Ein oder Doppelachser

Hallo Gemeinde

und guten Tag. Ich bin eigentlich eher im A6 forum unterwegs, aber aus gegebenen Anlaß sei hier eine Frage erlaubt:

Ich bin auf der Suche nach einem WW. Hatte vor Jahren schon ein WOMO, aber da ich jetzt einen neuen A6 bekomme, soll es jetzt ein WW werden. DIe für mich erste Frage:
Doppel- oder Einachse ????

Ich tendiere eher zur Doppelachse, weil ich mir einbilde, das die Gefahr des Reifenschadens dann nicht so groß ist. Das ist aber zugegebener Weise eine rein subjektive Meinung. Ich habe wirklich werder Erfahrung noch groß Ahnung.

Auch auf die Gefahr hin, das ich jetzt eine philosophische Diskussion 😁 lostrete, gebt doch mal eure Meinung an. Die Suchfunktion hat nix ergeben

Gruß aus dem Norden und schon mal schön Dank

Hein

Beste Antwort im Thema

Das wird kein Camping-Urlaub, das wird ein Umzug. Backofen, 70l Wasser, elektrische Stützen, Mover, Gasflaschen, Mikrowelle...500 kg Zuladung für 2 Personen usw.
Lieber OliOla, komm doch mal runter und mach doch erstmal einen ganz normalen Campingurlaub. Ich habe in 20 Jahren noch nie im Wohnwagen geduscht, eine 11kg Gasflasche hält eine ganze Saison und mein Wohnwagen hat 150 kg Zuladung; das hat sogar gereicht, als wir noch zu Viert unterwegs waren. Du verrennst dich da total.

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War irgendwas unklar an meiner Bitte?

(ein weiteres OT entfernt)

Zitat:

@navec schrieb am 4. Januar 2020 um 17:25:07 Uhr:


na ja, zumindest das Gewichtsverhältnis ist nicht so toll, denn du bekommst mit dem Gespann, trotz ASK, nicht mal die 100km/h-Zulassung in D.

Hallöle,

eine 100 Km/h Zulassung gibt es dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens nicht höher ist, als das zulässige Gesamtgewicht des PKW´s, laut beider Fahrzeugscheine.

In meinem Fall hat der Wohnwagen ein zGG. von 1800 Kg, der PKW ein zGG. von 2040 Kg. Anhängelast bis 8% sind 1950 Kg, zulässiges Zuggesamtgewicht des Gespannes sind 3950 Kg, Besitz des Führerscheins BE oder alt Klasse 3 bis 7,5 t , D, D1E.
Vorausgestzt sind : hydraulische Stoßdämpfer am Wohnwagen und / oder Antischlingerkupplung z.B.

Genauso sind für die Stützlast bei großen Wohnwagen häufig bis zu knapp 100 Kg angegeben, bzw. empfohlen.
Wenn ich aber nur 80Kg Stützlast haben darf und der Wohnwagen hätte jetzt mehr, egal ob ein Einachser oder Tandemachser, sollte ich versuchen die 80Kg Stützlast einzuhalten. Notfalls mit Gegenladen, wenn möglich, darf aber auf gar keinen Fall die Stützlast von 80 Kg auf dem Kugelkopf überschreiten.

Werde zum Händler auch eine Personenwaage und ein Vierkantholz mitnehmen, um zu sehen, wie hoch die Stützlast, bereits in Leermasse beträgt beim Wohnwagen am Deichselkopf, für meinem PKW.
Hoffe nur, das die Stützlast nicht so schon sehr hoch ist.

Allerdings, weiss ich nicht, ob man beim Tandemachser gut gegenladen kann, so dass die Stützlast niedriger ausfällt, falls diese schon höher wie 80 Kg ist, da ja weder die Hinterachse, noch die vordere Achse überlastet werden darf, oder sollte beim Tandemachser.

Woran erkennt man eigentlich eine Überlastung einer der Achsen beim Tandemachser, außer wenn der Wohnwagen nicht extrem nach vorne unten, oder hinten höher liegt, das fällt natürlich auf und ließe auf eine Überlastung einer Achse eventuell schließen !?

Weil, auch wenn man das Stützrad vorne hoch kurbelt zum besseren , oder leichterem Rangieren, bzw. dem Drehen fast auf der Stelle oder für einen engen Radius von Hand, soll ja schon die hintere Achse damit überlastet sein kurzfristig, fällt natürlich extrem durch Schieflage auf, da vorne extrem hochgekurbelt.

Ich würde meinen, wenn der Tandemachser eine gerade Linie mit dem Zugfahrzeug bildet im angehängtem Zustand, sind das erst mal gute Anzeichen dafür, das beide Achsen vom Wohnwagen gleichmäßig belastet werden, oder nicht !!??

Wenn die Stützlast für den PKW vielleicht zu hoch wäre, würde das Heck des PKW´s stark absacken ?
Die Stützlast ist ja auch darauf bezogen, was die Anhängekupplung aushält vom Gewicht, ohne zu brechen.

Vielleicht auch deshalb auf 80 Kg beschränkt bei meiner ?, weil es eine abnehmbare Anhängekupplung ist.

Die Frage stelle ich deshalb, weil es ja kein kleiner Tandemachser ist, sondern mit 8,64m, doch recht lang und so kann die Stützlast beim Tandemachser wiederum auch etwas höher sein !?
Genauso stelle ich mir das auch bei einem sehr langen Einachser vor, das die Stützlast dadurch höher ist !?

Könnte man also beim Tandemachser auch gut gegenladen, um die Stützlast zu verringern, oder leiden die Achsen, oder Achslasten darunter, weil weder die vordere noch die hintere Achse stärker belastet werden sollte, um die Frage nicht zu vergessen bei so vielem Text ? Sorry !!!

Gruß,
Olli

Zitat:

@OliOla schrieb am 4. Januar 2020 um 12:37:33 Uhr:



180 Turbo Ps mit 280Nm sind genug Kraft, was soll da falsch dran sein ?
Im beladenen Zustand kann das Auto schwerer sein als der Wohnwagen.
Anhängelast sind 1950 Kg ohne Stützlast .

Gruß,
Olli

Ich nenne dir mal meine Daten: 190 PS, 400Nm, Auto leer ca 1700, zGg 2200, WW leer 1050, zGg 1300.

Es gibt im .net eine Seite für Gespannkombinationen. Da kannst du deine Daten mal eingeben. Mehr als eine 4 dürfte da aber nicht rauskommen. Außerdem dürftest du nur langsam unterwegs sein. Tempo 100 Freigabe ist wohl nicht drinne.

Grundlage ist das Leergewicht des PKW´s.

Lieber Oliola, dir fehlen für das WW-Fahren einige Basisinfos und -erfahrungen. Deine Berufserfahrung mit einem Gelenkbus nutzen dir beim WW-fahren allenfalls etwas für das "Um-die-Kurve" fahren. Selbst das rückwärtige Rangieren dürfte anders sein, geschweige denn das Fahrverhalten, wenn der "gleichschwere" WW mit dem Auto fährt. Ich rate dir, erstmal einen WW auszuleihen und zu testen, was du wirklich brauchst. Evtl merkst du dann, dass eine Tempo 100-Zulassung dir wichtiger ist, als ein Backofen für die Brötchen oder du merkst, dass du den Doppelachser nicht auf den Stellplatz bekommst, weil du ihn nicht drehen kannst.

Allrad-Antrieb? ich zumindest nehme mit WW hinten dran nicht an Rallies teil. Insofern hat das Zitat von Walter Röhrl für mich keine Bedeutung. Fahre immer mit Fronantrieb und hatte dabei noch nie "Traktionsprobleme", fahre aber auch nicht mit WW übern Acker.

Sicher ist ein knapp 3 Tonnen SUV mit Allrad, Reihen-Sechszylinder und 400 PS besser. Mehr geht immer. Das schleppe (und füttere) ich dann aber die restlichen 48 Wochen im Jahr mit mir rum. Aber auch das sieht natürlich anders aus, wenn ich beruflich einen "Lieferwagen" nutze, und den auch als Zugfahrzeug für den WW gebrauche - ist dann halt aber keine allgemeingültige Empfehlung.

@OliOla:

Zitat:

eine 100 Km/h Zulassung gibt es dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens nicht höher ist, als das zulässige Gesamtgewicht des PKW´s, laut beider Fahrzeugscheine.

das ist falsch.
bei der 100km/h-Zulassung in D geht es zum großen Teil um das zul GG des Anhängers und um das eingetragene, amtl. Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Für die deutsche 100km/h-Zulassung darf das zul GG des Wohnwagens, das eingetragene Leergewicht des ZugFz nicht überschreiten.

Die nur 80kg Stützlast hat dein Fz, weil der Hersteller dem Fz nicht mehr zutraut (der Seat Leon ist ein MQB-Fz, also ein an sich sehr leicht gebautes Fz, wie auch z.B. Golf 7 oder Octavia 3), aber trotzdem die (eigentlich) gesetzlich vorgeschriebenen mindestens 4% der Anhängelast einhalten will/muss.

Zitat:

Ich würde meinen, wenn der Tandemachser eine gerade Linie mit dem Zugfahrzeug bildet im angehängtem Zustand, sind das erst mal gute Anzeichen dafür, das beide Achsen vom Wohnwagen gleichmäßig belastet werden, oder nicht !!??

Ob sie eine gerade Linie bildet hängt aber, wie beim Einachser, zum großen Teil von der Kupplungshöhe des Zug-Fz und ab.

Die Stützlast muss man daher, gerade beim Tandemachser, genau bei der Kupplungshöhe des Anhängers messen, wie sie sich später nach dem Ankuppeln an das ZugFz einstellen wird.
Jede Messung bei abweichender Kupplungshöhe kann bei Tandemachser schnell zu größeren Abweichungen bei der Stützlast führen und wenn man nur eine relativ geringe zul. Stützlast hat, kann die schnell überschritten werden.

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Hallöle,
Kann ich eine etwas zu hohe Stützlast beim Tandemachser mit Gegenladen verringern, oder ist das beim Tandemachser schwerer und wirkt sich nicht so gravierend auf die Stützlast aus, da ja die Aufstandsfläche beim Tandemachser größer ist ?

Um eine 100km/h Zulassung zu erhalten, dürfte ich dann somit nur einen Wohnwagen mit einem zGG. von 1566 Kg ziehen, da in dem Falle die Stützlast dem PKW zugerechnet werden darf.

Also kann ich die 80 Kg Stützlast auf einen Wohnwagen mit 1486 Kg zGG. drauf rechnen, so das der Wohnwagen halt 1566 Kg wiegen dürfte. Der Tandemachser hat jedenfalls schon eine 100 Km/h Zulassung dran zu kleben.

Real gesehen, sind ja die Anhängelasten eines Wohnwagens im zGG. auf 100 aufgerundet, also 1300, 1400, oder 1500 Kg z.B.

Dann also bräuchte, oder dürfte der Wohnwagen für die 100 Km/h Zulassung bei mir, da das Leergewicht vom PKW 1486 Kg beträgt, höchstens einen Wohnwagen mit zGG. von 1400 Kg, oder 1500 Kg ziehen ?

Gruß,
Olli

Die Stützlast ist beim Tempo 100 außen vor.
Es zählt das eingetragene Leergewicht (bei den neusten PKW´s schon ausstattungsbereinigt, mit Fahrer und Tankfüllung in dem COC-Formular eingetragen) Das Verhältnis muss 1:1 sein. Wenn 1557 kg eingetragen sind, darfst du einen 1500er WW ziehen oder einen 1600er, den du auf genau 1557 kg ablasten läßt. Da wird dann wohl einiges zuhause bleiben müssen, oder du fährst eben nur 80. Macht aber nicht viel Spaß, wenn einen die LKW´s jagen.
Deshalb: musst du dich zwischen Datsche (Mobilheim) oder Reisewohnwagen entscheiden. Und zu deiner Ursprungsfrage: eine zweite Achse erhöht nun mal das Gewicht des WW. Dafür musst du dann auf das Queensbett und den Backofen verzichten. Ist halt nicht so einfach, aus dem Vollen zu schöpfen.

Womit wir nach 12 Seiten bei den Basics wären.

Habe noch mal mit dem Händler telefoniert,

er meinte sinnvoller, wäre für diesen Wohnwagen ein Mover, bevor man sich für eine Klima entscheidet, oder halt elektr. Alko Stützen ersteinmal. Backofen hat der Wohnwagen nicht, den müsste man separat, diese Minibackofen über Strom mitnehmen zum Brötchen aufbacken, nicht größer als eine Mikrowelle.

Um die Stützlast geringer ausfallen zu lassen, könnte man gegenladen.

Die 100 km/h, wären nur für Deutschland interessant, aber nicht für Italien, Spanien ect.
Einsparungen wären ungefair 1,5 Stunden, welche ich durch die 100 km/h Zulassung in Deutschland gewinne.
An der Grenze wird dann sowieso mit 80 km/h weitergefahren.

Gruß,
Olli

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 6. Januar 2020 um 14:34:24 Uhr:


Die Stützlast ist beim Tempo 100 außen vor.
Es zählt das eingetragene Leergewicht (bei den neusten PKW´s schon ausstattungsbereinigt, mit Fahrer und Tankfüllung in dem COC-Formular eingetragen)

Ich bin eher der Auffassung, dass bei einer Kontrolle das Leergewicht zählt, welches in der ZB1 eingetragen ist und das wäre standardmässig das meist deutlich geringere von beiden.

Zitat:

@OliOla schrieb am 6. Januar 2020 um 15:25:14 Uhr:


Habe noch mal mit dem Händler telefoniert,

er meinte sinnvoller, wäre für diesen Wohnwagen ein Mover, bevor man sich für eine Klima entscheidet, oder halt elektr. Alko Stützen ersteinmal. Backofen hat der Wohnwagen nicht, den müsste man separat, diese Minibackofen über Strom mitnehmen zum Brötchen aufbacken, nicht größer als eine Mikrowelle.

Um die Stützlast geringer ausfallen zu lassen, könnte man gegenladen.

Die 100 km/h, wären nur für Deutschland interessant, aber nicht für Italien, Spanien ect.
Einsparungen wären ungefair 1,5 Stunden, welche ich durch die 100 km/h Zulassung in Deutschland gewinne.
An der Grenze wird dann sowieso mit 80 km/h weitergefahren.

Gruß,
Olli

Na ja, gibt auch Leute, die mal in eine andere Richtung fahren wollen und wenn du dich wirklich an die 80km/h hältst, kannst du nicht mal mit den LKws mitschwimmen.
Im übrigen fährt man nicht gleich von Deutschland nach Italien, sondern nutzt zwischenzeitlich noch Österreich...
Wenn du dich für einen, für dein Auto m.E. eher geeigneten WoWa mit 1450kg zGG (eventuell ein auf den exakten Wert abgelasteter 1500kg-WoWa) entscheiden würdest, dürftest du auch noch in Österreich 100km/h fahren.

Nach der neuen Abgasvorschrift ab Sep 18 wird für jede Auto-zubehörkombi das individuelle Gewicht in das coc eingetragen. Inklusive Fahrer und Treibstoff-Pauschale. Bei Zulassung wird das übernommen.

In A gilt 100 für alle bis 3500 kg Gespanngewicht. Da bleibst es für ihn dann bei 80.

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 6. Januar 2020 um 16:48:28 Uhr:


Nach der neuen Abgasvorschrift ab Sep 18 wird für jede Auto-zubehörkombi das individuelle Gewicht in das coc eingetragen. Inklusive Fahrer und Treibstoff-Pauschale. Bei Zulassung wird das übernommen.

Das dieses (höhere) Leergewicht in die ZB1 übernommen wird, war mir neu, aber der Seat dürfte ohnehin bereits älter sein.

Bei meinem Yeti (Bj 2017) ist es in der CoC vorhanden, wurde aber nicht automatisch in die ZB1 übernommen.

Man könnte ja versuchen, sich bei Bedarf den höheren Wert der CoC in die ZB1 eintragen zu lassen.

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 6. Januar 2020 um 16:55:00 Uhr:


In A gilt 100 für alle bis 3500 kg Gespanngewicht. Da bleibst es für ihn dann bei 80.

In A gilt für 100km/h quasi die Regelung, die auch für Führerscheininhaber der Klasse B gilt:

Die Summe von zGG-Anhänger plus zGG-ZugFz darf 3,5T nicht überschreiten.

Das zul ZugGesamtgewicht des Autos (hier: 3950kg) spielt dabei keine Rolle.

Sein Auto hat ein zGG von 2040kg und somit dürfte er in A auf ABs mit einem Anhänger der 1450kg zGG aufweist, 100km/h fahren.

In Frankreich sieht es anders aus, aber davon war ja nicht die Rede.

Hallöle,

interessante Erläuterungen ! Danke erst einmal

Habe mich nun entschlossen, fahre morgen, oder übermorgen zum Händler und schaue mir den Wohnwagen genau an. Da der Wohnwagen eh eine Leermasse von ca., mal sehen was die Waage tatsächlich sagt, 1520Kg wiegen soll, fällt die 100 Km/h Regelung auch für Österreich schon mal flach.

Stützlast, soll er Leer zwischen 40 und 60 Kg haben, wird aber auch nochmals überprüft mit meinem PKW.
Der Seat Leon ST x-perience ist Erstzulassung 2016. Auf Autobahnen, werde ich, so weit mir bekannt ist, nicht mit Steigungen über 8% in Berührung kommen. Gut,auch 80 km/h ist dann eben wie früher in Deutschland.
Vielleicht ja auch mal doch etwas schneller, oder nicht !!!???
Nachts sind alle Katzen schwarz . Wer ist früher nie schneller als 80 mit dem Wohni gefahren ? Bitte melden !! :-)
Auch 90 sind schon 10 zu viel !!

Wieviel Leute sind früher, oder auch noch heute mit überladenen Wohnwagen unterwgs, bestimmt einige. Klar wenn Kontrolle kommt gibts saftige Strafen mit Bußgeld und Punkte, oder die Weiterfahrt wird untersagt, bis das Problem gelöst wurde, bei Überladung z.B., oder der Führerschein ist für das Gespann nicht der Richtige ! Zudem andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet sein könnten, bei überladenen Wohnwagen.

Wegen der Zuladung, gibt es eventuell vom Hersteller, oder kann es geben, bei Nachfrage, eine etwas höhere Auflastung auf vielleicht 1900 Kg, oder 2000 Kg. Dafür gibt es dann nur eine Bescheinigung, natürlich gegen Geld, welche eine höhere Zuladung zulässt, bzw. bestätigt. Also nur Dokumentenumschreibung, oder im Extremfall, müssten andere Stoßdämpfer verbaut werden, oder noch schlimmer ein anderes Fahrwerk, was aber mit knapp 5000 Euro zu buche schlagen würde.
Also die 3 Möglichkeiten gäbe es, je nach dem was der Hersteller sagt zu dem Modell. Muss man halt anfragen !

Da es auch vorkommen kann, das einige Wohnwagen vom Werk her, laut Papiere abgelastet wurden, kann man diesen Zustand dann aber wohl rückgängig machen. Daher die Dokumentenumschreibung, mit Bescheinigung vom Hersteller in der Homologation, das ein bestimmter Wohnwagen dann wieder aufgelastet wird..

Momentan wäre die Zuladung, mit schon gefüllten Wassertanks und Gasflaschen bei 200 Kg. Der Rest müsste in den Kofferraum, falls die 200 Kg für zwei Personen nicht reichen. Oder gleich den Kofferraum schwerer beladen.
Kann mich erinnern, Vater hatte sogar eine 11 Kg Gaspulle im Kofferraum beim 604 Peugeot.

Wenn alles klappt, mit der Stützlast und Begutachtung, gucken was die Waage sagt (keine Stockflecken hinter den Oberhängeschränken innen zu finden sind), das Fahrgestell soweit Rostfrei ist, wird morgen, oder übermorgen der Kaufvertrag geschlossen. HU hat er neu, Gas -Prüfung muss ich noch mal fragen.

Gruß,
Olli

Na dann drücke ich dir mal die Daumen. 🙂

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