eigene einfahrt "zu"geparkt.Bußgeld?
hallöchen
ich habe heute meine freundin abgeholt und mich in die einfahrt gestellt.
nach 10 min., wir wollten grade runter, klingelt ein nachbar und meint, es wäre nicht failr und warum und so ein zeug. er wolle raus und kommt nicht hinaus. gut es gab keine parkplätze und ich hab mich da rein gestellt, weil ich sie nur kurz abholen wollte und mal das klo aufgesucht habe.
mich würde interessieren ob er mich anzeigen kann?! denn eigentlich ist es ja auch "meine" einfahrt.
was sagt das gesetz dazu?!
ich finde nix passendes....weiss jemand was?!
würd mich über infos freuen 🙂
mfg
CrocoD
34 Antworten
STVO
Die STVO unterscheidet nicht zwischen "eigener" oder "allgemeiner Ausfahrt".
Das zuparken einer Einfahrt / Ausfahrtist generell untersagt.
Wird dadrauf verwiesen, das man mit Vorsatz die Ausfahrt zugeparkt hat , weil man die Einfahrt als seine " eigene " Einfahrt sieht, könnte sogar der Tatbestand des "Vorsatzes" als sogenannte " Nötigung" im Sinne der Rechtsprechung gewertet werden.
Hoffentlich könntet Ihr euch Gütig einigen. Seid doch Nachbarn.
Naja, anzeigen wäre wohl etwas übertrieben. Es sei denn er hat einen Schaden dadurch erlitten (Geschäftstermin geplatzt oder so). Ich meine mich zu erinnern, das sie mir in der Fahrschule 1978 beibrachten, das parken 5m vor und hinter Einfahrten verboten ist (damit ausfahrende den Querverkehr sehen können). Das parken vor abgesenkten Bordsteinen (und das ist eine Ausfahrt auch) ist ebenfalls verboten. Wenn ich Glück habe, finde ich noch eine aktuelle StVO, mal sehen was die sagt.
Ciao!
also das mit 5m wird es wohl nicht so geben, denn direkt neben der ausfahrt (ca 30 40 cm weiter links) beginnt eine gekennzeichnete parkfläche.
aber irgendwie stellt sich jeder davor beim ausladen und so ein zeug.
also falls man wirklich jemanden wegen 10 min parken vor der "eigenen" einfahrt (haus mit 3 etagen und 7 mietwohnungen, eine davon mir) anzeigen kann, dann find ich, dass da was nicht stimmt. das kann doch nicht so gravierend sein wie wenn ich die 10min in 2ter reihe stehen würde und evtl. ein rettungsfahrzeug dadurch die straße nicht benutzen könnte, oder?!
klärung wäre mal interessant 🙂
mfg
CrocoD
also die einfahrt kannst du au mitbenutzen so wie ich des seh oder?????da du ja au da wohnst.......also wo liegt dann dein problem??wenn die einfahrt allen gehört die da wohnen un nich nur deinem spackennachbarn!!wegen was solln der dich anzeigen??
gruß
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Zitat:
Original geschrieben von Yvresse
also die einfahrt kannst du au mitbenutzen so wie ich des seh oder?????da du ja au da wohnst.......also wo liegt dann dein problem??wenn die einfahrt allen gehört die da wohnen un nich nur deinem spackennachbarn!!wegen was solln der dich anzeigen??
gruß
Irgendein Mitglied hier hat in seiner Signatur stehen: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten." 😉
Du räumst ja selbst ein, dass unser Croco die Einfahrt MITbenutzen darf...wenn er allerdings davor parkt, können die anderen MITberechtigten die Einfahrt aber nicht mehr MITbenutzen.
Deine Aussage enthält Null Information und nur ne Beleidigung gegen den Nachbarn, obwohl du rein gar nichts über die näheren Umstände weißt...traurig.
Stattdessen hättest du mal etwas im www schauen sollen. Dann hättest du gemerkt, dass das Thema "eigene Einfahrt zuparken" von niemanden wirklich überzeugend geklärt wurde...und nirgends hab ich so nen schlechten Beitrag gelesen wie von dir..
Für alle anderen hier ne kleine Hilfe:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2922
Hier muss sich der Einfahrts-Besitzer nicht einmal die Einfahrt mit anderen teilen und darf wohlmöglich trotzdem nicht davor stehen.
Ich sehe es ungefähr so:
Das Stückchen Straße vor der Einfahrt gehört der Stadt. Politessen haben nun die Aufgabe auf den Straßen für Ordnung zu sorgen. Wenn die vor einer Einfahrt ein Auto stehen sehen, wissen sie ja nicht, ob der Besitzer in dem zur Einfahrt gehörenden Haus wohnt..genau dies aber auch egal sein, weil das Auto ja nicht auf einem Privatgrundstück, sondern auf einer öffentlichen Straße steht...
Bye
blubbbbbbbbb du vogel..........fragt sich wer hier beleidigend wird!!
so wie ich das verstanden hab hat er sich nich VOR die einfahrt gestellt also auf die straße(öffentlicher verkehr) was tatsächlich unzulässig wäre auch wenns seine eigene is.....sondern in die einfahrt rein (privatgrundstück mit gesamteigentum aller mitbewohner)!!in crocos erstem beitrag hat er nämlich gesagt er hat sich IN die einfahrt gestellt!!wenns so wäre dann.....:
croco stand da grad ma 10 min!!un keine 5 tage!!un der nachbar hat ja au bei ihm geklingelt und ihn gebeten sein auto wegzufahrn was er ja dann au hoffentlich gemacht hat!!wegen so nem schmarrn geht man net glei zur polizei und macht ne anzeige!!dass is nämlich weder ne nötigung noch sonst irgendwas!!!das is garnix!
aber wenn er sich tatsächlich VOR die einfahrt gestellt hat also auf die straße dann war das parken unzulässig auch wenns seine eigene einfahrt mitunter is!!
Selbst wenn es auf einem Privatgrundstück wäre, verbietet die gegenseitige Rücksichtnahme schon so ein Parkverhalten (von sowas haben viele aber keine Ahnung mehr...). Der Nachbar klingelt vielleicht auch deshalb, weil er ja nicht wissen kann, wie lange der Wagen da noch stehen wird und nach 10minuten warten würde mir auch der Kragen platzen und ich würde mal anklingeln...
Es könnte in der Zeit ja auch einer auf das Grundstück fahren wollen und muß deshalb ebenfalls in zweiter Reihe halten so das kein Rettungsfahrzeug mehr durchkommt, um bei obigem Beispiel zu bleiben.
Ciao!
der nachbar kennt sein auto!!der wartet garantiert net erst 10 min un dann erst geht er klingeln!!wenn ich mit meinem schnieken audo an meine einfaht angfahrn komm und da steht n annere bewohne mit seinem audo drin un versperrt mir n weg dann geh ich GLEICH un klingel klingel bei dem un die sache is erledigt!!da geh ich net glei zur polizei!!
man kanns au übertreiben echt
aber s gibt halt immer wieder leude die polizei spielen un immer glei übertreiben..........
und selbst wenn der ungeduldige nachbar zur polizei wäre, hätte es ihm nichts gebracht!
wir haben zuhause eine sehr enge einfahrt, um uns herum sind viele geschäfte, da passiert es regelmäßig das einer trotz sperrlinien und 3!!!! halteverbotsschildern sich genau davor stellt.
ich will jetzt nicht vorurteilsbelastet sein, aber meistens sind es frauen die sich davor stellen und dann einkaufen gehen.
wenn diese einkaufen gehen dauert das natürlich nicht nur 10minuten, sondern schon auch mal 3stunden. und wenn ich rein oder raus muss kann ich da nicht.
also was macht man: polizei anrufen.
diese sagten dann recht freundlich: interessiert uns doch nicht! sie können ein abschleppdienst anrufen.
diesen muss ICH aber dann bezahlen und das geld von der person die geparkt hat, einklagen!
bei einer klage ist dann die dringlichkeitsfrage.
wenn ich also nur in die arbeit fahren muss, wäre ein taxi billiger als der abschleppdienst.
also bekomm ich nur das taxi bezahlt.
nun hab ich meine eigene technik entwickelt:
mein alter 280SE steht in einer garage eine straße weiter.
muss ich nun mit dem anderen auto aus der einfahrt und sie ist zugeparkt, hole ich den 280er, ein stahlseil, schalte die automatic auf L (wie LAST)
und gib einmal beherzt gas.
schon steht das auto der blondine mitten in der straße, ich kann raus fahren, und sie hat nun das problem...
ich geb ihnen meistens noch den hiweis das ich das auto beim nächsten mal mitten in die kreuzung ziehe.
-das wirkt ware wunder!
Ähnliche Situation:
Ich besitze drei Garagen auf einem Garagenhof, auf dem insgesamt 20 Garagen sind. Die Zufahrt und die Freiflächen vor den eigentlichen Garagen gehören allen Eigentümern zu dem Anteil, wie sie auch Garagen besitzen, also bei mir 3/20tel.
Jeder Besitzer oder Mieter einer Garage hat die Zufahrt und die Freiflächen zu keiner Zeit zuzuparken. Soll heißen, auch vor seiner eigenen Garage darf man nicht parken, zu Recht, weil ich ja damit die Zufahrt zu den Garagen weiter hinten zumindestens behindere.
So ist es bei uns auf dem privaten Garagenhof geregelt und es gibt kaum Probleme. Wenn auf dem benachbarten Fußballplatz schon mal Spiele sind, meinen einige, sie könnten einfach Erlauben vor der eigenen Garage einen "Gast" parken zu lassen, kommt aber selten vor und wir einigen uns meist gütlich.
Eine Zufahrt (auch eine öffentliche) zu Stellplätzen oder Garagen zuzuparken (auch wenn man Mitbesitzer dieser Zufahrt ist) ist grundsätzlich nicht zulässig. Dies kann u.U. sogar den Tatbestand der Nötigung erfüllen, dazu müßte jedoch Vorsatz nachgewiesen werden.
Mein Rat: Immer versuchen gütlich mit Nachbarn zu einigen, wenn man die Zufahrt zugeparkt hast ist es in jedem Fall eigenes Verschulden auch wenn man Besitzer oder Mitbesitzer ist.
also an den 280er fahrer
wenn du REIN willst in deine einfahrt und da steht einer, dann musst du abschleppdienst zahlen. wenn du allerdings raus musst, dann musst nicht mehr du zahlen, das weis ich diesmal ... 🙂
mich interessiert halt nur wegen was er mich anzeigen will ... er hat mich ja rucki zucki gefunden und ich bin brav weggefahren... 🙂
mfg
CrocoD
Frag' ihn doch einfach mal selbst, Dein Verhalten war doch auch die Ursache des ganzen Ärgers...
Und wenn Du ihn fragst, ist das eine Gelegenheit die ganze Sache gütlich aus der Welt zu schaffen, du kannst nicht erwarten das er das Gespräch mit Dir sucht. Das mußt du schon machen. Und wenn ich wissen will, was einer von mir will, dann frage ich ihn halt einfach. Du sollst ja nicht gesenkten Hauptes vor ihn treten, einfach ein Gespräch von Mann zu Mann. Vielleicht kannst Du dich ja auch zu einer Entschuldigung durchringen...
Ciao!
Geh zu dem Mensch, red mit ihm und lad ihn zu nem Bier ein...
Und danach machste das halt nicht mehr und gut ist...
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Selbst wenn es auf einem Privatgrundstück wäre, verbietet die gegenseitige Rücksichtnahme schon so ein Parkverhalten (von sowas haben viele aber keine Ahnung mehr...). Der Nachbar klingelt vielleicht auch deshalb, weil er ja nicht wissen kann, wie lange der Wagen da noch stehen wird und nach 10minuten warten würde mir auch der Kragen platzen und ich würde mal anklingeln...
Es könnte in der Zeit ja auch einer auf das Grundstück fahren wollen und muß deshalb ebenfalls in zweiter Reihe halten so das kein Rettungsfahrzeug mehr durchkommt, um bei obigem Beispiel zu bleiben.
Ciao!
1000% agree!
Gruß Lomax