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Eigenes Überholmanöver auf AB und extrem ungeduldiger "Nachfolger"

Themenstarteram 5. September 2012 um 11:42

Hallo alle zusammen,

eine spezielle Situation:

ich fahre auf die AB auf. Vor mir ein Mittelklassewagen der nicht weiter als tempo 90 beschleunigt. Hinter mir ist ein wohl PS-Starker recht neuer Golf.

Ich blinke zum Auffahren und sehe im gleichen Augenblick daß der Wagen vor mir nicht schneller wird, also lasse ich den Blinker gesetzt und ziehe auf die Überholspur. Der Wagen hinter mir läßt auch seinen Blinker gesetzt und ich denke er möchte es mir gleichtun. Aber nein er versucht mich noch zu überholen als ich schon halb auf der Überholspur war. Dabei gab er soviel Gas daß er mit (trotz ABS!) quietschenden Reifen bremsen mußte als er sah daß ich mein schon angefangenes Überholmanöver nicht wieder abbrechen werde.

Wie sieht man das jetzt: hat er gegen die Vorsicht verstoßen ein Auto zu überholen welches schon eindeutig zum Überholen angesetzt hat?

War es mir anzukreiden? Um seine Bremsung zu vermeiden hätte ich meinen Überholvorgang ja abbrechen können.

Daß er keine 500m später gleich wieder abbfuhr läßt vermuten daß er einen extrem ungeduldigen Stil fährt.

Beste Antwort im Thema

Es ist müßig, im Sinne der STVO und vor allem des gesunden Menschenverstandes in Verbindung von Anstand und Fairness, gewürzt mit Achtung des anderen Verkehrsteilnehmers, über diese Situation zu diskutieren.

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Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

Meiner Meinung nach ist hier die Schuld einzig und alleine beim 90km/h Schleicher zu suchen...

Und der Kalender wird auf den 30.Februar erweitert.

Ich kann nur aus meiner Anfangszeit meines FS (1973) denken.

Es wurde mir damals ein Handgrät (Gas, Bremse Kuplung) rechte Hand.

Damals hatte ich eine Geschwindikeitsbegrenzung von 80 km/h im FS eingetragen.

1 Jahr später wurde diese Beschränkung aufgehoben.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Wenn der Vordermann blinkt und überholen will, hat man zu warten.

Totaler Schwachsinn.

Das Blinken berechtigt zu gar nichts, hat man dir das in der Fahrschule nicht erklärt?

Vom Prinzip her hast Du Recht.

Wenn man den §1 einbezieht hast Du Unrecht.

Und vom Zwischenmenschlichen ist es Oberassi das blinken zu ignorieren und somit sich und andere in Gefahr zu bringen.

Aber wenn ich hier so den Tenor beobachte stelle ich mit erschrecken fest das es garnicht mal so verurteilt wird, wenn man sich wie ein Oberassi benimmt.

Erst wenn man selber geblinkt hat und dann von der Straße geschossen wird, weil von hinten ein Wahnsinniger kommt der meint, das blinken verpflichtet ihn zu überhaupt nix, erst dann schreien alle nach Mamma und nach Gerechtigkeit.

Es wird nur verurteilt wer anwesend ist, egal welche Schuld besteht. Von daher, heißt das nicht, dass der Golffahrer hier zu sanft behandelt wird.

am 7. September 2012 um 17:09

Zitat:

Totaler Schwachsinn.

Das Blinken berechtigt zu gar nichts, hat man dir das in der Fahrschule nicht erklärt?

In der Fahrschule hat man mir beigebracht in unklaren Situationen nicht zu überholen. Dir anscheinend nix. Und wenn man Vordermann berechtigterweise nach dem Blinken rüberzieht, startet man selbst einen Versuch, sich noch vorbeizuquetschen oder was?

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Wenn der Vordermann blinkt und überholen will, hat man zu warten.

Totaler Schwachsinn.

Das Blinken berechtigt zu gar nichts, hat man dir das in der Fahrschule nicht erklärt?

Mal noch ne Frage an Dich und die GD drücker.

Ihr steht vor einenm Kreisverkehr wollte einfahren, dichter Verkehr im Kreisverkehr, keiner blinkt, alle fahren vor euch im Kreisverkehr weiter rum, dann kommt einer der blinkt rechts, will augenscheinlich in die Ausfahrt in der ihr steht .

Ihr nutzt die Chance und fahrt in den Kreisverkehr ein, Bums macht es, denn der PKW der geblinkt hat wollte überhaupt nicht ausfahren.

Wie seht ihr hier die Relevanz des blinkens ?

So hätte ich noch mehr Beispiele.

Kommt mir jetzt bitte nicht ihr steht da bis keiner mehr kommt und es keine Missverständnisse mehr geben kann, das funktioniert nur auf dem Dorf.

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Zitat:

wissen aber sicher daß auch ein 1,7 Tonner mit nur 110 Diesel PS im Bereich von 80-120 gut beschleunigt.

Naja :D

Wenigstens beschleunigt er.

Nicht so wie Opa im 300 PS Premiumkübel.

Aber wenn man den dann selbst entnervt überholen muss- dann sollst Du mal sehen, wie schnell der doch das Gaspedal findet.

Ätzend, solche Leute.

cheerio

@downforze94:

Zitat:

Dir anscheinend nix.

Ganz schlechter Diskussionsstil :rolleyes:

Zitat:

Und wenn man Vordermann berechtigterweise nach dem Blinken rüberzieht, startet man selbst einen Versuch, sich noch vorbeizuquetschen oder was?

Wie dir bereits erklärt, das Blinken alleine berechtigt nicht zum Spurwechsel.

Die Situation ist eine völlig andere.

Du solltest eher Fragen:

Und wenn dann doch schon einer hinter dir zum überholen ansetzt ziehst du trotzdem raus?

@Diedicke1300:

Im Kreisverkehr ignoriere ich Blinker fast vollständig.

Es gibt genug die schon beim Einfahren in den Kreisverkehr rechts Blinken und das dann bis zur Ausfahrt.

Im Kreisverkehr ist es aber schon relativ schnell ersichtlich ob jemand wirklich rausfahren will, der fährt nämlich i.d.R. eine ganz andere Spur.

Ich bin aber auch dort vorsichtig, denn ich bin ein gebranntes Kind, ich hatte mal deswegen einen beinahe Unfall weil ich versuchte in den Kreisverkehr einzufahren weil jemand Blinkte.

Zum Glück war der Kreisverkehr 2-spurig und der andere konnte ausweichen.

Das Blinken berechtigt oder verpflichtet erstmal zu überhaupt gar nichts.

Es ist eine Information für andere Verkehrsteilnehmer.

Leider wird das Blinken heute nichtmehr ernst genommen, so das erst kurz vor dem abbiegen geblinkt wird oder schon beim Einfahren in den Kreisverkehr, daher kann man heute leider aus dem Blinken kaum mehr Informationen entnehmen.

am 7. September 2012 um 20:54

Ich hab nicht "totaler Schwachsinn" geschrieben, also erspare mir die Verdreherei.

Ich bin sicher nicht bekloppt genug nach links zu ziehen, wenn da was anderes vorbeidackelt. Hier geht es einzig und allein darum, daß man selbst seinen Spurwechsel gestartet hat und währenddessen der Hintermann auf die Idee kommt, mal doch noch vorbei zu fahren.

Und da gebe ich dir Brief und Siegel drauf, daß vor keinem Verkehrsrichter ein Überholmanöver zu rechtfertigen ist, wenn absehbar ist, daß der Vordermann in diesem Moment ausschert.

Zitat:

gegen die Vorsicht verstoßen ein Auto zu überholen welches schon eindeutig zum Überholen angesetzt hat?

Wer nun wann angefangen hat zu wechseln, kA. Ich verlasse mich auf die Aussage im Thread.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

@downforze94:

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

Zitat:

Dir anscheinend nix.

Ganz schlechter Diskussionsstil :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

Zitat:

Und wenn man Vordermann berechtigterweise nach dem Blinken rüberzieht, startet man selbst einen Versuch, sich noch vorbeizuquetschen oder was?

Wie dir bereits erklärt, das Blinken alleine berechtigt nicht zum Spurwechsel.

Die Situation ist eine völlig andere.

Du solltest eher Fragen:

Und wenn dann doch schon einer hinter dir zum überholen ansetzt ziehst du trotzdem raus?

@Diedicke1300:

Im Kreisverkehr ignoriere ich Blinker fast vollständig.

Es gibt genug die schon beim Einfahren in den Kreisverkehr rechts Blinken und das dann bis zur Ausfahrt.

Im Kreisverkehr ist es aber schon relativ schnell ersichtlich ob jemand wirklich rausfahren will, der fährt nämlich i.d.R. eine ganz andere Spur.

Ich bin aber auch dort vorsichtig, denn ich bin ein gebranntes Kind, ich hatte mal deswegen einen beinahe Unfall weil ich versuchte in den Kreisverkehr einzufahren weil jemand Blinkte.

Zum Glück war der Kreisverkehr 2-spurig und der andere konnte ausweichen.

Das Blinken berechtigt oder verpflichtet erstmal zu überhaupt gar nichts.

Es ist eine Information für andere Verkehrsteilnehmer.

Leider wird das Blinken heute nichtmehr ernst genommen, so das erst kurz vor dem abbiegen geblinkt wird oder schon beim Einfahren in den Kreisverkehr, daher kann man heute leider aus dem Blinken kaum mehr Informationen entnehmen.

Ich bezweifle das Du in Bezug auf das blinken Recht hast. Hättest Du Recht wäre die STVO um einige §§ kürzer in denen verankert ist wo, bzw. wo man nicht zu blinken hat. Auch kann das Nichtblinken im Straßenverkehr mit einer Geldbuße belegt werden. Das blinken hat schon eine gewisse Relevanz. Ich werde mal im www kramen.

Zitat:

Hättest Du Recht wäre die STVO um einige §§ kürzer in denen verankert ist wo, bzw. wo man nicht zu blinken hat.

Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Du musst Blinken beim abbiegen, Spurwechsel etc. aber du darfst nicht die Spurwechseln oder einfach abbiegen weil du gerade den Blinker gesetzt hast. Du hast weder das Recht dann einfach die Spur zu wechseln noch das Recht einfach abzubiegen, genausowenig hat der Gegenverkehr dann die Pflicht dir Platz zu machen oder für dich anzuhalten.

Das Blinken ist nur eine Information für andere VT das du jetzt z.B. die Spur wechseln möchtest, du musst dich dann aber selber darum kümmern das die andere Spur frei ist wenn du wechselst, ein anderer VT kann dich jetzt z.B. auf seine Spur lassen, muss das aber nicht.

Das gilt übrigens genauso für Landstrassen beim überholen.

Zitat:

Auch kann das Nichtblinken im Straßenverkehr mit einer Geldbuße belegt werden.

Es kann so vieles mit Geldbuße belegt werden. Z.B. wenn du bei gutem Wetter mit Nebelscheinwerfern fährst oder an der Ampel mit quietschenden Reifen anfährst, nichts davon berechtigt dich aber zu irgendwas.

Und mal ehrlich, kennst du wen der schonmal ein Bußgeld für falschen Blinken bekommen hat?

Zitat:

Das blinken hat schon eine gewisse Relevanz.

Sicher hat das Blinken eine Relevanz, nur interessiert das keinen mehr im Strassenverkehr.

Deswegen kann ich mich nichtmehr darauf verlassen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Ihr steht vor einenm Kreisverkehr wollte einfahren, dichter Verkehr im Kreisverkehr, keiner blinkt, alle fahren vor euch im Kreisverkehr weiter rum, dann kommt einer der blinkt rechts, will augenscheinlich in die Ausfahrt in der ihr steht .

Unsere Gemeindeverwaltung hat jetzt endlich reagiert und in die LKW-Ausweichspur des Kreisels dicke Metallteller verpflanzt.

Am ersten Tag hab ich mich mal auf die Bank nebenan gesetzt, zwei Zigaretten geraucht und mir das Holperschauspiel angeschaut - das war aber sowas von lustig. :D

Mittlerweile haben es die meisten kapiert und nun hat man auch die Möglichkeit, in den Kreisverkehr von den beiden verkehrsschwachen Seite einzufahren.

Solche Teile sollte man eigentlich in jedem Kreisverkehr verbauen.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

 

Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Du musst Blinken beim abbiegen, Spurwechsel etc. aber du darfst nicht die Spurwechseln oder einfach abbiegen weil du gerade den Blinker gesetzt hast. Du hast weder das Recht dann einfach die Spur zu wechseln noch das Recht einfach abzubiegen, genausowenig hat der Gegenverkehr dann die Pflicht dir Platz zu machen oder für dich anzuhalten.

Das Blinken ist nur eine Information für andere VT das du jetzt z.B. die Spur wechseln möchtest, du musst dich dann aber selber darum kümmern das die andere Spur frei ist wenn du wechselst, ein anderer VT kann dich jetzt z.B. auf seine Spur lassen, muss das aber nicht.

Das gilt übrigens genauso für Landstrassen beim überholen.

Laaaangsam, das habe ich nicht behauptet was Du mir unterstellst nicht zu wissen.

Es gibt einen Vertrauensgrundsatz, und ich denke der beinhaltet auch, das ich mich drauf verlassen kann, das wenn Du links blinkst auch links abbiegst und nicht rechts. Kommt es in diesem Fall zu einem Unfall wirst auch Du mit Sicherheit nicht ungeschoren davon kommen.

Genauso darf ich Dich nicht überholen wenn Du vor mir schon links blinkst, das ist zumindestens eine unklare Verkehrslage und dort ist überholen verboten.

Zitat:

(3) Das Überholen ist unzulässig:

bei unklarer Verkehrslage oder.................

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

 

Im Kreisverkehr ignoriere ich Blinker fast vollständig.

Dann bist Du aber die Ausnahme die vermutlich auch den Verkehr aufhält.

Wenn ich in den kleinen Kreiverkehren ohne Ampel unterwegs bin, sehe ich das sowie ich den Blinker setze das erste wartepflichtige Auto der nächste Aus/Einfahrt in den Kreisverkehr einfährt. Das ist auch gut so, ansonsten würden sich unnötige Staus auf den Zufahrten bilden.

Zitat:

Nach dem Vertrauensgrundsatz darf derjenige, der selbst verkehrsgerecht handelt, grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere sich auch verkehrsgerecht verhalten, es sei denn, dass ein verkehrswidriges Fremdverhalten für ihn erkennbar ist oder nahe liegt

am 8. September 2012 um 17:55

Zitat:

genausowenig hat der Gegenverkehr dann die Pflicht dir Platz zu machen oder für dich anzuhalten.

Und genau das ist absolut falsch.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Zitat:

genausowenig hat der Gegenverkehr dann die Pflicht dir Platz zu machen oder für dich anzuhalten.

Und genau das ist absolut falsch.

???????

Linksabbieger haben Vorrang vor dem Gegenverkehr?

In Deutscheland?

Wann ist das geändert worden?

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