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Einbahnstraßen mit Fahradweg

Themenstarteram 23. Juli 2006 um 21:29

Hi

Ich habe eine Frage bezüglich Einbahnstraßen die einen Fahradweg in Entgegengesetzte Richtung haben (Also Fahrräder dürfen in entgegengesetzte Richtung fahren).

Wie ist es zu handhaben wenn es an einer Kreuzung einen Unfall gibt weil ein Fahradfahrer aus einer Einbahnstraße rauskommt die Rechts von mir liegt wenn Rechts vor Links gilt?

Dass Problem ist das man solche Straßen nicht erkennt. Man sieht dass Einbahnstraße Schild und fährt einfach vorbei ohne langsamer zu werden und bremsbereit zu sein da unter normalen umständen kein Fahrzeug von Rechts kommen kann.

Ist man gezwungen auch bei Einbahnstraßen die Rechts von einem sind die Geschwindigkeit zu reduzieren und darauf zu achten ob jemand aus der Einbahnstraße "falschherum" rauskommt oder müssen Fahradfahrer besonders Rücksicht darauf nehmen wenn sie diesen Sonderweg benutzen und an eine Kreuzung kommen?

Danke im Vorraus

BuDo

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45 Antworten

Dachte dann müsste unter dem Einbahnstrassenschild dieses Zusatzschild für Radfahrer in beide Richtungen stehen.

Damit hat ein Radfahrer auch ganz normal Vorfahrt.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Dachte dann müsste unter dem Einbahnstrassenschild dieses Zusatzschild für Radfahrer in beide Richtungen stehen.

Ja, das Zusatzschild muß dann definitiv angebracht sein. Ansonsten würde die übliche Einbahnstraßenbeschilderung dem Autofahrer eine trügerische Sicherheit vorgaukeln.

Themenstarteram 23. Juli 2006 um 23:00

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ja, das Zusatzschild muß dann definitiv angebracht sein. Ansonsten würde die übliche Einbahnstraßenbeschilderung dem Autofahrer eine trügerische Sicherheit vorgaukeln.

Ich kenne etliche Straßen bei denen dieses Zusatzschild fehltl Man sieht lediglich am Anfang DES FAHRADWEGES (Also beim ende der Einbahnstraße falls man reinfährt) eine Markierung am Boden sehen auf dem ein Fahrad abgebildet ist, ein Pfeil in Entgegengesetzte richtung der Einbahnstraße zeigt und eine begrenzungslinie zur Straße die aber nur ca. 2m lang ist.

Kurz gesagt: Man kann nicht sehen das es eine Einbahnstraße mit einem Fahradweg ist

(ich poste mal in den nächsten Tagen ein Bild)

Re: Einbahnstraßen mit Fahradweg

 

Zitat:

Original geschrieben von BuDo

Dass Problem ist das man solche Straßen nicht erkennt. Man sieht dass Einbahnstraße Schild und fährt einfach vorbei ohne langsamer zu werden und bremsbereit zu sein da unter normalen umständen kein Fahrzeug von Rechts kommen kann.

Und da liegt das problem, weil so eine situation den normalen autofahrer leider gar nicht interessiert, frei nach dem motto da kann ja eh keiner kommen :(.

Egal ob da jemand kommen kann oder nicht weil es z.B. der anfang ner einbahnstraße ist, ich habe dort immer vorfahrt bzw. rechts vor links zu beachten, wenn keine entsprechenden anderen vorfahrtsregelnden verkehrszeichen stehen ;).

Was machst du wenn doch mal jemand mal verkehrt herum da rauskommt, fährst du einfach weiter oder hälst du an?

Denke auch daran, entscheident ist immer woher ein fahrzeug kommt und nicht wohin es will ;).

Solange wie ein radfahrer auf dem fahrrad sitz und fährt ist er ein verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch, wenn du ihn in der von dir genannten situation über den haufen fährst, bis du schuld, wegen nichtbeachten einer vorfahrt.

Gruss

Maik

Themenstarteram 24. Juli 2006 um 7:08

Re: Re: Einbahnstraßen mit Fahradweg

 

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Was machst du wenn doch mal jemand mal verkehrt herum da rauskommt, fährst du einfach weiter oder hälst du an?

Nach Versicherungsdaten fragen :)

Denn falls es ein Kfz ist, bin ich ja definitiv im Recht.

Re: Re: Re: Einbahnstraßen mit Fahradweg

 

Zitat:

Original geschrieben von BuDo

Nach Versicherungsdaten fragen :)

Denn falls es ein Kfz ist, bin ich ja definitiv im Recht.

Moment damit jetzt keine verwechslungen auftreten.

Du fährst die straße entlang, hast den anfang einer einbahnstraße von rechts, dort kommt jemand verkert herum raus und du fährst trotzem weiter?

Gruss

Maik

am 24. Juli 2006 um 7:57

Fakt...

 

Fakt ist, wenn jemand verkehrt herum aus einer Einbahnstrasse kommt, hat er auf keinen Fall Vorfahrt. Auch wenn die Einbahnstrasse rechst von mir ist.

Er darf dort nicht herausfahren. Punkt!

Wenn man jemanden harausfahren sieht, darf man natürlich nicht einfach weiterfahren. Das ist auch klar....Es gilt immer die Pflicht einen Unfall zu vermeiden.

Aber nun wieder zu den Radfahrern. Wenn das befahren der Einbahnstrasse entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrer erlaubt ist, sollte das auch an der Ausfahrt gekennzeichnet sein. Denke ich.

Gruß.

Axl

Themenstarteram 24. Juli 2006 um 9:12

Re: Re: Re: Re: Einbahnstraßen mit Fahradweg

 

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Moment damit jetzt keine verwechslungen auftreten.

Du fährst die straße entlang, hast den anfang einer einbahnstraße von rechts, dort kommt jemand verkert herum raus und du fährst trotzem weiter?

Gruss

Maik

Nein natürlich nicht, so habe ich das nicht gemeint :)

Falls es zum Unfall käme wäre ich im Recht.

natürlich würde ich anhalten aber da wäre es auch egal ob der nun falschrum von ner Einbahnstraße, von links oder aus nem Schaufenster rausgeflogen kommt! Anhalten muss ich ja immer wenn ich die möglichkeit habe.

 

Und zur Kennzeichnung: Es gibt bei vielen keine. Wie gesagt ich werde mal heute ein Foto machen und es Posten.

am 24. Juli 2006 um 9:24

Re: Re: Re: Re: Re: Einbahnstraßen mit Fahradweg

 

Zitat:

Original geschrieben von BuDo

Nein natürlich nicht, so habe ich das nicht gemeint :)

Falls es zum Unfall käme wäre ich im Recht.

(...)

Nö, wärst du nicht ;)

So nen Fall gabs mal und der wurde auch im TV aufgebauscht ;)

Da ist ein Fahrer die Einbahnstraße falsch herum gefahren und kam dann an eine Kreuzung. An dieser Kreuzung hatte er Vorfahrt, weil er "der Rechte" war.

Es kam zum Unfall, weil der andere Verkehrsteilnehmer nicht auf eventuellen Verkehr geachtet hat, weil war ja eine Einbahnstraße, da kann ja nix kommen ;)

Ende vom Lied war, dass er die Schuld am Unfall bekommen hat, weil er Rechts vor Links nicht beachtet hat.

Der Einbahnstraßenfahrer hat eine drüberbekommen, weil er eben die Einbahnstraße falschherum befahren hat, aber am Unfall war nur der andere Autofahrer Schuld.

Also nix mit "wenn es kracht bin ich definitiv im Recht" ;)

Grüße

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Einbahnstraßen mit Fahradweg

 

Zitat:

Original geschrieben von the_deity

Nö, wärst du nicht

So nen Fall gabs mal und der wurde auch im TV aufgebauscht

Da ist ein Fahrer die Einbahnstraße falsch herum gefahren und kam dann an eine Kreuzung. An dieser Kreuzung hatte er Vorfahrt, weil er "der Rechte" war.

Es kam zum Unfall, weil der andere Verkehrsteilnehmer nicht auf eventuellen Verkehr geachtet hat, weil war ja eine Einbahnstraße, da kann ja nix kommen ;)

Ende vom Lied war, dass er die Schuld am Unfall bekommen hat, weil er Rechts vor Links nicht beachtet hat.

Der Einbahnstraßenfahrer hat eine drüberbekommen, weil er eben die Einbahnstraße falschherum befahren hat, aber am Unfall war nur der andere Autofahrer Schuld.

Also nix mit "wenn es kracht bin ich definitiv im Recht" ;)

Grüße

100%ige zustimmung, so ist es richtig und nicht anders :D.

Wie schon geschrieben habe, entscheident ist WOHER ein fahrzeug kommt nicht wohin es will, kommt er von rechts habe ich ihm die vorfahrt zu gewähren, auch wenn er rückwärts, auf der seite oder auf dem dach da rauskommt, er kommt ja immer von rechts ;).

Gruss

Maik

Themenstarteram 24. Juli 2006 um 9:59

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Einbahnstraßen mit Fahradweg

 

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

100%ige zustimmung, so ist es richtig und nicht anders :D.

Wie schon geschrieben habe, entscheident ist WOHER ein fahrzeug kommt nicht wohin es will, kommt er von rechts habe ich ihm die vorfahrt zu gewähren, auch wenn er rückwärts, auf der seite oder auf dem dach da rauskommt, er kommt ja immer von rechts ;).

Gruss

Maik

O_o Das Urteil Schockt mich jetzt etwas. Naja ich beachte ja auch woher es kommt nämlich falschrum aus einer Einbahnstraße was er ja nicht darf....

Das wäre ja genauso als wenn ich falschrum auf eine Autobahn fahre, auf der linken Spur bin und jemand vor mir der richtig fährt, ohne zu blinken vor mich zieht weil er mich nicht gesehen hat und ist dann schuld => Nicht auf die linke Spur geachtet (was von vorne kommt) und Richtungswechsel nicht angezeigt :)

am 24. Juli 2006 um 10:23

ich kanns nicht glauben..

 

Ich persönlich habe da andere Erfahrungen gemacht.

Situation:

Ich fahre auf der Strasse und rechts wäre die Einfahrt in eine Einbahnstrasse. Aus dieser Einfahrt kommt ein Radfahrer harausgefahren (entgegen der Fahrtrichtung) und fährt mir in die Seite. Die gut Frau bekommt "natürlich" Schuld, sogar vor Gericht. Leider hat sie schuldunfähig plädiert weil sie Epileptikerin ist und der Anwalt sagt, dass gerade nen Anfall gehabt haben muß (????). Also wird auf Staatskosten nen Gutachten erstellt ob sie wirklich nen Anfall hatte oder nicht. (kopfschüttel).

Mein Schluss:

Wenn jemand verkehrt aus einer Einbahnstrasse rauskommt und ich den Unfall nicht mehr verhindern kann, dann hat der andere Schuld. Ich habe nicht damit zu rechnen, dass aus einer Einbahnstrasse jemand rausgefahren kommt. Voraussetzung ich weiß, das recht ne Einbahnstrasse ist oder ich sehe das Schild. (ansonsten müsste ich ja mit damit rechnen, dass jemand kommt)

Umkehrschluss??? Muß ich auf Autobahnen jetzt mit Gegenverkehr rechnen und bekomme schudl wenn ich dann nen Unfall baue? Pah....

Gruß.

Axl.

am 24. Juli 2006 um 10:32

Ich habe nicht geschrieben das ich das Urteil toll finde oder dergleichen, fakt ist aber, dass es sich so zugetragen hat.

Ist natürlich eine sehr komische Logik, da gebe ich euch recht, aber das nutzt im Zweifelsfalle auch recht wenig, wenn der Richter die Sache so beurteilt wie er es im obigem Fall getan hat.

Ich achte seit dem z.b. verstärkt darauf. Natürlich nicht in der Form das ich mich mit Schrittgeschwindigkeit da in die Kreuzung reintaste, aber ich sehe hin und würde im Zweifelsfalle die Gefahr zumindest erkennen können.

Grüße

am 24. Juli 2006 um 10:38

Recht oder kein Recht.

 

Hallo

Wenn jemand kein recht hat dort so zu fahren, hat er auch kein Recht auf Vorfahrt....

Wenn ein Radfahrer da allerdings fahren darf, hat er auch Vorfahrt.

Richter machen auch Fehler. :-)

Gruß.

Axl.

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