Eine Frage zur Gap-Versicherung!

BMW 3er E90

Nun die Meisten wissen ja was es mit einer Gap-Versicherung auf sich hat...
Grob gesagt...hat ein Leasingwagen einen Totalschaden,kann man sich ohne grossen Ärger wieder einen Neuen bestellen,was ohne Gap-Versicherung nicht so einfach geht,da kann es unter Umständen zu erheblichen Nachzahlungsanforderungen kommen...wie auch immer ...

Nun zu meiner Frage...bzw ist mein Denkansatz richtig...:
Viele machen beim Fahrzeug eine hohe Anzahlung sagen wir 10000 Euro und ne geringe Leasingrate....
Andere wiederum machen keine Anzahlung und dafür eine höhere Leasingrate...
gesetzt der Fall,dass Auto wurde gerade 3 Monate geleast und es tritt ein Totalschaden ein....
Ist da die Anzahlung von 10000 Euro weg?
Da wäre der mit der höheren Anzahlung doch der "Gearschte" oder wie läuft das in so einem Fall ab,ist es dann nicht besser ein Auto ohne Anzahlung zu leasen....?
Kennt jemand so einen Fall oder weiss jemand darüber etwas?

MfG
Maguse

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von OHV_44



Zitat:

Original geschrieben von OnkelJens 


hab gerade noch mal überlegt. Viel logischer wäre doch:
- Kunde bekommt 60k von Versicherung
- Kunde erfüllt Leasingvertrag (d.h. er bezahlt noch 33 x 200,- + Restwert) und gut ist
... die Frage war doch grundlegend: SZ weg?  --> ja!
Kunde bekommt von der Versicherung gar nichts, da Leasing!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wichtig wäre doch mal zu erwähnen: Leasingvertrag durchlesen UND GUT IST ...

Ähm sorry ... nicht ganz richtig ... ICH bin der Versicherungsnehmer .. also bekomme ICH von der Versicherung das Geld .. allerdings muss ICH dann den Betrag an die BMW-Bank weiter leiten.

Und dann würde ich sagen, dass die Sonderzahlung nicht ganz futsch ist.

Auto hat 60t€ gekostet .. habe 20t€ Sonderzahlung geleistet und die Leasingrate beläuft sich auf 200,-€ im monat.
Auto ist nach 3 monaten Totalschaden ...
Habe so 600,- + 20t€ bezahlt ... BMW-Bank verlangt für die Auslösung den Restwert des Leasingvertragens .. also 60t€ - 20t€ .... also 40t€ und der Schrottwagen gehört mir, da ich ja schon 20t€ an Sonderzahlung entrichtet habe.. bzw. der Versicherung. Und ich kann erneut mit 20t€ ein Neuwagen anzahlen.
ICH bekomme von der Versicherung den vollen Kaufpreis zurück ... ICH muss nur den Restwert des Leasingvertrages an BMW-Bank entrichten also den Wagen quasi auslösen. Und da wird die Sonderzahlung mit einberechnet.

16 weitere Antworten
16 Antworten

Also das mit dem Verlust der Sonderzahlung (oder auch nicht) interessiert mich jetzt wirklich. Ich werde nach Ostern mal meinen Versicherungsvertreter fragen und dann berichten. Prinzipiell glaube ich schon das es so abläuft wie Augsburger_ing das beschreibt.

Zitat:

Original geschrieben von Augsburger_ing



Zitat:

Original geschrieben von OHV_44


[...]

Zur Versicherung: Du hast zwar als VN den Vertrag mit der jeweiligen Gesellschaft abgeschlossen, bist aber bei einem Leasing bekantlich nicht Eigentümer des Objektes der Begierde. Deswegen fließen irgendwelche Entschädigungen - welcher Art auch immer - direkt an den LG, mit dem sich das VU im Schadensfall, egal ob Totalentwendung, - schaden oder nur ein kleiner Kratzer, immer in Verbindung setzt.
Du kannst Dich also drehen, wie Du willst, denn Du wirst beim Leasing immer zwischen zwei Parteien, die nur Dein Bestes wollen, sitzen bleiben.[..]

.. ja das stimmt .. aber dennoch bekomme ich erstmal das Geld von der Versicherung ... da ich der Versicherungsnehmer bin ... Ich muss es dann allerdings 1:1 an die Leasingbank weiter leiten ... oder ich gebe der Versicherung gleich die Kontodaten von der Leasingbank ... was dann weniger Papierkram bedeuten würde ... Aber dann auch die Gefahr beläuft, dass die BMW-Bank zuviel geld einstreicht ..

Hallo,

ich hab schon seit längerem keinen BMW mehr geleast, aber in der Vergangenheit war es jedoch so, dass man aufgrund des "Kleingedruckten", sprich der Allgemeinen Leasingbedingungen eventuelle Versicherungsentschädigungen grundsätzlich an die BMW Leasing GmbH abgetreten hat und die Versicherung somit überhaupt nicht an den VN zahlen durfte.

Gruß

Lothar

Deine Antwort
Ähnliche Themen