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Ein-/Nachtragung 100km/h Zulassung

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo zusammen,

ich habe mir anfang des Jahres einen Motolug Single Se zugelegt. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenklappbaren Motorradanhänger. Die Zulässige gesamtmasse beträgt 500 kg. Diesen habe ich bereits im April auf mich zugelassen, allerdings ohne 100km/h Eintragung.

Da ich mir jetzt ein neues Auto mit einem Leergewicht von mehr als 1.666,67 kg (500/0,3) gekauft habe, möchte ich jetzt gern die 100km/h-Plakette eintragen lassen. Nach Angaben auf der Website des Herstellers sollte das kein Problem sein.

Hat da jemand Erfahrungen ob das ohne weiteres geht? Muss eh den Anhänger wegen Umzug ummelden. Damit wollte ich das gerne verbinden. Oder muss ich vorher zum TÜV weil der Hänger schon ohne 100km/h zugelassen ist?

VG

Marco

Beste Antwort im Thema

Moin,

ab zur Prüfstelle, 100er Abnahme machen lassen, damit zur Zulassungsstelle.
Dort wird die 100er Abnahme in die Fahrzeugpapiere übertragen und du bekommst deine gesiegelte 100er Plakette.

Zur Zulassungsstelle musst Du so oder so um die Abnahme in die Papiere zu bekommen und um die gesiegelte 100er Plakette zu erhalten. Also erst TÜV und dann zur Zulassungsstelle

Viele Grüße

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Ein Unimog ist eine landwirtschaftliche Zugmaschine und darf je nachdem wie schnell er ist mit Klasse S oder T gefahren werden.

Zitat:

@R-Sch schrieb am 2. Oktober 2018 um 16:33:07 Uhr:


Ein Unimog ist eine landwirtschaftliche Zugmaschine und darf je nachdem wie schnell er ist mit Klasse S oder T gefahren werden.

Nööö. Ein Unimog kann auch eine Zugmaschine ZM sein, dass muss keine LOF sein.
Und bis 3,5 Tonnen ZlGG braucht man nur ein B Führerschein, mit S darfst du da garnix fahren und T reicht für nen Unimog auch nicht, da der schneller als 40km/h fährt...

@Mark-86

Woran erkennt man ob man die 3,5t Beschränkung im BE hat oder nicht? Gemacht hab ich meinen BE 2000 also eigentlich keine Beschränkung!

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 2. Oktober 2018 um 17:11:46 Uhr:


@Mark-86

Woran erkennt man ob man die 3,5t Beschränkung im BE hat oder nicht? Gemacht hab ich meinen BE 2000 also eigentlich keine Beschränkung!

Das geht nach Stichtag / Erteilungsdatum.
In deinem Führerschein steht ja das Datum drinnen und bzgl. der 3,5 Tonnen Regelung musst du dann nachgucken, ob die damals schon galt oder nicht.
Bei 2000 hast du die Beschränkung aber in jedem Falle nicht.

Erst wenn deine Karte mal irgendwann neu gedruckt wird, also wegen Verlust oder Upgrade irgendeiner Führerscheinklasse, dann musst du drauf achten dass die Schlüsselnummern mit eingetragen werden. (War bei mir automatisch der Fall).

Richtig. Wäre dann die 79.06. (im Übrigen gilt man, hat man BE vor dem 09.09.2009 gemacht, auch als grundqualifiziert! Kann (ENORME) Vorteile haben, wenn man später nochmal z.B. den CE machen will, aber das nur am Rande... Thema ist eh 'n Anderes)

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