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Ein-/Nachtragung 100km/h Zulassung
Hallo zusammen,
ich habe mir anfang des Jahres einen Motolug Single Se zugelegt. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenklappbaren Motorradanhänger. Die Zulässige gesamtmasse beträgt 500 kg. Diesen habe ich bereits im April auf mich zugelassen, allerdings ohne 100km/h Eintragung.
Da ich mir jetzt ein neues Auto mit einem Leergewicht von mehr als 1.666,67 kg (500/0,3) gekauft habe, möchte ich jetzt gern die 100km/h-Plakette eintragen lassen. Nach Angaben auf der Website des Herstellers sollte das kein Problem sein.
Hat da jemand Erfahrungen ob das ohne weiteres geht? Muss eh den Anhänger wegen Umzug ummelden. Damit wollte ich das gerne verbinden. Oder muss ich vorher zum TÜV weil der Hänger schon ohne 100km/h zugelassen ist?
VG
Marco
Beste Antwort im Thema
Moin,
ab zur Prüfstelle, 100er Abnahme machen lassen, damit zur Zulassungsstelle.
Dort wird die 100er Abnahme in die Fahrzeugpapiere übertragen und du bekommst deine gesiegelte 100er Plakette.
Zur Zulassungsstelle musst Du so oder so um die Abnahme in die Papiere zu bekommen und um die gesiegelte 100er Plakette zu erhalten. Also erst TÜV und dann zur Zulassungsstelle
Viele Grüße
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49 Antworten
Moin,
ab zur Prüfstelle, 100er Abnahme machen lassen, damit zur Zulassungsstelle.
Dort wird die 100er Abnahme in die Fahrzeugpapiere übertragen und du bekommst deine gesiegelte 100er Plakette.
Zur Zulassungsstelle musst Du so oder so um die Abnahme in die Papiere zu bekommen und um die gesiegelte 100er Plakette zu erhalten. Also erst TÜV und dann zur Zulassungsstelle
Viele Grüße
Bescheinigung vom Hersteller für den TÜV Onkel könnte es noch einfacher machen?
Die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein..
den Anhänger habe ich auch , und die 100 km auch eingetragen bekommen. habe ich aber alles vor der Anmeldung
gemacht. Aber so geht es auch. Fahr zuerst zum TÜV , und dann zum Ummelden, sonst Bezahlst
2 mal den Fahrzeugschein. Nimm das 100 km Schild sofort mit, die meisten vergessen es , und denk dran,
das teil muss auch irgend wo verbaut werden. Ich habe mir einen Zweiten Nummernschild Träger bestellt ,
und An der anderen Seite verbaut .
Noch eine Frage wie Alt ist dein Anhänger, Tut nichts zur Sache. denn die 100 KM hat er von Hause aus schon gehabt.
wenn etwas ist melde dich Peer PN .
mfg fritz
ich weiß grad garnicht ob ich bei Zulassung die ECE-Papiere zurückbekommen hab - da müsste das ja ggf. mit der 100km/h-Zulassung drin stehen. Ich denke das der TÜV das nicht beurteilen kann, ob das Ding 100km/h tauglich ist. Geht ja nicht um einen gebremsten Anhänger der Gewisse auflagen erfüllen muss oder schauen die dann wie alt die montierten Reifen sind? er bekommt ja dann nur das Mindestleergewicht des Zugfahrzeuges eingetragen für die 100er-Zulassung.
Das Die Plakette dran muss weiß ich. hab zuhause noch eine Blechtafel rumbliegen. Die müsste hoffentlich reichen. Bei Zulassung musste ich den auf der Zulassungsstelle vorführen. Muss ich dass zur 100er-Ummeldung auch - ggf. wenn ich vorher beim TÜV war...
Wie ich bereits geschrieben hatte, hab ich den im Mai diesen Jahres erstzugelassen. Der ist also so gut wie neu...
Moin Moin !
Zitat:
Ich denke das der TÜV das nicht beurteilen kann, ob das Ding 100km/h tauglich ist.
?????????? Dann fahr zur Dekra ! :D
Alle ab 1990 erstzugelassenen Anhänger müssen 100 km/h tauglich sein , andernfalls steht es in den Fzg-Papieren und es muss ein Geschwindigkeitsschild (z.B. 80 ) angebracht sein.
Zitat:
Geht ja nicht um einen gebremsten Anhänger der Gewisse auflagen erfüllen muss oder schauen die dann wie alt die montierten Reifen sind?
Ja , natürlich !
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 29. November 2017 um 09:08:21 Uhr:
Alle ab 1990 erstzugelassenen Anhänger müssen 100 km/h tauglich sein , andernfalls steht es in den Fzg-Papieren und es muss ein Geschwindigkeitsschild (z.B. 80 ) angebracht sein.
Also mir ist das eher umgedreht bekannt. Die 100 km/h müssen doch eingetragen werden und dann muss ein 100er-schild dran. Sonst gilt 80km/h.
Ich seh auch immer so viele Anhängerfahrer die das scheinbar nicht wissen und mit 110 oder 120 km mit nem 80er Anhänger über die bahn bretter wo man teilweise schon sieht (keine Auflaufbremse am großen Hänger), dass die nie im Leben 100 fahren dürften. Und bei einigen denk ich mir nur: "Du weißt schon dass dir die 100er-plakette hinten druff fehlt damit du so schnell fahren darfst."
Zitat:
@Blueshadow89 schrieb am 29. November 2017 um 11:23:55 Uhr:
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 29. November 2017 um 09:08:21 Uhr:
Alle ab 1990 erstzugelassenen Anhänger müssen 100 km/h tauglich sein , andernfalls steht es in den Fzg-Papieren und es muss ein Geschwindigkeitsschild (z.B. 80 ) angebracht sein.
Also mir ist das eher umgedreht bekannt. Die 100 km/h müssen doch eingetragen werden und dann muss ein 100er-schild dran. Sonst gilt 80km/h.
Ich seh auch immer so viele Anhängerfahrer die das scheinbar nicht wissen und mit 110 oder 120 km mit nem 80er Anhänger über die bahn bretter wo man teilweise schon sieht (keine Auflaufbremse am großen Hänger), dass die nie im Leben 100 fahren dürften. Und bei einigen denk ich mir nur: "Du weißt schon dass dir die 100er-plakette hinten druff fehlt damit du so schnell fahren darfst."
Im Grunde richtig.
Aaaaber z.B. in Frankreich wirst Du als 100er Plakette rausgeholt, wenn du mit dem Teil schneller fahren solltest. Denn die werten das eben auch als Maximalgeschwindigkeit.
Die Franzosen fahren nämlich zugelassen mit den kleinen Hoppel-Moppel-Anhängern alle bis zu 130km/h ohne Schild hinten dran. Und genau dafür fahre z.B. ich ohne Schild den "80er" Hänger durch die Gegend.
Zumal es in "D" sehr schwer ist, ordnungsgemäße 100er Zulassung zu fahren, wenn vorne dran nicht gerade so'n SUV-Kopp zieht (wegen des notwendigen Leergewichtes des Zugfahrzeuges) 750/0,3=2.500kg
Also wie gesagt - meiner hat nur 500kg zulässige gesamtmasse und da brauch mein Auto nur ein Leergewicht von 1.667 kg und da liegt ich mir dem Skoda Superb Combi drüber.
Ich hab jetzt das ECE-Zertifikat rausgesucht - da steht Ne Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h drin. Das sollte ja der Zulassungsstelle reichen um mir die 100er-Plakette nachträglich zu erteilen oder?
Wenn du mit nem 100er Anhänger ins Ausland willst wo man schneller fahren darf müsste es reichen wenn du an der Grenze die 100er-Plakette abdeckst. Ich weiß aber auch nicht ob du neben die 100er auch ne 130er kleben darfst um dieses Problem zu umgehen. Sieht man ja bei Lkws manchmal das die verschiedene Geschwindigkeits-Plaketten hinten drauf haben...
Moin Moin !
alles bisher Kappes !
Zitat:
Ich hab jetzt das ECE-Zertifikat rausgesucht - da steht Ne Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h drin. Das sollte ja der Zulassungsstelle reichen um mir die 100er-Plakette nachträglich zu erteilen oder?
Nein !
Zitat:
Aaaaber z.B. in Frankreich wirst Du als 100er Plakette rausgeholt, wenn du mit dem Teil schneller fahren solltest. Denn die werten das eben auch als Maximalgeschwindigkeit.
Die Franzosen fahren nämlich zugelassen mit den kleinen Hoppel-Moppel-Anhängern alle bis zu 130km/h ohne Schild hinten dran.
Das ist etwas völlig anderes und hat mit dem Thema hier nichts zu tun.
Zitat:
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 29. November 2017 um 09:08:21 Uhr:
Alle ab 1990 erstzugelassenen Anhänger müssen 100 km/h tauglich sein , andernfalls steht es in den Fzg-Papieren und es muss ein Geschwindigkeitsschild (z.B. 80 ) angebracht sein.
Also mir ist das eher umgedreht bekannt. Die 100 km/h müssen doch eingetragen werden und dann muss ein 100er-schild dran. Sonst gilt 80km/h.
Du hast es nicht verstanden . Hier mal die StVZO :
""Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors
(1) Kraftfahrzeuge müssen entsprechend dem Stand der Technik so gebaut und ausgerüstet sein, dass technische Veränderungen, die zu einer Änderung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann) führen, wesentlich erschwert sind. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Veränderungen leicht erkennbar gemacht werden.
(1a) Zweirädrige Kleinkrafträder und Krafträder müssen hinsichtlich der Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe den Vorschriften von Kapitel 7 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 226 vom 18.8.1997, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/108/EG (ABl. L 213 vom 18.8.2009, S. 10) geändert worden ist, jeweils in der aus dem Anhang zu dieser Vorschrift ersichtlichen Fassung, entsprechen.
(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.
(3) Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG sind zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.
""
Dieser Satz 2 gilt für Anhänger ab EZ 1990. Mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit von 130 erfüllt dein Anhänger diese Vorschrift und muss nicht mit "80" gekennzeichnet werden. Eine Zulassung auf 100 km/h wäre auch nicht möglich , wenn diese Vorschrift nicht erfüllt wird !
In Deutschland gilr ausser der StVZO, die die Beschaffenheit der Fzge regelt, auch die StVO. Hier werden die Verkehrsregeln vorgeschrieben. Und danach gilt eine Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger von max. 80 km/h, auch wenn der Anhänger von seiner technischen Seite her schneller fahren könnte. (und z.B. in Frankreich auch darf) Eine Hochsetzung der Geschwindigkeit erfolgt nach der 9. Ausnahmeverordnung zur STVO ! Das bedeutet , hier werden keine technischen Vorschriften ausser Kraft gesetzt, sondern eine Ausnahme zur nationalen Regelung einer Verkehrsvorschrift unter bestimmten Bedingungen erteilt.
damit gilt folgendes: Die 100 km/h gelten nur in D. Auch im Ausland zugelassene Fzge mit ihren Anhängern können diese Regelung in Anspruch nehmen.
MfG Volker
@schreyhalz
Danke für die erläuterung mit Begründung. Hatte mir schon gedacht, dass du auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit hinaus willst, auch wenn die StVO das limitiert. Sorry.
Du meintest, das das ECE-Zertifikat der Zulassungsstelle nicht ausreichen wird? Das ist ja quasi vom Hersteller die Bestätigung, dass der Anhänger bauartbedingt mehr als 100km/h fahren kann (auch wenn er das sowieso können muss damit ich ihn überhaupt schon mal zulassen konnte). Muss ich jetzt wirklich extra vorher zur Dekra oder zum TÜV damit die gucken wie alt die Reifen sind und sagen: jo mit PKW schwerer 1.667 kg Leergewicht darfst damit 100 fahren?
Die gesetzliche Grundlage sollte ja die Zulassungsstelle kennen und das ist ja jetzt keine Meisterleistung das auszurechnen. und Wie leuchtturm 86 bereits schrieb, wars bei der Erstzulassung gar kein Problem.
Ich hoffte man mus nur mit nem Anhänger zur Dekra der die technischen Voraussetzungen mit Auflaufbremse, und Radstoßdämpfer erfüllen muss, da das der Beamte auf der Zulassungsstelle vllt. nicht so leich prüfen kann, weil ja die technische Voraussetzung hier geprüft werden muss.
Nimm die Papiere vom Hänger und fahr zur Zulassungsstelle. Da möchtest du dann die 100km/h Plakette(Aufkleber) haben.
Das sollte eigentlich reichen.
Habe vor 3 Jahren meinen Hänger auch so angemeldet und nachträglich die 100er Zulassung angefordert.
Hatte ich am Tag der Anmeldung nicht dran gedacht.
Weder beim 1. Noch 2. Termin musste ich den Hänger oder das Zugfahrzeug vorführen.
Kannst ja vorher bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen was du brauchst oder machen musst.
Ich habe das auch mal beim TÜV angefragt. Da habe ich soeben den Rückruf bekommen. Die meinen die Plakette bekomm ich ohne Probleme. Da wird im Fahrzeugschein auch nix mehr nachgetragen (Ich hab das aber schon mal irgendwo gesehen, dass unter sonstiges die Voraussetzung des Zugfahrzeuges drin stand.)
Was steht denn im Teil I der Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit drin?