Eine rechtliche Frage bzgl. der Zuladungsangaben im Prospekt vs. der tatsächlich möglichen Zuladung
Hallo zusammen,
nachdem ich vor einigen Monaten in Frankreich mit meinem Viano Marco Polo im Zuge einer Gewichtskontrolle freundlichst aufgefordert wurde 150 Kg Übergewicht + €90,00 abzuladen, entwickelten sich zwischen mir und Mercedes Benz dezente Unstimmigkeiten...!
Im mir 2014 ausgehändigten Verkaufsprospekt wurde speziell für mein Fahrzeug eine Zuladung von 740 Kg angegeben. (Treibstoff 90%, Fahrer 75Kg, 8Kg Handgepäck, Frischwasser + Gas voll, e.c.t)
Keine Sternchen, oder Kleingedrucktes, dass Zusatzausstattungen den Zuladungswert signifikant beeinflussen würde.
Wobei mir schon klar ist, dass sich der Wert "etwas" verschieben kann...! Und mit +- 550 Kg hätte ich auch kein Problem...!
Ich komme nun rechnerisch auf eine stark dezimierte Zuladung von 390Kg...!
Technische Möglichkeiten zur Auflastung gibt es nicht. Und MB vertritt die Ansicht, dass ich mich mit der ca. 40%igen Abweichung arrangieren muss.
Als Verbraucher müsste ich wissen, dass Metallic-Lack, Ledersitze, Standheizung, Klimaanlage, 18" Alufelgen schon mal 350 Kg ausmachen können...?!?
Das kollidiert nun doch mit meinem subjektiven technischen + rechtlichen Verständnis...!
Über sachdienliche Hinweise + Erläutungen würde ich mich sehr freuen.
Und vor geraumer Zeit wurde hier mal auf einen, ggf. mehrere auf Wohnmobile spezialisierte(n) Anwalt/Anwälte verwiesen.
Entsprechende Kontaktangaben wären ebenfalls schön!
-🙂
Grüssle
Nico
Beste Antwort im Thema
Das sehe ich auch so und ich hatte es versucht mit "Da beißt sich die Katze in den Schwanz" zu verdeutlichen.
Wenn man bestimmte Vorstellungen von einem Auto hat und es in dieser Nische lediglich 2 Anbieter gibt, wobei eigentlich gibt es nur einen, der nen 6-Zylinder-Diesel anbietet, kommt man da in "Not".....bei MB eben auch deshalb, weil man DIREKT vom Hersteller kauft OHNE EINFLUSSNAHMEMÖGKICHKEIT auf den Kaufvertrag.
Welche Möglichkeiten bleiben dann noch?
Einen anderen Verkäufer? Gibt's nicht (mehr).
Einen anderen Hersteller? siehe oben
Das das Kind JETZT im Brunnen liegt, ist wohl allen klar, aber eine Chance es anders zu machen gibt es faktisch nicht, wenn ich MEINEN Traum erfüllen will. Und er ist ja nicht mal blauäugig rangegangen, immerhin hat er das Prospekt studiert.
Ich könnte dem TE hier keinen echten Vorwurf machen.....beim nächsten mal macht er es dann anders.
146 Antworten
Nur mal so am Rande.....bist du nicht schon vorher mal auf die Idee gekommen, dass Gewicht zu überprüfen? Das Grundproblem ist doch seit Ewigkeiten bekannt, wenn auch oft von WW, tritt aber auch bei den WM auf.
Im Grunde bliebe dir nur, an den Händler heranzutreten und den KV anzufechten. Aber nach über 2 Jahren dürfte das schwierig werden.
Und wie immer: Was der Hersteller erzählt, ist für dich im Grunde erstmal egal, das betrifft nur das Verhältnis Hersteller <-> Händler. Problematisch wird es natürlich in dem Fall, wo man bei der Niederlassung also im Direktvertrieb des Herstellers kauft.
Es wäre nie „problematisch” wenn man sich alles Wichtige SCHRIFTLICH, auch als Anlage zu Kaufvertrag möglich bestätigen lässt mit Datum Unterschrift und Stempel vom Händler, wurscht ob Niederlassung oder freier Händler.
Da müssen wir als Kunden den Druck erzeugen, sonst ändert sich das niemals nicht in 100 Jahren.
Bei unseren Womo Kauf war alles ganz einfach.
Das Grundgewicht war bekannt, steht im Propseckt.
Jedes Teil was wir extra orderten war in der Zubehörliste mit Gewicht angegeben.
Wir wußten immer was noch an Zuladung möglich ist.
In der COC stand dann das Gewicht wie der Wagen das Werk verlassen hat, inkl.
das georderte Zubehör.
Es gab nie Überaschungen über die Zuladung.
Wenn es dann 40% abweichen würde hätten wir das Womo zurück gegeben.
Hier der Link zum Womoanwalt
http://www.wohnmobilrecht.de/
Da ist auch eine Liste mit wem er sich alles schon angelegt hat, sehr interessant
Der Kauf erfolgte direkt bei einer MB-Niederlassung und er liegt auch noch keine zwei Jahre zurück.
Der Schriftverkehr ist auch schon seit einigen Wochen am Laufen...!
Und der Online-Konfiguratur wirft keine separaten Gewichte aus.
Mir geht es hier grundsätzlich darum, ob es sein kann, dass in einem Prospekt ein Leistungssttribut beworben wird, welcher nicht zum Tragen kommt.
Wenn der im Prospekt angegebene Treibstoffverbrauch um 40% abweicht liegt doch auch ein seriöser Sachmangel vor.
Den Wert lasse ich mir im Zuge der Fahrzeugübergabe doch auch nicht schriftlich bestätigen...!
Grüssle
Nico
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DasZitat:
@princeton schrieb am 17. Januar 2016 um 18:16:00 Uhr:
Wenn der im Prospekt angegebene Treibstoffverbrauch um 40% abweicht liegt doch auch ein seriöser Sachmangel vor.
ist doch leider schon lange die Regel! Und auch da wissen doch alle Hersteller 1000 Ausreden dafür, warum wir die Werte im Alltag bei weitem überschreiten 🙁
Zitat:
@princeton schrieb am 17. Januar 2016 um 16:06:13 Uhr:
In meinem Prospekt (siehe Anhang) steht davon nichts drin...!
-🙂
Und die zweite Batterie, Standheizung, e.c.t gehört bei mir zur serienmäßigen Werksausstattung...!Gruss Nico
Hallo Nico,
hat da evtl. Mercedes etwas gelernt.😕
Jetzt kann man in den online-Prospekten ( ich hoffe das ist dein Modell ) wie folgt lesen:
"[8] Angaben nach Richtlinie 92/21/EG in der gegenwärtig gültigen Fassung. (Mit Fahrer 68 kg, Gepäck 7 kg, allen Betriebsflüssigkeiten und 90 % Tankfüllung.)
Ausstattungen bzw. Ausstattungslinien können durch Erhöhung/Verringerung des Leergewichts die Zuladung beeinflussen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Mercedes-Benz Verkäufer."
Von:
http://www.mercedes-benz.de/.../models.html
Zitat:
@campingfriend schrieb am 17. Januar 2016 um 18:58:40 Uhr:
Hallo Nico,Zitat:
@princeton schrieb am 17. Januar 2016 um 16:06:13 Uhr:
In meinem Prospekt (siehe Anhang) steht davon nichts drin...!
-🙂
Und die zweite Batterie, Standheizung, e.c.t gehört bei mir zur serienmäßigen Werksausstattung...!Gruss Nico
hat da evtl. Mercedes etwas gelernt.😕Jetzt kann man in den online-Prospekten ( ich hoffe das ist dein Modell ) wie folgt lesen:
"[8] Angaben nach Richtlinie 92/21/EG in der gegenwärtig gültigen Fassung. (Mit Fahrer 68 kg, Gepäck 7 kg, allen Betriebsflüssigkeiten und 90 % Tankfüllung.)
Ausstattungen bzw. Ausstattungslinien können durch Erhöhung/Verringerung des Leergewichts die Zuladung beeinflussen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Mercedes-Benz Verkäufer."Von:
http://www.mercedes-benz.de/.../models.html
-🙂
Die Vermutung liegt nahe, da ich vor geraumer Zeit auch das MB-Krisenmanagement in Maastricht mit eingebunden hatte...!
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 17. Januar 2016 um 16:06:13 Uhr:
In meinem Prospekt (siehe Anhang) steht davon nichts drin...!
-🙂
Und die zweite Batterie, Standheizung, e.c.t gehört bei mir zur serienmäßigen Werksausstattung...!Gruss
Nico
Es steht rechts an der Seite ->fahrbereiter Zustand (=ohne Matrazen, Zusatzausstattung usw). Die anderen Hinweise findest du auf den jeweiligen Seiten und sicher auch irgendwo im Kleingedruckten des Kaufvertrages.
Und 2. Batterie usw. sind in dieser Kategorie sicher KEINE Standart-Ausstattung, alles was du EXTRA bezahlen musst ist auch ZUSATZAUSTATTUNG,sonst wäre sie ja ab Werk enthalten.
Zu beachten: Dieses Fahrzeug ist KEIN Wohnmobil im rechtlichen Sinne. Es ist ein Transporter mit Wohnausbau, dieser ist ZULADUNG. Vor Gericht kann das mal wichtig sein.
Schau mal in deinen Fahrzeugschein was da steht.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 17. Januar 2016 um 20:59:25 Uhr:
Es steht rechts an der Seite ->fahrbereiter Zustand (=ohne Matrazen, Zusatzausstattung usw). Die anderen Hinweise findest du auf den jeweiligen Seiten und sicher auch irgendwo im Kleingedruckten des Kaufvertrages.Zitat:
@princeton schrieb am 17. Januar 2016 um 16:06:13 Uhr:
In meinem Prospekt (siehe Anhang) steht davon nichts drin...!
-🙂
Und die zweite Batterie, Standheizung, e.c.t gehört bei mir zur serienmäßigen Werksausstattung...!Gruss
Nico
Und 2. Batterie usw. sind in dieser Kategorie sicher KEINE Standart-Ausstattung, alles was du EXTRA bezahlen musst ist auch ZUSATZAUSTATTUNG,sonst wäre sie ja ab Werk enthalten.
Zu beachten: Dieses Fahrzeug ist KEIN Wohnmobil im rechtlichen Sinne. Es ist ein Transporter mit Wohnausbau, dieser ist ZULADUNG. Vor Gericht kann das mal wichtig sein.
Schau mal in deinen Fahrzeugschein was da steht.
-🙂
Ne, ne, die Prospektangaben beziehen sich exakt auf mein Kraftfahrzeug.
Und beim MP sind natürlich Matratzen, zweite Batterie, Standheizung, Kühlschrank e.c.t AB WERK drin.
Und DANN soll ich noch 740Kg Zuladung haben...!!!
-🙂
Es stellt sich die Frage was ist "Leergewicht" im "fahrbereiten Zustand" im juristischen Sinne? Ich fürchte dass Juristen wieder die entsprechenden Gummiparagraphen zur Hand haben. 🙁
Zitat:
@Pandatom schrieb am 17. Januar 2016 um 21:42:11 Uhr:
Es stellt sich die Frage was ist "Leergewicht" im "fahrbereiten Zustand" im juristischen Sinne? Ich fürchte dass Juristen wieder die entsprechenden Gummiparagraphen zur Hand haben. 🙁
Genau DAS ist ja der Punkt.
Die Wohnausstattung zählt als ZULADUNG. Vergleiche mal den "leeren" Viano mit deinem mit der Wohnausstattung und wundere dich.
Lies dir den EG-Gummi§§ mal durch....
Zitat:
@martinde001 schrieb am 17. Januar 2016 um 21:52:47 Uhr:
Genau DAS ist ja der Punkt.Zitat:
@Pandatom schrieb am 17. Januar 2016 um 21:42:11 Uhr:
Es stellt sich die Frage was ist "Leergewicht" im "fahrbereiten Zustand" im juristischen Sinne? Ich fürchte dass Juristen wieder die entsprechenden Gummiparagraphen zur Hand haben. 🙁Die Wohnausstattung zählt als ZULADUNG. Vergleiche mal den "leeren" Viano mit deinem mit der Wohnausstattung und wundere dich.
Lies dir den EG-Gummi§§ mal durch....
-🙂
Mein Scan bezieht sich exakt auf einen/meinen Marco Polo und in den dort publizierten Gewichtsangaben sind definitiv ALLE Westfalia Campingpositionen berücksichtigt.
Dieser Punkt ist ja auch gar nicht streitig. Mercedes Benz will mich nun davon überzeugen, dass zusätzliche Sonderausstattungen wie Sitzheizung, Metallic-Lack, Comand, Leder, Sitzheizung meine Zuladung entsprechend dezimiert haben...!
Und das trifft eben nicht mein Verständnis...!
-🙂
Ist aber so.
Die Ausstattung die SERIENMAESSIG eingebaut ist wird im Prospekt angegeben.
Wie soll auch der Hersteller z.b. wissen was Kunde XY jetzt haben will. Ich z.b. würde mir nie 17" Reifen nehmen (Komfort), usw.
Frag mal schriftlich bei Mercedes an, wird man dir so bestätigen.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 17. Januar 2016 um 22:22:24 Uhr:
Ist aber so.Die Ausstattung die SERIENMAESSIG eingebaut ist wird im Prospekt angegeben.
Wie soll auch der Hersteller z.b. wissen was Kunde XY jetzt haben will. Ich z.b. würde mir nie 17" Reifen nehmen (Komfort), usw.
Frag mal schriftlich bei Mercedes an, wird man dir so bestätigen.
-🙂
Ja, serienmäßig hat ein/mein MP eine zweite Batterie, Standheizung, Kühlschrank, Lattenrost, e.c.t...!
Und mit DIESER Serienausstattung hat Mercedes Benz mir im Prospekt 740 Kg Zuladung in Aussicht gestellt...!
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 17. Januar 2016 um 22:19:21 Uhr:
Mercedes Benz will mich nun davon überzeugen, dass zusätzliche Sonderausstattungen wie Sitzheizung, Metallic-Lack, Comand, Leder, Sitzheizung meine Zuladung entsprechend dezimiert haben...!
Und das trifft eben nicht mein Verständnis...!
Es geht also den Herrschaften von MB gar nicht um den Campingausbau, sondern um die Zusatzausstattung des Fahrzeugs.
Was hast du denn sonst aus der Wunschliste zusätzlich geordert?
Waren bei deinen Gewichtsmessungen die Wasser/Abwassertanks leer, Gasbuddeln an Bord?
Hast du das Fahrzeug mal richtig leer gemacht und gewogen?