eigene einfahrt "zu"geparkt.Bußgeld?
hallöchen
ich habe heute meine freundin abgeholt und mich in die einfahrt gestellt.
nach 10 min., wir wollten grade runter, klingelt ein nachbar und meint, es wäre nicht failr und warum und so ein zeug. er wolle raus und kommt nicht hinaus. gut es gab keine parkplätze und ich hab mich da rein gestellt, weil ich sie nur kurz abholen wollte und mal das klo aufgesucht habe.
mich würde interessieren ob er mich anzeigen kann?! denn eigentlich ist es ja auch "meine" einfahrt.
was sagt das gesetz dazu?!
ich finde nix passendes....weiss jemand was?!
würd mich über infos freuen 🙂
mfg
CrocoD
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von düsselman
des rätsels lösung:
stehst du mit deinem auto AUF privatgelände und will dein nachbar REIN, interessiert das die polizei nicht.
stehst du mit deinem auto AUF privatgelände und will dein nachbar RAUS, interessiert das die auch polizei nicht, es sei denn, der nachbar macht irgendeinen notfall geltend, warum er dingend raus muss. wenn er glück und du pech hast, schleppt die polizei ab, weil du nötigst.
stehst du im öffentlichen straßenverkehr vor einer ausfahrt, die nicht AUSSCHLIESSLICH deine eigene ist, begehst du einen owig und kannst eine knolle kriegen. abgeschleppt durch die polizei wird regelmäßig nur, wenn jemand RAUS will. ABER: dein nachbar kann dich privat abschleppen wegen (mit)besitzstörung und die abschleppkosten gegen dich einklagen. (tolle nachbarschaft ab dann).
anzeige: is quatsch, weil es die polizei regelmäßig mal gar nicht interressiert, wer wann mal irgendwo gestanden hat. entweder aktute behinderung oder die kommen gar nicht. und tickets für falsch parken werden auch nicht per post nach aufforderung verschickt.
Da es leider einige wenige Parkgenossen gibt, die regelmäßig aüßerst rücksichtslos parken (einige Smart-FahrerInnen entwickeln sich da zu wahren MeisterInnen) und die Ordnungshüter sowas normalerweise nicht interessiert: bei Gelegenheit (Dunkelheit?) die Wischerblätter entfernen. Ist viel besser als den Lack zu beschädigen (wie es einige gerne tun), genauso teuer wie ein Knöllchen (gute Wischerblätter kosten 20-30Euro), genauso wirkungsvoll (Knöllchen muß bezahlt werden, tun viele aber nicht. Neue Wischerblätter müssen gekauft werden, um die kommt man nicht 'rum...) und es geht schnell (ist die Klemmung nicht zu fest, sind Wischerblätter in ca. 5-10 Sekunden ab). Ich weiß, es ist Selbstjustiz und ich bin auch kein Freund davon und möchte auch nicht zur Nachahmung motivieren! Aber bei uns in der Gegend gibt (gab) es eine Zeitlang zwei extrem rücksichtslose Parker, jetzt nicht mehr: inzwischen wird von diesen Leuten auch mal 100 Meter zum Auto gelaufen und der Gehweg ist wieder benutzbar d.h. man braucht als Fußgänger nicht mehr in den fließenden Verkehr ausweichen. Ist übrigens auch Schulweg für Grundschüler. Die Polizei interessierte sich nicht dafür: von dort kam nie eine Reaktion. In diesem Fall betrachtete ich es als eine Art "Notwehr", obwohl natürlich auch nicht unbedingt zu befürworten. Jetzt könnt ihr mich verhauen...
Ciao!
Weiß' ich! Aber wenn's keinen kümmert wie geparkt wird (selbst auf Schulwegen von Grundschülern nicht...), dann kümmert das doch auch keinen. Und das ist nicht so schlimm als wenn Grundschüler auf ihrem Schulweg in den fließenden Verkehr ausweichen müssen, nur weil ein Zeitgenosse zu faul ist, 100-200 Meter zum Auto zu laufen (die riesige Sporttasche ist vielleicht zu schwer). In dieser Entfernung gibt es bei uns nämlich immer Parkplätze (andere Straße).
Ciao!
das ist blödsinn, der eine meint dann die Scheibenwischer abzunehmen, der nächste reisst den Mercedesstern ab, der dritte zersticht die Reifen, der nächste knickt die Antenne um und der letzte klaut das Auto, so kann man das immer weiterführen. Wenn einer falsch parkt lässt man den im Zweifelsfall abschleppen !!!
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Wozu? Die Polizei hat meistens besseres zu tun und fährt bei uns sogar an diesen Falschparkern vorbei. Ich hatte oben schon geschrieben, das es Selbstjustiz ist und wirklich die absolute Ausnahme bleiben sollte. Von abreißen, zerstechen, zerkratzen, verbeulen usw. halte ich auch absolut nichts. Einen Scheibenwischer sachgerecht abklipsen betrachte ich in - wie gesagt absoluten Extremfällen - als legitime Notwehr mit den oben von mir beschriebenen folgen für den Falschparker. Warum sollte ich mehr rücksicht auf den (extremen) Falschparker nehmen, als er auf mich bzw. 6-8 jährige Grundschüler?
Ciao!