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Eigenes Überholmanöver auf AB und extrem ungeduldiger "Nachfolger"

Themenstarteram 5. September 2012 um 11:42

Hallo alle zusammen,

eine spezielle Situation:

ich fahre auf die AB auf. Vor mir ein Mittelklassewagen der nicht weiter als tempo 90 beschleunigt. Hinter mir ist ein wohl PS-Starker recht neuer Golf.

Ich blinke zum Auffahren und sehe im gleichen Augenblick daß der Wagen vor mir nicht schneller wird, also lasse ich den Blinker gesetzt und ziehe auf die Überholspur. Der Wagen hinter mir läßt auch seinen Blinker gesetzt und ich denke er möchte es mir gleichtun. Aber nein er versucht mich noch zu überholen als ich schon halb auf der Überholspur war. Dabei gab er soviel Gas daß er mit (trotz ABS!) quietschenden Reifen bremsen mußte als er sah daß ich mein schon angefangenes Überholmanöver nicht wieder abbrechen werde.

Wie sieht man das jetzt: hat er gegen die Vorsicht verstoßen ein Auto zu überholen welches schon eindeutig zum Überholen angesetzt hat?

War es mir anzukreiden? Um seine Bremsung zu vermeiden hätte ich meinen Überholvorgang ja abbrechen können.

Daß er keine 500m später gleich wieder abbfuhr läßt vermuten daß er einen extrem ungeduldigen Stil fährt.

Beste Antwort im Thema

Es ist müßig, im Sinne der STVO und vor allem des gesunden Menschenverstandes in Verbindung von Anstand und Fairness, gewürzt mit Achtung des anderen Verkehrsteilnehmers, über diese Situation zu diskutieren.

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Es ist müßig, im Sinne der STVO und vor allem des gesunden Menschenverstandes in Verbindung von Anstand und Fairness, gewürzt mit Achtung des anderen Verkehrsteilnehmers, über diese Situation zu diskutieren.

Die Antwort steht hier:

 

§18 StVO  Autobahnen und Kraftfahrstraßen

 

(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Die Antwort steht hier:

§5 StVO  Überholen

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

Was heißt, in dem Fall wäre es eine Teilschuld für jeden, weil beide eine überholabsicht hatten, beide aber nicht genug aufpassten, wenn es geknallt hätte. Insgesamt hat aber der hintere den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, dann wäre die Situation eindeutiger...

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern

Hallo alle zusammen,

eine spezielle Situation:

Das du darüber nachdenkst, spricht sehr für dich. Ob es dem Anderen auch zu denken gibt, bezweifle ich mal. Wenn eure Spurwechsel gleichzeitig stattfanden, sehe ich bei dir kein Fehlverhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Die Antwort steht hier:

 

§5 StVO  Überholen

 

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

Was heißt, in dem Fall wäre es eine Teilschuld für jeden, weil beide eine überholabsicht hatten, beide aber nicht genug aufpassten, wenn es geknallt hätte. Insgesamt hat aber der hintere den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, dann wäre die Situation eindeutiger...

Ich hatte meinen Beitrag überarbeitet, da es hier wohl um ein Einfahren in  die Autobahn ging und nicht um einen Spurwechsel.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

 

Was heißt, in dem Fall wäre es eine Teilschuld für jeden, weil beide eine überholabsicht hatten, beide aber nicht genug aufpassten, wenn es geknallt hätte. Insgesamt hat aber der hintere den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, dann wäre die Situation eindeutiger...

Ich hatte meinen Beitrag überarbeitet, da es hier wohl um ein Einfahren in  die Autobahn ging und nicht um einen Spurwechsel.

Ich verstehe es so, die Auffahrt auf die Bahn war gerade beendet, also befand man sich vor speziell diesem geschehen schon auf der rechten AB Spur und nicht mehr auf der Auffahrt. Also normaler Spurwechsel von der rechten auf die linke Spur, die quasi 2 gleichzeitig vorhaben, der hintere aber schneller, mit zu wenig Abstand und den Blinker nicht gesehen...

Themenstarteram 5. September 2012 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Die Antwort steht hier:

§5 StVO  Überholen

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

Was heißt, in dem Fall wäre es eine Teilschuld für jeden, weil beide eine überholabsicht hatten, beide aber nicht genug aufpassten, wenn es geknallt hätte. Insgesamt hat aber der hintere den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, dann wäre die Situation eindeutiger...

Aber kann man wirklich von einer Teilschuld ausgehen, wenn man überholt wird und seinen Blinker schon länger gesetzt hat? Man weist ja damit auf eine eindeutige Absicht hin, womit es in meinen Augen völlig absurd ist daß ein Nachfolgender trotzdem auf Biegen und Brechen überholen möchte.

Der Nachfolger war ja nicht schon auf der Überholspur.

M.E. würde es einfach der gesunde Menschenverstand und Fairness verbieten doch einen Überholversuch zu starten.

Aber vielleicht zählt Menschenverstand ja nicht mehr sondern man geht das Risiko ein einen Unfall zu verursachen weil man ja u.U. nur teilschuld bekommt?

Zitat:

.E. würde es einfach der gesunde Menschenverstand und Fairness verbieten doch einen Überholversuch zu starten.

Aber vielleicht zählt Menschenverstand ja nicht mehr sondern man geht das Risiko ein einen Unfall zu verursachen weil man ja u.U. nur teilschuld bekommt?

1. sicher

2. soweit hat der sicher dann auch nicht gedacht, hat einfach gehofft du lässt es doch

3. welch ein Idiot er ist, zeigte er ja 500m später, so hat ihm das sicherlich keinen echten Zeitvorteil verschafft, vorallem nicht in Relation zum Risiko!

Zitat:

Aber kann man wirklich von einer Teilschuld ausgehen, wenn man überholt wird und seinen Blinker schon länger gesetzt hat?

Ich meine ja, ... wobei das mit dem Blinker, vielleicht hatte er gedacht, der blieb einfach hängen, wie so oft üblich... und dann du in deiner Familienkutsche, da kann so ein Brett vorm Kopf nicht gleich denken, dass du wirklich auch vorbei willst.

Themenstarteram 5. September 2012 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Ich hatte meinen Beitrag überarbeitet, da es hier wohl um ein Einfahren in  die Autobahn ging und nicht um einen Spurwechsel.

Ich verstehe es so, die Auffahrt auf die Bahn war gerade beendet, also befand man sich vor speziell diesem geschehen schon auf der rechten AB Spur und nicht mehr auf der Auffahrt. Also normaler Spurwechsel von der rechten auf die linke Spur, die quasi 2 gleichzeitig vorhaben, der hintere aber schneller, mit zu wenig Abstand und den Blinker nicht gesehen...

Ja, so ähnlich war es. Der hinter war gerade noch auf der Auffahrt und zog von dort direkt ganz nach links. immerhin hat er geblinkt.

Ich selber habe beim Auffahren und bis nach Beendigung des Spurwechsel kontinuierlich geblinkt.

Ich habe im Moment noch das Problem die genannte Verkehrssituation zu verstehen.

 

Du bist auf die Autobahn gefahren und vor dir fuhr jemand auch auf die Autobahn?

 

Du bist dann gleich auf die Überholspur gewechselt um den vor dir einfahrenden ( langsamem Wagen ) zu überholen?

 

Von hinten kam ein schneller Golf an und wollte dich überholen ?

 

Oder ist der Golf hinter dir auch auf die Autobahn gefahren und Ihr wolltet beide den vorderen ( langsamen Wagen) auf der Überholspur überholen?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Oder ist der Golf hinter dir auch auf die Autobahn gefahren und Ihr wolltet beide den vorderen ( langsamen Wagen) auf der Überholspur überholen?

Genau das, im Endeffekt 2 Dumme ein Gedanke... sowas kommt aber sehr oft vor. Deswegen gibt es ja mittlerweile durchgestrichene Linie nach links nach Auffahrten mit höherem Verkehrsaufkommen.

(wobei diese sicher auf für die Idioten sind, die meinen noch schnell platz machen müssen für den Auffahrenden, egal was links kommt...)

Themenstarteram 5. September 2012 um 12:14

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

.E. würde es einfach der gesunde Menschenverstand und Fairness verbieten doch einen Überholversuch zu starten.

Aber vielleicht zählt Menschenverstand ja nicht mehr sondern man geht das Risiko ein einen Unfall zu verursachen weil man ja u.U. nur teilschuld bekommt?

1. sicher

2. soweit hat der sicher dann auch nicht gedacht, hat einfach gehofft du lässt es doch

3. welch ein Idiot er ist, zeigte er ja 500m später, so hat ihm das sicherlich keinen echten Zeitvorteil verschafft, vorallem nicht in Relation zum Risiko!

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Aber kann man wirklich von einer Teilschuld ausgehen, wenn man überholt wird und seinen Blinker schon länger gesetzt hat?

Ich meine ja, ... wobei das mit dem Blinker, vielleicht hatte er gedacht, der blieb einfach hängen, wie so oft üblich... und dann du in deiner Familienkutsche, da kann so ein Brett vorm Kopf nicht gleich denken, dass du wirklich auch vorbei willst.

Ja, Familienkutsche, das wird wohl immer mit einer lahmarschigen Fahrweise in Verbindung gebracht.

Nicht Klischeebehaftete, wozu der Golffahrer offenbar nicht gehört, wissen aber sicher daß auch ein 1,7 Tonner mit nur 110 Diesel PS im Bereich von 80-120 gut beschleunigt.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

Oder ist der Golf hinter dir auch auf die Autobahn gefahren und Ihr wolltet beide den vorderen ( langsamen Wagen) auf der Überholspur überholen?

Genau das, im Endeffekt 2 Dumme ein Gedanke... sowas kommt aber sehr oft vor. Deswegen gibt es ja mittlerweile durchgestrichene Linie nach links nach Auffahrten mit höherem Verkehrsaufkommen.

Die Lösung steht nicht in der StVO und ist : Der klügere gibt nach.;)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Oder ist der Golf hinter dir auch auf die Autobahn gefahren und Ihr wolltet beide den vorderen ( langsamen Wagen) auf der Überholspur überholen?

Ja.

3 Fahrzeuge fahren auf die AB auf, TE in der Mitte, hinter ihm der Golf, also auch auffahrend.

Der TE will nach dem Auffahren gleich den Vordermann überholen, da zu langsam. Der Golf setzt im selben Moment an, um beide Vordermänner zu überholen.

Alle Kfz fuhren erst auf.

 

Ich unterstütze daher die 1. Antwort. In so einer Situation muss man mit einem Überholen des Vordermannes rechnen und vorbereitet sein.

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