eigene einfahrt "zu"geparkt.Bußgeld?
hallöchen
ich habe heute meine freundin abgeholt und mich in die einfahrt gestellt.
nach 10 min., wir wollten grade runter, klingelt ein nachbar und meint, es wäre nicht failr und warum und so ein zeug. er wolle raus und kommt nicht hinaus. gut es gab keine parkplätze und ich hab mich da rein gestellt, weil ich sie nur kurz abholen wollte und mal das klo aufgesucht habe.
mich würde interessieren ob er mich anzeigen kann?! denn eigentlich ist es ja auch "meine" einfahrt.
was sagt das gesetz dazu?!
ich finde nix passendes....weiss jemand was?!
würd mich über infos freuen 🙂
mfg
CrocoD
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Yvresse
der nachbar kennt sein auto!!der wartet garantiert net erst 10 min un dann erst geht er klingeln!!wenn ich mit meinem schnieken audo an meine einfaht angfahrn komm und da steht n annere bewohne mit seinem audo drin un versperrt mir n weg dann geh ich GLEICH un klingel klingel bei dem un die sache is erledigt!!da geh ich net glei zur polizei!!
man kanns au übertreiben echt
aber s gibt halt immer wieder leude die polizei spielen un immer glei übertreiben..........
Wenn ich deine Schreibweise sehe, bekomme ich beim lesen echt Kopfschmerzen und einen irreparablen Augenschaden. Welche Mundart ist das denn was du da schreibst? Vielleicht kenne ich ja jemanden aus der Gegend, der mir das dann übersetzen kann.
Gruß Lomax
du kommsch doch ausser gleichen stadt wie ich so wie ich des seh warum verstehschn dann net was ich schreib??😁
gruß
sabine*
Zitat:
Original geschrieben von Yvresse
du kommsch doch ausser gleichen stadt wie ich so wie ich des seh warum verstehschn dann net was ich schreib??😁
gruß
sabine*
Bin zugezogen! Vielleicht liegt's daran.
Gruß Lomax
Zitat:
Original geschrieben von dieselschraube
und sie ist zugeparkt, hole ich den 280er, ein stahlseil, schalte die automatic auf L (wie LAST)
und gib einmal beherzt gas.
schon steht das auto der blondine mitten in der straße, ich kann raus fahren, und sie hat nun das problem...
ich geb ihnen meistens noch den hiweis das ich das auto beim nächsten mal mitten in die kreuzung ziehe.
-das wirkt ware wunder!
Ich verstehe dich voll und ganz, ich wäre in deiner Situation vielleicht schon zum Amokläufer geworden,
doch kann deine Aktion diesmal sehr wohl ein Fall für die Polizei sein.
Das `Beiseitestellen´ des Autos kann zu Schäden führen.
Das Fahrzeug steht verkehrswidrig und gefährdet mglw. den Verkehr.
Du verläßt den `Tatort´auch noch mit der Ankündigung (Androhung) eines weiteren `Tat´ (ich stell'S auf die KReuzung).
Könnte teuer werden.
(Gibt es nicht eine unauffällige Technik, die Luft aus einem Reifen zu entfernen?. Du hättest dann die Genugtuung beim REifenwechsel zuzuschaun)
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Zum ursprünglichen Thema:
Natürlich hätte Dich der Nachbar Deiner Freundin anzeigen können. Dann hättest Du auch zahlen müssen. Soweit ich Dich verstanden habe, hat er Dich aber nicht angezeigt, also sind weder die Grünen noch irgendwelche Blauen gekommen und es ist keine Anzeige geschrieben worden. Im nachhinein geht das aber nicht. Sonst könnte ja jeder behaupten, Du hättest dannunddann daundda verbotenerweise geparkt.
Aber tatsächlich darfst Du nicht in Einfahrten parken - auch nicht in Deiner eigenen - nicht einmal, wenn es sich um Deine Einfahrt zu Deinem Grundstück mit Deiner Garage handelt. Hier gilt natürlich die Regel: Wo kein Kläger, da kein Richter. Du wirst Dich ja wohl kaum selbst anzeigen.
Aber park' doch einfach das nächste mal nicht in der Einfahrt und behindere nicht die anderen Bewohner dieses Hauses - vielleicht brauchst Du ja irgendwann einmal deren Hilfe, z.B. Starthilfe?? Such' Dir einen Parkplatz in der Nähe.
Dazu eine kleine Rechnung: In einer Stunde kannst Du (flotten Schrittes) 6km zurücklegen, d.h. Du schaffst in 10min 1km. Eine Parklücke hat - sagen wir - 6 Meter. Daraus folgt: in 10 Minuten zu Fuss kannst Du an 166 Autos/Parklücken vorbeilaufen. Eine davon ist mit Sicherheit leer. Dort kannst du parken und später mit Deiner Freundin noch einen kleinen Spaziergang machen.
mfg
Peter.
Ich verstehe auch nicht das Problem.
Natürlich kann Er Dich anzeigen, was auch sonst wenn man weg muss und kann nicht wenn einem der Weg versperrt wird. Und wenn das öfters vorkommt dann würde ich es auch im Nachhinein machen, ansonsten ist die Sache doch eh gegessen.
Mir wurde auch vor kurzem die Garage zugeparkt. Natürlich genau dann als ich schnell weg musste.
Irgendeiner von meinen ca. 20 Nachbarn hat sich da hingestellt. Natürlich habe ich SOFORT die Polizei gerufen, was auch sonst?
Zum Glück kam der zufällig recht schnell raus und ich konnte die Polizei abbestellen, aber da bleibt einem doch keine andere Wahl!
Ich habe alle vorherigen Texte nicht oder nur sehr knapp gelesen, also entschuldige ich mich, sollte jemand das, was ich jetzt ausführe, schon geschrieben haben, im Vorhinein. Ohne protzen zu wollen, kann ich Dir eins versichern : Ich weiß definitiv, wovon ich schreibe.
1. Ist es NICHT unerheblich, ob es Deine oder eine fremde Einfahrt ist (bayerische Rechtsauffassung). Ist es Deine alleinige Einfahrt, so darfst Du davor parken, wie Du lustig bist! Allerdings war es NICHT Deine alleinige Einfahrt, sondern Dein Nachbar wurde, da er aus dem Grundstück über die selbe Einfahrt ausfahren wollte, behindert. Es ist somit auch seine Einfahrt und Du darfst nicht einfach davor parken.
2. Ist es unerheblich, wie lange Du auf dem Klo bist. Vor Einfahrten gilt gem. §12 III Nr.3 StVO ein Parkverbot und "Parken" i.S.d. StVO heißt, länger als 3 Minuten zu halten, oder sein Fahrzeug zu verlassen. Da Du das getan hast... schlechte Karten.
3. Kann Dir keiner Nötigung unterstellen, da Du, um diesen Tatbestand zu erfüllen, jemanden willentlich zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigen wollen hättest müssen (3 Verben hintereinander - geil, oder). Außerdem noch ne Art Verhältnismäßigkeitsabwägung, auf die ich aber der Einfachheit halber nicht eingehe. Da Du aber keinen Vorsatz an den Tag legtest, scheidet Nötigung komplett aus.
4. Dein Nachbar könnte Dich also nur wegen der von Dir fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit gem. §12 III Nr.3 i.V.m. §49 I Nr. 12 StVO, 24 StVG anzeigen. Das könnte mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden. Ich schätze, das dürfte zwischen 5 und 10 Euro kosten. Also Kinderkacke.
5. Könnte Dein Nachbar theoretisch einen Abschleppdienst kommen lassen, der Dein Fahrzeug umsetzt und Dir die Kosten in Rechnung stellen. Sollte er sie nicht kriegen, könnte das evtl auf eine zivilrechtliche Forderungsangelegenheit hinauslaufen... aber das ist ziemlich utopisch.
MFG, und ich hoffe, geholfen zu haben.
Avantgardist.
ok danke das hat geholfen.
anscheinend arbeitest du irgendwo für vater staat 🙂
soweit ich weiss geht das mit dem abschleppdienst nur wenn man aus der einfahrt raus will. wenn einer die einfahrt zuparkt und du willst in deine garage rein, dann darf er selbst den abschlepdienst zahlen.
ach ja keine angst ich fahre bestimmt nicht nur hin und stelle mich gleich in die einfahret nur weil kein parkplatz vor der tür ist. ich fahre ne runde um den block, und suche nach parkplätzen die für mich akzeptabel sind (also in der gegend sind keine dunkelen ecken akzeptabel, da ca 3min zu fuß von ihrer wohnung aus ein man seine frau erschossen hat, und dass ist wirklich nachts nicht die "tolslte" ecke...), d.h. ca 5 min fußweg nehme ich in kauf. aber parkplätze sind mangelware, zumal ja jedes haus dort min. 5 stockwerke hat und auf jedem stockwerk min. 2 wohnungen...
mfg
CrocoD
Na, wenn Du davon ausgehst das man dich erschießen könnte weil Du evtl. ein paar Minuten laufen müßtest: dann ist das Risiko, erschossen zu werden weil man eine Ausfahrt zuparkt und ein anderer deshalb nicht rauskann wohl mindestens genau so groß. Wäre nicht das erste mal, das ein Choleriker einen anderen wegen seines Parkverhaltens erschießt...
Weil das Thema Parkplatz ist in Deutschland sehr heikel. Es soll sogar Leute geben, die deshalb ihren Job wechseln. Nur weil ihnen im neuen Job ein Firmenparkplatz winkt...
Ciao!
du hast doch net geparkt, sondern nur gehalten oder?
wolltest halt nach dem weg fragen...😉
und da sich deine freundin in der schweiz so gut auskennt...😁
(ok, damit würdest glaub ich net weiterkommen, aber naja...)
Boahhh!
So viele Meinungen und Aussagen zu einfachem Schwachsinn!
So etwas macht man halt nicht, punkt.
Ich habe gerade etwas von dem Fremdwort Rücksichtnahme gelesen. Die soll es aber noch geben.
Ansonsten schließe ich mich den korrekten Ausführungen des "Avantgardisten" an. Man hätte noch erwähnen können, daß das Parken vor Ein-/Ausfahrten im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog meines Wiisens nur noch bei erfolgter Behinderung erwähnt ist und satte 15 Euro kosten kann.
Ansonsten scheint es sich hier um ein echtes Kommunikationsproblem zu handeln.
Aber ganz ehrlich, am besten fand ich noch den Spruch mit den marodierenden Mörderbanden in der Gegend, welche eine gefahrlose Parkplatzsuche vereiteln.
bis neulich
dirch
des rätsels lösung:
stehst du mit deinem auto AUF privatgelände und will dein nachbar REIN, interessiert das die polizei nicht.
stehst du mit deinem auto AUF privatgelände und will dein nachbar RAUS, interessiert das die auch polizei nicht, es sei denn, der nachbar macht irgendeinen notfall geltend, warum er dingend raus muss. wenn er glück und du pech hast, schleppt die polizei ab, weil du nötigst.
stehst du im öffentlichen straßenverkehr vor einer ausfahrt, die nicht AUSSCHLIESSLICH deine eigene ist, begehst du einen owig und kannst eine knolle kriegen. abgeschleppt durch die polizei wird regelmäßig nur, wenn jemand RAUS will. ABER: dein nachbar kann dich privat abschleppen wegen (mit)besitzstörung und die abschleppkosten gegen dich einklagen. (tolle nachbarschaft ab dann).
anzeige: is quatsch, weil es die polizei regelmäßig mal gar nicht interressiert, wer wann mal irgendwo gestanden hat. entweder aktute behinderung oder die kommen gar nicht. und tickets für falsch parken werden auch nicht per post nach aufforderung verschickt.
Zitat:
Original geschrieben von dirch
Boahhh!
Aber ganz ehrlich, am besten fand ich noch den Spruch mit den marodierenden Mörderbanden in der Gegend, welche eine gefahrlose Parkplatzsuche vereiteln.
bis neulich
dirch
Deshalb konnte ich mir meine ironische Bemerkung auch nicht verkneifen...
Ciao!