Echte E-Autos ohne E-Kennzeichen
Klar ist freiwillig. Aber hat so ein "normales" Kennzeichen einen Sinn? Kürzlich 2 VW ID3 mit normalem Kennzeichen gesehen.
162 Antworten
Lt. den einschlägigen Gesetzen nicht.
Wäre mal interessant zu wissen, wie die Gerichte das sehen. Wenn ich ladend ohne E-Kennzeichen eine Verwarnung über 55 € bekommen würde, würde ich erstmal versuchen dagegen vorzugehen.
Nicht alle Mitarbeiter des OA sind technisch versiert und wissen, ob das Fahrzeug, was dort steht, tatsächlich zu den Fahrzeugen gehört, die durch das EmoG Bevorrechtigt werden dürfen.
Ist doch nichts anderes wie mit der Feinstaubplakette, fehlende oder Plakette mit einem falschen Kennzeichen, führt zum Bußgeld, auch wenn offensichtlich sein sollte, dass ein Fahrzeug mit bspw EZ 09 oder ein Benziner immer eine grüne Plakette bekommen würde.
Zitat:
@Goify schrieb am 30. Mai 2022 um 20:54:46 Uhr:
Ein riesiger Aufkleber auf der Seite reicht dann also nicht mehr?
Ich denke da an sowas: https://www.icebike.org/.../electric-cars-15758875.jpg
Der hat noch nie gereicht...
Wäre ja auch zu einfach.
Den könnte ich mir auch aufkleben und ein Fake Kabel bauen und dann massig Parkgebühren sparen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. Mai 2022 um 12:18:49 Uhr:
Gab 's da auch eine Begründung seitens der Kommune zu, oder hat man sich selbst ein Haushaltsloch geschaffen?
Da hat bestimmt so ein Zeitgenosse eine Klage beim Verfassungsgericht
wegen der Verletzung seiner Grundrechte eingereicht. 😁 😉
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 31. Mai 2022 um 15:26:56 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. Mai 2022 um 12:18:49 Uhr:
Gab 's da auch eine Begründung seitens der Kommune zu, oder hat man sich selbst ein Haushaltsloch geschaffen?
Da hat bestimmt so ein Zeitgenosse eine Klage beim Verfassungsgericht
wegen der Verletzung seiner Grundrechte eingereicht. 😁 😉
Die Frage wurde weiter oben bereits von mir beantwortet.
Zitat:
Lt. den einschlägigen Gesetzen nicht.
Wäre mal interessant zu wissen, wie die Gerichte das sehen. Wenn ich ladend ohne E-Kennzeichen eine Verwarnung über 55 € bekommen würde, würde ich erstmal versuchen dagegen vorzugehen.
Die Chancen stehen m.E. nicht schlecht. Man sollte aber einen versierten Anwalt beauftragen, der Freude daran hat, dieses Thema mal richtig zu beleuchten. Und dann hat man idealerweise einen Richter, der diesen Weg mit geht.
Das Problem ist nämlich, dass der Verordnungsgeber mit dem EmoG tatsächlich nur die Rechtsgrundlage für die bloße Parkbevorrechtigung geschaffen hat. Mit der Ladeinfrastuktur bzw. der Notwendigkeit E-Fahrzeuge zu laden, hat das prinzipiell nichts zu tun. Darum dürfen auf solchen Stellflächen auch Wasserstofffahrzeuge (mit E-Kennzeichen) stehen, obwohl sie gar nicht laden können. Und Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen dort auch nur Parken ohne zu Laden.
Bezüglich der kürzlich erfolgten Anhebung der Knöllchen auf 55 Euro hat der Verordnungsgeber wiederum die Gefahr des Liegenbleibens als Begründung angeführt - wohl gemerkt bei den EmoG-Parkplätzen, die -rechtlich betrachtet- gar nicht das Laden erfordern. Wenn man hier mit einer sauberen juristischen Argumentation ansetzt, dürfte das ganze Konstrukt in sich zusammenklappen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 31. Mai 2022 um 15:35:45 Uhr:
Die Frage wurde weiter oben bereits von mir beantwortet.
Dann habe ich ja richtig vermutet ... 😁
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 31. Mai 2022 um 18:36:06 Uhr:
Bezüglich der kürzlich erfolgten Anhebung der Knöllchen auf 55 Euro hat der Verordnungsgeber wiederum die Gefahr des Liegenbleibens als Begründung angeführt -
Die Frage ist, ob du diese Begründung juristisch relevant heran ziehen kannst. Denn diese ist ja nicht niedergeschrieben in einem Gesetz oder einer Verordnung. Das mag ein Politiker sicher mal von sich gegeben haben, aber an sich braucht der Gesetzgeber ja nicht begründen, warum er ein Knöllchen in welcher Höhe im Bußgeldkatalog festhält.
Ansonsten ist die EMoG Beschilderung einfach nur eine Parkbeschilderung, die einer bestimmten Gruppe das Parken erlaubt. So wie es das auch mit etlichen anderen Gruppen gibt. Es gibt ja auch Parkplätze mit EMoG Beschilderung, da ist gar keine Ladesäule vorhanden (und nicht aus versehen). Kippt man das hier an der Stelle juristisch, dann nimmt man dem Gesetzgeber im Prinzip die Möglichkeit pauschal Gruppen zu definieren, die parken dürfen und andere nicht. Die Alternative lautet ja im Prinzip eine Einfallprüfung mit Einzelfallbegründung, aber genau das ist ja nicht im Sinne des Erfinders. Daher schätze ich die Chance eher schlecht ein.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 30. Mai 2022 um 10:57:54 Uhr:
Weshalb man freiwillig auf das "E" verzichtet, ist mir nicht klar. Vielleicht, weil man sich der möglichen Vorteile nicht bewusst ist.
Ab und an liest man die Begründung, dass dem Kandidaten das Wunschkennzeichen wichtiger war.
Die Begründung ist verschriftlicht in den jeweiligen Dokumenten zu den entsprechenden StVO / BkatV Änderungen. Kann man in den entsprechenden BR-Drs nachlesen. Der Verordnungsgeber muss schon begründen, warum er etwas anders regelt - das ist ja das Gute an solchen Novellen.
Meiner Schwester wurde im Autohaus erklärt das , dass E Kennzeichen an ihrem E Up
nix bringt. Deshalb hat sie darauf verzichtet. Wurde darauf auch schon an der Ladesäule bei Aldi
blöd angequatscht.
Hinterher ist man halt immer schlauer.
Ich habe ein E Schild damit ich in Österreich durch die diversen IGL Zonen
mit 130 km/h statt den 100 für Verbenner "brettern" kann. 🙂
Zitat:
@mafiha schrieb am 2. Juni 2022 um 09:09:25 Uhr:
mit 130 km/h statt den 100 für Verbenner "brettern" kann. 🙂
Und das mit einem Scania! 😰
Zitat:
@mafiha schrieb am 2. Juni 2022 um 09:09:25 Uhr:
Ich habe ein E Schild damit ich in Österreich durch die diversen IGL Zonen
mit 130 km/h statt den 100 für Verbenner "brettern" kann. 🙂
Stimmt, das kommt noch dazu. Mache ich am Samstag auch...
Das E wird doch tatsächlich nur dann interessant sein, wenn es tatsächlich mal zu Fahrverboten käme, von denen E-Fahrzeuge ausgenommen wären. Ist ja nicht so, dass wir das nicht schon ähnlich hatten mit der orangen Smogplakette