EG Typengenehmigung und Felgen

BMW 3er F30

Hallo zusammen,

Folgendes Thema:

Ich hab einen F30 328i xdrive der aus den USA importiert wurde. Deshalb steht auch auf meinem Fahrzeugschein bei „Merkmal zur Betriebserlaubnis“ nur ein Buchstabe „E“.

Jetzt ist meine Frage wie es bei solchen Autos aussieht mit Felgen. Laut Fahrzeugschein darf ich 255/40 R19 fahren.
Wenn ich Felgen mit ECE Gutachten holen würde, könnte ich die ohne Eintragung fahren oder müsste ich mit denen zum TÜV und eine Einzelabnahme machen ?
Oder dürfen es nur Original BMW Felgen sein?

Ich hoffe mir kann einer weiter helfen 🙂

28 Antworten

Mit ECE Gutachten müssen die Felgen eh die Originalmaße haben, würde mir da nichts denken.

Importfahrzeuge und Felgen sind nicht ganz unproblematisch, ganz einfach weil im Fahrzeugschein keine Schlüsselnummern und halt keine Nummer zur EG Zulassung steht.

Ich würde besser mit dem nächsten TÜV, Dekra usw das besprechen.

ECE, EG etc zählt bei Re-Importen nicht da sein Fahrzeug keine EG Typisierung hat. Muss alles abgenommen werden was nicht im Schein steht.

Zitat:

@Chr1sch schrieb am 2. August 2024 um 10:29:48 Uhr:


ECE, EG etc zählt bei Re-Importen nicht da sein Fahrzeug keine EG Typisierung hat. Muss alles abgenommen werden was nicht im Schein steht.

Ja genau. Aber in meinem Schein stehen ja genau die Maße. Wenn ich mir jetzt Felgen holen würde mit genau diesen Maßen ?
Durfte ich die dann fahren ?

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Zitat:

@Brandonalesio schrieb am 2. August 2024 um 13:53:09 Uhr:



Zitat:

@Chr1sch schrieb am 2. August 2024 um 10:29:48 Uhr:


ECE, EG etc zählt bei Re-Importen nicht da sein Fahrzeug keine EG Typisierung hat. Muss alles abgenommen werden was nicht im Schein steht.

Ja genau. Aber in meinem Schein stehen ja genau die Maße. Wenn ich mir jetzt Felgen holen würde mit genau diesen Maßen ?
Durfte ich die dann fahren ?

Nur wenn sie vom Fahrzeughersteller für dieses Fahrzeugmodell bestimmt sind.
Eine Alufelge eines Fremdherstellers muss immer im
Einzelnen betrachtet werden, da Materialauswahl, Design und Fertigungsverfahren Einfluss auf die Festigkeit und damit auf die Tragfähigkeit der Felge haben. Das wiederum ist geeignet, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden und zwar dann, wenn die fremde Felge selbst - oder in Verbindung mit der Reifendimension - die notwendige Radtraglast nicht erreicht und es dadurch im schlimmsten Fall zu einem Bruch und Unfall kommen kann.
Damit erlöscht in diesem Moment per se die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und muss erst wieder durch eine Einzelabnahme oder allgemein für dein Fahrzeugmodell gültige ABE wiederhergestellt werden (§ 19 Abs. 2 u. 3 StVZO).

Wenn eine ABE besteht und auch alle Beschränkungen (Fußnoten) beachtet werden, darfst du sie fahren, ansonsten musst du direkt zu einer Prüforganisation.

Dass OE-Räder die für BMW-Fahrzeuge in Germany ihre Betriebserlaubnis erhielten, auch auf der BMW-Produktschiene USA, ohne Anbauabnahme (wenn überhaupt) zulässig sind, das muß aber noch abgesichert werden.

Davon können wir ausgehen, da es keine gesonderten Teilenummern für Felgen der US-Modelle gibt.

Man muss wissen, dass die F3x-Modelle in D und nicht in den Staaten produziert wurden und sich nur ländertypisch unterscheiden. Dass den US-Modellen keine EG-Typgenehmigung zuteil wurde und daher keine EG-Übereinstimmungserklärung für diese Fahrgestellnummern existiert, stimmt, aber die Ersatzteilversorgung ist zu 98% identisch - bei Felgen zu 100%.

@Brandonalesio

Die Dimension kann aber nicht stimmen. Der F30 ist in 19“ nur im Mischverbau bei 255 zugelassen:

  • VA: 225/40 R19 auf 8,0Jx19 ET36
  • HA: 255/35 R19 auf 8,5Jx19 ET47

Steht bei dir eine Gleichbereifung von 255/40 R19 im Schein nach der 21er Abnahme?

Hab mal den Fahrzeugschein gepostet. Vielleicht hilft das jemanden weiter

Fahrzeugschein.jpg

Der spricht aber eine andere Sprache, als Dein Eröffnungsbeitrag.

Img

Da kann doch was nicht stimmen, da hat sich der Prüfer oder die Zulassungsstelle vertan oder vertippt.

Können doch nicht auf einem Schein 225/45/18 und 225/45/19 eingetragen sein. Das sind doch komplett unterschiedliche Maße.

Der erste Satz in den Bemerkungen macht mich auch stutzig. War das ein Totalschaden? Wieso steht es sonst in den Papieren?

Bei meinem Japaner steht nicht mal was von Importfahrzeug, da sieht man es nur durch die unvollständigen Schlüsselnummern.

Dafür darf ich vorne 245/80/18 fahren 😉
Gemeint sind wohl die originalen 245/40/18.
Aber drauf sind 19 Zoll mit Abnahme 🙂

Edit: Und auf dem BMW sind die Federn nur zu fahren mit der angegebenen Rad/Reifenkombination bzw. den Reifengrößen.
Bei einer Änderung muss es ebenfalls vorgeführt und abgenommen werden.

245/80/18

Zitat:

@Andinity schrieb am 2. August 2024 um 15:53:09 Uhr:


Da kann doch was nicht stimmen, da hat sich der Prüfer oder die Zulassungsstelle vertan oder vertippt.

Können doch nicht auf einem Schein 225/45/18 und 225/45/19 eingetragen sein. Das sind doch komplett unterschiedliche Maße.

Da steht ja auch 225/45/19 und 255/40/19...

Passt schon.

Eben nicht, mit Rädern die einen Zoll kleiner sind und ebenfalls in der ZB. stehen.

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