts sagen, aber ... du wirst nahezu keine Chance haben, falls es zur Verhandlung kommt.
Der Richter wird von dir und dem beteiligten Polizisten zwei gegensätzliche Aussagen bekommen. Das ist dann seine einzige Entscheidungsgrundlage. Und da wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dem Beamten glauben.
Oder hast du Sachbeweise oder Zeugen, die deine Version bestätigen?
Ich sehe Chancen für dich hier nur, wenn irgendjemand in der Behörde keine Lust hat, es bis zum Verfahren zu treiben, und die Sache einstellt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
Schon komisch, dass alle Rotlichtsünden bei Gelb geschehen 🙂
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
Tja.... Was soll man sagen.
Ich bin im Kreisverkehr gefahren und mein Handy lag unbeachtet auf dem Beifahrersitz.
Auf der Ablage lag eine rechteckige Taschenlampe 12x6x2,5 cm. Diese ist mir durch die Fahrt im Kreis in den Beifahrerfussraum gefallen.
Ich dachte mir Scheiss, hob sie auf und legte sie zurück in die Ablage.
200 m weiter vorne wurde ich angehalten. Ich wurde mit meiner "Ordnungswidrigkeit" ich hätte am Steuer telefoniert konfrontiert. Ein Kollege der irgendwo beim Kreis versteckt war hat dies gemeldet und deshalb wurde ich raus gezogen.
Ich erklärte die Situation das mein Handy auf dem Beifahrersitz liegt und ich nicht telefoniert habe. Ich habe das Handy nicht mal angeschaut.
Mir wurde nicht geglaubt und mir gesagt das allein schon die Benutzung am Steuer strafbar ist und man nicht telefonieren muss.
Ergebnis war 100 Euro, 36 Euro Bearbeitungskosten und 1 Punkt.
Bin zum Rechtsanwalt gegangen und der meinte es wäre sinnlos ich solle es annehmen.
So weit sind wir mittlerweile in Deutschland.
Tolle Polizeiarbeit.
Bin immer noch regelrecht angepisst.
Fazit: Zahl die Abzockmaschinerie. Du hast eh keine Chance.
Der Staat braucht Geld für..... Ich sag nichts sonst bin ich ja wieder rechtsradikal.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
Ähnliche Themen
Zitat:
@8848 schrieb am 28. Juli 2019 um 20:24:36 Uhr:
Schon komisch, dass alle Rotlichtsünden bei Gelb geschehen 🙂
Lass mal. Das muss der TE mit sich selbst ausmachen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
geht das jetzt hier weiter?? Reicht dir nicht ein Thread??
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
Na ja - Panik?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
Die 90 Euro sind eher nicht das Problem.
Schlimmer ist der Punkt.
Und den wirst kriegen bei Rotlicht.
Es ist ja nimmer wie früher wo du 18 Punkte haben darfst
Heute ist der Deckel mit 8 Pummerl weg.
Und da ist einer viel den man ungerechtfertigt erhält.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
Zitat:
@crissel132 schrieb am 28. Juli 2019 um 20:12:53 Uhr:
Guten Tag,
mir wurde ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen.
Kurz und knapp: Bin über gelb gefahren. Polizist meint gesehen zu haben, dass es schon rot war.
Keine direkten Beweise. Polizeiwagen war nicht mal hinter mir. Polizeiwagen stand in entgegengesetzer Fahrtrichtung.
Meine Personalien wurden notiert. Bußgeldbescheid erhalten. Einspruch. Einspruch von der Behörde abgelehnt. Jetzt nochmal zwei Wochen Frist.Es geht hier um ein Bußgeld von 90 Euro. Die 90 Euro sind nicht das Problem. Wenn es ein klares Verschulden meinerseits gewesen wäre. Kein Problem, zahlen und daraus lernen.
Aber für etwas zu zahlen, was ich nicht getan habe. Das würde mich echt ärgern.Hat jemand Erfahrung wie das ganze abläuft.
Bei der Rechtsbelehrung steht:
"ich weise Sie darauf hin, dass Ihnen, falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, Nachteile bei der Kostensetzung entstehen können, selbst wenn das Bußgeldverfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet. Nimmt die Verwaltungsbehörde trotz Einspruchs den Bußgeldbescheid nicht zurück so leitet sie den Vorgang an das zuständige Amtsgericht weiter.Wie sieht es mit den Kosten aus:
Soweit ich weiß sind die Gerichtskosten 10% des Streitwerts, aber mindestens 40 Euro.
Heißt es wenn ich mich jetzt selber verteidige und verlieren sollte dann einen maximalen Schaden von 130 Euro habe? Das kann ich verkraften.Freue mich über jede Hilfe 🙂
Hatte ich bereits in einem anderen Fred geschrieben:
Das gleiche ist mir letzten Sommer auch passiert.
Bin von einer übereifrigen A9-Beamtin angehalten worden mit der Behauptung ich wäre über rot gefahren.
Weder hinter noch neben mir war ein Streifenwagen zu sehen.
Es war definitiv noch gelb, meine Frau saß auf dem Beifahrersitz, die das also bezeugen konnte.
An dem Abend sagte ich nur, dass ich den kommenden Bußgeldbescheid nicht akzeptieren werde und wir uns vor Gericht wiedersehen.
Anfang Juli (hat solange gedauert, da angesetzte Termine immer wieder verschoben werden mussten) ist die Entscheidung zu meinen Gunsten ausgefallen, der Richter hat uns mehr geglaubt und das Verfahren wurde eingestellt!
Einer der Gründe, so vermute ich, waren die widersprüchlichen Aussagen der Beamten und das arrogante Auftreten der jungen Beamtin vorm Richter.
Dieses Verhalten hatte sie schon bei der Kontrolle an den Tag gelegt.
Ich würde immer wieder diesen Weg gehen und einen vermeintlichen Verstoß nicht so einfach hinnehmen!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
Der andere Thread war ja nur zur Einschätzung. Jetzt geht es um die Kosten, wenn es sich in Grenzen hält. Kann man es selbst versuchen. Die meisten RA haben auch keinen Bock bei so einem "Mini-Streitwert". War noch nie vor Gericht und als Student wenig Erfahrung mit RA.
@8848
ist das so? 🙂
@Erwachsener
Danke für die Antwort. Wird denn der Polizist von einem Anwalt vertreten? Oder macht der selbst die Aussage.
Es kann ja sein, dass der Polizist ohne Anwalt auch widersprüchliche Aussagen macht, die entlastend auf mich wirken.
@Franklyn67
Du hattest ja eine Rechtsschutzversicherung. Habe leider keine.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
Zitat:
@crissel132 schrieb am 28. Juli 2019 um 20:45:46 Uhr:
@8848
ist das so? 🙂
So gut wie jeder, der von der Polizei oder vom Blitzer ertappt wurde und hier einen Thread eröffnet, behauptet, bei Gelb gefahren zu sein. Wenn man in der Stadt die erlaubten 50 fährt, kann man entweder noch bei Gelb rüberfahren, wenn man zu nahe dran war, oder noch rechtzeitig bremsen und vor der Ampel zum Stillstand kommen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
Zitat:
@crissel132 schrieb am 28. Juli 2019 um 20:45:46 Uhr:
Danke für die Antwort. Wird denn der Polizist von einem Anwalt vertreten? Oder macht der selbst die Aussage.
Es kann ja sein, dass der Polizist ohne Anwalt auch widersprüchliche Aussagen macht, die entlastend auf mich wirken.
Der Polizist hat wahrscheinlich nur mehr Erfahrung damit, als du.... 🙄
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
der Polizist braucht keinen Anwalt, der wird doch nur als Zeuge gehört.
Aber was die Gerichtskosten angeht: das bleibt garantiert nicht bei 40 EUR wenn du unterliegst.
Bin kein Experte aber das kann ich mir nicht vorstellen.
Von daher würde ich mir bei dieser Beweislage genau überlegen, was ich tue.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
... Das außerdem
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]
Zitat:
@8848 schrieb am 28. Juli 2019 um 20:52:38 Uhr:
Zitat:
@crissel132 schrieb am 28. Juli 2019 um 20:45:46 Uhr:
@8848
ist das so? 🙂So gut wie jeder, der von der Polizei oder vom Blitzer ertappt wurde und hier einen Thread eröffnet, behauptet, bei Gelb gefahren zu sein. Wenn man in der Stadt die erlaubten 50 fährt, kann man entweder noch bei Gelb rüberfahren, wenn man zu nahe dran war, oder noch rechtzeitig bremsen und vor der Ampel zum Stillstand kommen.
Ist Quatsch. Kann eben schon schnell passieren das die Ampel schaltet und man huscht noch schnell bei Dunkelorange drüber. Wer kennt es nicht.... man ist nahe dran und die Ampel geht auf gelb. Wenn das Auto keine 500 PS hat dann schafft man es nicht. Und hinter dir ist jemand dicht dran und du gibst Gas anstatt zu bremsen.
Sind oft Sekundenbruchteile die hier entscheiden.
Letztendlich wird das im Nachhinein keiner mehr so richtig wissen.
Aber der Bullerei wird halt mehr geglaubt als dir Betroffener. Dann kommt dazu das die zu zweit sind.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit, die man nicht begangen hat (ohne Anwalt) - Selbstverteidigung' überführt.]