ein nummernschild geklaut

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Opel Astra F

moin,
also hab meine karre von freitag auf samstag nacht stehen lassen und am anderen morgen als ichs abholen wollte war ein nummernschild weg!
wurde 100 %tig geklaut weil mein kumpel es an denn abend noch dran gesehen hat!!hab dann sofot die polizei bescheid gegegben!!
so jetzt meine fragen..
1.darf ich mit eins fahren??weil hinten is ja noch dran!
2.wenn ich zum straßenverkehrsamt hinfahre,werd ich dann ein neues bekommen oder bleibt die nummer so.
3.auf welche kosten kann sich dies beheben..hab sowas von 40€ gehört!

mfg

33 Antworten

Und ich kann nur sagen was mir die zulassungstelle gesagt hat *fg
Bei uns kannst du ohne Probs einzelne nummerschilder nachmachen aber nur wenn das alte beschädigt ist oder du es für fahradständer oder sonstiges brauchst.
Warum sollte man ein neun eu fahrzeugbrief brauchen wenn man die gleichen Kennzeichen wieder bekommen sollte? dann ändert sich ja nüx im brief.....
Also wie gesagt bei uns is das so das komplett ander Kennzeichen bekommst

na gut ...

ot
@Basssuchti

geil das 2. Video!

Wo kann ich den "Soundtrack" herbekommen? 😉

na dann werd ich morgen ma gucken was die dazu sagen...
habe eben noch bei polizei angerufen die sagten,das ich damit noch fahren darf aber,ich werde andere nummernschilder bekommen und im schein wirds auch umgetragen.(logisch)..hab mir eben ers ma ne nummernschild aus pappe gebaut...das sieht aus.......

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Re: ein nummernschild geklaut

Zitat:

Original geschrieben von schildi@work


moin,
also hab meine karre von freitag auf samstag nacht stehen lassen und am anderen morgen als ichs abholen wollte war ein nummernschild weg!
wurde 100 %tig geklaut weil mein kumpel es an denn abend noch dran gesehen hat!!hab dann sofot die polizei bescheid gegegben!!
so jetzt meine fragen..
1.darf ich mit eins fahren??weil hinten is ja noch dran!
2.wenn ich zum straßenverkehrsamt hinfahre,werd ich dann ein neues bekommen oder bleibt die nummer so.
3.auf welche kosten kann sich dies beheben..hab sowas von 40€ gehört!

mfg

hallo....

mir wurde auch nr schild geklaut..

es ist du darfst fahren eine kurze zeit nur mit einen schild solltest aber die schriftl.anzeige dabei haben...

schnell wie möglich zu strassen verkehrsamt dort bekommst du neue schilder mit neuer nummer...

preis ca 50,- euro

brief und fahrzeugschein werden auch neu gemacht.. wegen der neue Nr.

Re: Re: ein nummernschild geklaut

jojo...

hiho

komme aus rlp

und es gibt kpl neue schilder und neue nummern da die alte"geklaute" nummer gespeert ist und in die "fahndung kommt

damit es zwischen dem "richtigen" besitzter und dem dieb nicht zu konflikten kommen kann bekommt der richtige besitzter neue schlider und daurch auch neue papiere (brief und schein bzw zulassungsbescheinigung 1+2)

hat mein onkel vor 2 wochen mitgemacht (bullen bescheid gegeben anzeige gestellt auf die zulassung (mit dem wisch von der bullerei wo drin steht das die schilder geklaut wurden ..beglaubigt und abgestempelt um missbrauch zu verhindern )neue schilder bekommen und neue papiere

gruss dirk

ist überall so, dass man neue Schilder bekommt um wie oben schon genannt das Kennzeichen in die Fahndung zu bringen und sobald damit z.B. tankbetrug, Einbruchdiebstahl usw gemacht wird, steht fest, dass es nicht der ursprüngliche Besitzer war ... sonst würde ich es mir auch 20 mal klauern lassen, nen Coup landen und sagen ich war's nicht, war wohl einer der es mir geklaut hatte

genau so sieht´s aus.....

Hab jetzt nochmal genau nachgeschaut und siehe da:

"Kennzeichendiebstahl

Benötigte Unterlagen:


- Kraftfahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

- Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

- Gültiger HU- und AU-Nachweis

- Diebstahlsanzeige der Polizei

Wurde nur ein Kennzeichen gestohlen, ist das noch vorhandene Kennzeichen vorzulegen. Das gestohlene Kennzeichen wird gesperrt. Das Fahrzeug erhält ein neues Unterscheidungskennzeichen.


Wird ein Wunschkennzeichen zugeteilt, erhöht sich die Gebühr um 10,20 €.
Wurde das Wunschkennzeichen vorreserviert, werden noch 2,60 € Vorreservierungsgebühr erhoben. "

jo ich weiß bescheid...

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V


"Kennzeichendiebstahl

Benötigte Unterlagen:


- Kraftfahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

- Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

- Gültiger HU- und AU-Nachweis

- Diebstahlsanzeige der Polizei

Wurde nur ein Kennzeichen gestohlen, ist das noch vorhandene Kennzeichen vorzulegen.

was ist, wenn man sagt: "mir ist das kennzeichen abgefallen und ich weiss nicht wo´s jetz ist!"?????

da kann ich ja den diebstahl nicht bei der polizei anzeigen... wirds dann billiger/teurer?

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm


was ist, wenn man sagt: "mir ist das kennzeichen abgefallen und ich weiss nicht wo´s jetz ist!"?????

da kann ich ja den diebstahl nicht bei der polizei anzeigen... wirds dann billiger/teurer?

fragste das wegen deiner geschichte mit dem kennzeichen festkleben ?? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm


was ist, wenn man sagt: "mir ist das kennzeichen abgefallen und ich weiss nicht wo´s jetz ist!"?????

da kann ich ja den diebstahl nicht bei der polizei anzeigen... wirds dann billiger/teurer?

Stimmt ja...du wolltestdein Kennzecihen festkleben... ^^

also dazu hab ich follgendes grad gefunden:

"Kennzeichenverlust

Benötigte Unterlagen:

- Kraftfahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

- Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

- Gültige Haupt- und Abgasuntersuchungsbescheinigung (TÜV und ASU)

- Legitimation des Fahrzeughalters

- Bei Verlust eines oder beider Kennzeichenschilder muss eine

"eidesstattliche Versicherung" abgegeben werden.

Die eidesstattliche Versicherung kann direkt bei der Kfz.-Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden.

Eine einfache Verlusterklärung reicht nicht aus.

Die eidesstattliche Versicherung kann in der Regel nur vom Fahrzeughalter abgegeben werden.

Ist nur ein Kennzeichenschild in Verlust geraten, ist das noch vorhandene Kennzeichenschild mit vorzulegen. Das in Verlust geratene Kennzeichen wird gesperrt. Das Fahrzeug erhält ein neues Unterscheidungskennzeichen. "

ich hab mal gelernt dass eine Privarperson keine eidesstattliche Versicherung abgeben kann 😕

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