Eigentümer-Rechte

Piaggio NRG Reihe 50

Schönen guten Tag,

habe eine wichtige Frage.Vielleicht kann mir Jemand helfen.

ICH bin Eigentümer eines Roller Piaggio NRG Power-nicht gerade günstig.ICH steh also im Brief bzw.in der Betriebserlaubnis.
Mein Sohn ist mit dem Roller gefahren.Jetzt hat mein Sohn diesen Roller einfach ohne mein Wissen an einen Nachbarn "verschachert".Kann ich den Roller als Eigentümer zurück fordern?

Gruß Seegurke

Beste Antwort im Thema

Bevor hier noch weiterhin wildes Halbwissen gepostet wird, was höchstens zur weiteren Verunsicherung des TE beiträgt:

1. Den Quatsch mit Strafanzeige SOFORT wieder vergessen.

Die strafrechtliche Seite hat nämlich mit der zivilrechtlichen Seite (Kaufvertrag) nichts - aber auch gar nichts zu tun!

2. Der Käufer muss den Roller wieder herausgeben.

Er kann sich zunächst auf gutgläubigen Erwerb berufen.

Allerdings bestehen hier massive Zweifel an der Gutgläubigkeit des Erwerbers.

Der Erwerber ist bösgläubig, wenn ihm bekannt ist oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass der Veräußerer nicht Eigentümer ist. Es besteht zwar für den Erwerber keine allgemeine Nachforschungspflicht, aber er muss sich aufdrängenden Zweifeln nachgehen.

Und das ist der Knackpunkt: Entweder hat der Erwerber gewusst, dass der Sohn gar nicht der Eigentümer des Fahrzeuges ist (Beweislast beim TE), oder aber er hätte den dringenden Zweifeln (Kaufpreis massiv unter dem Marktwert und Eintrag des TE in die Betriebserlaubnis) nachgehen müssen.

Das hat er nicht getan - somit kein gutgläubiger Erwerb möglich - folglich muss der Roller herausgegeben werden.

Wenn er es nicht freiwillig tut, dann muss der Gerichtsweg beschritten werden.

So und nicht anders ist das!

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Zitat:

Original geschrieben von Hugo Boß


Das ist ja aber kein Eintrag wie bei einem Motorrad oder PKW.
Fakt ist das dein Sohn etwas verkauft hat was ihm nicht gehört.
Ob man dem Käufer daraus ein strick drehen kann ist fraglich.
Da er ihn ja mit dem Roller hat fahren sehen und er daher davon ausgehen könnt, es ist seiner........
Selbstverständlich ist der Kaufvertrag ungültig.
Über die höhe des Kaufpreises kann man sich auch streiten.ich würde jedenfalls keine 400-500 Euro für eine nicht fahrbereite event. Bastelkiste bezahlen.
Sprich deinen Nachbarn an, wie man sich einigen kann, oder ob du die Sache zum Anwalt geben mußt.
Lange reden wird da nix bringen.

ICH habe den Nachbarn meines Sohnes,sprich den Käufer-mit dem Roller gesehen und durch das anschließende Gespräch erfahren,dass mein Sohn ihm den Roller für 100 € -ohne meine Einwilligung-verkauft hat.UND,alles nur mündlich.

Vielen Dank für Ihr vielen und schnellen Antworten.Ist mir eine große Hilfe.

Danke an Alle und schönen Sonntag noch.
Gruß Seegurke Kerstin

Zitat:

Original geschrieben von SeegurkeBS



ICH habe den Nachbarn meines Sohnes,sprich den Käufer-mit dem Roller gesehen und durch das anschließende Gespräch erfahren,dass mein Sohn ihm den Roller für 100 € -ohne meine Einwilligung-verkauft hat.UND,alles nur mündlich.

Vielen Dank für Ihr vielen und schnellen Antworten.Ist mir eine große Hilfe.

Danke an Alle und schönen Sonntag noch.
Gruß Seegurke Kerstin

Hi Kerstin,

Du hast Deinem Sohn den Roller "geliehen" !!! ???? und nicht "geschenkt" ???

In der Regel ist derjenige der Eigentümer der die Originalpapiere in der Hand hat und auch namentlich eingetragen ist !!

Dein Sohn wird wohl sagen "der Roller war geschenkt" und wird darauf rechnen dass seine Mutter keine rechtlichen Schritte gegen ihren Sohn unternehmen wird !! ??

Wenn dem nicht so ist, dann mach Deinem Sohn unmissverständlich klar dass er den Roller zurückbringen muss, ansonsten er eine Anzeige wegen Unterschlagung bekommt !!

Denn Dein Sohn ist Dein Ansprechpartner, der Nachbar nur bedingt !!!

mfG, wölfle

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf



Zitat:

Original geschrieben von SeegurkeBS



ICH habe den Nachbarn meines Sohnes,sprich den Käufer-mit dem Roller gesehen und durch das anschließende Gespräch erfahren,dass mein Sohn ihm den Roller für 100 € -ohne meine Einwilligung-verkauft hat.UND,alles nur mündlich.

Vielen Dank für Ihr vielen und schnellen Antworten.Ist mir eine große Hilfe.

Danke an Alle und schönen Sonntag noch.
Gruß Seegurke Kerstin

Hi Kerstin,

Du hast Deinem Sohn den Roller "geliehen" !!! ???? und nicht "geschenkt" ???

In der Regel ist derjenige der Eigentümer der die Originalpapiere in der Hand hat und auch namentlich eingetragen ist !!

Dein Sohn wird wohl sagen "der Roller war geschenkt" und wird darauf rechnen dass seine Mutter keine rechtlichen Schritte gegen ihren Sohn unternehmen wird !! ??

Wenn dem nicht so ist, dann mach Deinem Sohn unmissverständlich klar dass er den Roller zurückbringen muss, ansonsten er eine Anzeige wegen Unterschlagung bekommt !!

Denn Dein Sohn ist Dein Ansprechpartner, der Nachbar nur bedingt !!!

mfG, wölfle

Hallo Wölfe,

danke für Deine Antwort.
Namentlich bin ICH eingetragen.Hatte gerade ein Gespräch mit meinem Sohn,dass er den Roller zurückholen muß.Morgen will er mit dem Nachbarn sprechen,ihm die Rechtslage erklären,dass er den Roller nicht verkaufen durfte.Das der Roller an den Eigentümer übergeben wird.

Schönen Abend,
Gruß Kerstin

Lass uns bitte wissen wie die Sache zu Ende ging

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Zitat:

Original geschrieben von Elfman


Lass uns bitte wissen wie die Sache zu Ende ging

Möchte zwischendurch mal mitteilen,wie der Stand der Dinge ist.

Also:Mein Sohn hat mit dem Nachbarn gesprochen,ihm erklärt,dass der "Kauf" ohne Eigentümerzustimmung so nicht i.O.war.Mein Sohn hat ihm auch erklärt,dass der Eigentümer(Das bin Ich)den Roller wieder haben will.Tja,der Nachbar stellt sich quer,verlangt für die Herausgabe des Rollers 300 €,(Bezahlt hat er nur 100 €)weil er ja ,ich zitiere"Ersatzteile gekauft und den Roller privat repariert habe".

Da mein Sohn nichts erreicht hat,werde ich nächste Woche ein Gespräch mit dem Nachbarn führen.

Ich halte Euch weiter auf dem Laufendem

Schönen Tag,viele Grüße
Seegurke

Ich verstehe allerdings nicht warum du nicht gleich zum Nachbarn gegangen bist, das ganze ist jetzt 10 Tage her, da hättest du einiges regeln können!
Wie alt ist dein Sohn?
mfg
Danny

Hallo Danny,

das ist schon alles geschehen,als ich den Nachbarn durch Zufall mit dem Roller gesehen habe.Nach dem Gespräch habe ich hier meinen Tread eröffnet um mich schlau zumachen.Wollte wissen,wie die Rechtslage ist.
Mein Sohn ist 22 Jahre alt,und da er den Bockmist verzapft hat,hat man mir hier den Rat gegeben,dass er erst nochmal persönlich mit dem Typen spricht.Wenn DAS nicht fruchtet,ich mich einschalte,was ich auch machen werde.

MfG
Seegurke

Zitat:

Original geschrieben von SeegurkeBS


das ist schon alles geschehen,als ich den Nachbarn durch Zufall mit dem Roller gesehen habe.Nach dem Gespräch habe ich hier meinen Tread eröffnet um mich schlau zumachen.Wollte wissen,wie die Rechtslage ist.

Grundsätzlich dürfen hier keine Rechtbelehrungen getätigt werden und es sind auch wenige Juristen hier die das genau ausführen könnten, also Vorsicht mit den Ratschlägen, sind zwar gutgemeint aber nicht die Rechtssprechung.

Daher ein Rat, wenn die Sache nicht zw. Männern geregelt werden kann, dann musst einen Anwalt einschalten und dann wirds evtl. eklig weil Dein Sohnemann (ist der wirklich von Dir 😉 ) ja etwas verzapft hat und der Nachbar ebenso.

Wenn er die Rechnung über die Ersatzteile + reparierten Roller um 300.- rausrückt dann solls der Sohnemann zahlen (die heissen Ohren kosten extra) und die eine Sache wäre mal geklärt.

Warum dein Sohn das getan hat ist Eure Sache, meine Tochter hätte viel Spaß mit mir nach so einer 'Tat'.😎

GreetS Rob

Zitat:

Original geschrieben von Rob _Mae



Zitat:

Original geschrieben von SeegurkeBS


das ist schon alles geschehen,als ich den Nachbarn durch Zufall mit dem Roller gesehen habe.Nach dem Gespräch habe ich hier meinen Tread eröffnet um mich schlau zumachen.Wollte wissen,wie die Rechtslage ist.
Grundsätzlich dürfen hier keine Rechtbelehrungen getätigt werden und es sind auch wenige Juristen hier die das genau ausführen könnten, also Vorsicht mit den Ratschlägen, sind zwar gutgemeint aber nicht die Rechtssprechung.

Daher ein Rat, wenn die Sache nicht zw. Männern geregelt werden kann, dann musst einen Anwalt einschalten und dann wirds evtl. eklig weil Dein Sohnemann (ist der wirklich von Dir 😉 ) ja etwas verzapft hat und der Nachbar ebenso.

Wenn er die Rechnung über die Ersatzteile + reparierten Roller um 300.- rausrückt dann solls der Sohnemann zahlen (die heissen Ohren kosten extra) und die eine Sache wäre mal geklärt.

Warum dein Sohn das getan hat ist Eure Sache, meine Tochter hätte viel Spaß mit mir nach so einer 'Tat'.😎

GreetS Rob

Hallo GreetS Rob,

ohja,den Spaß hatte mein Sohn schon ganz gewaltig mit mir.Jetzt werden ziemlich kleine Brötchen gebacken ;-)Soll er auch....

Gruß Seegurke

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