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Einbahnstraßen mit Fahradweg

Themenstarteram 23. Juli 2006 um 21:29

Hi

Ich habe eine Frage bezüglich Einbahnstraßen die einen Fahradweg in Entgegengesetzte Richtung haben (Also Fahrräder dürfen in entgegengesetzte Richtung fahren).

Wie ist es zu handhaben wenn es an einer Kreuzung einen Unfall gibt weil ein Fahradfahrer aus einer Einbahnstraße rauskommt die Rechts von mir liegt wenn Rechts vor Links gilt?

Dass Problem ist das man solche Straßen nicht erkennt. Man sieht dass Einbahnstraße Schild und fährt einfach vorbei ohne langsamer zu werden und bremsbereit zu sein da unter normalen umständen kein Fahrzeug von Rechts kommen kann.

Ist man gezwungen auch bei Einbahnstraßen die Rechts von einem sind die Geschwindigkeit zu reduzieren und darauf zu achten ob jemand aus der Einbahnstraße "falschherum" rauskommt oder müssen Fahradfahrer besonders Rücksicht darauf nehmen wenn sie diesen Sonderweg benutzen und an eine Kreuzung kommen?

Danke im Vorraus

BuDo

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45 Antworten

Hallo,

aus meiner Sicht geht es einzig und allein darum ob richtig ausgeschildert ist.

Wenn rechts eine Einbahnstraße abgeht, ist Zeichen 220 für den ankommenden Verkehr deutlich zu sehen, d.h. auch das Zusatzschild mit dem Hinweis "Fahrradverkehr in der Gegenrichtung" ist zu erkennen. Wenn dem so ist muß ich dem von rechts kommenden Fahrradverkehr die Vorfahrt gewähren. Sollte die Beschilderung nicht so sein, kann ich davon ausgehen, dass es sich um eine normale Einbahnstraße handelt, und niemand dort raus kommen kann (sollte).

Aber abgesehen von könnte und sollte, wenn bei uns in der Stadt Radfahrer auf Autofahrer trifft, hat der Autofahrer erstmal die schlechteren Karten, denn grundsätzlich gilt hier: Ein Radfahrer ist der schwächere Verkehrsteilnehmer, und bedarf besonderen Schutz. Ergo, Autofahrer schuld.

Grüße

Gab sogar mal ein Urteil vom BGH dass jemand der eine Strasse verkehrswidrig nutzt nicht automatisch sein Vorfahrtsrecht verliert. Bei einem Unfall wird es dann vermutlich auf eine Teilschuld beiderseits je nach Situation hinauslaufen. Trifft z.B. auch auf Radfahrer zu die den Radweg in falscher Richtung nutzen.

Auch nicht rückwärts oder auf dem Dach :D

Und ob Einbahnstrasse oder sonstwas, das bleibt immer eine Kreuzung und wird nicht zu einer Einfahrt "degradiert".

Gruß Meik

am 24. Juli 2006 um 14:15

Bei uns gibts hier auch so eine Einbahnstraße mit Fahrradweg. Und dort ist es NICHT gekennzeichnet. Aber da sollte man sowieso aufpassen, da wegen geänderter Verkehrsführung locker 10 Autos pro Stunde falschrum in die Einbahnstraße fahren.

Genauso, wie das am Ende befindliche "Vorfahrt achten" Schild noch nicht allzuviel aufmerksamkeit gefunden hat, denn diejenigen auf der Vorfahrstraße halten wie bei Rechts-vor-links an und die mit "Vorfahrt achten" brettern lustig drauf los... Nur leider nicht immer synchron. ;)

am 24. Juli 2006 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von the_deity

Ich habe nicht geschrieben das ich das Urteil toll finde oder dergleichen, fakt ist aber, dass es sich so zugetragen hat.

Ist natürlich eine sehr komische Logik, da gebe ich euch recht, aber das nutzt im Zweifelsfalle auch recht wenig, wenn der Richter die Sache so beurteilt wie er es im obigem Fall getan hat.

Ich achte seit dem z.b. verstärkt darauf. Natürlich nicht in der Form das ich mich mit Schrittgeschwindigkeit da in die Kreuzung reintaste, aber ich sehe hin und würde im Zweifelsfalle die Gefahr zumindest erkennen können.

Grüße

Ein anderer Richter hätte das anders gesehen...

Und eben genua das ist ja das Problem, das vieles vom Geisteszustand der Richter abhängt (und der Fähigkeit der Anwälte)...

Wobei ich eh für eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder bin, bei _DEM_ Verhalten der meisten Fahrradfahrer wäre das dringend nötig, zusammen mit 'ner drastischen anhebung der Strafen...

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Ein anderer Richter hätte das anders gesehen...

Das sehe ich nicht so.

Die regel rechts vor links ist doch jedem bekannt und findet für solche situationen ihre anwendung, dafür brauche ich kein richter.

Die fahrschüler verstehen komischerweise solche situationen in der theorie immer ohne zu mäckern.

Gruss

Maik

am 24. Juli 2006 um 15:12

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Die fahrschüler verstehen komischerweise solche situationen in der theorie immer ohne zu mäckern.

Und die fragen nicht, wieso sie anhalten sollen, obwohl aus der Straße garniemand kommen kann bzw. darf? Könnte mir vorstellen, dass andere Fahrlehrer da pampig reagieren und meinen, ihre Fahrschüler könnten auch nach x Fahrstunden keine Schilder lesen und diese logisch deuten (Zeichen 267 = rechts vor links / Zeichen 220 ohne Zusatzschild = kein Anhalten nötig). Von Vorfahrt würde ich in dem Fall nicht sprechen. Klar, wenn jemand mit 100 durch den Ort rast ist er ein größerer Idiot, als derjenige, der falschrum die Einbahnstraße befährt. Trotzdem würde ich dem Raser eher Vorfahrt gewähren, da er die Straße ansonsten ordnungsgemäß befährt.

Man muss doch im Straßenverkehr nicht immer vom Worst-Case ausgehen (Notbremsung zu Unfallvermeidung steht wohl außer Frage). Sonst müsste ich ja auch auf einer Vorfahrtsstraße an jeder Kreuzung anhalten, weil jemand das "Vorfahrt achten"-Schild übersehen haben könnte.

Ist doch ganz einfach, nicht denken.

Wenn die Vorfahrt nicht anders geregelt ist gilt rechts vor links. Hier genauso, denn weder ein Einbahnstrassenschild noch ein Durchfahrt verboten noch sonstwas ändert die Vorfahrtsregel. So stehts in der StVO.

Entsprechend auch die Gerichtsurteile.

Gruß Meik

am 24. Juli 2006 um 16:02

Muss ich dann auf einer zweispurigen "Einbahnstraße" (also baulich getrennte Straße mit jeweils zwei Spuren in eine Richtung) beim Vorfahrt achten nach links und rechts gucken?

Habs nachgeguckt, laut StVO wird die "Rechts-vor-links"-Regelung tatsächlich nur durch die bekannten Vorfahrtsschilder, nicht aber durch ein Einbahnstraßenschild aufgehoben.

Könnte mir aber durchaus vorstellen, dass mit die Polizei vor Ort Recht gibt, wenn mir jemand falschrum aus der Einbahnstraße reindonnert. Muss man halt hoffen, dass der nicht vor Gericht zieht damit. ;)

EDIT: Fehlt ja eigentlich nur noch, dass ich einem unbeleuchtetem Fahrzeug nachts auch Vorfahrt gewähren muss, ohne es überhaupt zu sehen. :D

am 24. Juli 2006 um 16:11

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

(1) Ein anderer Richter hätte das anders gesehen...

(2) Und eben genua das ist ja das Problem, das vieles vom Geisteszustand der Richter abhängt (und der Fähigkeit der Anwälte)...

(3) Wobei ich eh für eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder bin, bei _DEM_ Verhalten der meisten Fahrradfahrer wäre das dringend nötig, zusammen mit 'ner drastischen anhebung der Strafen...

1.

Sicher? Glaube ich kaum, weil sonst hätte man in Berufung etc. gehen können. Oder hast da zahlreiche Erfahrungen gesammelt? ;)

2.

Sicher, die Fähigkeit der Anwälte ist nicht zu unterschätzen, aber wenn ich einen Fehler mache, der klar zu erkennen ist und dessen Folgen klar geregelt sind, hilft mit auch kein Superanwalt mehr, so sehe ich das.

3.

Immer schön verallgemeinern. Sicher gibts Idioten unter den Fahrradfahrern, will ich nichts gegen sagen, aber es gibt auch gestörte Fußgänger, lebensmüde Inlineskater und pseudocoole "Rollerfahrer", trotzdem ist der Großteil dieser Verkehrsteilnehmer okay, nur manche übertreiben es. Und wenn du Kennzeichen für Radfahrer forderst, dann müßte jeder Fußgänger ein Kennzeichen in die Stirn tätowiert bekommen ;)

Ich wurde auch schon absolut hirnrissig von Motorradfahrern überholt, aber von dieses Einzelfällen auf die ganze "Familie" der Biker zu schließen, ist schon sehr mutig würde ich meinen. Die betreffenden Gruppen kann man übrigens prima austauschen, Biker, Frauen, Rentner, Schweden.... :D

Grüße

Themenstarteram 24. Juli 2006 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von razor23

EDIT: Fehlt ja eigentlich nur noch, dass ich einem unbeleuchtetem Fahrzeug nachts auch Vorfahrt gewähren muss, ohne es überhaupt zu sehen. :D

So habe ich mein erstes Auto verloren.... Nur ich bin aus einer Parkbucht rausgefahren und mir ist jemand ohne Licht reingebretter. Tjo die Straße war beleuchtet und ich hätte genauer hinschauen müssen statt einfach rauszufahren weil kein Scheinwerferlicht zu sehen ist...

am 24. Juli 2006 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Das sehe ich nicht so.

Die regel rechts vor links ist doch jedem bekannt und findet für solche situationen ihre anwendung, dafür brauche ich kein richter.

Die fahrschüler verstehen komischerweise solche situationen in der theorie immer ohne zu mäckern.

Gruss

Maik

Hm, also ich muss an Straßen schauen, ob jemand kommt, obwohl die Durchfahrt für denjenen verboten ist??

Tschuldigung, aber das ist etwas arg dämlich, denn warum ist die Durchfahrt da verboten??

 

Also jemand, der nicht da hätte sein dürfen, wo er ist, ist unschuldig??

am 24. Juli 2006 um 20:14

Zitat:

Original geschrieben von the_deity

3.

Immer schön verallgemeinern. Sicher gibts Idioten unter den Fahrradfahrern, will ich nichts gegen sagen, aber es gibt auch gestörte Fußgänger, lebensmüde Inlineskater und pseudocoole "Rollerfahrer", trotzdem ist der Großteil dieser Verkehrsteilnehmer okay, nur manche übertreiben es. Und wenn du Kennzeichen für Radfahrer forderst, dann müßte jeder Fußgänger ein Kennzeichen in die Stirn tätowiert bekommen ;)

Grüße

Es gibt fast nur Idioten unter Fahrradfahrern, diejenigen, die 'ordentlich' fahren, kann man fast an einer Hand abzählen, meist sind das auhc Gruppen mit Kindern drin sowie Kindern (ja, man mags kaum glauben, aber Kinder von etwa 7-12 Jahren verhalten sich im Straßenverkehr besser als die meisten Erwachsenen!)...

Problematisch wirds immer dann, wenn:

a) man Überwege (Lichtzeichenanlage, weiße querstreifen) nicht beachtet

b) vorfahrt und Spur (ja, wer kennts nicht, das Fahrradfahrer ohne zu schauen mal irgendwo drüber fahren)

und vorallendingen c) die Benutzung von Bürgersteigen inklusiver Gefährdung bzw fast schon Körperverletzung der Fußgänger...

Wer wurd nicht schonmal (fast) von 'nem Fahrradfahrer überfahren, als Fußgänger, wer hatte nicht schonmal 'nen Fahrradfahrer fast als Kühlerfigur, weil der sich vollkommen falsch verhalten hat...

Und die Schlimmsten sind die Autofahrer mit OH-Kennzeichen :rolleyes:

Ja nee, is klar .......

Gruß Meik

am 24. Juli 2006 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Wer wurd nicht schonmal (fast) von 'nem Fahrradfahrer überfahren, als Fußgänger, wer hatte nicht schonmal 'nen Fahrradfahrer fast als Kühlerfigur, weil der sich vollkommen falsch verhalten hat...

Ich... Ich hatte mal einen Fahrradfahrer fast als Kühlerfigur, weil ich ihn beim Abbiegen übersehen habe - ich bin heute noch heilfroh, dass er das erkannt hat und gebremst hat. Nein, er fuhr mit Licht und in der richtigen Richtung auf dem Radweg, hat also alles richtig gemacht.

Stefan, ich frage mich mal wieder, ob wir beide in dem gleichen Universum leben...

MfG, HeRo

NB: Zum Thema Bürgersteige - was würdest du denn als Autofahrer an der gleichen Stelle dem Radfahrer hinterherschreien, wenn er sich erdreisten würde, dort auf der Straße zu fahren? Damit würde er dich ja zum Bremsen (oder womöglich sogar zu einem gefährlichen Überholmanöver mit zu wenig Seitenabstand oder bei Gegenverkehr) nötigen...

am 24. Juli 2006 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Ich... Ich hatte mal einen Fahrradfahrer fast als Kühlerfigur, weil ich ihn beim Abbiegen übersehen habe - ich bin heute noch heilfroh, dass er das erkannt hat und gebremst hat. Nein, er fuhr mit Licht und in der richtigen Richtung auf dem Radweg, hat also alles richtig gemacht.

Ich auch, weil einer aufm Bürgersteig fuhr, sogar auf der falschen Seite und auf sein 'recht' bestand, dummerweise hab ich ihn niemals nie nicht sehen können...

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Stefan, ich frage mich mal wieder, ob wir beide in dem gleichen Universum leben...

Nein, nur in verschiedenen Gegenden...

Hier oben scheinen einige eher weich in der Birne zu sein und wenig bis garnicht zu denken, außer an sich selbst...

Obs am Wetter liegt, k/a...

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

NB: Zum Thema Bürgersteige - was würdest du denn als Autofahrer an der gleichen Stelle dem Radfahrer hinterherschreien, wenn er sich erdreisten würde, dort auf der Straße zu fahren? Damit würde er dich ja zum Bremsen (oder womöglich sogar zu einem gefährlichen Überholmanöver mit zu wenig Seitenabstand oder bei Gegenverkehr) nötigen...

Besser als wenn der da irgendwen überfährt, z.B. meine Oma, zumal der Bürgersteig auch sehr breit ist, pi mal Daumen 'nen halben Meter...

Und eben genau das ist ja das Problem!

Nicht das sie aufm Bürgersteig fahren sondern die art und weise, wie diese 'netten Menschen' reagieren, wenn ein Hindernis im Weg ist...

Da wird nicht abgestiegen oder ev. auf die Straße ausgewichen, wenns möglich ist, nein es wird eher umgefahren...

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